Grundsätzliche Frage: Ist das Aussetzen von Haustieren strafbar?

Diskutiere Grundsätzliche Frage: Ist das Aussetzen von Haustieren strafbar? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Vorab: Es handelt sich im konkreten Fall nicht um Vögel, sondern um Kaninchen. Ich weiß aber nicht wo ich sonst fragen soll. 2...
Mia

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Federfeger
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Vorab: Es handelt sich im konkreten Fall nicht um Vögel, sondern um Kaninchen. Ich weiß aber nicht wo ich sonst fragen soll.

2 Zwergkaninchen-Mischlinge wurden vor ca. 6 Wochen ausgesetzt und sitzen seitdem fast jeden Nachmittag in der Garageneinfahrt eines Nachbarn. Dort könnten wir sie leicht fangen, aber dieser Nachbar verweigert uns den Zutritt. Die Tiere machen keinen guten Eindruck. Eins hat einen stark aufgetriebenen Bauch und müsste dringend zum TA.

Unsere Bitten, die Tiere holen zu dürfen, da sie wohl den Winter nicht überleben, machen wenig Eindruck: "Na und? Das ist eben Natur." 0l Außerdem wären wir (Tierhilfe) ja nichtmal die Eigentümer.

Jetzt die Frage: Können wir die Eigentümer anzeigen wegen Aussetzen dieser Tiere? Oder gibt's da kein Gesetzt?

Ich bin für jeden Rat dankbar.
 
Ich kann dir leider nicht helfen, schätze aber, dass es strafbar ist! Kannst du nicht den Tierschutz verständigen? Bei uns kann man beim Tierschutz anrufen. Die kommen dann mit dem Auto und überzeugen sich von der Situation und befreien evtl. die Tiere. Ich konnte das schon mal in der Fuzo beobachten, wie sie einen Hund befreiten! Eben habe ich auch den Wagen des Tierschtzes gesehen! An deiner Stelle würde ich mich an den Tierschutz wenden!

Viel Glück
 
Der Tierschutz, das ist in unserer Stadt die "Tierhilfe". Die haben keinerlei Befugnisse, die ein normaler Bürger nicht auch hat. Die Tierhilfe ist seit Wochen dran an dem Fall, kommt aber nicht weiter.
 
Da kann man nur sagen sche***!!!

Dann hoffe ich, dass hier noch jemand etwas hilfreicheres schreibt, als ich! Viel Glück!
 
Hallo

Melde das doch bitte umgehend dem Veterinär-Amt.

Das ist ganz klar Tierquälerei.

Normalerweise müssen die sich vom Vet-Amt das anschaun und auch handeln.
 
Hallo Mia,

das Aussetzen von Haustieren ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlicher Geldbuße bestraft werden.
Hat der Nachbar , aus dessen Grundstück die Kanninchen sitzen , sie ausgesetzt?
Hilfe kann man in solchen Fällen beim Vet-Amt und Ordnungsamt
bekommen.

Liebe Grüße
Gina
 
Ich habe mich erst vor Kurzem in diese Thematik eingelesen, und habe herasu gefunden, dass das Aussetzen von Haustieren nach §2d des deutschen Bundestierschutzgesetzes strafbar ist.
 
Danke an euch!

Es scheint zu spät zu sein. Die Tiere haben wohl entweder den Frost oder die Nässe danach nicht überlebt. Wir sehen sie nicht mehr.

Ich habe so eine Wut, ich kanns gar nicht beschreiben. Die Ex-Eigentümer meinen: Was solls, den Tieren geht's doch gut draußen. Kaninchen sind für das Überleben in der Natur gut ausgerüstet. Die verstehen die Aufregung gar nicht. (Die Leute natürlich, nicht die Kaninchen) Denen ist anfangs nur auf den Wecker gegangen, dass die beiden Tiere immer wieder zurückgekommen sind. Da ist überhaupt kein Unrechtsbewusstsein. Ich kapier's nicht.

