Österreichische gesetzliche Mindestanforderungen bei Ziervogelhaltung

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na das habe ich ja dann falsch verstanden utena. dann hilft es ja auch nix mit der verwaltung zu reden. auch glaube ich dann nicht, dass man den alten menschen tiere wegnimmt, weil die gehören dann de facto dem land, der gemeinde, etc., also dem träger des altenheims.und wenn die tiere so mies gehalten werden, hat wahrscheinlich auch keine heinbewohner eine richtige freude damit. wenn die verwaltung "einfach mal ein tier beschafft", es irgendwo abstellt, weil es angeblich ja so gut ist für die heimbewohner, dann sehe auch ich hier klaren handlungsbedarf/ aufklärungsbedarf!
 
Thema: Österreichische gesetzliche Mindestanforderungen bei Ziervogelhaltung
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