Schutzvertrag

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Brigitta

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Hallo Ihr,

was haltet Ihr von nachstehend aufgeführtem Schutzvertrag? Es fehlt schon mal eine salvatorische Klausel - aber sonst?

Schutzvertrag
zwischen dem jetzigen Eigentümer

Name:
Straße:
PLZ / Wohnort:
Telefonnummer:

und dem neuen Besitzer

Name:
Straße:
PLZ / Wohnort:
Telefonnummer:

wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Übergabe folgenden Vogels

Vogelart:
Name(n):
Anzahl:
Männlich / weiblich:
Farbe
Kennzeichen (Ringnr. etc.):

§ 1 Der neue Besitzer verpflichtet sich, den Vogel selbst zu betreuen und für den Unterhalt des Vogels selbst aufzukommen! Die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf an andere Personen ist nicht gestattet.

§ 2 Der neue Besitzer verpflichtet sich zu einer artgerechten Haltung des Vogels entsprechend des Deutschen Tierschutzgesetzes. Die Voliere muss den Mindestmaßen des Gutachtens des Landwirtschaftsministeriums „Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien (1995)“ entsprechen. In diesem Fall __ Kubikmeter! Ausreichender zusätzlicher Freiflug bei Innenhaltung wird garantiert. Garantierter Freiflug pro Tag: _________ Stunden. Der neue Besitzer verpflichtet sich bei Bedarf, alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen und die Kosten dafür selbst zu tragen! Der Eigentümer ist über jede Krankheit des Vogels umgehend zu informieren. Beim Tod des Vogels ist dem Eigentümer die Leiche per Express zuzustellen, damit eine Obduktion die Todesursache klärt. Sollte der Vogel durch Haltungsfehler und/oder Vernachlässigung durch den neuen Besitzers zu Tode gekommen sein, wird eine Schutzgebühr in Höhe von Euro 750,- verfügt. Gleiche Schutzgebühr gilt auch bei anderweitigem „Abhandenkommen“ des Vogels.

§ 3 Der Eigentümer verpflichtet sich den Zustand des Vogels wahrheitsgemäß anzugeben und Krankheiten oder Behinderungen vorher zu beschreiben. Es wird keine Haftung für nicht erkannte und bereits bestehende Erkrankungen übernommen. Folgende Erkrankungen / Behinderungen sind bekannt (a) aktuelle, b) frühere Erkrankungen):

§ 4 Der Eigentümer behält sich vor, die Haltung in verschiedenen Zeitabständen zu kontrollieren bzw. durch eine Person seines Vertrauens kontrollieren zu lassen. Bei Nichteinhaltung aller Bedingungen dieses Vertrags ist der Eigentümer berechtigt, nach einer einmaligen Aufforderung, die Zustände zu verbessern und nach einer weiteren Kontrolle, die negativ ausfällt, den Vogel umgehend wieder mitnehmen und/oder von einer Person seines Vertrauens gegen Quittung mitnehmen zu lassen. Ein Ersatz für bis dato aufgetretene Haltungs- und Tierarztkosten wird im Fall der Rückgabe – aus welchen Gründen auch immer – nicht geleistet. Der neue Besitzer verpflichtet sich, halbjährlich einen eindeutigen Lebensnachweis über den Vogel mittels eines Fotos mit automatischer Datumsangabe bzw. einem Foto vom Vogel und mit der gut lesbaren Überschrift einer aktuellen und überregionalen Tageszeitung (z.B. Süddeutsche, Frankfurter Allgemeine etc.) an den Eigentümer zu senden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift ist der Eigentümer berechtigt, nach erfolgloser, einmaliger Anmahnung den Vogel vom neuen Besitzer zurück zu holen. Auch in diesem Fall erfolgt keinerlei Kostenerstattung an den Besitzer.

§ 5 Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Vogel beim Besitzer verursacht werden. Ebenso wird keinerlei Kostenübernahme seitens des Eigentümers für eventuell entstehende Rechtsstreite wegen der Lautstärke o.ä. des Vogels vereinbart.

§ 6 Bei Problemfällen (z.B. nicht erfolgreicher Vergesellschaftung, Ärger mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung, unheilbarer Krankheit etc.) ist eine Rückgabe zwingend notwendig, ebenso bei Tod des Partnervogels! Ohne Wissen und Zustimmung des Eigentümers darf dem Vogel kein anderer Partner als der beim Besitzer jetzt in dessen Eigentum befindliche Partnervogel zugesellt werden.

