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Werner Kiene
Guest
Die EU-Verordnung 1774/02(Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz, TierNEBG) vom 1. Nov. 2002 legt fest, das Tierfriedhöfe in Deutschland nicht mehr erlaubt sind. Meine Frage ist es das Aus für bestehende Tierfriedhöfe - oder dürfen diese weiter betrieben werden, denn nicht jeder verfügt über einen Acker, Garten oder Freunde die einen solchen haben. Auf dem Lande ist ein stilles Eckchen schnell verfügbar um seinen Kleintiere eine Ruhestätte zu geben in einer größeren Stadt sieht da schon schlechter aus.
Das Gesetz sieht Katzen und Hunde nicht als Kleintiere an - sie müssen entsprechend des Gesetztes "entsorgt" werden - oder habe ich es falsch interpretiert?
mfG Werner Kiene
Das Gesetz sieht Katzen und Hunde nicht als Kleintiere an - sie müssen entsprechend des Gesetztes "entsorgt" werden - oder habe ich es falsch interpretiert?
mfG Werner Kiene