Kann ich den Kaufpreis zurückverlangen, unter Umständen per Gericht?

Diskutiere Kann ich den Kaufpreis zurückverlangen, unter Umständen per Gericht? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo ! Ich habe dieses Jahr nur Pech gehabt. Erst habe ich mir ein Rosellababy geholt, welche 3 Wochen nach dem Einzug bei mir im Alter...
Joerg schrieb:
Stefan,

was bitte soll der Kommentar? Denk mal nach, welche Zeit zwischen Erwerb und Tod des Vogels vergangen ist.

Im Moment sieht das für mich aus, als wolltest Du jemanden vorschicken, um zu testen wie dick das Eis ist!

Jörg

Glaub mir, Jörg, ich schreibe hier nichts wovon ich keine Ahnung habe. Schau auf diesem Dokument mal unten in die linke Ecke ;) . Du kannst also davon ausgehen, dass ich mich mit dem Thema bereits ausführlich -auch juristisch - beschäftigt habe. Darüber hinaus habe ich bereits Vorträge über dieses Thema gehalten und bereits Fälle - ähnlich diesem - begleitet. In der Tat zwar nicht bis vors Gericht - aber weil die Lagen eindeutig waren - was ich, soweit ich das aus der Ferne beurteilen kann, in diesem Fall auch sehe.

Entscheiden muss Kathrin das ganz alleine, ich hab ihr nur nochmal zeigen wollen wie weit sie anfangs bereit war zu gehen, nämlich "unter Umständen per Gericht".

Guts Nächtle
 
skunz schrieb:
Wenn der (gewerbliche) Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Vogel bei Abgabe vollkommen gesund war, kann der Käufer noch ein halbes Jahr nach Kauf das Geld zurückverlangen. Das ist so! Ich kann Dir auch die entsprechende gesetzliche Fundstelle nennen, wenn Du drauf bestehst. :dance:

PS: und es ist auch völlig gleichgültig ob der Verkäufer in der zwischenzeit seine gewerbliche Tätigkeit (z.B. durch Reduzierung der Zuchtpaare) aufgegeben hat. Was zählt ist der Zeitpunkt des Verkaufes!!!

Moin, Moin

Moin,

dann muß Kathrin dem Verkäufer erst einmal nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs eine gewerbliche Zucht hat(te), also mehr als 25 (?) Zuchtpaare von der Größe eines Nymphensittichs...
Angenommen es war eine gewerbliche Zucht, dann war sich der Züchter/Verkäufer sicherlich auch bewußt darüber, und er kann eine für den Zeitpunkt des Verkaufs aktuelle Bescheinigung vorlegen, dass sein Vogelbestand 100% gesund war.... und wenn er jetzt alles daran setzt von einem TA eine für diesen Zeitpunkt aktuelle Bescheinigung zu bekommen...
Das Konstrukt fällt schon von alleine in sich zusammen, wenn es nur 24 Paare waren. Wie will ich als Käufer/Besucher denn erkennen, was Zuchtpaare und was ausgefärbte Jungvögel sind wenn zig Vögel durcheinander flattern?

Gruß
Jörg
 
Joerg schrieb:
Moin,

dann muß Kathrin dem Verkäufer erst einmal nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs eine gewerbliche Zucht hat(te), also mehr als 25 (?) Zuchtpaare von der Größe eines Nymphensittichs...
Angenommen es war eine gewerbliche Zucht, dann war sich der Züchter/Verkäufer sicherlich auch bewußt darüber, und er kann eine für den Zeitpunkt des Verkaufs aktuelle Bescheinigung vorlegen, dass sein Vogelbestand 100% gesund war.... und wenn er jetzt alles daran setzt von einem TA eine für diesen Zeitpunkt aktuelle Bescheinigung zu bekommen...
Das Konstrukt fällt schon von alleine in sich zusammen, wenn es nur 24 Paare waren. Wie will ich als Käufer/Besucher denn erkennen, was Zuchtpaare und was ausgefärbte Jungvögel sind wenn zig Vögel durcheinander flattern?