§ 7 Eine gewerbsmäßige Zucht mit dem Vogel ist nicht gestattet.

§ 8 Es wurde keine Schutzgebühr vereinbart, deswegen verbleibt der Vogel Eigentum des bisherigen Eigentümers und wird lediglich zur Haltung an den neuen Besitzer abgegeben. Dieses ausschließlich in Gesellschaft des beim neuen Besitzer vorhandenen Partnervogels!

§ 9 Zusätzliche Vereinbarungen: Die Anmeldung des hier genannten Vogels bei der zuständigen Behörde am Wohnort des neuen Besitzers erfolgt durch den Eigentümer mit der Angabe, dass der Vogel vom neuen Besitzer lediglich gehalten wird, jedoch im Eigentum des jetzigen Eigentümers verbleibt. Der Vogel wird schnellstmöglich nach Eintreffen beim neuen Besitzer von diesem auf seine Kosten einem papageienkundigen Tierarzt gemäß der beigefügten Tierarztliste vorgeführt. Vorzugsweise Herrn Dr. XXXXX. Es werden dort folgende Untersuchungen durchgeführt: Leberwerte, Aspergillose, PBFD und PDD. Ferne wird eine Geschlechtsbestimmung vorgenommen und der Vogel wird mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Die Ergebnisse der Untersuchung sind dem Eigentümer spätestens einen Monat nach Eintreffen des Vogels beim neuen Besitzers in Form von Kopien des tierärztlichen Berichts mitzuteilen. Sofern weitere Untersuchungen /Behandlungen erforderlich sind, werden diese zeitnah und auf Kosten des neuen Besitzers durchgeführt. Der Eigentümer ist über jeden weiteren Befund schriftlich mittels Kopie des tierärztlichen Berichtes zu informieren. Bei Nichtbefolgung und/oder Zuwiderhandlung wird der Vogel vom Eigentümer bzw. durch eine Vertrauensperson des Eigentümers gegen Quittung abgeholt. Eine Kostenerstattung der bis dahin dem Besitzer entstandenen Tierarztkosten durch den Eigentümer ist auch in diesem Fall nicht vorgesehen.

§ 10 Dieser Schutzvertrag ist in zweifacher Ausfertigung erstellt. Mündliche Vereinbarungen sind ausgeschlossen. Jede Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform.

Unterschrift des Eigentümers
Unterschrift des neuen Besitzers
Ort, Datum:


Es handelt sich hierbei um die Abgabe eines bisher ärztlich nicht untersuchten Vogels aus ständiger Einzelhaltung zu einem Partnervogel. Der neue Besitzer soll (vorerst) KEIN Eigentumsrecht an dem abzugebenden Vogel haben, da Äusserungen von ihm stark darauf schließen lassen, dass er den mit diesem Vertrag abzugebenden Vogel (Kreischer) eventuell gegen einen ihm passender erscheinenden Vogel (leiser) "austauschen" möchte. Und dem abzugebenden Vogel soll ein (weiteres) Schicksal als "Wandervogel" erspart bleiben.

Gerne höre ich hierzu Eure Meinung!

Brigitta
 
hallo,

als erwerber würde ich sagen, behalt deinen vogel.
 
Hallo Brigitta,

ich denke, der Vertrag soll dem Schutz des Vogels dienen. Der Verkäufer hat bestimmt große Sorge um das Wohlergehen des Tieres, dass kann ich verstehen! Man guckt den Leuten, d. h. hier dem Käufer, ja auch nur vor die Stirn.

Wird dem Käufer denn wirklich soviel "zugetraut" wird, dass überhaupt ein solcher Vertrag nötig ist?! Wenn ja, würde ich ihn von einem RA überprüfen lassen.

Vielleicht könnte man noch "artgerechte Fütterung" mit aufnehmen und dass der neue Halter dem Vogel keinen Gefahrenquellen aussetzt. (Oder ist das in "artgerechter Haltung gemäß Dt. Tierschutzgesetz" enthalten?) Ansonsten deckt der Vertrag auf den ersten Blick recht viel ab.

Liebe Grüße

Sabine
 
Brigitta schrieb:
Beim Tod des Vogels ist dem Eigentümer die Leiche per Express zuzustellen, damit eine Obduktion die Todesursache klärt.

Warum dem Eigentümer zuschicken? Das tote Tier sollte schnellstmöglich einem pathologischem Institut zugeführt werden, was die Todesursache überprüft.

