Gelbbrustara ohne Ring und ohne Papiere

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kuhischu

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Hallo,
mir wurde ein angeblich 9 Jahre alter zahmer Gelbbrustara angeboten. Der Vogel lebte bei einer älteren alleinstehenden Dame. Nachdem diese gestorben war, saß das Tier noch 3 Tage allein in der Wohnung und ist jetzt (bei fremden Leuten) entsprechend eingeschüchtert und ängstlich. Aber das ist nicht das Problem. Die Verwandten der Dame haben beim Ausräumen der Wohnung nach Papieren und dem Ring gesucht, aber nichts gefunden. Auch die Herkunft (Züchter oder Händler) sind nicht bekannt. Kann ich den Vogel trotzdem kaufen oder lieber nicht? Kennt sich jemand aus?
Schon mal Danke für Eure Antworten. Kurt
 
hallo,
du musst den jetzigen besitzern sagen dass sie sich beim Amt nachträglich eine CITES und ring beantragen lassen müssen,vorher darfst du ihn NICHT kaufen oder dir anderweitig geben lassen.
Wenn sie die Angelegenheit schildern und Zeugen dabei sind die die geschichte bestätigen wird es auch sicher keine probleme geben wie dasss der vogel beschlagnahmt wird oder so etwas.
es ist doch gut möglich dass die alte dame den vogel VOR dem Artenschutzabkommen erworben hat, so ein Ara kann immerhin 100 jahre alt werden und wenn die Dame sagen wir mal mit 80 gestorben ist und ihm etwa 1960 gekauft haben könnte (wär ja möglich) das könnte doch passen,dann war sie beim kauf etwa 35 jahre alt.
und damals gab es noch keine CITES oder Ringe oder sonstwas.
 
Hallo!

@Sagany
das ist aber auch eine etwas heiße kiste, das muss du auch belegen, das der vogel wirklich so alt ist... z. b. durch fotos, oder wie auch immer...

das beste wird wirklich sein, wenn die cites papiere nachgefordert werden. hast du schon im vorfeld mit der behörde gesprochen? einige sehen es nicht so sehr eng, wenn es, wie hier ein anhang b vogel ist. kann ich zwar nicht verstehen, ist aber so... aber aufjedenfall, würde ich dir raten, das gut zu überlegen, und vielleicht mal einen termin zu dritt bei der behörde machen, sachbearbeiter, verwandte und du, da wird sich doch bestimmt was machen lassen. :zustimm:
 
übrigents können schon zeugen ausreichen die bestätigen dass der vogel der alten frau gehörte!
sollte es eventuell so sein dass die alte frau den vogel illegal gekauft hat dann kann man niemanden dafür anzeigen,die frau ist tod und die erben können ja nix dafür.
also ist im prinziep egal ob der vogel nun von ihr legal oder illegal erworben wurde,es muss nur nachgewiesen werden dass er der verstorbenen gehörte.
zeugen reichen auch schon aus.
 
...besteht evtl. die Möglichkeit dass er anderweitig gekennzeichnet war? (Chip etc.?)
Eventuell kann man ja auch sich nach der vorhandenen Anmeldung erkundigen.
 
da ist man aber auch auf guten willen des sachbearbeites angewiesen...
nö, meinte schon dich Sagany, wegen der rechnung... :)

wenn der vogel wirklich 9 jahre ist, glaube ich, das die wahrscheinlichkeit, das er gechipt ist, sehr gering ist...

vielleicht habt ihr ja glück und der vogel ist doch gemeldet?! dann dürfte einer übernahm nichts im wegestehen. ich schätze aber eher mal nicht...
 
Ein herzliches Hallo an alle und Danke für Eure Beiträge.

Leider ist die Sache etwas komplizierter. Ich sitze in Göppingen (zwischen Ulm und Stuttgart) und der Vogel sitzt in Nürnberg. Noch dazu sitzt das Kerlchen bei einem kommerziellen Wohnungsräumer, der vom Gericht den Auftrag erhalten hat, die Wohnung zu räumen. Dazu kommt, dass der kaum richtig deutsch versteht und ihm deshalb die vorhandenen Probleme nur sehr schwer begreiflich gemacht werden können. Einfach kaufen und sich um alle Vorschriften hinwegsetzen? Das Angebot ist verlockend. Ich habe eine einsame Ara-Dame und könnte ihr hier für 400 Euro einen Partner beschaffen. Nur, da meine Vögel angemeldet sind, weiß ich nicht, ob da irgendwann einer zur Kontrolle aufkreuzt.
Gruß Kurt
 
Hi Kurt

hört sich doch schon mal nicht so schlecht an, wenn der vogel bei einer " offiziellen " person sitzt kann er dir bestätigen ihn aus der wohnung geholt zu haben. ich würde an deiner stelle mit der behörde kontakt aufnehmen und den fall schildern, die können dann prüfen. dann beantragts du eine haltegenehmigung ( cites werden sie bestimmt nicht ausstellen ) und dann könnte er auf duldung bei dir bleiben. vögel ohne rechtmässige papiere dürfen nicht " verkauft " werden. aber wohl geschenkt, würde aber keinerlei risiko eingehen und den offizielen weg einschlagen. die haltegenehmigung wird ( zumindestens bei uns ) kostenfrei ausgestellt. ich drücke dir die daumen.
kontakt musst du mit der behörde aufnehmen, wo der vogel jetzt sitzt.
 
Hallo
Ich hatte auch zwei Gelbbrustaras ohne Ring und Papiere und habe vom Regierungspräsidium eine Sondererlaubnis zur Haltung bekommen und das zum Glück ohne Probleme. Leider musste ich sie jetzt wegen Umzug ins Ausland wieder verkaufen aber auch das ging mit einer Sondererlaubnis für den Verkauf. Viel Glück

Valeska
 
Vielleicht gemeldet

Vielleicht ist der Vogel, gemeldet nur die Papiere sind verloren gegangen.

