An Alle mit ZG und kleinen Quarantäneräumen

Diskutiere An Alle mit ZG und kleinen Quarantäneräumen im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich hatte am Wochenende ein Gespräch mit einem ATA. Sehr verwundert äußerte er sich über die Tatsache, dass wohl auch Gäste-WC...
Hallo,

Nach meiner Meinung gibt es zwei Arten von Zuchtgenehemigungen !

1. die kleine ZG !
2. die große ZG !

Quarantäneraum hin oder her,wichtig ist die Art oder Weise der Zucht.
Einen Quarantäneraum braucht man nicht wenn man seinen beiden Nymphen oder Sittichen einen Nistplatz mit Nachwuchs gönnen möchte.

Allerdings wenn der Bestand mit Psittakose oder einer anderen ansteckenden Krankheit verseucht ist,wird der gesamte Bestand vom ATA eingeschläfert.
Es dürfen auch keine Vögel aus dem Zuchterfolg veräußert werden !Eigenbedarf !
Das ist die Kleine ZG !


Die große ZG wurde schon vorher eindeutig beschrieben.
 
Kleine und grosse Zuchtgenehmigung,was ist das???????

Hallo!!!
Also das ist ja wohl der grösste Blödsinn,den ich bisher zu diesem Thema gelesen habe.
Es gibt nur eine Zuchtgenehmigung!!!
Übrigens werden in der heutigen Zeit aus Tierschutzrechtlichen Gründen keine Papageien oder Sittiche die Psittakose infiziert sind eingeschläfert!!Die Krankheit ist heute ohne Probleme mit Medikamenten zu behandeln.
Übrigens richtig ist,das während der Psittakose keine Vögel veräussert werden dürfen,da die Übertragung zu gross ist.Der gesamte Vogelbestand unterliegt einer Quarantäne und ist für jeden Eingang und Abgang gesperrt.Sobald der Bestand frei von Psittakoseerregern ist,darf auch wieder gekauft und verkauft werden.
Also ich würde mich in Zukuft erst Mal ein wenig schlau machen,bevor ich solch einen Schwachsinn hier schreibe!!!
Sorry für den Ton,aber mir platzt gleich der Kragen.
 
hallo oliver,

Von mir aus kannst Du dich solange aufregen wie Du möchtest !

Ohne den Quarantäneraum (RICHTIGEN)wie schon vorher beschrieben,kannst Du machen was Du willst,dann ziehst Du immer den kürzesten.
Das hat mir übrigens eine ATA erzählt !

und jetzt reg dich weiter auf...................................................
 
Doch, es gibt unterschiedliche Arten der ZG.

Die eine (kleinere) erfolgt ohne Sachkundeprüfung, und ist für Vogelhalter vorgesehen, die nur so "ab und zu" mal Küken ziehen,
wobei der "Gewinn", bzw die Anzahl der Küken, ein gewisses Limit nicht überschreiten darf.

Hierbei wird wie gesagt keine Sachkunde verlangt, wohl aber ein Quarantäneraum, und dergleichen.
Der Bestand wird auch im Antrag vermerkt, ebenso wie Standort und Maße von Voliere und Quarantäneraum.


Wer wirklich im "großen Stil" handeln will, der muss die "richtige" (sorry, mir fällt kein anderes Wort ein) ZG machen, diese beinhaltet dann auch die Sachkundeprüfung.


Das mag von Bundesland zu Bundesland (oder Bezirk, oder Stadt, etc) unterschiedlich sein.

Bei mir war das jedenfalls so.
Ich wurde vom AT gefragt, wie viele Paare ich habe, und wieviele Küken ich nach Hochrechnungen dann pro Jahr abgeben könnte.
Daraus hat er dann den möglichen Gewinn berechnet, und mir gesagt, dass die "kleine" ZG reicht.

Also nur "Hobbyzucht", nichts "professionelles".


Dass der Bestand im Psittakosefall immer zwingend eingeschläfert werden muss ist Quatsch,
Psittakose ist heilbar, und wenn die Vögel auf die Medikamente anschlagen, also die Heilungschance gegeben ist,
kann der Halter darauf bestehen, dass NICHT eingeschläfert wird.
Es stimmt allerdings, dass sich viele ATÄ nicht die Mühe machen wollen, und zur Euthanasie raten.
Dem muss aber nicht Folge geleistet werden, wenn wie gesagt Chance auf Heilung besteht.
 
Hallo !

@ Mephisto: Das es keine kleine und große ZUchterlaubnis gibt hat Oliver recht!

