für die Ausfuhr Ihres Mohrenkopfpapageien von Deutschland in die Vereinigten Staaten benoetigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung (CITES export permit). Anbei uebersenden wir Ihnen den Vordruck zur Beantragung der artenschutzrechtlichen Genehmigung. Bitte fuegen Sie dem vollstaendig ausgefuellten und unterschriebenen Antrag eine gelbe Vorlagebescheinigung bei, senden Sie beides an das Bundesamt (Anschrift Feld 7). Diese Bescheinigung ist von Ihnen bei der "Unteren Naturschutzbehoerde" zu beantragen, wo das Exemplar auch gemeldet sein muss. Die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung ist nur auf Grundlage dieser gelben Bescheinigung moeglich!
Fuer eine Ausfuhrgenehmigung erheben wir eine Gebuehr in Hoehe von 21 € (EURO).
Bitte wenden Sie sich bezueglich der Einfuhrvorschriften an die Vollzugsbehoerde der Vereinigten Staaten:
US Fish and Wildlife Service
Division of Management Authority
4401 N. Fairfax Drive
Room 700
ARLINGTON, VA 22203
Tel: Chief and Operations Branch:
+1 (703) 358 20 93; 358 20 95
Branch of Permits:
+1 (800) toll-free within the United States; otherwise +1 (703) 358 21 04
Fax: Office of Chief, DMA: +1 (703) 358 22 80
Branch of CITES Operations: +1 (703) 358 22 98
Branch of Permits: +1 (703) 358 22 81
Email: ********** (general/général)
Web:
http://international.fws.gov
Hinsichtlich der Transportbestimmungen kontaktieren Sie bitte rechtzeitig die Fluggesellschaft, da nicht jede Airline lebende, geschützte Exemplare transportiert. Die Transportbedingungen (IATA-Richlinien) werden durch die Fluggesellschaften umgesetzt.
Zur Wiedereinfuhr Ihres Mohrenkopfpapageien nach Deutschland benoetigen Sie eine Einfuhrgenehmigung. Bitte nehmen Sie rechtzeitig - mindestens 2 Monate vor dem geplanten Transport - Kontakt mit unserer Behörde auf.
Ueber veterinaerrechtliche Bestimmungen koennen wir Ihnen leider keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich diesbezueglich an den fuer Ihren Wohnsitz zustaendigen Amtsveterinaer.
Mit freundlichen Gruessen
Im Auftrag
Frank Rogalla
Bundesamt fuer Naturschutz