wozu meldepflicht

Diskutiere wozu meldepflicht im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Wozu dient eigentlich die Meldepflicht für seltene Arten? Was haben die Behörden denn davon wenn sie wissen wo und welche Arten gehalten werden...
Ich wußte fast schon vorher das dieser Einwand kommt "ja aber Du kannst Dich anstecken ..." Natürlich kann ich mich anstecken, wie jede/r andere/r auch, doch dann bringe ich das mit und hab es nicht von meinen Voegeln. Mit denen hat niemand Kontakt der nicht auch Kontakt mit mir hat, und da ich die Person bin, die durch die Weltgeschichte zieht, geht vielleicht eine Gefahr von mir aus aber mit Sicherheit nicht von den 2 Vögeln bei mir daheim.
Wie ich schon sagte, wenn eine Meldepflicht sinnvoll wäre, dann für Leute die Vögel züchten oder damit handeln. Dort haben auch andere Menschen Kontakt mit den Vögeln und der/die Halter bekommen Ihre Vögel vielleicht weiß der Geier wo her?...
Oder wenn jetzt besonders seltene und geschützte Arten gehalten werden, dann kann man auch gerne über eine Meldepflicht sprechen.
Das Argument der Viruserkrankung kann nur dann glaubwürdig rüberkommen, wenn eine Meldepflicht für Vögel genauso für Wellensittiche und Nymphensittiche gilt wie z.B. bei Blaustirnamazonen. Dies ist jedoch nicht der Fall und das obwohl diese beiden Sitticharten bei weitem öfter gehalten wird als alle Amazonenarten ...

Der einzige Grund für mich die Vögel anzumelden ist der das der Staat informiert ist und mir diese nicht mehr so einfach wegnehmen kann wenn der Meldepflicht nachgekommen ist. So kann mir kein Nachbar ans Bein pinkeln (man weiß ja nie...) nur weil mal ein Vogel ruft ... Und wenn ich jemals züchten sollte werde ich dies aus den gleichen Gründen melden und eine Genehmigung beantragen. Das tue ich alles aber mit Sicherheit nicht weil ich es für sinnvoll halte, sondern weil die Gesetzeslage einen dazu gängelt. Ich kann jeden privaten (schwarz)Kleinzüchter verstehen der ohne ein schlechtes Gewissen zu haben seinen Geiern mal den Nachwuchs ermöglicht.
Meine Güte wer bitte schön hält sich denn an jedes (häufig auch noch schwachsinnige) Gesetz, ich würde sagen wir brechen es ohne schlechtes Gewissen mehrfach am Tag :S Naja über das Thema könnten wir lange phillosophieren ... doch so privat wollen wir dann lieber doch nicht werden ;-) ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
.... wozu Meldepflicht?

"Das Argument der Viruserkrankung kann nur dann glaubwürdig rüberkommen, wenn eine Meldepflicht für Vögel genauso für Wellensittiche und Nymphensittiche gilt wie z.B. bei Blaustirnamazonen. Dies ist jedoch nicht der Fall und das obwohl diese beiden Sitticharten bei weitem öfter gehalten wird als alle Amazonenarten ... "


...durch die Ausgabe der Ringe ist die vollständige Adresse des Züchters erfaßt und wird in gewissen Abständen der zuständigen Behörde gemeldet.
mfG Werner Kiene
 
Hallo "Werner Kiene",

vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich werde meine vielen Vögel auch nie
anmelden, weil die Vogelarten alle unterschiedlich bewertet werden.

Viele Grüße
Graugans
 
...durch die Ausgabe der Ringe ist die vollständige Adresse des Züchters erfaßt und wird in gewissen Abständen der zuständigen Behörde gemeldet

Und was sagt das nun aus über all die vielen Vögel die gehalten werden? Der/Die Züchter haben max. die Adresse der Käufer. Die meisten Vögel werden wohl 2-3 mal weiterverkauft bis Sie Ihr endgültiges zu Hause erreichen, kein Züchter kann diesen Weg nachvollziehen.

Bisher war noch kein genanntesArgument für die Meldepflicht auch nur annähernd überzeugend ...
 