Auch wenn du nur ein Paar hast und mit dem züchtest, benötigst Du einen Quarantäneraum.

@ Oliver und Mephisto: Das Vögel wegen Psittakoseerkrankung Heut zu Tage eingeschläfert werden, kann ich nur mit einem NEIN UND JA beantworten!

Das Nein steht dafür, das die Vögel nicht eingeschläfert werden, solange nur die Vögel an Pittakose erkrankt sind.


Das Ja steht für eine Einschläferung der Vögel, wenn die Vögel an Psittakose erkrankt sind und der Mensch sich mit Psittakose angeseckt bzw. daran schwer erkrankt ist. Diese Maßnahme wird besonders ergriffen wenn Kleinkinder und Säuglinge betroffen sind.
 
Hallo Mephisto,

Mephisto schrieb:
Von mir aus kannst Du dich solange aufregen wie Du möchtest !

Ohne den Quarantäneraum (RICHTIGEN)wie schon vorher beschrieben,kannst Du machen was Du willst,dann ziehst Du immer den kürzesten.
Das hat mir übrigens eine ATA erzählt !

und jetzt reg dich weiter auf...................................................

also bei uns ist das so, das man ohne Quarantäneraum überhaupt keine Zuchtgenehmigung erhält!

Dabei spielt die Größe des Quarantäneraums keine Rolle.

Im Endeffekt ist es aber dem Amtstierarzt überlassen, ob du eine ZG bekommst , mit oder ohne Quarantäneraum.
 
Einspruch AGA!!!

Hallo!!!
Bei mir war letztes Jahr die Psittakose ausgebrochen (wie auch hier schon berichtet)Mein kompletter Bestand von damals ca 80 Tieren war infiziert!!
Nach einer Blutprobe bei meinem Hausarzt wurde daraufhin festgestellt:Ich und meine Frau waren auch mit den Psittakoseerregern infiziert.
Bei mir wurden KEINE Tiere eingeschläfert.Da wie schon gesagt,es sehr gute Medikamente auf dem Markt gibt.Nochmals zu dem Qurantäneraum:Wir haben damals die Tiere in meinem Zuchtraum behandelt,es war kein Qurantäne Raum erforderlich (aber vorhanden).Wenn ein Tier infiziert ist,sollte man alle im Bestand behandeln um Verschleppung zu vermeiden und deshalb können sie auch an Ort und Stelle behandelt werden.
Zum Sachkundenachweis:
Es ist in Deutschland noch keine Bundeseinheitliche Regelung getroffen zum Sachkundnachweis,deshalb darf auch kein ATA diesen Verlangen.Der BNA ist laut Jahreshauptversammlung (die ich besucht habe),mit unserer Bundesregierung daran am arbeiten,das zum Ende des Jahres ein Sachkundenachweis für "gewerbsmässige Züchter" Pflicht wird.
 
Hallo Kuschelcorsa,

Kuschelcorsa schrieb:
Doch, es gibt unterschiedliche Arten der ZG.

Die eine (kleinere) erfolgt ohne Sachkundeprüfung, und ist für Vogelhalter vorgesehen, die nur so "ab und zu" mal Küken ziehen,
wobei der "Gewinn", bzw die Anzahl der Küken, ein gewisses Limit nicht überschreiten darf.

Hierbei wird wie gesagt keine Sachkunde verlangt, wohl aber ein Quarantäneraum, und dergleichen.
Der Bestand wird auch im Antrag vermerkt, ebenso wie Standort und Maße von Voliere und Quarantäneraum.


Wer wirklich im "großen Stil" handeln will, der muss die "richtige" (sorry, mir fällt kein anderes Wort ein) ZG machen, diese beinhaltet dann auch die Sachkundeprüfung.


Das mag von Bundesland zu Bundesland (oder Bezirk, oder Stadt, etc) unterschiedlich sein.

Bei mir war das jedenfalls so.
Ich wurde vom AT gefragt, wie viele Paare ich habe, und wieviele Küken ich nach Hochrechnungen dann pro Jahr abgeben könnte.
Daraus hat er dann den möglichen Gewinn berechnet, und mir gesagt, dass die "kleine" ZG reicht.

Also nur "Hobbyzucht", nichts "professionelles".


Dass der Bestand im Psittakosefall immer zwingend eingeschläfert werden muss ist Quatsch,
Psittakose ist heilbar, und wenn die Vögel auf die Medikamente anschlagen, also die Heilungschance gegeben ist,
kann der Halter darauf bestehen, dass NICHT eingeschläfert wird.
Es stimmt allerdings, dass sich viele ATÄ nicht die Mühe machen wollen, und zur Euthanasie raten.
Dem muss aber nicht Folge geleistet werden, wenn wie gesagt Chance auf Heilung besteht.

es gibt keine kleine und große Zuchterlaubnis!

