Volierenbauverbot in Mietswohnung?

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grashopper

Guest
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Wir wollten letztens eine Voliere für unsere 10 Zebrafinken bauen. Die Vermieter bekamen das mit und gaben uns das Verbot.
Ich weiß, wir hätten fragen sollen. Wir wollten aber auch nichts verändern wie z.B. in die Wände bohren.
Die waren stocksauer.
Nunja, die Voliere wäre größer ausgefallen als wir dachten (BxHxT) 2,5x2x1,5m.
Können die Vermieter das verbieten? Im Mietvertrag steht in dieser Art nichts darüber.
Vielleicht hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße
eine enttäuschte Steffi
 
diese Art von Voliere kann keiner verbieten! Du brauchst die noch nicht einmal dem Vermieter zu melden, zudem du ja keine lauten Vögel beherbergst. Wie du deine Wohnung gestaltest, ist eigentlich auch deine Sache, wenn du baulich keine Veränderungen vornimmst. Die Haltung von Kleinvögeln ist frei, fällt nicht unter das Tierhaltungsverbot. Der Vermieter kann dir eigentlich gar nichts! Erkundige dich aber bitte vorher nochmals beim Mieterschutzbund, eventuell werde Mitglied bei diesem Verein. Die werden dir die eindeutige Rechtslage erklären.
Viele Grüße
Angie
 
Hallo Angie,
vielen Dank für deine Antwort.
Die Vermieter waren so stocksauer. Wir mussten die Voliere gleich wieder abbauen. Wir werden uns mal informieren.
Doch wir wollen ja keinen Stress mit den Vermietern.
Den Traum von der Voliere kann ich wohl vergessen.

Gruß Steffi
 
Sachen gibts

grashopper schrieb:
Die Vermieter waren so stocksauer. Wir mussten die Voliere gleich wieder abbauen.
Sind die denn noch zu retten? Wenn du einen fertigen Käfig hingestellt hättest, was dann? Womöglich wollen die euch auch noch vorschreiben, welche Matratzen ihr im Ehebett verwenden dürft, grummel 0l
 
Hi

ich bin auch vermieter, wenn du die volli bauen willst kannst du es mit ruhigen gewissen tun. ich vermute mal, dass du über eck, zwei seiten wand und zwei vollidraht machen wolltest. auch das befestigen an der wand kann der vermieter nicht vebieten. ich würde aber an deiner stelle 2 seiten mit draht machen und die 2 zur wand mit mit anbwaschbahren material, so bleiben die wände sauber und ihr habt dann weniger zu renovieren. dann würde ich noch rollen drunter anbringen und da haste es dann auch leichter beim saubermachen.

vogelhaltung im allgemeinen kann vom vermieter nicht verboten werden, dafür sind andere stellen verantwortlich.
 
Das Herstellen der Voliere wie beschrieben wird vom Vermieter nicht zu verbieten sein. Euren Vertrag im Einzelnen kennen wir nicht, aber regelmässig ist es dann so, dass der vereinbarte (=ursprüngliche?) Zustand bei Rückgabe der Mietsache herzustellen ist.

Was Du in die Voli reinpackst, das ist entscheidender. Ob Deine Pieper ausdrücklich oder ausdrücklich nicht durch den Vertrag gedeckt sind, oder was ggf. der lfd. Rechtsprechung zu entnehmen ist.
 
Hallo,
ich danke euch für eure Antworten.
Die Voliere sollte eine Seitenwand und eine Rückwand haben. Die Voliere stand ja schon, nur der Draht war noch nicht dran, Rückwände sollten gefliest werden. Das Material war alles da. Aber dann kamen die Vermieter. Ich war so fertig. Kosten von ca. 500,- €.
Nur 250,-- € wiederbekommen wg. Holzverschnitt.
Vielleicht sollten wir nochmal mit den Vermietern reden. Vielleicht erlauben sie ja eine Fertigvoliere.