Hi

hier scheinen einige nicht den ernst der lage zu erkenne.
bei anstekenden krankheiten, welche auch vom menschen übertragen werden können spielt es überhaupt keine rolle das die eigenen vögel nie rauskommen.- im übrigen für mich keine zufriedenstellende haltung, denn vögel brauchen luft und witterungseinflüsse um gesund zu sein.-
es gibt vogelkrankheiten welche auch für den mensch sehr gefährlich sind und auch wie bekannt sein sollte tödlich enden können. es gib aber auch welche die den mensch nichts anhaben, aber von ihm übertragen werden und da braucht es keinen direkten kontakt von vogel zu vogel.

...durch die Ausgabe der Ringe ist die vollständige Adresse des Züchters erfaßt und wird in gewissen Abständen der zuständigen Behörde gemeldet

Und was sagt das nun aus über all die vielen Vögel die gehalten werden? Der/Die Züchter haben max. die Adresse der Käufer. Die meisten Vögel werden wohl 2-3 mal weiterverkauft bis Sie Ihr endgültiges zu Hause erreichen, kein Züchter kann diesen Weg nachvollziehen.

Bisher war noch kein genanntesArgument für die Meldepflicht auch nur annähernd überzeugend ...

ein züchter vieleicht nicht,aber die behörden ( wenn jeder seiner meldepflicht nachkommt ). bei wellis und ko gibt es dann noch andere möglichkeiten wie presse usw. um solche tiere ( erkrankte ) ausfindig zu machen.

das war aber nicht die ausgangsfrage, sondern es ging um den sinn der meldung seltener arten nach dem wa - abkommen.

es macht schon sinn und ist keine beschäftigungsterapie. die erfassung müsste me. aber weitergehend sein. damit soll ja verhindert werden, dass tiere die stark gefährdet sind weiterhin aus der natur entnommen werden und damit ausgerottet werden.eine kontrolle ob legal oder nicht ist halt nur über kennzeichnung und meldung möglich.
 
Jan,
du hast es nicht verstanden.
Du selbst kannst deine Tiere infizieren, ohne selbst zu erkranken.
Beim Besuch eines Zoogeschäfts, eines Züchters, was auch immer, bringst du den Virus mit nach Hause.
Deine Tiere erkranken und jeder Besuch der deine Vögel begutachtet, ich setze voraus, das deine Tiere noch keine akuten Merkmale zeigen, trägt sie dann weiter, oder erkrankt selbst an Psittakose.
Du kannst Gegenargumente anführen, soviel du willst, ich werde sie alle widerlegen.
Oder sollte ich eine ganz andere Motivation hinter deiner Ablehnung der Beringung vermuten??
Gruß
Siggi
 
Hallo,

die Melde- und Anzeigepflicht hat mit Viruserkrankungen oder sonstige nichts zu tun (außer bei Geflügelbeständen) die dient einzig und allein dem "Artenschutz". Und aus diesen gründen sollte zumindest jeder Züchter (die Halter natürlich auch, eine Unterlassung kann nach § 65 Abs. 5 BNatSchG mit einem Bußgeld bis zu 10.000,-€ geahndet werden) seinen Bestand melden.

Denn wie Werner und lotko schon sagten trägt dieses dann evtl. auch wieder zu "Erleichterungen" in der vogelhaltung und vogelzucht bei. (wenn eine entsprechende Zahl Nachzuchten vorhanden ist).
 
Du hast natürlich recht Toby.
Das Thema war von der Meldepflicht in die Beringungspflicht abgerutscht.
Gruß
Siggi
 
Das Thema ist doch eigentlich gegessen, Meldepflicht ist bei seltenen Arten sinnvoll, ich habe nie etwas anderes gesagt. Doch alles andere Quatsch, sonst müßten auch Wellen- und Nymphensittiche gemeldet werden. Vermutet Hintergründe was Ihr wollt ;-) das macht mir wirklich keinen Harten ... ich bin meiner Meldepflicht nachgekommen, doch deswegen muß ich diese für 2 Blaustirnnachzuchten noch lange nicht für sinnvoll erachten ...
 
Thema: wozu meldepflicht

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