Das was du meinst mit der Beschränkung der Zuchtpaare auf eine bestimmte Anzahl in der ZG dient alleine nur dazu um festzustellen/sicherzustellen das keine komerzielle Zucht betrieben wird.

Denn für eine komerzielle Vogelzucht benötigt man nicht nur eine ZUchterlaubnis, sondern auch einen Gewerbeschein.

Eine Sachkundeprüfung muß im Moment noch nicht für eine "Hobbyzucht" abgelegt werden, wird aber von den meisten Bundesländern, Landkreisen verlangt und wird auch bald gesetzlich geregelt werden.

Da heist das komerzielle Züchter, Zoohandlungen schon immer eine SAchkundeprüfung ablegen mußten bzw. müssen.
 
Hallo Oliver,

oliver s schrieb:
Hallo!!!
Bei mir war letztes Jahr die Psittakose ausgebrochen (wie auch hier schon berichtet)Mein kompletter Bestand von damals ca 80 Tieren war infiziert!!
Nach einer Blutprobe bei meinem Hausarzt wurde daraufhin festgestellt:Ich und meine Frau waren auch mit den Psittakoseerregern infiziert.
Bei mir wurden KEINE Tiere eingeschläfert.Da wie schon gesagt,es sehr gute Medikamente auf dem Markt gibt.Nochmals zu dem Qurantäneraum:Wir haben damals die Tiere in meinem Zuchtraum behandelt,es war kein Qurantäne Raum erforderlich (aber vorhanden).Wenn ein Tier infiziert ist,sollte man alle im Bestand behandeln um Verschleppung zu vermeiden und deshalb können sie auch an Ort und Stelle behandelt werden.
Zum Sachkundenachweis:
Es ist in Deutschland noch keine Bundeseinheitliche Regelung getroffen zum Sachkundnachweis,deshalb darf auch kein ATA diesen Verlangen.Der BNA ist laut Jahreshauptversammlung (die ich besucht habe),mit unserer Bundesregierung daran am arbeiten,das zum Ende des Jahres ein Sachkundenachweis für "gewerbsmässige Züchter" Pflicht wird.

dein Einspruch verstehe ich vollkommen Oliver!

Wenn du meinen Text richtig durchgelesen hast, dann haste bestimmt diesen Satz "Diese Maßnahme wird besonders ergriffen wenn Kleinkinder und Säuglinge betroffen sind". gelesen.;)

Ansonsten stimmt es das man alle Vögel behandelt, auch wenn nur ein Vogel erkrankt ist.

Diese Behandlung findet dann auch meistens in der Voliere statt, da kaum ein Hobbyzüchter einen Qurantäneraum hat, der groß genug ist für den gesamten Bestand.
 
zg

ich würde gerne eine zg machen!!!aber ich habe beim ata nach gefragt ob er mir themen geben würde was in der prüfung vorkommt,aber so etwas machen die in solingen nicht!!kann mir einer sagen wo ich die themen bekomme sonst
kann ich mich nicht vorbereiten!!!mlg janine :idee: :idee:
 
Hallo Janine,

habe hier Informationsunterlagen für Sachkundenachweis gemäß 17 g Tierseuchengesetz, Psittacoseverordnung etc. vorliegen. Ich hatte diese Unterlagen für die "kleine" Zuchtgenehmigung und die Sachkundeprüfung von unserem Veterinäramt als Vorbereitungsunterlagen auf die Prüfung bekommen.

Allerdings gelten diese Unterlagen für den Kreis Pinneberg - so steht es extra dort vermerkt- und ich weiß jetzt nicht, ob in anderen Kreisen bzw. Bundesländern andere Anforderungen/Fragen gestellt werden.

Frage doch mal Deinen ATA, ob das überall das gleiche ist. Scheint mir aber nicht unbedingt so, denn sonst wäre der Vermerk "gültig im Kreis Pinneberg, kein Anspruch auf Vollständigkeit" ja nicht darauf.

Gruß
Brigitta
 
Hallo! Habe auch eine ZG. Ich muß Oliver u. Aga recht geben: Es gibt keine "kleine" oder "große" Zuchtgenehmigung, es gibt nur "eine". Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn jemand den Gesetzestext dazu hat. Tatsache ist, daß jeder ATA das lockerer oder strenger handhabt. Das ist sogar je nach Landkreis im gleichen Bundesland unterschiedlich.

