Geld zurück bei Krankheit?

Diskutiere Geld zurück bei Krankheit? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Maika, Auf jeden Fall. Allerdings kann dies auch in Form eines neuen Vogels sein. Und.......kann ein beschwerlicher (ohne Anwalt kaum...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
sternchen schrieb:
wie es bei Privatleuten ist kann ich dir nicht sagen aber kaufst du einen im Zooladen steht drauf das lebende Tiere besichtigt wurden ok sind somit besteht da kein anspruch dafür unterschreibt man

Hallo Melanie,

da Tiere u.a. im Kaufrecht immer noch als Ware gelten..............Blöder Vergleich aber trotzdem

Du akzeptierst es doch auch nicht wenn Du ein niegelnagelneues Auto beim Autohändler kaufst, den Vertrag unterschreibst und hinterher feststellst das neue Auto hat Mängel.

Und wie bereits mehrfach erwähnt..........nach dem Tierkaufsrecht kann der Händler sich nicht einfach aus der Affäre ziehen und sagen interessiert mich Alles nicht, wurde eben so gekauft.

Wenn ich mich nicht irre, so stand geschrieben das überhaupt kein Kaufvertrag im klassischen Sinne zustande kam.

Erst Geld, dann Ware und Wochen später die Rechnung..............:?
 
Eigentlich wollte ich mich an dieser Diskussion gar nicht mehr beteiligen, aber zwei Anmerkungen möchte ich doch los werden:

sternchen schrieb:
...aber es sollte immer in betracht gezogen werden das der Virus auch ohne wissen des Züchters im Körper deines Grauen gewesen sein kann ....

Aus rechtlicher Sicht ist das Wissen des Händlers völlig egal, hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Kennst Du denn das Sprichwort nicht: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ???!!!


sternchen schrieb:
..kaufst du einen im Zooladen steht drauf das lebende Tiere besichtigt wurden ok sind somit besteht da kein anspruch dafür unterschreibt man..

Das ist der aller größte Trugschluss, den es gibt! Ein gewerblicher Händler kann die "Gewährleistung" für die von Ihm verkaufte Ware innerhalb der gesetzlichen Fristen nie, wirklich nie nie nie ausschließen, selbst wenn er noch so viele Verträge mit seinen Käufern macht - diese sind alle unwirksam!!! Auch diese "Umgehungsverkäufe", getarnt als Kommission o.ä. haben keine rechtliche Wirkung auf die Gewährleistung - sofern Du den Vogel aus dem Wirkungskreis (Laden, Verkaufstand o.ä.) des Händlers erworben hast und Du nicht bereits beim Kauf -nachweißlich- auf ein Kommissionsgeschäft hingewiesen wurdest. Die bloße Behauptung, "ich hab es dem Käufer gesagt" reicht nicht aus. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Verkauf von Händler an Verbraucher, mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Über dies rate ich den "Geschädigten" hier nicht mehr weiter Stellung zu ihren Fällen zu nehmen - gerade wenn man weiß, dass die "Gegenpartei" mitliest.
Handelt nach dem Grundsatz, wie man in den Wald ruft, so schallt es wieder raus. Zeigt sich die Gegenpartei nicht Gesprächsbereit, solltet Ihr sofort eine Stufe weitergehen! Glaubt mir, unserer Rechtssystem ist darauf ausgelegt alles gütlich zu einigen, wer dies im Vorwege nachweißlich ablehnt hat im Prozess i.d.R. die schlechteren Karten.

Bevor wieder aufkommt, ich würde hier die Leute zum Rechtssteit animieren, sage ich nochmal, dass es mir persönlich völlig egal ist wie ihr Eure Streitigkeiten klärt. Ich weiß so ziemlich wie die Rechtslage (aus meinen gesammelten Erfahrungen) ist und stütze darauf meine Aussagen, mehr nicht.
Wenn ich will, antworte ich auf an mich gestellte Fragen oder schreibe etwas, wenn ich was offensichtlich Falsches lese. Ansonsten halte ich mich aus fremden "Fällen", insbesondere was Spekulationen über Personen, Haltungs- und Zuchtbedingungen etc. angeht, raus.

Gruß

Stefan
 
ich möchte abschliesend nur noch eines sagen

Auch ich habe von diesen Züchter Tiere bei mir und auch ich habe zeitleicht mit Maika einen Graupapagei bei ihn erworben sollte also die Aussage deines Befundes stimmen und es handelt sich wirklich um Psittakose so muß mein Bestand ja auch schon betroffen sein und das ist er nicht!! Es kann nicht nur der Hahn erkrankt sein und kein anderes Tier was da noch lebte :nene:
Da ihr ja der meinung seit es ist kein Züchter sondern ein Händler so müsten mitlerweile ja einige Regionen Deutschlands betroffen sein

nur eine frage habe ich doch noch an dich Maika

wenn der Hahn nur kurtz bei dir war und du gemerkt hast das etwas nicht stimmt (was man nur sehr selten bei Papageien sieht) warum bist du nicht zum TA gefahren und hast Blut abnehmen lassen und eine Kotprobe gemacht
hätte man am anfang gehandelt hättest du helfen können
auch Psittakose heist nicht gleich das ende :+klugsche

aber mein Vorredner hat schon recht Unwissenheit schützt vor strafe nicht
 
skunz schrieb:
Über dies rate ich den "Geschädigten" hier nicht mehr weiter Stellung zu ihren Fällen zu nehmen - gerade wenn man weiß, dass die "Gegenpartei" mitliest.

der Meinung bin ich im Grunde auch und habe dazu bereits mehrfach geraten, wenn denn andere Wege zu gehen.

