Haltung von krähen?

Diskutiere Haltung von krähen? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo. Da ich absoluter neuling auf dem Vogel gebiet binn, habe ich hier mal folgende fragen: 1. Ist die Haltung von Krähen in deutschland...
meine oma, liebt raben auch über alles!!!
sie wohnt auf dem land, und nach dem mittagessen oder so wirft sie immer ein wenig davon nach draußen auf eine weide, bei sich hinterm haus!!!
dann ruft sie:"Raaab, raaaab" (klingt komisch, aber es klappt), und dann kommen immer 5-6 raben angeflogen :D
ich finde das echt erstaunlich, meine oma kann bis auf zwei meter an sie herangehen, und sie fliegen nicht weg :jaaa:
klar würde sie vielleicht auch ganz gerne mal einen auf der hand haben oder so, aber die tiere sind frei und sie würde sich nie welche halten wollen :jaaa:
ich traue ihr sogar zu das sie auch irgendwann einen von ihren wilden raben auf die hand bekommt!!!
 
Halte natürlich keine Rabenvögel als Haustiere, sondern pflege kranke und schwache Tiere, oder geben Ihnen ein neues zu Hause.
Wenn Ihr ein Rabenvogel findet, gebt Ihn bitte in geeignete Hände.
Rabenvögel sind sehr soziale Tiere und brauchen den Kontakt zu Artgenossen sondst werden sie falsch geprägt. Auch behinderten Tieren sollte man einen Artgenossen gönnen. Wir Menschen können diesen Tieren nicht die Zuneigung und Beschäftigung geben, die sie brauchen, auch wenn wir es denken! Das habe ich schnell gelernt und hat mir unser Amtstierarzt schön anschaulich gemacht, als er mir für mein Sorgenkind ein weiteres verschrieben hat.

Ich liebe Rabenvögel über alles und habe mich mit der Gesetzlage lange beschäftigt und unserer Naturschutzbehörde Löcher in den Bauch gefragt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Blaumeise!
Blaumeise schrieb:
Äh.....Kolkraben sind zufälligerweise streng geschützt und dürfen keinsefalls bejagt werden!Rabenkrähen darf man jagen!Ich war schon oft mit jagen,der Jäger sgate mit Kolkraben dürfen nicht bejagt werden!Keiner macht dass.Ich glaube da hat du irgendetwas falsch verstanden!!!
Das stimmt nicht! Sicher hast DU da was falsch verstanden! Denn ganz sicher darf auch Rabenkrähen niemand irgendwo aus irgendwelchen Nestern nehmen, wie Du in einem Beitrag weiter vorne schon mal geschrieben hast! Außerdem bedeutet "unterliegt dem Jagtrecht" noch lange nicht das sie bejagt werden dürfen!
Letztendlich geht es hier eh nicht darum Kolkraben-oder Rabenvögel allgemein-abzuschießen, sondern sie zu halten!
 
Ich denke man darf Rabenvögel töten, WENN man beweisen kann, dass dieser einem Schaden zugefügt hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bitte aufhören mit diesen fatalen Fehlinformationen

Zitat Gerrit:
"Ich denke man darf Rabenvögel töten, WENN man beweisen kann, dass dieser einem Schaden zugefügt hat."
Nein ! Die einzige Ausnahme wäre akuter Notstand (analog zu Notwehr; Notstand heißt ausgehend von einer Sache, zu der auch das Tier gehört), dabei ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel genauso zu wahren wie beim Menschen, d.h. Sachbeschädigung rechtfertigt nicht Verletzung oder Tötung, UND es gilt nur für das individuelle Tier, das angreift.

Zitat Blaumeise:
"Rabenkrähen darf man ohne weiteres aus dem nest holen....sind nicht geschützt,nur währen der brutzeit"
Falsch, Rabenvögel sind GESCHÜTZT ! In einzelnen Bundesländern wurden EINZELNE Arten in das jeweilige LANDES- (nicht Bundes-) Jagdrecht aufgenommen und dürfen nur AUSSERHALB der Brutzeit gejagt werden.
Also Blaumeise, daher auch KEIN NESTRAUB ! Oder weißt Du nicht, was Brutzeit heißt ?
Wo Blaumeise Recht hat: der Kolkrabe ist streng geschützt (weil er nirgends einem Landesjagdrecht unterliegt).

Da sie nicht dem Bundesjagdrecht unterliegen, gehören Rabenvögel auch weiterhin zu den generell geschützten Arten.