Jeder weitere Weg ist unnötig und dient nicht der Sache, kann das Ergebnis verfälschen oder gar unbrauchbar machen.




Brigitta schrieb:
Sollte der Vogel durch Haltungsfehler und/oder Vernachlässigung durch den neuen Besitzers zu Tode gekommen sein, wird eine Schutzgebühr in Höhe von Euro 750,- verfügt. Gleiche Schutzgebühr gilt auch bei anderweitigem „Abhandenkommen“ des Vogels.


Wie soll das umgesetzt werden? Da es sich in der Regel um Tiere mit mehreren Vorbesitzern handelt, ist nicht auszuschließen, das das Eintreten des Todes eine Folgeerscheinung ist, die dem letzten Besitzer nicht anzukreiden ist.

Und nicht Alles Defizite/Krankheiten können bei einem vorherigen TA-Check ausgeschlossen werden.

Was ist mit "Abhandenkommen" gemeint? Wegfliegen? Kann jedem passieren.


Brigitta schrieb:
§ 3 Der Eigentümer verpflichtet sich den Zustand des Vogels wahrheitsgemäß anzugeben und Krankheiten oder Behinderungen vorher zu beschreiben. Es wird keine Haftung für nicht erkannte und bereits bestehende Erkrankungen übernommen. Folgende Erkrankungen / Behinderungen sind bekannt (a) aktuelle, b) frühere Erkrankungen):

Hiermit widersprichst Du dem vorherigen Paragraphen. Du willst nicht verantwortlich gemacht werden, aber der folgende Besitzer??

Brigitta schrieb:
Der neue Besitzer verpflichtet sich, halbjährlich einen eindeutigen Lebensnachweis über den Vogel mittels eines Fotos mit automatischer Datumsangabe bzw. einem Foto vom Vogel und mit der gut lesbaren Überschrift einer aktuellen und überregionalen Tageszeitung (z.B. Süddeutsche, Frankfurter Allgemeine etc.) an den Eigentümer zu senden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift ist der Eigentümer berechtigt, nach erfolgloser, einmaliger Anmahnung den Vogel vom neuen Besitzer zurück zu holen.

Damit wirst Du wohl kaum durchkommen. ;)
Und in diesem Punkt unterstellst Du bereits im Vorfeld das eine Person unehrlich ist.



Brigitta schrieb:
§ 6 Bei Problemfällen (z.B. nicht erfolgreicher Vergesellschaftung, Ärger mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung, unheilbarer Krankheit etc.) ist eine Rückgabe zwingend notwendig, ebenso bei Tod des Partnervogels! Ohne Wissen und Zustimmung des Eigentümers darf dem Vogel kein anderer Partner als der beim Besitzer jetzt in dessen Eigentum befindliche Partnervogel zugesellt werden.

Wieso??? Ich habe bereits so einen Fall gehabt. Die Leute haben das Tier liebgewonnen. Warum sollen sie den Verbliebenen nicht behalten dürfen, wenn sie ihm einen Partner zukommen lassen?
Wichtig, das sie einen neuen Partner in absehbarer Zeit hinzusetzen.

Brigitta schrieb:
§ 7 Eine gewerbsmäßige Zucht mit dem Vogel ist nicht gestattet.

Aber hobbymäßig. :D



Brigitta schrieb:
§ 8 Es wurde keine Schutzgebühr vereinbart, deswegen verbleibt der Vogel Eigentum des bisherigen Eigentümers und wird lediglich zur Haltung an den neuen Besitzer abgegeben. Dieses ausschließlich in Gesellschaft des beim neuen Besitzer vorhandenen Partnervogels!

Siehe oben. Tier liebgewonnen etc.p.p.

Brigitta schrieb:
Der Vogel wird schnellstmöglich nach Eintreffen beim neuen Besitzer von diesem auf seine Kosten einem papageienkundigen Tierarzt gemäß der beigefügten Tierarztliste vorgeführt. Vorzugsweise Herrn Dr. XXXXX.

Du kannst doch Niemanden vorschreiben welchen TA er aufsucht !!??

Brigitta schrieb:
Es werden dort folgende Untersuchungen durchgeführt: Leberwerte, Aspergillose, PBFD und PDD. Ferne wird eine Geschlechtsbestimmung vorgenommen und der Vogel wird mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Die Ergebnisse der Untersuchung sind dem Eigentümer spätestens einen Monat nach Eintreffen des Vogels beim neuen Besitzers in Form von Kopien des tierärztlichen Berichts mitzuteilen.