Die Psittacose ist am meisten ansteckend wenn sie akut zum Ausbruch kommt. Die betroffenen Vögel sollen in den Quarantäneraum, nicht der ganze Bestand. Es müssen sowieso alle Vögel behandelt u. alle Räume desinfiziert werden. Wenn man die akut kranken dann absondert ist die Überlebenschance für die anderen wesentlich höher.
 
Es ist noch nicht lange her das ich meine ZG bekommen habe und wir wollen auch ein Bad als Quarantäneraum angeben (haben 2 Bäder) das hat der ATA aber nicht akzeptiert. Wir mussten ein Käfig vorweisen wo 3 Seiten davon zu gemacht wurden mit Plexiglas! Fand ich ein wenig komisch, denn in dem Käfig kriege ich NIE alle Vögel unter, zumal ich oft gelesen habe das man, wenn man ein zweites Bad hat, ihn als Quarantäneraum angeben kann. Da sieht man mal wie unterschiedlich die ATAs sind!

Ach ja, meine ZG ist begrenzt (Hobbyzucht)!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Birmi,

Birmi schrieb:
Es ist noch nicht lange her das ich meine ZG bekommen habe und wir wollen auch ein Bad als Quarantäneraum angeben (haben 2 Bäder) das hat der ATA aber nicht akzeptiert. Wir mussten ein Käfig vorweisen wo 3 Seiten davon zu gemacht wurden mit Plexiglas! Fand ich ein wenig komisch, denn in dem Käfig kriege ich NIE alle Vögel unter, zumal ich oft gelesen habe das man, wenn man ein zweites Bad hat, ihn als Quarantäneraum angeben kann. Da sieht man mal wie unterschiedlich die ATAs sind!

Ach ja, meine ZG ist begrenzt (Hobbyzucht)!

der ATA hat rech und das reicht im Ernstfall auch aus!

Denn so ein Quarantäneraum / Käfig soll in erster Line dazu dienen, bei einem Psittakose verdächtigen Vogel, diesen von den anderen Vögel zu trennen.

Denn untersucht werden im ERnstfall alle Vögel im Bestand und behandelt werden dann alle Vögel in der Voliere bzw, in dem Raum wo Sie gehalten werden.

Denn kein Hobbyzüchter kann sich ein Quarantäneraum einrichten, der für 20 und mehr Vögel ausreicht. Auser er hat jede Menge Geld.
 
Für mich kommt die ZG sowieso nicht in Frage, weil ich eh nicht die nötigen Räume hätte. Was mich aber eigentlich verwundert, ist wie schon mal angesprochen, diese "gesetzliche Trennung" von Sittichen/Papageien, für die man die ZG benötigt und anderen Vögeln, die man ohne ZG züchten kann. Wenn es nur um den Ausbruch von Psittacose/Ornithose geht, ist das doch egal, das kann doch von jedem Vogel kommen?
Und dann müßte es doch eigentlich auch ein Gesetz geben, daß nur jemand mit Quarantäneraum und Vorwissen überhaupt einen fremden, sprich, wilden, Vogel draußen auflesen und hochpäppeln oder weiter versorgen dürfte, denn so ein Vogel könnte doch viel wahrscheinlicher Ornithose oder andere Krankheiten auf Mensch und Tier übertragen. Oder sind meine Überlegungen übertrieben?
 
rainraven schrieb:
Für mich kommt die ZG sowieso nicht in Frage, weil ich eh nicht die nötigen Räume hätte. Was mich aber eigentlich verwundert, ist wie schon mal angesprochen, diese "gesetzliche Trennung" von Sittichen/Papageien, für die man die ZG benötigt und anderen Vögeln, die man ohne ZG züchten kann. Wenn es nur um den Ausbruch von Psittacose/Ornithose geht, ist das doch egal, das kann doch von jedem Vogel kommen?
Und dann müßte es doch eigentlich auch ein Gesetz geben, daß nur jemand mit Quarantäneraum und Vorwissen überhaupt einen fremden, sprich, wilden, Vogel draußen auflesen und hochpäppeln oder weiter versorgen dürfte, denn so ein Vogel könnte doch viel wahrscheinlicher Ornithose oder andere Krankheiten auf Mensch und Tier übertragen. Oder sind meine Überlegungen übertrieben?


Das ist der springende Punkt. Ich finde eine Zuchtgenehmigung, Sachkundeprüfung und Quarantäneraum ist absolut notwendig.