Zitat Tommi:
"Außerdem bedeutet "unterliegt dem Jagtrecht" noch lange nicht das sie bejagt werden dürfen!"
Stimmt. Die Jagdzeiten sind einzuhalten, und beim jagdbaren Wild gibt es auch den Begriff "ganzjährig geschont".

Zitat Katharian20:
"Solltet ihr irgenein Vogel ( verletzt oder behindert ) finden, gebt mir bitte bescheid."
Hast Du eine Halte- und Gehegegenehmigung (gehabt) ? Wenn nicht, nimm' bitte Abstand von solchen Angeboten, Du machst Dich strafbar.
Zitat Corvus corax: "Auch behinderten Tieren sollte man einen Artgenossen gönnen."
Alles andere ist nicht artgerecht und wird hoffentlich auch nicht genehmigt.

Zitat Sagany:
"Krähen und anderen Rabenvögel eignen sich eigentlich garnicht für die Gefangenschaftshaltung."
Kann ich nach langjähriger Erfahrung mit der Auswilderung von Rabenvögeln nur unterstreichen.

Zu den Fragen von Nightflyer:
1. Ist die Haltung von Krähen in deutschland erlaubt
Genehmigungspflichtig von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.

2. Gibt es überhaupt zahme bzw. domestizierte Vögel zu kaufen?
Mit Ausnahme weniger angemeldeter Züchter gilt ein Handelsverbot.

3. Unter welchen Vorraussetzungen ist diese Haltung erlaubt.
Die meisten Behörden legen mangels eigener Gutachten die Schweizer Richtlinie zugrunde, d.h. mindestens 12 Kubikmeter pro Vogel + Schutzhaus. sowie artgerechte Einrichtung. Überprüft wird dies durch den Amtstierarzt.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, daß auch diese Größe für eine Krähe nicht mehr als ein besseres Wohnklo ist.

Wer meinem Beitrag inhaltlich widersprechen möchte, möge bitte die Quelle angeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Haltung von Rabenvögeln (nicht jagen):

Mit Ausnahmé des Kolkraben (Bundeswildschutzverordnung) unterliegen alle Rabenvögel der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.

Grundsätzlich bedarf es zur Haltung von Wildvögeln einer Genehmigung der zuständigen Behörde. Bei Kolkraben braucht man auch bei Nachzuchten eine Genehmgung.

Bei allen anderen Rabenvögeln benötigt man bei Nachzuchten keine Haltegenehmgung. Allerdings muss man nachweisen, das dessen Vorfahren legal gehalten wurden (= Herkunftsbescheingung).

Die Tiere sind meldepflichtig und kennzeichnungspflichtig.

Dass Rabenvögel in ausreichend grossen Volieren gehalten werden sollten, ist eigentlich selbstverständlich.

Wenn man von anderen eine Quelle verlangt, sollte man zuerst eine Rechtsgrundlage für seine Behauptungen angeben.
 
Nightflyer schrieb:
Hallo.

Da ich absoluter neuling auf dem Vogel gebiet binn, habe ich hier mal folgende fragen:

1. Ist die Haltung von Krähen in deutschland erlaubt
2. Gibt es überhaupt zahme bzw. domestizierte Vögel zu kaufen?
3. Unter welchen Vorraussetzungen ist diese Haltung erlaubt.

Meine fragen beziehen sich speziell auf Rabenkrähen, bzw. in dieser Größenordnung.

Danke
Nightflyer


Hi@all:-)


@Nightflyer:
Nicht einheimische Krähenvögel darf man mit Ring ohne Genehmigung halten (dafür reicht dann eine CITES oder ein Ring, je nach Schutzbestimmung), einheimische Rabenvögel allerdings darf man nur mit Ausnahmegenehmigung halten.
Ich empfehle Dir da eher Beos, die gehören nämlich auch zu den Rabenvögeln (aber dan mindestens zu zweit:-) )!


@Blaumeise:
Was erzählst Du denn schon wieder für Sachen? 0l

Laut geltenden Bundesnatur- und Bundesartenschutzgesetzen darf man KEINE Vogelart (selbst Amseln, Spatzen, RABENVÖGEL) in der Brutzeit stören, geschweige denn Jungvögel aus dem Nest nehmen! (Das ist höchst strafbar, also ILLLEGAL!)