Das sollte doch vor Übergabe stattfinden !!??


Brigitta schrieb:
Sofern weitere Untersuchungen /Behandlungen erforderlich sind, werden diese zeitnah und auf Kosten des neuen Besitzers durchgeführt. Der Eigentümer ist über jeden weiteren Befund schriftlich mittels Kopie des tierärztlichen Berichtes zu informieren. Bei Nichtbefolgung und/oder Zuwiderhandlung wird der Vogel vom Eigentümer bzw. durch eine Vertrauensperson des Eigentümers gegen Quittung abgeholt. Eine Kostenerstattung der bis dahin dem Besitzer entstandenen Tierarztkosten durch den Eigentümer ist auch in diesem Fall nicht vorgesehen.

Sehr fragwürdig ????


Brigitta schrieb:
Es handelt sich hierbei um die Abgabe eines bisher ärztlich nicht untersuchten Vogels aus ständiger Einzelhaltung zu einem Partnervogel. Der neue Besitzer soll (vorerst) KEIN Eigentumsrecht an dem abzugebenden Vogel haben, da Äusserungen von ihm stark darauf schließen lassen, dass er den mit diesem Vertrag abzugebenden Vogel (Kreischer) eventuell gegen einen ihm passender erscheinenden Vogel (leiser) "austauschen" möchte. Und dem abzugebenden Vogel soll ein (weiteres) Schicksal als "Wandervogel" erspart bleiben.

Widerspruch im Ganzen zu dem vorher geschriebenen Paragraphen.
 
Nimms mir nicht übel aber bei so einem Vertrag würd ich Abstand nehmen. Da muss ich ja erst mal nachlesen, ob ich füttern darf. Tierliebe und Vorsicht in allen Ehren, ich denke aber mal, dass das schon an Gängelei grenzt.
Sabine
 
salopp gesagt - in der vorliegenden Form - ab in den Papierkorb. Nicht vorhandenes Vertrauen durch den abgebenden Halter kann mit diesem Papier nicht ersetzt werden und mit Anerkennung dieses Vertrages würde ich mich als Übernehmender zu Dinge verpflichten, die der eigendlich Vorbesitzer hätte erledigen müssen. Wenn mir einer solch einen Schutzvertag vorlegen sollte würde ich sagen - wie schrieb
lotko - behalt deinen Vogel.



mfG Werner Kiene
 
Der Vertrag ist, nehmt´s mir bitte nicht übel, Schwachsinn. Wenn ich einem potenziellen Käufer schon nicht im Vorfeld etwas Vertrauen entgegenbringen kann, oder begründeten Verdacht auf unrechtmäßige Haltung habe, so sehe ich doch von einem Verkauf ab.
So wie in dem Fall geschildert würde dieser Vertrag nichts bringen, auch wenn der Käufer diesen unterschreibt, denn nachzuvollziehen, ob und wie der Vogel lebt, kann man nicht kontrollieren. Ganz davon abgesehen sind einige Passagen nicht vor Gericht durchsetzbar.

@ Brigitta: Wenn Du wirklich so mißtrauisch gegenüber diesem Käufer bist, dann behalte Deinen Vogel so lange, bis du Dir sicher bist, dass du einen geeigneten Käufer gefunden hast.
 
Hallo Ihr,

ja, der Vertrag soll ausschließlich dem Wohle des Vogels dienen und ihn vor Unwägbarkeiten beim zukünftigen Halter schützen. Ihr habt Recht, hat man Zweifel, dass der neue Halter den Verpflichtungen, die die Haltung eines bzw. zweier Großpapageien mit sich bringen, nicht tatsächlich erfüllen kann, ist es wohl besser, den Vogel gar nicht erst dorthin zu geben.

Die Anregungen zum Vertrag von Pico sind teilweise sehr gut, der Vertrag weist wirklich ein paar Widersprüche in sich auf – das habe ich vorher nicht erkannt. Das müsste man dann ggf. mit dem zukünftigen Besitzer noch einmal eingehend besprechen.

Aber am besten ist es wohl tatsächlich, bei vorhandenen Zweifeln einen anderen, neuen Besitzer mit mehr Erfahrung in Sachen Großpapageien zu suchen – zum Wohle des Vogels.
Es gibt bereits genug Papageienelend auf der Welt – das sollte man dann sehenden Auges nicht weiter vermehren. Das Risiko ist einfach zu groß!