Aber da hier immer wieder Fragen gestellt wurden, was z.T. nicht ausbleibt, wenn so ein Thema erstellt wird........


sternchen schrieb:
Auch ich habe von diesen Züchter Tiere bei mir und auch ich habe zeitleicht mit Maika einen Graupapagei bei ihn erworben sollte also die Aussage deines Befundes stimmen und es handelt sich wirklich um Psittakose so muß mein Bestand ja auch schon betroffen sein und das ist er nicht!! Es kann nicht nur der Hahn erkrankt sein und kein anderes Tier was da noch lebte

Doch!
Es gibt Vögel die erkranken aufgrund eines guten Immunsystems, der in der Quarantäne verabreichten Anbitiokagabe (was nicht bei allen gleich greift bzw. wirkt) nicht, werden evtl. nur zu Ausscheidern oder stecken sich gar nicht an.

So ist das nun mal bei Infektionskrankheiten.
Hat also nicht zu sagen.

Wenn Du auch Anfang Sept. diesen Jahres einen Vogel aus dem gleichen Bestand erhalten hast, dann wirst Du mit Sicherheit vom Amt auch noch aufgesucht, sofern die Daten bereits vom Amt des Händlers aufgenommen wurden.

Du weißt doch, wie das dann von statten geht.


sternchen schrieb:
Da ihr ja der meinung seit es ist kein Züchter sondern ein Händler so müsten mitlerweile ja einige Regionen Deutschlands betroffen sein

Nicht jeder evtl. betroffene Vogel wird unbedingt auf Psittakose behandelt (weshalb nicht, mag dahin gestellt sein) und nicht jeder verstorbene Vogel wird obduziert.

Niemand weiß, wielange Psittakose schon in einem Bestand ist, bis es in irgendeiner Form publik wird.

sternchen schrieb:
wenn der Hahn nur kurtz bei dir war und du gemerkt hast das etwas nicht stimmt (was man nur sehr selten bei Papageien sieht) warum bist du nicht zum TA gefahren und hast Blut abnehmen lassen und eine Kotprobe gemacht
hätte man am anfang gehandelt hättest du helfen können
auch Psittakose heist nicht gleich das end

Sorry, aber seit wann wird Psittakose übers Blut festgestellt? Und der Kot wurde doch untersucht.
>>>>dann erfolgte eine Antbiotikagabe.

maika schrieb:
Nach 1,5 Wochen zeigten sich erste Symthome.Natürlich kann schon durch den Stress beim Transport Kr ausgelöst werden,die eventuell unvorhersehbar steckten werden.Der Kot war am Anfang sogar schwarz,was sich aber durch Antibiotikum gegeben hat.Der Vogel wollte nicht fressen saß augeplustert da hatte die Augenzu und zitterte halb geöffneter Schnabel.Duch Rotlichtgabe fühlte er sich sichtlich etwas wohler. Sicher wurde er durch Medikamente hingehalten,ohne wäre es eher passiert

So und hier ist der Knackpunkt!!!!

Der Vogel hat während der Quarantäne nach dem Import Antibiotika erhalten, was evtl. nicht richtig gewirkt hat. Der Stress des Transportes und evtl. andere Faktoren haben dann den Ausbruch von Psittakose begünstigt und die weitere Antibiotikagabe wirkte aber nicht.

Es ist allgemein bekannt, das der Körper resistent gegen ein Medikament bzw. Antibiotika wird, wenn a.) die letzte Behandlung noch nicht solange her ist, b.) die erste Gabe evtl. nicht ausreichend war.

Da nützt eine erneute AB-Gabe natürlich nichts mehr. Und das die AB-Gabe in der Quarantäne wohl erfolgt ist und wenigsten z.T. bei einigen Vögeln gewirkt hat, zeigt der Gesundheitszustand der Henne.

Sie wäre mit 100%iger erkrankt, da der Transport zu Maika auf engstem Raum und weiteren Streß erfolgte.

Und wer weiß, evtl. hat sie ja Psittakoseerreger im Kot, ohne erkrankt zu sein?
Dies werden die Proben ja zeigen.

In dem Merkblatt zur Psittakose steht u.a. welche Faktoren zum Ausbruch der Krankheit ausschlaggebend sein können.

Nicht nur schlechte Haltungsbedingungen, Streß und zuviele Vögel auf engen Raum begünstigen den Ausbruch von Psittakose. Auch andere Infektionskrankheiten z.B. Salmonellose begünstigt die Erkrankung an Psittakose.

Psittakose ist zwar in den meisten Fällen heilbar, einen Ausbruch dieser Krankheit mit Todesfolge ist trotzdem nicht auszuschließen.

