Gesetzestexte Einzelhaltung
Hallo an "martina3108" und alle Gesetzestextliebhaber,
unsere Volksvertreter verabschieden seit Jahren regelmaessig "Gutachten ueber Mindestanforderungen an die Haltung von..." allem, was kreucht und fleucht in unseren heimischen Kaefigen,
Volieren und Staellen. Diese Gutachten basieren auf §2a des Tierschutzgesetzes und haben somit Gesetzescharakter. Das bedeutet, man sollte sich auch gefaelligst an sie halten (ueberprueft wird dies von den Amtsveterinaeren).
So gibt es u.a. auch Gutachten zur Haltung von Papageien (1995) und Kleinvoegeln (Koernerfresser, 1996), in denen die Paar- bzw. Schwarmhaltung vorgeschrieben wird. Leider beziehen sich diese nicht auf unsere sog. domestizierten Voegel, wie z.B. Wellensittiche, Nymphensittiche, Kanarienvoegel, Zebrafinken, Reisfinken... Fuer diese soll ein separates Gutachten folgen (wann?).
Falls Interesse besteht, einfach mal die Homepage des Bundesministeriums f. Verbraucherschutz, Ernaehrung u. Landwirtschaft (ehemals: BM f. Ernaehrung, Landwirtschaft u. Forsten) besuchen. Auch viele private Vogel-Homepages haben Links auf diese Gutachten.
Viel Spass beim Lesen,
Steffi