Zuchtgenehmigung , EU-Recht usw.

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B

Bakterie

Guest
Hallo,

bin neu hier und hätte einige Fragen zur ZG und EU-Recht hierzu. :?
Jetzt mal unabhängig von der Gefährlichkeit der Psittakose, eine ZG braucht man ja hier in D, aber nicht in Österreich. Wie siehts eigentlich EU-weit aus? Kann es sein, dass die EU die ZG in D irgendwann kippt? Oder wird die ZG vielleicht mal auf bestimmt Arten (Papageien) beschränkt (Wellis und Nymphs fallen raus)? Oder keine ZG bei Kleinst-Zuchten (Zimmervoliere mit 1 oder 2 Brutpaaren), für den Hausgebrauch sozusagen und kein Handel?

so, soviel zu Recht und Gesetz ....

und jetzt zur ZG wie sie im Moment gilt:
Muss der Quarantäneraum auf dem gleichen Grundstück sein? Hätte die Möglichkeit den QR bei meinen Eltern im gefließten Kellerraum oder der Garage (Betonplatten) einzurichten, ist ca. 400 m entfernt von mir. Ich selbst habe zur Zeit ein Nymphenpaar (nächstes Jahr evtl ein zweites) in einer Zimmervoliere mit viel Freiflug tagsüber.

Gruß
Michael
 
Hi,

spät aber doch ... eine Antwort ;)


Bakterie schrieb:
Kann es sein, dass die EU die ZG in D irgendwann kippt?

Ausschliessen kann man das zwar nicht, aber irgendwie bin ich da skeptisch ... ich tippe eher darauf, daß auch im europäischen Ausland Zuchtgenehmigungen eingeführt werden, sofern noch nicht geschehen, zumindest bei bedrohten Arten.


Oder wird die ZG vielleicht mal auf bestimmt Arten (Papageien) beschränkt (Wellis und Nymphs fallen raus)?

Hinsichtlich der Meldepflicht ist dies zwar bereits der Fall, aber ich bin recht skeptisch, daß die Psittakoseverordnung dahingehend geändert wird. Der logische Menschenverstand gebietet eher, daß die Psittakose-Verordnung in eine Ornithose-Verordnung geändert wird und für ALLE Vogelarten eine Zuchtgenehmigung erforderlich wird. Es wäre aber zumindest theoretisch auch denkbar, daß die Zuchtgenehmigung komplett abgeschafft wird, da Psittakose/Ornithose ja mittlerweile heilbar ist.


Muss der Quarantäneraum auf dem gleichen Grundstück sein?

Nicht das ich wüßte. Ich kann mich aber auch nicht entsinnen, daß dies absolut klar geregelt ist und würde vermuten, daß dies durch die Amtsveterinäre individuell entschieden werden kann. Ruf am besten mal den Amtsvet in Deiner Stadt an und frag nach.
 
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Thema: Zuchtgenehmigung , EU-Recht usw.

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