Hallo Anika
> Sie schrieb, ich sollte mich erstmal anonym erkundigen, da es sein kann, das Lora beschlagt nahmt wird
So ist es. Cool bleiben ;-)
> Ich lasse mir aber nicht mein Lorchen wegnehmen. Ich kenne doch diese deutschen Gesetze...:(
In diesem Fall offenbar nicht :-/ Aber: keine Panik.
Diese Regelungen, die übrigens international sind, machen schon viel Sinn. Dass sich Behörden damit befassen (müssen!), geht auf das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) zurück (
http://www.bfn.de/04/0401.htm). Detaillierte Infos unter
http://www.cites.org
Je nachdem, ob bzw. in welchem Anhang des WA dein Tier aufgeführt ist, greifen unterschiedliche Verfahren. Sinn der Sache bei vielen Großpapageien ist, den illegalen Handel mit vom Aussterben bedrohten Arten zu verhindern.
Es gibt leider immer noch viele Fälle, in denen Papageien zu Dutzenden, in Socken oder Pappröhren gestopft, im normalen Fluggepäck geschmuggelt werden - mit ungeheuren Profit- und Verlustraten. Und wer einmal 20 Papageien aus einem Koffer befreit hat, von denen 19 unterwegs jämmerlich krepiert sind, wird die vermeintliche 'Regelungswut' der Behörden nachvollziehen können.
Dort sitzen in der Regel keine bösen Menschen, die gutwilligen Haltern ihre Tiere wegnehmen wollen, sondern engagierte Mitarbeiter, die sich vehement für den Artenschutz einsetzen, weil sie schon so viel Leid beim illegalen Handel exotischer Tiere erlebt haben.
Dass die nachträgliche Beringung ohne Herkunftsnachweis nicht einfach ist, ergibt sich aus obigem. Wenn man Schmuggelware so einfach nachträglich legalisieren könnte, wären die Artenschutzbestimmungen in der Praxis nur Makulatur.
Zu deinem Geier: Wenn dein Geier weder Ring noch Papiere hat, ist das erstmal schlecht. Man wird dich natürlich fragen, wie du zu einem unberingten Vogel kommst. Nun kommt es natürlich vor, dass bei Papageien im Laufe der Jahrzehnte der Ring mal verloren geht (z.B. vom Tierarzt abgenommen und dann verschlampt wird), und dass bei mehreren Besitzerwechseln auch die Papiere verloren gegangen sind.
Wenn du eine Rechnung von einem Züchter oder Händler hast, ist der schwarze Peter schonmal woanders. Oder eine private Rechnung des Vorbesitzers, in der er erklärt, das Tier legal erworben zu haben.
Beschlagnahmt wird das Tier evtl., um den weiteren Handel damit zu unterbinden. Ob der Vogel dann bei dir bleibt (du bist dann halt nur noch Besitzer, nicht der Eigentümer) oder wo anders hin kommt, ist von Fall zu Fall und von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Das beste ist IMHO, mit dem Mitarbeiter der zuständigen Behörde vertrauensvoll Klartext zu reden. Die Behörden können sehr wohl differenzieren zwischen Haltern, die ein einzelnes Tier mit ungeklärter Herkunft haben, und professionellen Kriminellen, die sich mit dem illegalen Handel eine goldene Nase verdienen. Und gegen Privathalter werden da in der Regel keine schweren Geschütze aufgefahren, weil das völlig sinnlos wäre. Also keine Sorge!
Zur Zuständigkeit (weil du den Regierungspräsidenten erwähntest): Je nachdem, ob in deinem Bundesland eine 2- oder 3-stufige Verwaltungshierarchie (z.B. Kreis, Land oder Kreis, Regierungsbezirk, Land) besteht, können die Zuständigkeiten variieren. Da musst du dich halt durch telefonieren.
> Schade das nicht alles so einfach ist wie bei den Agas.
Ich finde das gut so. Agas werden seit Jahrzehnten in D gezüchtet und sind so billig, dass der Import kein Thema ist (es sei denn, jemand benötigt garantiert reinrassiege Tiere zum Aufbau einer Nachzucht). Bei schwer nach zu züchtenden Arten ist der illegale Import aber immer noch ein lukratives Geschäft, dass IMHO schon im Sinne des Arterhalts in den Herkunftsländern strikt bekämpft werden muss.
Viele Grüße,
Stefan