Danke
Brigitta
 
Brigitta schrieb:
wirklich ein paar Widersprüche in sich auf – das habe ich vorher nicht erkannt. Das müsste man dann ggf. mit dem zukünftigen Besitzer noch einmal eingehend besprechen.

Aber am besten ist es wohl tatsächlich, bei vorhandenen Zweifeln einen anderen, neuen Besitzer mit mehr Erfahrung in Sachen Großpapageien zu suchen – zum Wohle des Vogels.

Schon weider ein Widerspruch!? Erst schreibst Du, Du bleibst der Besitzer und suchst nur Halter für die Tiere. Wat denn nu????

Dir ist aber auch klar, dass Du evtl. notwendige Papiere dem mitgeben musst, bei dem der Vogel sitzt. Und dann???

Is wie bei einem Auto: wer den Brief hat, dem ist das Auto, egal ob er als Halter eingetragen ist bzw. der kann über das Auto verfügen.
 
Hallo Flattermann.

ich bin der alleinige EÌGENTÜMER des Vogels, der an den neuen Besitzer gehen soll! Ich kann meinen Eigentumsnachweis erbringen - mit allen Papieren und einer hier erfolgten Anmeldung - der neue "Besitzer" kann das nicht! Nicht einmal von seinem bisher in seinem Besitz befindlichen Vogel. Keine Beringung, kein Chip - und scheinbar bisher jedenfalls - auch keine Anmeldung!

Gruß
Brigitta
 
Schutzvertrag - Pflegevertrag ?

Hallo

Irgendwie läuft hier jetzt alles durcheinander, den Unterschied kenne ich schon zwischen Besitzer und Eigentümer aber welchen Sinn soll solch ein Vertrag machen?

Wenn ein Papagei länger wie vier Wochen in meinem Besitz ist, unterliege ich der Meldepflicht. Wie soll das ohne Unterlagen gehen? Denn nach der letzten Aussage würden die wohl bei Brigitta verbleiben :~

Der Eigentümer hat alle Rechte und der Besitzer nur Pflichten und Kosten. Sorry, aber unter diesen Bedingungen würde ich keinen Papagei aufnehmen.

Nicht einmal von seinem bisher in seinem Besitz befindlichen Vogel. Keine Beringung, kein Chip - und scheinbar bisher jedenfalls - auch keine Anmeldung!

Entweder verstehe ich oben zitierte Aussage nicht, oder aber das ist nicht richtig. So kann das ja nun nicht laufen......
 
Brigitta schrieb:
Ich kann meinen Eigentumsnachweis erbringen - mit allen Papieren und einer hier erfolgten Anmeldung - der neue "Besitzer" kann das nicht!

Den Herkunftsnachweis musst Du aber erbringen.
NicoleJ schreibt: Wenn ein Papagei länger wie vier Wochen in meinem Besitz ist, unterliege ich der Meldepflicht. - unverzüglich sind nicht 4 Wochen

Haltung, Kennzeichnung

§ 6

Haltung von Wirbeltieren

besonders geschützter Arten, Anzeigepflicht

(zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 - BNatSchG)

(1) Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, ausgenommen Greifvögel der in Anlage 4 der Bundeswildschutzverordnung aufgeführten Arten, dürfen nur gehalten werden. wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen und der Halter

1. die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und

2. über die erforderlichen Einrichtungen zur Gewährleistung einer den tierschutzrechtlichen Vorschriften entsprechenden Haltung der Tiere verfügt.

Das Vorliegen der Anforderungen nach Satz 1 ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.

(2) Wer Wirbeltiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.
aus http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gesetze/naturschutz/bartschv_d.htm


Ich versteh den ganzen Sinn dieses (tut mit leid) Witzvertrages nicht.
Selbst bei einem Pflegevertrag gehören die Papiere zum Tier.


§ 2 Der neue Besitzer verpflichtet sich zu einer artgerechten Haltung des Vogels entsprechend des Deutschen Tierschutzgesetzes. Die Voliere muss den Mindestmaßen des Gutachtens des Landwirtschaftsministeriums „Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien (1995)“ entsprechen. In diesem Fall __ Kubikmeter! also 5 meter hoch????- wenn, dann bitte richtig!Ausreichender zusätzlicher Freiflug bei Innenhaltung wird garantiert. Garantierter Freiflug pro Tag: _________ Stunden. Der neue Besitzer verpflichtet sich bei Bedarf, alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen und die Kosten dafür selbst zu tragen! Der Eigentümer ist über jede Krankheit des Vogels umgehend zu informieren. Beim Tod des Vogels ist dem Eigentümer die Leiche per Express zuzustellen, damit eine Obduktion die Todesursache klärt. schon mal was von Verwesung gehört? Sollte der Vogel durch Haltungsfehler und/oder Vernachlässigung durch den neuen Besitzers zu Tode gekommen sein, wird eine Schutzgebühr in Höhe von Euro 750,- verfügt. Gleiche Schutzgebühr gilt auch bei anderweitigem „Abhandenkommen“ des Vogels.willst Du Profit rausschlagen???

