Muß Gewerbe anmelden ...

Diskutiere Muß Gewerbe anmelden ... im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Also aus aktuellem Anlaß werde ich nun für meine Zucht ein Kleingewerbe anmelden. Nicht weil ich größenwahnsinnig geworden bin, sondern wegen...
Also ich würde das auch als Gewerbebetrieb sehen, denn laut Gesetz (Quelle ist http://www.net-lexikon.de/Gewerbe.html ) gilt:

Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Das würde schon auch auf dich zutreffen. Ob du das nun anmelden musst, ist eine andere Frage, bei uns ist es ja so, daß unsere Vermieter uns rausekeln wollen, weil wir einfach nicht einsehen, wieso wir akzeptieren sollen, daß es in unser Schlafzimmer regnet und die Reparatur nur gepfuscht wird. Und sie drohen uns, mich anzuzeigen. Deshalb muß ich es sicherheitshalber anmelden.
 
Original geschrieben von Chaosbande

Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Habe keine Gewinnerzielung.............und auch nciht die Absicht...........:D
 
Verkaufst du denn die Vögel nicht? :?

gewinnerzielung bedeutet auch Verkaufen, wenn kein Gewinn erzielt wird, also für Futtergeld (frag mich nicht nach der Logik, hat mir die Dame vom Gewerbeamt vorgelesen).
 
Hallo Manu

Habe auch seit 2002 ein Kleingewerbe angemeldet, dass kaum Gewinne einbringt. Die ersten 2 Jahre mußt Du jeden Monat eine Umsatzsteuererklärung abgeben, erst dann alle 1/4 Jahre. IHK Beitrag brauchst Du erst ab einem bestimmen Gewinn zu bezahlen. Brauchte ich noch nicht, da ich immer drunter war. Die Krankenkasse wird auch an Dich herantreten, es sei denn, Du bist schon selbst versichert. Du wirst da leider auch mit einem Kleingewerbe genauso behandelt als hättest Du eine große Firma mit viel Umsatz. Der Papierkrieg bleibt der selbe, bloß in kleinerem Umfang.
 
Ja, ich melde zwar ein Kleingewerbe an, aber nur als - und das macht das aus - als Nebengewerbe!

Und ich muß da bis zu einem Umsatz von 17.000,-€ auch keine Umsatzsteuer zahlen und auch keine angeben, so zumindest die Aussage des Finanzbeamten.
 
sag mal manu, vielleicht hab ich's auch überlesen, aber wieviele paare hast du denn, damit man mal ne vorstellung hat, worüber eigentlich geredet (angemeldet) wird... :( . :0-
 
Momentan 10 Paare, also eigentlich eine sehr kleine Zucht. Aber genug fürs Finanzamt. :k
 
Sag ich ja. Und anstatt unsere Vermieter sich eingestehen, daß sie mal was machen lassen und Geld ausgeben müssen, drohen sie mir mich anzuzeigen, schöne Schei..! Also geh ich morgen los und melde das ganze offiziell an! :s

Meine Vermieter sind auch typisch deutsch! Du verstehst? :k

So, ich hab dann schluß für heute, hab noch zwei Kunden heute, die Vögel kaufen wollen und denen ich dann ab morgen die Rechnungen nachschicken darf, so ein Blödsinn! :k
 
werden wir dich also bald als millionär begrüßen können :D
liora sagte schon so treffend (trifft auf mich auch zu) "nur noch doofe bescheuerte Nachbarn, das reicht schon.......... "
in spätestens drei wochen ist nämlich meine voli fertig. bin auf meine supernachbarn gespannt. nicht dass ich auch noch millionär werden muss... :D :k :0-
 
Das heißt übrigens Umsatzsteuervoranmeldung, das da die ersten zwei Jahre monatlich abgegeben werden muss. Zum 10. des Folgemonats, wenn Du keine Dauerfristverlängerung stellst.
Und ab dem dritten Jahr richtet es sich danach, wieviel Du im jeweiligen Vorjahr gezahlt hast. Das kann, je nach Höhe, auf jährlich, vierteljährlich und monatlich gehen.

