Zuchtgenehmigung?

Diskutiere Zuchtgenehmigung? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - hallo, nicht, daß ich jetzt im Moment meine Zuchtgenehmigung machen möchte, aber es interessiert mich trotzdem, vielleicht, wenn ich mal ein...
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acura

Guest
hallo,

nicht, daß ich jetzt im Moment meine Zuchtgenehmigung machen möchte, aber es interessiert mich trotzdem, vielleicht, wenn ich mal ein Grundstück mit Volieren habe, kann ich es mir ja mal überlegen.

So, nun zu meiner Frage, muss man die Zuchtgenehmigung für jede einzelne Vogelart machen, oder macht man sie einmal, und man kann sich später einfach die verschiedensten Vögel zulegen und auch mit ihnen züchten?

Denn ich finde, daß es doch schon einen ganz großen Unterschied macht, ob man Wellis züchtet, oder Papageien oder Weichfresser..Die haben doch die verschiedensten Ansprüche was Haltung, Ernährung, Fortpflanzung und Platz betrifft.. :?
 
Hallo Silvia,
die Zuchtgenehmigung bezieht sich nur auf Papageienartige (dazu gehören auch alle Sittiche) und umschließt eigentlich nur die Kenntnis über die Seuchen, speziell Psittakose.
Beantragt und gemacht werden muß sie (normalerweise) beim zuständigen Amtstierarzt (in Ba-Wü z. B. in den Landratsämtern).
Damit ist auch die wesentliche Frage beantwortet: Man macht sie nur für diese genannte Gruppe. Finken, Weichfresser u. a. sind nicht davon berührt.
Etwas anderes ist es noch, wenn man "gewerblich" züchten will. Dazu sagt das Tierschutzgesetz (Achtung, NICHT das Finanzamt!!), daß, wenn man bestimmte Beträge/Mengen überschreitet, man "gewerblich" arbeitet. Dazu gehört z. B. eine Einnahme jährlich von rd. 2000 Euro (da reicht schon einer der teureren Kakadus), oder wenn man mit 25 Paaren von kleineren Vogelarten züchtet und regelmäßig Jungtiere abgibt. Dann kann es vorkommen, daß man einen "Sachkundenachweis" erbringen muß. So etwas ähnliches machen zur Zeit einige Tierhalter-Verbände, jedoch zur Zeit noch auf freiwilliger Basis. Noch ist niemand gezwungen worden.

Wenn du verschiedene Vogelarten pflegen und eventuell züchten möchtest, ist trotzdem der erste Schritt, dich anhand der doch sehr ausführlichen Literatur zu informieren. Das Basiswissen ist nur so zu erhalten.
Sollten speziellere Fragen auftauchen, kann ich gerne versuchen sie zu beantworten.
Gruß
Hans
 
danke für die Antwort.

Aber eine Frage hab ich noch:
bräuchte man dann also für Finkenvögel eine extra ZG? Denn die können ja auch Ornithose bekommen, was ja das gleiche wäre, wie bei den Papageien, die Psittakose.. Oder?
 
Hallo acura,
Hans C, hat die Situation beschrieben und alle Hinweise gegeben.
Bisher, definitiv sind von einer Zuchtgenehmigung nur alle Papageienartige betroffen und dies gilt auch für den Wellensittich sowie andere Sittiche. Der Sachkundenachweis für bestimmte Tierarten kann auf freiwilliger Basis erworben werden. Diesen gibt es dann auch für andere Tierarten, ist aber wie Hans schon schrieb auf der Basis der Freiwilligkeit. Wichtig ist die umfassende Vorabinformation über die betreffende Vogelart.
Wichtig - bei Errichtung einer Neuanlage die örtlichen Bau- Vorschriften (Gehegegenehmigung) beachten, gerade hier werden meistens die ersten Fehler gemacht. Der Amtsveterinär fragt bei der Ortsbesichtigung danach, jedenfalls ist das bei uns so geregelt.
mfG Werner Kiene
 
hallo

habe dazu jetzt auch mal eine frage

ich habe zwei agas zwei ziegensittiche und zwei rosellas !! jedes pärchen hat seine eigene grosse volliere und jede menge ausflug !! ein bekannter hat mir gesagt ich bräuchte wenn ich züchten möchte einen karantene raum !! und dann möchte ich noch wissen ob es ein buch oder sowas der gleich zu empfehlen gibt wo man all das erlernen kann was man über die kleinen racker wissen muss

danke

gruss jenny :0-
 
Zuchtgenehmigung

Hallo jenny,
lies einmal ältere Beiträge zu diesem Thema, da hier schon ausführlich und fast alles erwähnt wurde.
Trotzdem Glückwunsch zu der Entscheidung die Zuchtgenehmigung machen zu wollen.
- wenn du schon Volieren hast, haben diese die gewünschten Abmaße? (Mindestanforderungen, findest du auch hier im Forum)
- gibt es dafür eine Genehmigung?
- eine Quarantäneraum ist entsprechend der Gesetzeslage Vorschrift
- Bücher speziell gibt es nicht, aber die örtliche Bücherei kann helfen
- denn Fragenkomplex zur Prüfung bekommst du beim Amtsveterinär
mfG Werner Kiene
 
Thema: Zuchtgenehmigung?

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