zum Rest fehlen mir die Worte und der Nerv, schließe mich Heike an.
 
Liebe Brigitta

FÜHRE MAL FOLGENDEN VERSUCH DURCH:
- Du hast zwei Telefonnummern, auf diese Du zu erreichen bist.
- Mit der einen Tel.-Nr. inserrierst Du folgendes => Biete: Graupapagei, (mit evtl. sonstige Daten dazu) 400,- EUR in gute Hände. Tel. xxx
- Mit der anderen Tel.-Nr. inserrierst Du dagegen => Biete: Graupapagei, (mit evtl. sonstige Daten dazu) gegen Schutzvertrag in gute Hände. Tel. xyz

Du wirst festellen müssen, dass sich schonmal nur 10% Interessenten für das Inserrat mit Schutzvertrag melden, wo das Tier gegen diesen Schutzvertrag eigentlich ja kostengünstig oder sogar kostenlos abzugeben wäre. Hingegen wirst Du feststellen, dass sich die üblichen 90% auf das Inserrat von Dir melden, wo das Tier für ,,satte" 400,- EUR abzugeben wäre. Ich habe mich hier nicht verschrieben :D Bedenke auch, dass diese 10% Interessenten, die sich erstmals auf Dein Inserrat melden, sie Wissen alle noch nicht einmal, was in diesem ,,Schutzvertrag" alles drin stehen wird oder einem anderem, der solche Schutzverträge allgemein "aufsätzt"!

Ein Schutzvertrag im übrigem mit einer kleinen Schutzgebühr ist schonmal in Ordnung. Doch sollte diese angeblich kleine Schutzgebühr im Rahmen des Finanziellen höher sein, als schon ein gleichwertiges Tier auch ohne Schutzvertrag für diesen selben oder ungefähr selben Preis abgegeben wird. So wirst Du oder andere, keinen "Dummen" finden, der das von Dir oder einem anderem (eben anders gefertigte) Schutzfertrag unterzeichnen wird. Vorziehen wird. Da erwirbt er gleich unbürokratisch gegen Bezahlung des "Vollpreises" eben wo anders, als wie bei Dir.

Sollte sich jemand in das abzugebende Tier "verliebt" haben, dann wird er es so oder so auch mit Schutzvertrag, und gegen Bezahlung des Vollpreises bei Dir erwerben.
Brigitta schrieb:
ja, der Vertrag soll ausschließlich dem Wohle des Vogels dienen und ihn vor Unwägbarkeiten beim zukünftigen Halter schützen.
Jedenfalls => Ich gehe mal von mir aus => Ich kann bzw. würde mich zu den o.g. 10% der Interessenten zählen. :+knirsch: Würde das oben von Dir verfasste "Schutzvertrag" immer auch "blind" unterzeichnen und das Tier mitnehmen, solange es wegen des Schutzvertrages sehr Preiswert ist oder gar kostenlos. :gimmefive u n d d e n n o c h würdest Du mir zu keiner Zeit was anhaben können, wenn schon nach 3Tagen ich das Tier (gegen Gewinn) verschachert habe. :lekar:

Ich würde mal sagen, wenn Du mal hier diesbezüglich und auch egal wo anders, um was es auch geht, den absolut "falschen" erwischt hast. Dann kannst Du noch weitere Para(§§§)graphen in Schwarz auf Weiß bringen => Es wird dennoch sich eine ,,Lücke" finden, wo man sich (ohne mal auch schwitzen zu müssen) rausfischt. :hund
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ Flattermannpapa

Ich habe es schriftlich vorliegen von meiner UNB, nach spätestens vier Wochen muß ich eine Bestandsänderung melden. Die Betonung liegt aus spätestens...... bei Bedarf gebe ich dir gerne die Durchwahl meiner Sachbearbeiterin. Das macht den Vertrag von Brigitta aber nicht besser ;)
 
Hallo Ihr,


Fuchs:

ich habe nur eine einzige Telefonnummer - nicht mal ISDN! Und keine Grauen abzugeben - weder mit oder ohne Schutzvertrag! Wie ist das mit Deinen Vögeln, fake?