Und obwohl Psittakose heilbar ist, werden noch immer Bestände eleminiert, wenn die Behörde es für angemessen hält.

Psittakose

Zitat daraus: "Durch die Schwächung des Immunsystems können andere Krankheiten auftreten, deren Symptome diejenigen der Psittakose überlagern"
 
Zuletzt bearbeitet:
skunz schrieb:
Eigentlich wollte ich mich an dieser Diskussion gar nicht mehr beteiligen, aber zwei Anmerkungen möchte ich doch los werden:



Aus rechtlicher Sicht ist das Wissen des Händlers völlig egal, hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Kennst Du denn das Sprichwort nicht: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ???!!!




Das ist der aller größte Trugschluss, den es gibt! Ein gewerblicher Händler kann die "Gewährleistung" für die von Ihm verkaufte Ware innerhalb der gesetzlichen Fristen nie, wirklich nie nie nie ausschließen, selbst wenn er noch so viele Verträge mit seinen Käufern macht - diese sind alle unwirksam!!! Auch diese "Umgehungsverkäufe", getarnt als Kommission o.ä. haben keine rechtliche Wirkung auf die Gewährleistung - sofern Du den Vogel aus dem Wirkungskreis (Laden, Verkaufstand o.ä.) des Händlers erworben hast und Du nicht bereits beim Kauf -nachweißlich- auf ein Kommissionsgeschäft hingewiesen wurdest. Die bloße Behauptung, "ich hab es dem Käufer gesagt" reicht nicht aus. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Verkauf von Händler an Verbraucher, mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Über dies rate ich den "Geschädigten" hier nicht mehr weiter Stellung zu ihren Fällen zu nehmen - gerade wenn man weiß, dass die "Gegenpartei" mitliest.
Handelt nach dem Grundsatz, wie man in den Wald ruft, so schallt es wieder raus. Zeigt sich die Gegenpartei nicht Gesprächsbereit, solltet Ihr sofort eine Stufe weitergehen! Glaubt mir, unserer Rechtssystem ist darauf ausgelegt alles gütlich zu einigen, wer dies im Vorwege nachweißlich ablehnt hat im Prozess i.d.R. die schlechteren Karten.

Bevor wieder aufkommt, ich würde hier die Leute zum Rechtssteit animieren, sage ich nochmal, dass es mir persönlich völlig egal ist wie ihr Eure Streitigkeiten klärt. Ich weiß so ziemlich wie die Rechtslage (aus meinen gesammelten Erfahrungen) ist und stütze darauf meine Aussagen, mehr nicht.
Wenn ich will, antworte ich auf an mich gestellte Fragen oder schreibe etwas, wenn ich was offensichtlich Falsches lese. Ansonsten halte ich mich aus fremden "Fällen", insbesondere was Spekulationen über Personen, Haltungs- und Zuchtbedingungen etc. angeht, raus.

Gruß

Stefan


Hallo,

als juristisch vorgebildete person würde ich das lesen des oben geschriebenen dringend empfehlen.
 
Hallo zusammen,

auch ich wollte mich nicht mehr zu diesem Thema äußern.

Aber Maika, habe den Mut, geh zum Rechtsanwalt und sieh zu, dass Gerechtigkeit hergestellt wird. Einigung ist nicht zu erzielen. Kooperativ ist der Mann nicht. Vielleicht wird er es aber in Zukunft, nach einem verlorenem Rechtsstreit (Zweifel :idee: sind aber dennoch angebracht)

Mach es für dich (für mich auch ein bisschen), aber hauptsächlich für diejenigen, die dann einen geleuterten Händler vorfinden. Kooperativ wird er nach einem Rechtsstreit vielleicht schon werden. :dance:
 
glaube mir maika wir reden von ein und den selben Züchter aber ich werde sicherlich nicht in eure Falle tappen und seinen Namen öffentlich nennen
mal soviel
es ist eine selbstverständlichkeit unter Züchtern das man sich warnt wenn ein Psittakose verdacht bestehen könnte und man dann die Kotproben macht und da ich wie schon gesagt auch eine Graue Henne von ihn habe wurde ich gewarnt aber das ich mich hier für andere Leute ihren Schaden wer ihn auch immer zu verantworten hat strafbar mache und sage ja woll der Herr sowieso ist der Züchter da kannst du lange drauf warten denn du und Heros hätten den Namen ja auch öffentlich schreiben können
 
ich habe dich nie nach einen Namen gefragt kann meine pn gerne öffentlich machen sondern nur wie es gelaufen ist wegen einer einigung da ich nur eine seite kenne nix anderes also unterstelle es mir auch nicht
 

Hi Sternschen,

deine signatur ist groesser als deine antwort...da hier nur 3 zeilen erlaubt sind bitte ich dich, daran zu halten...du kannst gerne deine Papas ins profiel setzen da gehoeren sie hin :zwinker:
 
Auf Wunsch von maika wird der Thread geschlossen. Bei weiterem Diskussionsbedarf wendet euch bitte an maika via PN oder Mail.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Geld zurück bei Krankheit?

Ähnliche Themen

Zurück
Oben