Vor den Kaninchen hatten die übrigens einen Hund. Hat sich nie einer drum gekümmert, wurde Gott weiß wo überall aufgegriffen und (leider!) zurückgebracht. Den haben sie dann abgegeben. Mal sehen, was sie sich jetzt anschaffen. (Wir haben kleine Kinder. Es ist so schön, wenn die mit Tieren groß werden...)

Und nee Gina, die Einfahrt, in der sie immer saßen, gehört einem anderen. Von Beruf Tierpräparator. Man sagt ihm hier so einiges nach im Zusammenhang mit verschwundenen Katzen ... Beweisen kann man natürlich nichts. Ich sag auch ausdrücklich dazu, das sind Gerüchte, ob was dran ist - keine Ahnung.

Fest seht, ich würde gerne jetzt noch beide vor den Kadi zerren, obwohl es den Tieren wohl nicht mehr hilft. Jedenfalls werde ich mich beim Amtstierarzt oder Veterinäramt mal schlau machen.

Danke nochmal
 
Das ist ja schrecklich! 8( Bei uns Greift in solchen Fällen der Atmstierartzt meist recht gut ein! Auf einem Balkon gegenüber von mir erfrohr ebenfalls fast ein Kaninchen! Die Besitzer bekamen eine Anzeige und das Kaninchen steht nun nicht mehr am Balkon!
Ich hoffe mit ganzen Herzen, dass die zwei armen doch noch leben!
Woher kommst du denn?
Vielleicht könnte man versuchen sie vom Grundstück zu locken! Wie weit sitzen sie denn? Wenn sie zum Zaun kommen würden könnte man sie vl herausnehmen! Ist irgendwie Diebstahl aber bevor sie sterben?
Bitte halt mich am laufenden,
 
Gefahr im Verzug

Naja, das hilft den toten Hoppels zwar jetzt auch nicht mehr, aber ich muss trotzdem los werden, dass es Situationen gibt, wo ich nicht nach Zutrittsgenehmigungen frage. Jeder Jurist kann Dir auseinanderfieseln, was ich hier mal laienhaft formuliere:
1.) Sitzen die Kaninchen in der Toreinfahrt und man kann sie einfangen, dann tut man das eben. Es war eben ein Notfall. Das wird jeden Richter überzeugen.
2.) Wenn der Tierpräparator schon selbt in Verruf ist, dann ist das ja Glück im Unglück. DER wird sich dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gut überlegen.
3.) Aber auch ohne Notfall und übel beleumundetem Grundstücksbesitzer: Der Anzeige hätte ich gelassen entgegen gesehen.
 
Tierquälerei: Straftat/Ordnungswidrigkeit?