Und zu verkaufen gibt es hier gar nichts, nicht mal ohne ISDN! Da musst Du einer "Fehlinformation" aufgesessen sein! Schade - für Dich, fake


An alle,

es ist mir klar, dass alle meine Vögel gemeldet sein müssen - und sie sind es auch! Bei der unteren Naturschutzbehörde in Schleswig-Holstein (meerumschlungen). Einen Eigentumsnachweis habe ich auch - für alle meine Vögel! Ich müsste also mit jedem Pflegevertrag auch diie Papiere mitgeben? Das wusste ich nicht! Danke!

Gruß
Brigitta
 
Brigitta schrieb:
Fuchs:

ich habe nur eine einzige Telefonnummer - nicht mal ISDN! Und keine Grauen abzugeben - weder mit oder ohne Schutzvertrag! Wie ist das mit Deinen Vögeln, fake?

Und zu verkaufen gibt es hier gar nichts, nicht mal ohne ISDN! Da musst Du einer "Fehlinformation" aufgesessen sein! Schade - für Dich, fake
Das war nur alles als ein Beispiel => Zum einen das Du selbst mal in Erfahrung bringen kannst, dass man von Schutzverträgen abstand hält, schon auch so, bevor man auch den Inhalt eines solchen gelesen hat. Überschrift ,,Schutzvertrag" wäre ausreichend, dass es schon abstossend ist für 90% der Interessenten, wie oben beschrieben. Selbstverständlich fake

Desweiteren wollte ich damit nichts anderes sagen, wie eigentlich ja auch schon oben geschildert. Das man mit Schutzverträgen nicht viel erreichen kann, wenn es ja ausschließlich dem Wohle des Vogels dienen und ihn vor Unwägbarkeiten beim zukünftigen Halter schützen soll.


Ich habe zu Dir ja auch nicht gesagt, dass Du Graue hast und diese gegen Schutzvertrag abgeben sollt oder nicht abgeben.

Wenn Du schon selbst schreibst => Und zu verkaufen gibt es hier gar nichts => Dann brauchst ja Du auch nicht denken, dass es bei mir eine "Fehlinformation" eingegangen wäre. Denn den Thread mit ,,Schutzvertrag" => Das kann sich schon jede/r nachvollziehbar denken, dass Du diesen nicht eröffnet hast. Weil Du mal was an Vogel zu verkaufen oder abzugeben hättest.

Nun, nach Deinem hier .....
Brigitta schrieb:
Fuchs:

ich habe nur eine einzige Telefonnummer - nicht mal ISDN! Und keine Grauen abzugeben - weder mit oder ohne Schutzvertrag! Wie ist das mit Deinen Vögeln, fake?

Und zu verkaufen gibt es hier gar nichts, nicht mal ohne ISDN! Da musst Du einer "Fehlinformation" aufgesessen sein! Schade - für Dich, fake
mit mir auf dieser Ebene (wie oben) "anlegen", da hast Du liebe Brigitta Dir den falschen :whip: ausgesucht s-nacht
 
Hallo Brigitta

Ich müsste also mit jedem Pflegevertrag auch diie Papiere mitgeben? Das wusste ich nicht! Danke!
Vielleicht Alternaitve: Du meldest den Vogel bei dir ab, und beim neuen Besitzer an (zusammen mit dem neuen Besitzer, aber du behältst dir Papiere). Auf dem Amt vielleicht eine Kopie des Pflegevertrages hinterlegen, damit die nicht denken, ihr seid etwas durcheinander ;)

Allgemein zu solchen Verträgen: Willst du dir sicher sein, dass so ein Vertrag Hand und Fuß hat, lege ihm einem Anwalt vor.
Ich persönlich kann gut verstehen, dass man so einen Vertrag macht. Vertrauen ist eins, aber das ist schon oft genug mißbraucht worden, und nach einiger Zeit merkt man erst, wie die Menschen wirklich sind.
Ein "Abgabe" oder "Verkaufsgespräch" dauert im günstigsten Falle doch dennoch nur Stunden. Wie soll man da einen Menschen einschätzen können? Sein Verantwortungsbewußtsein und seine Kontinuität, was das Pflegen und Lieben des Tieres angeht?
Nein nein, da hat sich schon so mancher getäuscht, und ich würde auch so einen Vertrag machen wollen, wenn ich die Menschen (neue Besitzer) nicht wirklich schon einige Zeit kennen würde.
Traurig, aber so ist das Leben.