Aber wenn man es genau nimmt, kann jeder Vogelhalter sich Psittacose in den Bestand holen, indem er sich einfach einen neuen Vogel aus der Tierhandlung holt. Lasst Ihr jeden Neuzugang auf Clamydien untersuchen?

Ich habe die Tage von meinen Wellis einfach mal ne Sammelkotprobe abgegeben und auf Clamydien testen lassen und ich finde das wäre doch auch viel sinnvoller. Einfach für jeden der züchtet, als Auflage, vorher auf Psittacoserreger per Sammelkot testen zu lassen.

Ja ja, aber wir werden an den Gesetzen wohl wenig ändern können.

Liebe Grüsse

Karin
 
hallo zusammen,

ich bin der meinung das ein solcher raum nicht nur für züchter ein muss sein soll, sondern auch für vogelhalter die mehr als einen vogel haben.

Weil welcher vogel halter der einfach nur seine tiere toll findet denkt an solch einen raum?

MFG zickzack
 
Hallo Janine.

Du fragtest nach Lernmaterial:
Ist zu bestellen z.b.:bei der Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GmbH ; Postfach 1420 ; 63204 Langen
Bezeichnung: Lernmaterial Sachkundeprüfung §17g Preis (2004) 1,40€.

Bei mir lief das folgendermassen:

Antrag gestellt für ZG , Hausbesuch ATA , guck guck 2.Bad als Quarantäneraum OK (ohne Schleuse), Sachkundeprüfung mir echt die Hölle heiss gemacht - musste sogar den Wirkstoff der Psittakosemedikamente
benennen können...
Kosten 80€ für mein Nymphenpaar, was 1-2mal im Jahr ausbrüten darf.

Also der nahm es recht genau...


Beatrix
 
Bea schrieb:
Daher meine Frage an alle, die Gäste-WCs, Küchen und Abstellräume anerkannt bekommen haben, hat euch der ATA über diese Konsequenz im Falle eines Ausbruchs von Psittacose informiert?

Kann ich ganz klar mit JA beantworten.
Bei mir war der ATA vor drei Wochen, also noch ganz frisch.
Unser ist ebenfalls kein Freund von Gäste-WC und ähnlichem und lehnt es ab, dass zu genehmigen --- evtl. bei einem Wellipärchen, welches in einem kleinem Käfig ins WC gestellt werden kann, wäre das zu vertreten, aber bei mehr Vögeln nicht.

Ich hab auch die Auflage bekommen, dass die jetzigen Unterbringungen (Volieren) in den Quarantäneraum gestellt werden müssen, da diese eine akzeptabele Größe haben, in der die Grauen auch über den Zeitraum der Behandlung ohne Freiflug verbleiben können. Nur gut, dass man die jeweils mit wenigen Schrauben auseinander bauen kann.
Es müssen auch Käfige aus Metall sein der Raum (14qm) wurde genau bemessen, wieviele Vögel maximal dort untergebracht werden können/dürfen.
Ich kann/darf die Bestandsgröße also auch nicht unbegrenzt aufstocken -- verstoße ich gegen diese Auflagen, wird mir die Erlaubnis wieder entzogen.
 
Hi Vogelfreunde,

also zum Thema Quarantäneraum möchte ich mal folgendes loswerden:

Viele Gesetze werden in Deutschland ernst genommen. Manchmal sind die Gesetze auch viel zu extrem oder auf die heutige Zeit nicht angepasst.

Psittacose ist auf Menschen übertragbar, aber längst nicht mehr unbedingt tödlich. Auch werden die Bestände nicht mehr getötet.

Die Vogelgrippe ist ebenfalls aktuell:

Personen können ohne Absperrung die Fundorte betreten, wo infizierte Vögel gefunden werden. Auch die Helfer, Tierärzte usw. nehmen die Tiere ohne "richtigen" Schutz in die Hand. Auch der Atemschutz ist mangelhaft, denn für H5N1 ist eine "normale" OP-Maske nicht ausreichend.

Das eine Gesetz zur "Psittacose "wird übertrieben, andere wichtige Schutzmassnahmen bei anderen - aktuell bedrohlichen Seuchen - werden nicht getroffen. Den Haltern und Züchtern von Sittichen werden Vorschriften gemacht, aber Behörden halten ähnliche Schutzmassnahmen in der Bevölkerung nicht ein.

Da weiß wieder einer nicht was der andere macht!

Gruss

Turboprinz
 
Thema: An Alle mit ZG und kleinen Quarantäneräumen
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