Gruß
Jörg

Ach, Jörg, dass ist doch nunmal bei Krummschabelzüchtern das einfachste von der Welt! Ich sach nur "Psittacosverordnung". Und ein rückdatiertes Pauschalgutachten von einem TA zu bekommen, na da geht Dir wohl die Phantasie durch. Solch ein Arzt riskiert seine "Lizenz". Viele Jahre Studium umsonst, mhhh. Auch mit dem Frisieren von anderen Nachweisen sollte man tunlichst vorsichtig sein, kommt man dahinter - und das kann ganz schnell gehen (glaub mir) - hat man nicht nur den aktuellen Zivilprozess verloren sondern auch gleich einen Strafprozess hinten dran. Ob sich das lohnt *zweifel*

Gruß

Stefan
 
kranker vogel gekauft geld zurück

Hallo ich bin neu hier und brauche euren Rat.Ich habe vor 9 Wochen einen 13 Wochen jungen Graupapageien gekauft.Nach 7 Wochen wurde er immer stiller und wir sind das erste mal zum Tierarzt.wir haben alles untersuchen lassen,Blutbild,Abstriche,Röntgen man konnte so nichts feststellen,der Arzt tippte auf Darminfekt.2Tage später ging es ihm so schlecht das wir ihn nach Giessen gebracht haben.Heute morgen ist er gestorben und wir werden eine Obduktion vornehmen lassen.wer wess was sowas kostet
 
Hallo maika habe gestern 3 mal mit dem händler telefoniert und jedes Mal hat er uns was anders erzählt.Mittags hatte er die vögel eine woche,abends um 8.45(fristvon mir gesetzt auf 9 uhr) hatte er die vögel 2bis3 wochen und abends sagte seine mami wochenlang.Er wiederspricht sich in allen sachen und will sich so nicht einigen.habe heute einen Anwalt eingeschaltet ,der
sagt auch das er uns den vogel ersetzen muss.
die ärzte gehen davon aus das der vogel schon krank war,weil kein Antibiotika angeschlagen hat.
 
In diesem fall ist der Vogel eine Sache. So traurig die Sachlage ist, so positiv ist das in diesem fall für euch. man könnte dann das komplette repertoire der gestzlichen Möglichkeiten vorbringen. Arglistige Täuschung, versteckter Mangel, garantie usw.

Besser ist es wie auch immer, sich gütlich zu einigen.
 
hallo joerg,
hallo skunz,

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// Wenn der (gewerbliche) Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Vogel bei Abgabe vollkommen gesund war, kann der Käufer noch ein halbes Jahr nach Kauf das Geld zurückverlangen. Das ist so! Ich kann Dir auch die entsprechende gesetzliche Fundstelle nennen, wenn Du drauf bestehst.

PS: und es ist auch völlig gleichgültig ob der Verkäufer in der zwischenzeit seine gewerbliche Tätigkeit (z.B. durch Reduzierung der Zuchtpaare) aufgegeben hat. Was zählt ist der Zeitpunkt des Verkaufes!!! //

// dann muß Kathrin dem Verkäufer erst einmal nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs eine gewerbliche Zucht hat(te), also mehr als 25 (?) Zuchtpaare von der Größe eines Nymphensittichs... //

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man muss schon auch noch unterscheiden zwischen gewerblicher zucht nach dem gewerberecht bzw. gewährleistungsrecht und als gewerbliche zucht angesehene zucht nach dem naturschutzrecht bzw. steuerrecht. das sind 2 paar stiefel.

nur weil einer mehr als 25 paare hat und deshalb als gewerbliche zucht eingestuft wird um ihm die vorlage eines sachkundenachweises aufzudrücken ist noch lange kein gewerbe im sinne des gewerberechts.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Maika Und Paula

so leid wie es mir bei euren geiern tut, aber eine obduktion kostet auf jeden fall mehr wie 17 euro. hier wird mit sicherheit was mit der dna untersuchung verwechselt. die obduktion beläuft sich, wenn ich richtig informiert bin ) etwa bei 300 euro ?