Ich würde einfach mal bei der Behörde nachfragen, unter Umständen haben die noch eine Kopie der Herkunftsbescheinigung.
 
Sagany schrieb:
hallo,
so ein Ara kann immerhin 100 jahre alt werden

Mal ne kleine Bemerkung am Rande ein Ara wird normalerweise höchstens 40 Jahre alt, Kakadus sind so ziemlich die einzigen Papageien die in Ausnahmefällen so ein Alter erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen Andreas
 
Hallo kuhischu,

ich kann Dir nur dringend raten, VOR dem Kauf den Rat Deiner zuständigen unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Leg ihnen die Sachlage dar, und frag sie, wie sie die Lage einschätzen, und ob sie im Fall des Falles...

Interessant ist nicht, wo der Vogel jetzt sitzt, sondern wie Deine Behörden damit umgehen. Wenn Du dort einigermaßen freundlich aufläufst und deren Beratungskompetenz in Anspruch nimmst (das freut übrigens die Sachbearbeiter meistens: "ahaaaa, ein Geierhalter, der vorher nachfragt!"), können die sicher mit Dir eine Lösung entwerfen.
 
Hallo Kuhischu,

ist dieser Wohnungrrämer von Amstwegen eingesetzt?
Wenn ja, muß er Dir einen Amtlichen Kaufbeleg geben, damit kannst Du nachberingen lassen.
War der Vogel angemeldet?
Könner die Erben, wenn vorhanden, bestätigen das der Vogel schon seit ..... im Haushalt gelebt hat.
Ich schlage Dir vor: Kaufe das Tier, mit Kaufvertrag, und lass es in in Deinem Kreis nachberingen. Das ist das einfachste.
Soll nur ein Vorschlag sein.

Geierladay
 
Hallo Kuhischu,

der Vorschlag von Hein ist nicht der verkehrteste. :zustimm:
Ist nun leider ein Wochenende dazwischen, nicht das Beste für den Vogel!!!

Geierlady
 
Hallo,

@Geierlady, ich bin mir da nicht ganz so sicher. Meines Wissens entscheidet immer die für den meldenden neuen Besitzer zuständige Behörde, was passiert. Daher auch mein Tipp, sich mit denen erstmal kurzzuschließen.

Aus der Vorgeschichte würde ich fast vermuten, daß es ein Geschenk des Ehemannes, ein Mitbringsel von einer Auslandsreise oder so sein könnte - gerade alte Tiere bei älteren herrschaften wurden oft in den 60ern oder 70ern importiert, ohne Cites, ohne Ring, usw. Damals (bis auf die fehlende Kennzeichnung) völlig legal, weil es das Washingtoner Artenschutzabkommen noch nicht gab. Da kannst Du Dich dumm und schwarz suchen; mit etwas Pech ist an einen Nachweis der legalen Einfuhr nicht heranzukommen, der Geier war nie gemeldet, etc. - einfach weil es das damals noch nicht gab.

Für den Meldenden gilt es daher, erstmal den legalen Erwerb nachzuweisen. Das wäre in diesem Fall der Nachlaßverwalter, Wohnungsräumer, etc.

Daher auch: erst mit der Behörde bequatschen. Meistens wollen die eher helfen, als Steine in den Weg zu legen. Es ist nach meiner Erfahrung nur wichtig, vorher mit denen zu reden und sie ganz doof um Hilfe zu bitten. Damit lassen sich hinterher böse Überraschungen vermeiden.

Ich vermute mal, daß die Auskunft lauten wird: "ähhh jaaa, .... also ... *räusper*. .... hmmm* und es wird herauskommen, daß sie den Vogel trotz ungeklärter Herkunft akzeptieren, aber eine Kennzeichnung haben wollen. Da bei Alttieren die Beringung nicht mehr möglich ist, wird es wohl auf Chippen herauslaufen.

Wenn ich zuerst kaufe und dann zur unteren Naturschutzbehörde gehe, haben die alle Trümpfe in der Hand, und wenn ich einen mies gelaunten Sachbearbeiter habe, bin ich den Vogel auf Nimmerwiedersehen los (das wäre sogar gesetzeskonform). Ob nun das WE dazwischen liegt oder nicht; auf die paar Tage kommt es nicht mehr an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi

kann aus eigener erfahrung nur sagen, vor dem erwerb die zuständige behörde kontaktieren wo der vogel herkommt, da ein herkunfstnachweis ( also ohne cites ) nur für deutsche nachzuchten und mit kennzeichnung ausreichend ist. eine zusätzliche anfrage bei der eigenen behörde kann nicht schaden. ein handel mit ungekennzeichneten vögeln ( krumschnäbeln ) ist strafbar, ergo kaufbeleg = handel = sanktionen. da die kennzeichnung fehlt ist ein kaufbeleg ohne bedeutung, da ja nicht nachgewiesen werden kann auf welches tier sich dieser beleg bezieht.
ich habe bekannterweise mehere ungekennzeichnete tiere übernommen, mich vorher mit der zuständigen behörde des abgebenden verständigt und die auflage der kennzeichnung bekommen. normalerweise müsste das derjenige veranlassen, welcher den vogel abgibt. nach zusendung der unterlagen vom ta ( rechnung fürs chippen ) habe ich dann die haltegenehmigung bekommen und konnte sie problemlos anmelden.

ps. mache dir und dem vogel zu liebe keine experimente, kläre alles vorher ab.
 
Thema: Gelbbrustara ohne Ring und ohne Papiere

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