Volierenhaltung Bußgeld???

Diskutiere Volierenhaltung Bußgeld??? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, hatte im Jahr 2002 eine Prüfung der Naturschutzbehörde und dabei wurde festgestellt das unsere Außenvoliere zu klein ist. Wir haben dann...
Man braucht nicht unbedingt einen Durchsuchungsbefehl.
Auch dann wenn "Gefahr im Verzug " ist reicht das bereits aus.

Gruß ulf
 
Ich habe meine genehmigung gem. §11 Tierseuchengetz vor 2 Wochen erhalten. In Niedersachsen !
Ich habe ein paar Kongograupapageien und ein Paar Wellensittiche. Und züchten will ich eigentlich nicht, aber ehe jemand etwas böses von mir will oder die Geier doch das machen, was man so mal machen kann,....

Naja,

jedenfalls gilt in Niedersachesen entgegen den Mindestanforderungen die Bundesweit gelten eine schärfere Gangart. Die Genehmigung erhält nur, wer folgendes einhält:
Voliere mit einer Grundfläche von 18qm pro Paar Große Aras, große Kakadus ( Blaue Aras, Hell- und dunkelrote Gelbbrust... , Molukken, Weißhauben...)
Volieren mit einer Grundfläche von 8qm pro Paar Amazonen, Grautiere, mittlere Kakadus, König- und Alexandersittiche.
 
Nach den Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien und Sittichen müssen die Voliere aber nicht so groß sein,oder gibts da wieder andere???
Und warum werden eigentlich nie Leute bestraft die ihre Vögel in Winzkäfigen halten?
 
Stimmt.
Nach den Mindestanforderungen reichen für ein Paar Graue schlappe 2qm aus.

Nur Niedersachsen und noch ein Bundesland machen da ein eigenes Ding. ich meine, im Sinne der Vögel ist das ja auch nicht unbedingt verkehrt.
Sich richtig bewegen können sich 2 Graue auf 2qm nicht so richtig und wenn man nach den Mindestanforderungen geht, dann heißt es nämlich

2qm pro Paar + 50% pro weiterem Paar.

Hat zur Folge,
1 Paar = 2qm
2 Paare = 3qm
3 paare = 4 qm usw.
Und ob das im Sinne einer artgerechten Haltung sein kann, das wage ich bezweifeln.


Allerdings verwundert es tatsächlich, dass immer noch Papageienkäfige verkauft werden dürfen, da diese normalerweise nie auch nur in die Nähe der Mindestanforderungen kommen. Und das Halter immer noch Einzeltiere halten dürfen und und und
 
hier kommt ein anderes gesetz zum tragen,

denn wen ich meine tiere in haus/wohnung halte kann mir die behörde nichts vorschreiben, also halte ich meine tiere in winzigen käfigen im haus passiert mir nichts!!!

aber gönne ich ihnen frische luft, viel "echte" sonne und regen, dann könnte ich probleme kriegen, wen auch nur ein cm in der länge fehlt!

in niedersachsen ist es ja sogar so, das es MINDEST längen und breiten gibt, das heißt baue ich eine voliere von 20m länge und 1 m breite, so darf ich darin keien aras und ähnliches halten, weil da eine 3m breite vorgeschrieben wird!

für J E D E vogelart gitb es soetwas, besonders interessant wird es bei prachtfinken, wo die an der gesamtlänge des körpers denken, OBWOHL bei einigen arten mehr als die hälfte davon der schwanz ist.

ich finde man sollte den tieren soviel bieten wie möglich, nur finde ich die regeln und gesetze manchmal etwas verwirrend und schwachsinnig! :afro:
 
Thema: Volierenhaltung Bußgeld???

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