Übrigens, je nachdem, wie Du Deinen Gewinn dann ermittelst, gibt es jetzt ein wirklich scheußliches, neues Formular vom Finanzamt für alle, die eine "einfache" Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 (3) Einkommensteuergesetz machen. Das einfache Formular ist so kompliziert, dass jetzt jeder, der seine Sachen vorher selber machen konnte, einen Steuerberater um Hilfe bittet. Echt komisch.

Also, falls Du Deine Steuererklärung sonst selber machst, würde ich Dir empfehlen, einfach mal vorher mit nem Steuerberater zu reden.
 
Hallo Manu,

ich habe mich (noch) nicht in Gänze in das Thema vertieft - aber ich glaube, Du solltest da nochmal eine Nacht drüber schlafen.

Ich glaube, dass Deine Zucht eindeutig als Hobby zu deklarieren ist und damit keinesfalls angemeldet werden muss. Maßgeblich ist hier das Einnahmen/Ausgabenverhältnis. Wenn Du also nachweisen kannst, dass Du mehr ausgibst, als Du einnimmst (und ich nehme an, dass das der Fall ist), ist das KEIN Gewerbe.

Deine Nachbarn wollen Dich doch beim Finanzamt melden? Die lachen die doch aus. Du bist nämlich nicht verpflichtet Umsatzsteuer zu zahlen - solange nicht, bis Deine Einkünfte 16.620 EUR nicht überschreiten - und ich nehme an, auch das ist nicht der Fall.

Also - denk nochmal drüber nach - ich fürchte das wird mehr Aufwand für Dich (finanziell und aufwandtechnisch), als es Nutzen bringt. Wenn Du dann irgendwann wirklich einen Steuerberater brauchst, ist das alles andere als wirtschaftlich...
 
Wegen IHK Beitrag

Ich weiss nicht genau wie das mit dem Grundbeitrag derzeit geregelt ist. Als ich noch eigenes Gewerbe hatte war der Grundbeitrag immer fällig unabhängig vom Gewinn.
aber schau doch mal hier her. Vielleicht verstehst Du ja dieses Beamtenkauderwelsch.
http://www.giessen-friedberg.ihk.de/Geschaeftsbereiche/index.jsp

unter A_Z suchen B- Beitragsiformation!


Übrigens stellt das Finanzamt nach etwa 3- 4 Jahren bei der Steuerprüfung fest, dass es sich nicht um ein Gewerbe sondern um ein Hobby handelt können Steuernachzahlungen bzw. Rückzahlungen fällig werden!

Ich will Dir das nicht ausreden aber sei beim Umgang mit dem Finanzamt vorsichtig. Das sind zwar keine Unmenschen aber wenn das Kind im Brunnen liegt können die im Nachhinein nicht sehr viel tun.

Sprich mit Deinem zuständigen Finananzamtsbeamten ( hi hi schönes Wort) im Vorhinein offen und ehrlich zu diesem Thema. Er ist zur Beratung verpflichtet und kostet Dich im Gegensatz zu einem Steuerberater garnichts. So vermeidest Du unangenehme Überraschungen wie ich sie leider erleben musste weil ich das damals nicht wusste.
 
Auf jeden Fall sollte man die

Kosten gut festhalten. z.B. Fahrtenbuch für das Unternehmen. Nach km abrechnen. Also Fahrt zum TA - 15 km, Fahrt zum Futter holen 8 km, Immer darauf achten das die Quittungen, die Du bekommst immer die MWSt ausgewiesen haben. Wenn Du Rechnungen schreibst, diese müssen neuerdings Nummeriert sein. Das ist neueste Pflicht - soll gegen Schwarzarbeit helfen.

Die Fläche für Vogelzucht der Wohnung müßte auch kostenmäßig fest gehalten werden. Dafür zahlt ihr ja Miete, genauso für die qm für die Verwaltung.

Also doch viele Fragen an den Stuerberater, die Frage ist wer für die Verluste aufkommt, ob die bei der Einkommensstuererklärung anerkannt werden? Sind bei Euch qm für Büros...teurer als Wohnungs qm???

Jetzt mußt Du auf der Hut sein, was Dein Vermieter für einer ist. Nicht das für einen Teil der Wohnung noch eine Nutzungsänderung gemacht werden muß. Dann könnter er vielleicht eine Höhere Miete kassieren.

