Ringbestellung

Diskutiere Ringbestellung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, habe gestern die AZ-Nachrichten mit der Bestell - Liste Fußringe für kennzeichnungspflichtige Tiere lt. Bundesartenschutzverordnung...
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Maja3

Guest
Hallo,

habe gestern die AZ-Nachrichten mit der Bestell - Liste Fußringe für kennzeichnungspflichtige Tiere lt. Bundesartenschutzverordnung Anlage 6 erhalten. Auf der Rückseite unter Punkt 6 heißt es:

Zucht- und Haltegenehmigung: Bei der Bestellung von Kennzeichen für Sittiche und Papageien muss eine gültige amtliche Zuchtgenehmigung nach ... in Kopie (neu!!!) vorliegen. Die Zucht- und Haltegenehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Psittaciden nur gehalten werden und der Halter eine entsprechende formlose Erklärung beilegt.

Heißt das, jeder der z. B. eine Amazone oder einen Graup. ohne Ring besitzt kann jetzt mit einer laschen Erklärung einen Ring bestellen? Warum wurde dann vorher so ein Aufwand betrieben und Vögel ohne Ring beschlagnahmt? Vielleicht hat jemand eine Erklärung dafür.

Viele Grüße
Maja
 
Stimmt

Das stimmt so steht es drin, allerdings wirst du die Ringe wahrscheinlich nicht einfach so bekommen.

Ich vermute mal das du eine Bescheinigung deine Amtstierarztes brauchst um Ringe für artengeschützte Vögel zu bestellen um diese dann nachzuberingen.
 
stbi schrieb:
Ich vermute mal das du eine Bescheinigung deine Amtstierarztes brauchst um Ringe für artengeschützte Vögel zu bestellen um diese dann nachzuberingen.
Jepp, das wird dann die entsprechende formlose Erklärung sein.
Es ist doch nicht machbar wenn eine Nachberingung notwendig ist, weil der Ring entfernt werden musste oder verlorengegangen ist, eine ZG verlangt wird.
 
hallo,

eine bescheinigung des amtstierarztes muss nicht vorgelegt werden.

im übrigen wird die ausgabe von artenschutzringen sowieso der zuständigen behörde gemeldet. spätestens dann wird der halter überprüft, warum er den vogel nicht gemeldet hat.

also keine panik. es kann deshalb noch lange nicht jeder x-beliebige meldepflichtige vogel mit einem artenschutzring anonym nachberingt werden.

jeder schimpft über zuviel bürokratie. dann wird diese wenigstens etwas abgebaut. schon ist es wieder nicht recht.
 
Hallo,

eine Genehmigung vom Amt brauchte man die ganze Zeit auch schon um einen Vogel neu zu beringen. Die neue Ringnummer mußte ja sowieso gemeldet werden.

Auf der Bestell - Liste steht eindeutig der "Halter" muß eine formlose Erklärung abgeben.

Das interessiert mich und ich werde mal beim BNA nachhören wie das gemeint ist.

Viele Grüße
Maja
 
Hi Maja

vermute mal mit der formlosen erklärung ist gemeint, dass du erklärst einen vogel zu haben wo der ring verloren ging. dann musst du aber nach erhalt die neue ringnr. der behörde melden und die cites geändert werden. die ausgebende stelle meldet das eh. es hat den vorteil du hast weniger lauferei.
 
Thema: Ringbestellung

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