Gruß Steffi
 
Hallo Steffi,

wenn ich in meiner Wohnung eine Voliere aufstelle/aufbaue, geht das dem Vermieter einen Sch... an - solange sich der Vogelbesatz in Grenzen hält. Und an der Vogelart. Wenn man in einem hellhörigen Haus wohnt, würde ich z.B. nicht gerade lautstarke Sittiche halten wollen, womöglich auch noch mehrere davon.
Und solange die Voliere nicht auf dem Balkon aufgebaut wird und damit ggf. die "Gesamtansicht" des Hauses stört, darf und kann der Vermieter nichts machen.
Allerdings muß man in der Regel bei Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, d.h. alles abbauen.
 
grashopper schrieb:
Rückwände sollten gefliest werden.i
Soll das heissen, ihr wolltet die "normale" Wand fliesen? Da könnte der Vermieter natürlich Einspruch erheben bzw. ihr müsst die Kacheln dann beim Auszug wieder entfernen. :?
 
Hallo Karin,
nein, nicht die Wohnwände sondern die Holzrückwände und der Holzboden der Voliere wg. der Reinigung.
Das Problem ist ja, auch wenn es rechtlich wäre, wir wollen ja keinen Stress mit den Vermietern. Die wohnen direkt über uns.

Aber ich hab langsam das Gefühl, dass nicht die Voliere das Problem ist, sondern die Vögel selbst. Können die Vermieter sie verbieten? Ich meine es sind ja zehn Zebrafinken.

Vielen Dank

Steffi
 
grashopper schrieb:
.....es sind ja zehn Zebrafinken.
achdumeinegüte, Zebrafinken sind ja auch viel lauter als Aras und sonstige Geier :D

NEIN, das können sie dir nicht verbieten, oder hast du etwa einen entsprechenden Passus im Mietvertrag, der dann wohl sowieso kaum einer rechtlichen Prüfung standhalten würde? :+klugsche Atmen darfst du hoffentlich in der Wohnung? ;)
 
Hi!
Ich schließe mich besonders Ulrike und Karin an. Solang die Voli nicht auf dem Balkon steht, kann der Vermieten Kopf stehen, dass ändert nichts daran, dass es ihn nichts angeht. Und, dass man in der Mietswohnung keine Aras hält, versteht sich ja fast von selbst. So weit sollte die Rücksichtnahme zum Nachbarn schon reichen. Selbst bei lautem Getier ist es für den Vermieter alles andere als leicht, ein Verbot durchzusetzen. So etwas gilt eher für Tiere, die die Wohnsache stark beschädigen und die Wohnqualität mindern (darunter kann Gekrächtze fallen, muss aber nicht). Oft gibt es in diesen Fällen eher eine Einigung, als ein Verbot, denn der Mieter hat viel mehr Rechte, als ihm normalerweise bewusst ist.
Gegen Zebrafinken, und lass es 30 Stück sein (dann iss es aber auch genug) kann der gute Vermieten absolut nichts ausichten. Auch wenn ausdrücklich im Mietvertrag steht: "Tierehaltung ist nicht erlaubt" ist dies rechtswiedrig. Du brauchst auch keine Genhmigung vom Vermieter. Achte aber darauf, dass nicht eine bestimmte Tierart ausgeschlossen wird. Da gibt es manchmal berechtigte Gründe vom Vermieter und diese Klausel ist dann auch wirksam. Ist aber unwahrscheinlich, denn die meisten Vertäge sind nur stümperhaft aufgesetzt. Also wenn da nicht expliziet steht: "Die Haltung von Zebrafinken ist nicht gestattet oder wird nur auf Genhmigung gestattet" kannst Du tun und lassen was Du willst.

Viele Grüße
Dési
 
Hallo,

ich glaube, das Atmen ist gerade so noch erlaubt.
Im Mietvertrag steht folgendes: die Tierhaltung von Hund und Katze bedarf der Zustimmung des Vermieters (Ausn. Ziervögel und Fische).

Ich danke euch für eure Zusprüche. Mein Freund und ich haben abgeklärt, dass wir nach meiner Ausbildung umziehen. Momentan ist das finanziell nicht möglich (Kaution). Auf so Vermieter können wir echt verzichten. Bestimmt haben wir als Mieter dort irgendwann überhaupt keine Rechte mehr.