@ Jens

In diesem fall ist der Vogel eine Sache. So traurig die Sachlage ist, so positiv ist das in diesem fall für euch. man könnte dann das komplette repertoire der gestzlichen Möglichkeiten vorbringen. Arglistige Täuschung, versteckter Mangel, garantie usw.

dies musst du aber dem verkäufer nachweisen und tiere gerade vögel die schon wochen im besitz sind können sich überall angesteckt haben. es ist nicht umsonst eine quarantäne gefordert, bevor man fremde vögel zu seinen eigenen setzt.

man sollte da nicht erwartungen wecken, die dann vermutlich nicht eintreffen werden. anwälte werden immer sagen ja ich übernehme den fall und auch in aussichr stellen ihn zu gewinnen. die verdienen ja daran und das nicht mal schlecht.
 
ararudi schrieb:
die obduktion beläuft sich, wenn ich richtig informiert bin ) etwa bei 300 euro ?

Ne, ganz so kostspielig ist das nicht.:D
Variiert sicherlich von Institut zu Institut.........kostet um die 90.- bis 100.-€ (Komplett mit Histologie, Parasitologie und Bakteriologie), wenn man es selbst einschickt plus Versandkosten.
Über einen TA...laß im Höchstfall 25.-€ hinzukommen.


ararudi schrieb:
dies musst du aber dem verkäufer nachweisen und tiere gerade vögel die schon wochen im besitz sind können sich überall angesteckt haben. es ist nicht umsonst eine quarantäne gefordert, bevor man fremde vögel zu seinen eigenen setzt.

Nicht immer liegt der Käufer in der Beweislast.
Kommt sicherlich mit auf die Umstände an.

Dafür gibt es aber eben spezielle Anwälte die sich mit dem Tierkaufsrecht auskennen.
 
Hi Heike

ja da ist der preis ja schon wieder gefallen, hatte von einem bekannten erst dieses jahr den preis von ca 300 gehöhrt.

Nicht immer liegt der Käufer in der Beweislast.
Kommt sicherlich mit auf die Umstände an.

ja man sölte sich erst richtig erkundigen, bevor man klagt um nicht ein haufen kohle zusätzlich in den sand zu setzen.

Jens hatte ja auch geschrieben, eine gütliche einigung ist immer am besten.
 
Hi

einschicken braucht man sie nur wenn man es selber will. bei verdacht auf eine seusche sorgt dann schon der ata dafür.

wichtig dabei ist wenn es vorm wochenende passiert den vogel eizufrieren und ihn auch im tiefgefrorenen zustand zu übergeben. damit eine verfälschung durch verwesung ausgeschlossen ist. denn sofort nach eintritt des todes ist er dem verfall preisgegeben.
 
ararudi schrieb:
wichtig dabei ist wenn es vorm wochenende passiert den vogel eizufrieren und ihn auch im tiefgefrorenen zustand zu übergeben. damit eine verfälschung durch verwesung ausgeschlossen ist. denn sofort nach eintritt des todes ist er dem verfall preisgegeben.

Nein! Nicht einfrieren!!!

Das verfälscht das Ergebnis bei Parasiten bzw. Bakterien bzw. macht eine 100%ige Diagnose unmöglich, da das "Material" durch das Einfrieren zerstört wird.

Auch vor dem WE bei ca. 5°, allerhöchstens 7° (evtl. Plastiktüte) im Kühlschrank lagern und dann am Montag gut verpackt mit Kühlakkus per Express ans Institut schicken.

Ich hatte diesen Fall gerade in Bezug mit dem Kakadu, der aufgrund der Verstopfung durch die Baumwollfäden verstarb.
Ich hatte im Vorfeld mit der Klinik gesprochen, eben wegen des bevorstehenden WE.

Einziges Problem wenn ein WE dazwischen liegt.........PDD ist in vielen Fällen nicht mehr 100%ig nachweisbar, da der Drüsenmagen sich bereits in der Autolyse (Zersetzung) befinden kann.
 
Richtig, Pico! Auf keinen Fall einfrieren!!!! Dadurch wird die Zellstruktur zerstört und eine aussagekräftige Untersuchung ist praktisch nicht mehr möglich! Kann man gar nicht oft genug sagen...
Die richtige Lagerung in so einem Fall ist kühl, also z.B. im Kühlschrank, aber keinesfalls im Gefrierfach!

Gruß,
k_v
 
Thema: Kann ich den Kaufpreis zurückverlangen, unter Umständen per Gericht?
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