Das manche Vogelarten (Elster, Rabenkrähe, Eichelhäher, Ringeltauben) nach der Brutzeit bejagt werden dürfen, liegt an den Jagdgesetzen, die neben den Arten- und Naturschutzgesetzen existieren.
Nichts desto trotz haben sich auch die Jäger (und Falkner) an geltende Artenschutz- und Naturschutzgesetze zu halten!

Einerseits in jedem nur erdenklichen Thread gegen die "Bescheuerten Menschen" (auch, wenn es nun gar nicht paßt! 0l ) meckern, andererseits mit Jägern Krähen jagen und sogar Jungvögel aus den Nestern nehmen?



Jörg
 
Quellen

Zitat lotko:
"Wenn man von anderen eine Quelle verlangt, sollte man zuerst eine Rechtsgrundlage für seine Behauptungen angeben."
Neben den genannten (BJG und LJGs) sind dies das Bundesnaturschutzgesetz und Anlage 6 der Bundesartenschutzverodnung, diese wurden aber schon von Moni genannt. Mir ging es darum, daß nicht weiter sachlich falsche Behauptungen ohne Quellenangabe kursieren. Ich stelle jetzt nicht alle Links hier ein, die Gesetze und Verordnungen findet man wirklich problemlos über Google.

EU-Richtlinien sind nur in dem Umfang gültig (und damit ohne Klageweg im Inland ahndbar) , wie sie in deutsches Recht umgesetzt wurden.Hier ist die Historie des Rabenvogelstatus in Deutschland ganz gut erklärt: http://www.nabu.de/m06/m06_08/00425.html

Zitat lotko:
"Dass Rabenvögel in ausreichend grossen Volieren gehalten werden sollten, ist eigentlich selbstverständlich." Sollte man annehmen, hatte aber z. B. gerade eine Anfrage von jemandem, der anbot, eine Krähe in einer 1,80 x 1,80 x 2 m Voliere zu überwintern.
 
Hallo,

ich hatte in meiner Darstellung die Haltung von Rabenvögeln dargestellt,
nicht die Jagd.

Tatsache ist, dass ich für die Haltung von legalen Nachzuchten grundsätzlich keine extra Genehmigung benötige.

Definitiv falsch ist aber die Behauptung, dass einheimische Rabenvögel nur mit
Ausnahmegenehmigung gehalten werden dürfen, wie Jörg es meint. Dies trifft nur auf den Kolkraben zu und auf Wildfänge.
 
Hallo Jörg!
njoerch schrieb:
Hi@all:-)


@Nightflyer:
Nicht einheimische Krähenvögel darf man mit Ring ohne Genehmigung halten (dafür reicht dann eine CITES oder ein Ring, je nach Schutzbestimmung), einheimische Rabenvögel allerdings darf man nur mit Ausnahmegenehmigung halten.
Ich glaube das stimmt nicht ganz, siehe auch den Beitrag von Lotko! :0-
 
@Lotko und Tommi:
Mag sein, daß ich mich da vertan hab und das nur auf den Kolkraben zutrifft, aber zumindest eine CITES wird dafür nötig sein:-)

Jörg
 
Hallo Jörg!
njoerch schrieb:
@Lotko und Tommi:
Mag sein, daß ich mich da vertan hab und das nur auf den Kolkraben zutrifft, aber zumindest eine CITES wird dafür nötig sein:-)

Jörg
Kannst Du nun bitte aufhören Deine Vermutungen als Tatsachen darzustellen!
Abgesehen vom Kolkraben ist lediglich eine Beringung mit Artenschutzringen und die Meldung bei der unteren Naturschutzbehörde erforderlich, wie bei anderen heimischen Wildvögeln auch!
 
Tommi schrieb:
Abgesehen vom Kolkraben ist lediglich eine Beringung mit Artenschutzringen und die Meldung bei der unteren Naturschutzbehörde erforderlich, wie bei anderen heimischen Wildvögeln auch!

@Tommi:
Also geschlosene Beringung und Meldung bei der UNB...im Prinzip nichts anderes als eine CITES.
Also ist es doch nicht so einfach, oder?


Jörg
 
@Tommi:
Lies doch bitte mal im Carduelien-Thread die Postings!

Jörg
 
Alina schrieb:
willst du dir denn wirklich eine krähe oder einen raben holen???
man kann sie doch auch jeden tag draußen in FREIHEIT sehen, deswegen kann ich es eigendlich gar nicht verstehen das man einheimische vögel halten will, mich würde es traurig machen wenn ich die freien vögel sehe und dann meinen in gefangenschaft :(

Ich bin ganz deiner Meinung :beifall: :zustimm: :bier:
 
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