( Man darf gar nicht ins Denken kommen, wahnsinn ). 99,7 % der Zuchten, die Hobbymäßig betrieben werden lassen die Finanzämter in Ruhe, da der Arbeitsaufwand nicht im Verhäntnis steht.

So wie ich es sehe dürfte es kein Problem sein die Kosten ganau so hoch zu halten wie die Einnahmen.

Und noch etwas, wecke die Krankenkasse nicht. Du bist am arbeiten und eh versichert. Nach 2 Monaten selbstänigen Beitrag ist Deine Firma vor der Insolvenz. Das garantiere ich. Und wenn doch, dann sofort Insolvenz beantragen. Das kann man mit ein paar Vögeln nicht erwirtschaften.

Gruß
Hans-Jürgen:o 8o :( :? 0l :0-
 
Hallo hjb,

Du kannst Wohnraum nicht einfach umnutzen. Dies ist genehmigungspflichtig. Hier sehe ich auch einen möglichen Nachteil für Manu:

wenn sie Gewerbe im Wohnraum anmeldet, können die Vermieter ihr das möglicherweise untersagen.

Ich hatte vor Jahren, als ich noch zur Miete wohnte, genau dieses Problem. Auf Veranlassung des Vermieters rückte das Wohnungsamt an und wollte feststellen, ob ich Zweckentfremdung von Wohnraum betreibe. Dies ist ein Kündigungsgrund. Ich habe flugs das Gewerbe abgemeldet.

Gruss von der Glucke
 
ganz ot:

danke Kobold, Du hast mich an das Abgeben der Umsatzsteuervoranmeldung erinnert.;)

Gruss von der Glucke
 
Puh, da ist man mal über Ostern einige Tage nicht im Forum, und schon werden hier so anstrengende Themen diskutiert. rotzdem möchte ich da auch noch mal was zu beitragen

Ich hatte auch vor einigen Jahren ein Gewerbe angemeldet, und musste, unabhängig von Gewinn oder Umsatz diesen bescheuerten IHK - Beitrag zahlen. Ich weiß leider den Betrag nicht mehr, war aber nicht gerade wenig.

Im übrigen, ich weiß nicht ob ich das jetzt richtig verstehe, aber als Legaldefinition aus dem Tierschutzgesetz ist gewerbsmäßig folgendes:

"Als gewerbsmäßige Tätigleit im Sinne des Tierschutzgesetztes ist anzusehen, wenn der jährliche Umsatz 1000,- DM überschreitet." (ja da steht tatsächlich DM - ich denke mal es sind jetzt analog 500,- €)

Demnach bräuchtest du doch ganz offiziell gar kein Gewerbe anmelden, oder? So, jetzt hab ich mich selbst verwirrt.
Aber vielleicht hat es ja geholfen. :k
 
Ich habe den Thread mal in den Bereich "Recht und Gesetz" verschoben, dahin paßt er thematisch irgendwie besser. :)
 
Hallo,

es ist ein Unterschied zwischen tierschutzrechtlicher und
steuerrechtlicher gewerblicher Tätigkeit.

Tierschutzrechtliche gewerbliche Tätigkeit wird dann angenommen, wenn ein gewisser Umsatz getätigt wird oder man eine Zahl von Jungen bzw. Brutpaaren überschreitet.

Dies wird dann einer gewerblichen Tätigkeit gleichgestellt, mit allen Unannehmlichkeiten (Sachkundenachweis , Führung eines Bestandsbuches - für alle Tierarten -, regelmäßige Besuche des
Veterinärs usw.)

Daneben steht die steuerrechtliche gewerbliche Tätigkeit, sie liegt nur dann vor, wenn ein Betrieb auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Eine Hobbyzucht ist dies regelmäßig nicht.

Normalerweise kann man pro Jahr € 2000,-- umsetzen, ohne
daß dies steuerrechtlich relevant ist.

Wie Bendosi schon richtigerweise festgestellt hat, kann das Finanzamt bezahlte Steuerrückzahlungen zurückfordern, wenn die
Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkannt wird.

Das kann sehr teuer werden. Also vorher richtig erkundigen, bevor man ins Unglück läuft.

Wenn dies so einfach wäre, wären schon viele Hobbyzüchter diesen Weg gegangen.
 
Thema: Muß Gewerbe anmelden ...

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