Gruß Steffi
 
Hi!
Gottseidank verliert Ihr eure Rechte nie. Das wäre ja schlimm bei solchen Vermietern. Des guten Willens halber, würde ich jedem, der in diesem Haus wohnt, raten, dem Vermieter vorher Bescheid zu geben, wenn er sich Hund oder Katze anschafft. Verbieten kann der Vermieter es nicht ohne sehr, sehr guten Grund. Fehlt so eine Begründung ist es auch sinnlos eine Genehmigung zu erstellen für etwas, das nicht verboten werden kann.
Auch wenn man im Recht ist, sollte man immer diplomatisch bleiben, sich aber keinen Bären aufbinden lassen.
 
hallo,

also hund und/oder katze kann im mietvertrag die haltung ausgeschlossen werden. bei vögeln in der regel nicht.
 
Hi

das einzige, was der mieter bis jetzt von vornherrein verbieten kann ist die hundehaltung. dann muss es aber für alle gelten ihm selber eingeschlossen. ansonsten ist an tierhaltung alles ( leider ) erlaubt, was nicht durch andere gesetze regelmentiert wird. das leider steht jetzt nicht gegen irgendwelche tierhaltung, sondern dafür wenn es übertrieben wird. dadurch eine unzumutbahre belästigung bzw. verwahrlosung des wohneigentum kommt.
 
...verbieten ist natürlich eine Sache, die während eines laufenden Vertrages entsteht, und da kommt es auf den Vertrag selbst an. Dafür schliesst man ja Abweichungen und Ergänzungen von dem, was im BGB (Miete) schon geregelt ist, meist ist/war das im Mietvertragsformular schon gedruckt, oder zu allgemein.

Von vorneherein "handelt" - oder auch nicht - jede Partei ihre Position aus.
Einzelvertraglich kann ich nahezu alles verabreden, was ich möchte, das ist die Vertragsfreiheit, die in Deutschland zunächst einmal gilt.
Gestrichen werden von den Gerichten formularmässige Klauseln, die i.d.R. den Mieter nicht einseitig benachteiligen dürfen, oder wenn etwas zu unbestimmt ist.
 
hallo,

geh einfach mal in google und gib die begriffe -Tierhaltung, Mietwohnung- ein.

da kommen einige interessante seiten.
 
Hi Grauadler

hatte schon geschrieben, dass ich selber auch vermieter bin und gehe davon aus, das es ein normaler mietvertrag ohne weitere klauseln ist.
vereinbahrungen kann man freilich indivieduell treffen und wenn da was von vogelhaltung drin stände währe die anfrage ja von vornherrein unnsinnig.
 
Hallo grashopper

Keine Angst, deine Zebra´s kann dir keiner streitig machen, auch nicht der Vermieter. Wie ararudi schon schrieb, gilt eine besondere Erlaubnis oder Verbot nur für die Hunde- und meist auch, Katzenhaltung !!!
Und wenn du in deiner Wohnung keine baulichen Veränderungen vornimmst, kannst du dir ruhig so eine Voliere ins Wohnzimmer stellen und auch an der Wand festschrauben. Küchen-Hängeschränke werden ja auch an der Wand festgeschraubt. Und eine Voliere fällt in dem Falle unter Möbelstücke.
Hatte vor Jahren auch mal so einen Fall im Verwandten-Kreis und das ging zum Nachteil für den Vermieter aus. Dieser hatte versucht, eine Voliere entfernen zu lassen, die an der gesamten Längsseite des Wohnzimmers meines Schwagers befestigt war. Darin hält er bis heute Nymphen- und Wellensittiche. Ich habe die Maße nicht ganz genau im Kopf, aber die Voliere ist mindestens 5 m lang, 1,50 tief und 2,50 m hoch. Die ganze Wohnzimmerlänge halt. Und sieht wirklich super aus und passt auch in das Zimmer. Auf jeden Fall wollte der Vermieter dagegen vorgehen, aber sein Anwalt muß ihm wohl davon abgeraten haben, denn mein Schwager bekam ein Schreiben von dem Anwalt, dass er die Voliere so belassen kann, wie sie ist und das keine weiteren Schritte folgen.

Also, lass dich nicht von deinem Vermieter beunruhigen und baue deinen Kleinen ein schönes zu Hause.
 
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