vermarktungsgenehmigung

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Sagany

Guest
Hallo,
Es ist ja so dass man für Vögel geschützter Arten Papiere braucht,das wäre zb. die blaue CITES,aber nun habe ich gehört wenn man einen Vogel von WA Anhang A verkaufen will braucht man zusätzlich noch eine gelbe Vermarktungsgenehmigung,stimmt das und wenn ja auch bei Anhang B?
Oder bezieht sich das garnicht auf die WA-Anhänge sondern auf die Anhänge der EG-Verordnung?
Hier sind ja einige mit zB. Molukkenkakadu oder Rotrückenara, die wären dann ja auch betroffen und besonders die züchter,vielleicht könnt ihr mir da helfen,ihr müsst es ja dann wissen.
 
Richtig

Nachzuchten der Vögel aus dem Anhang B können frei gehandelt werden, sie müssen nur spezielle Artenschutz Ringe tragen außerdem, benötigt man vom Züchter einen schriftlichen Herkunftsnachweis.

Außerdem sind diese beim Veterinäramt meldepflichtig.

Wobei es hiervon Ausnahmen gibt, z.B. Rosenköpfchen, usw.

Vögel aus dem Anhang A dürfen normal nicht verkauft oder gekauft werden, hierfür benötigt man eine Sondergenehmigung.
 
Thema: vermarktungsgenehmigung
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