Hallo,
da ich nicht "nur" Tierheilpraktiker, sondern auch Jurist bin, der schon mehrere Vorträge zum Tierschutzgesetz (insbesondere im Zusammenhang mit Vogelhaltung) gehalten hat und sich deshalb mit der Materie auskennt, hier einige klärende Anmerkungen:
Richi schrieb:
Ich habe mich erst vor Kurzem in diese Thematik eingelesen, und habe herasu gefunden, dass das Aussetzen von Haustieren nach §2d des deutschen Bundestierschutzgesetzes strafbar ist.
Ich weiß nicht, was und wo Du Dich "eingelesen" hast, aber bestimmt nicht im Gesetz. Eine entsprechende Vorschrift, insbesondere einen § 2d TierSchG, gibt es (leider) nicht. Allgemein ist Tierquälerei durch § 2 TierSchG verboten, und §§ 17, 18 TierSchG regeln, ob unter welchen Umständen (die Abgrenzung ist wegen unbsestimmter Rechtsbegriffe wie "aus Rohheit", "erheblich" und "wiederkehrend" oft schwierig) eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Das Aussetzen als solches ist nur eine Ordnungswidrigkeit, unter bestimmten, qualifizierten Umständen, wenn es als rohe Tiermißhandlung o.ä. auszulegen ist, kann es eine Straftat sein (§ 17 TierSchG). Das Argument, Kaninchen würden nun mal darußen leben, ist übrigens unsinnig, da ein erheblicher Unterschied zwischen an die Temperaturen und die Nahrungssuche im Freien angepaßten Wildkaninchen und die durch Domestizierung weitgehend "in Freiheit" lebensunfähig gewordenen zahmen Hauskaninchen besteht. Das ist übrigens etwas, was die sog. "radikalen Tierschützer" bei ihren medienwirksamen "Tierbefreiungsaktionen" auch oft nicht bedenken. Zum Aussetzen allgemein ist folgender Link interessant:
http://www.bmt-tierschutz.dsn.de/PM/pmurlaub2.htm
Und für Leute, die das Gesetz im Original nachlesen wollen, folgender Link:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschg/
Übrigens steht es jedem Bürger frei, schon bei Verdacht einer Straftat (beweisen können muß man es nicht, man darf bloß keine falschen Tatsachen behaupten), Anzeige nicht nur beim Amtstierarzt, sondern auch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten, die dann von Amts wegen zu ermitteln gehalten ist. Ich würde ein solches Vorgehen hier empfehlen.
Liebe Grüße,
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also ich weis aus Erfahrung dass der Täter nichts zu befürchten hat, wenn er seinen Hund am Tierheim anbindet.
Das Tier hat ja keinen Schaden erlitten.
Dann müsste ihn jemand sehen, dass er den Hund dort angebunden hat.
Schwierige Lage so was zu beweisen.

Aber du hättest in jedem Fall sofort das Vet.Amt einschalten müssen.
Leider arbeiten nicht alle Vet.Ämter gut.
Aber in diesem Fall hätte man auch mit FAUNENVERFÄLSCHUNG welche strafbar sein dürfte weiterkommen müssen.
 
Keine "strafbare" Faunenverfälschung

Hallo,
Ursula schrieb:
Aber in diesem Fall hätte man auch mit FAUNENVERFÄLSCHUNG welche strafbar sein dürfte weiterkommen müssen.
Faunenverfälschung dürfte hier ein wenig erfolgversprechender Ansatz sein (mangels Erheblichkeit), und überdies ist sie nicht strafbar. Es wäre m.E. auch wirklich total übertrieben, wenn man das Aussetzen zweier Hauskaninchen unter dem Gesichtspunkt der Faunenverfälschung für strafbar erklären würde, das Strafrecht ist schließlich ultima ratio und nicht für jedes unerwünschte Verhalten zuständig. Was sollte auch passieren? Wenn die Kaninchen sterben, was wahrscheinlich ist, gibts eh keine Faunenverfälschung (hört sich zynisch an, ist aber auf das vom BNatSchG geschützte Rechtsgut bezogen logisch!). Und wenn sie überleben und sich mit Wildkaninchen paaren, gibts auch keine wirklich meßbare.
Im Vordergrund steht hier bei unserem "Fall" natürlich eindeutig der Tierschutzgedanke, nicht der Gedanke des Schutzes einheimischer Fauna.
Ein Blick ins Gesetz schafft auch hier mehr Klarheit als Spekulationen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bnatschg_2002/
Liebe Grüße,
Thomas
 
Also wenn jemand seinen Hund bei uns im Tierheim einfach anbindet und man findet den Besitzer, macht das Heim eine Anzeige. Das steht bei uns immer in der Zeitung. Da ist der Hund oder Katze oder was auch immer abgebildet mit Bitte um Hinweise. Und das der Besitzer eine Anzeige bekommt.
 
klar angezeigt wurde der auch.

aber welche Strafe bekommt der AUSSETZER ?

keine weil das Tier keinen Schaden genommen hat - das Verfahren wird eingestellt.
 
Es steht drin das er eine Geldstrafe, angeblich bis zu 30 000 €, bekommen kann. Ausser er meldet sich freiwillig.
 
Thema: Grundsätzliche Frage: Ist das Aussetzen von Haustieren strafbar?

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