Brigitta: Bring den fertigen Vertrag zu einem ("sachkundigen") Anwalt, und lass dir sagen, ob sowas im Zweifelsfall eine rechtliche Handhabe ist.

LG
Alpha
 
alpha schrieb:
Vielleicht Alternaitve: Du meldest den Vogel bei dir ab, und beim neuen Besitzer an (zusammen mit dem neuen Besitzer, aber du behältst dir Papiere). Auf dem Amt vielleicht eine Kopie des Pflegevertrages hinterlegen, damit die nicht denken, ihr seid etwas durcheinander ;)

Allgemein zu solchen Verträgen: Willst du dir sicher sein, dass so ein Vertrag Hand und Fuß hat, lege ihm einem Anwalt vor.
Ich persönlich kann gut verstehen, dass man so einen Vertrag macht.

.... den fertigen Vertrag zu einem ("sachkundigen") Anwalt, und lass dir sagen, ob sowas im Zweifelsfall eine rechtliche Handhabe ist.
:D Rechtliche Handhabe:=> Nichtmal RolfBossi wird hier eine rechtliche Handhabe sein können :+knirsch: Weil, ....
NicoleJ schrieb:
Ich habe es schriftlich vorliegen von meiner UNB, nach spätestens vier Wochen muß ich eine Bestandsänderung melden. Die Betonung liegt aus spätestens......
Spätestens 4Wochen ist richtig, was es die Anmeldung betrifft. Nur spätestens schon nach 3Tagen nachdem mir so ein Schutzvertrag allgemein untergejubbelt wurde, werde ich das Tier zwar bei der UNB angemeldet haben, doch werde ich es auch als entflogen abgemeldet haben :D können. Mit ICH meine ich hier auch alle anderen die ein SCHUTZVERTRAG für LEBENDE TIERE zum Unterzeichnen vorgelegt bekommen haben. Nicht nur das ICH für MICH hier :mukke:


M.E. hätten diese ,,SCHUTZVERTRÄGE" allgemein nur einen Sinn für Abgabe-Pflanzen oder zwar Abgaebe-Tiere, jedoch preparierte Abgabe-Tiere oder Kuscheltiere vielleicht von der Marke ,,Steiff" :+knirsch: Diese alle können nämlich nicht nichtnachweisbar weil spurlos entlaufen oder entflogen sin, wie es ja bei Lebenden Tieren immer der Fall ist, was auch immer mal mitzuberechnen ist bzw. wäre, noch bevor man sich die Finger Wund schreibt mit solchen Verträgen zum Schutz der Tiere :grin2:

Ist also zwar alles nur zum Guten für das Tier gemeint, doch eben, auch richtig ohne weiterem Sinn, .... :gimmefive
 
....... ist immer gut aber wieweit es alles juristisch haltbar ist sei dahingestellt.
"Besitzer" ist für mich der jenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Tiere hat und der muß alle erforderlichen Dinge tun, die gesetzlich vorgeschrieben sind und dazu braucht er eben sämtliche Papiere.
z.B. bei einer Zuchtgemeinschaft. Züchter X vereinbart mit mir eine Zuchtgemeinschaft, der Vogel sitzt bei mir - also muß ich ihn anmelden - mit allen notwendigen Unterlagen - denn ich habe die tatsächliche Verfügungsgewalt - nicht Zücher X der wohnt 300 km weiter weg - was bei einer eventuellen zivilrechtlichen KLAGE dabei heraus kommt sei dahin gestellt.

- oder?

mfg Werner Kiene
 
Guten Morgen,

diese Schutzverträge scheinen eine sehr viel "heißere" und kompliziertere Sache zu sein, als ich dachte. Mir fehlt da halt die Erfahrung und Alpha hat recht - am besten anwaltliche Beratung.

Aber noch sinnvoller ist es wohl tatsächlich, einen Vogel erst gar nicht herzugeben, wenn man sich verpflichtet fühlt - einen solchen "Knebelvertrag" aufsetzen zu MÜSSEN!

Dann lieber einen neuen Besitzer oder gar Eigentümer suchen, bei dem frau sich sicher(rer) fühlt.

Danke! Wieder viel gelernt!

Brigitta
 
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Thema: Schutzvertrag

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