Muss ich Tiere versteuern?

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Munia maja

Munia maja

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Hallo Maika,

natürlich muss er Steuern zahlen, wenn er gewerbsmäßig Tiere züchtet und damit handelt. Für die Zucht muss er laut §11 des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis beim zuständigen Amt (Veterinär-, Ordnungsamt, Naturschutzbehörde) einholen. Eine Gewerbe ist folgendermaßen geregelt:

Zitat:

Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes (nach § 15 II EStG):

1. Selbständigkeit ( = Handeln auf eigene Gefahr und auf eigene Rechnung)
2. Nachhaltigkeit ( = auf längere Dauer gerichtetes Handeln, mindestens aber Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht)
3. Gewinnerzielungsabsicht ( = Anstreben eines positiven Totalerfolges)
4. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ( = Hervortreten nach Außen)
5. Nicht bloße private Vermögensverwaltung (abgeleitet aus § 14 AO)
6. Keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 2 I Nr. 1 i.V.m. §§ 13,14a EStG
7. Keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 2 I Nr. 3 i.V.m. § 18 EStG


Im Gegensatz zu Landwirten, die ebenfalls Tiere züchten und damit "Urproduktion" betreiben, gelten Züchter von Heimtieren i.a. als Gewerbetreibende, wenn sie damit einen Gewinn erzielen möchten. Hin und wieder mal Nachzucht zu veräußern ist mit Sicherheit kein Gewerbe...

Die genauen Einkommensgrenzen kenne ich nicht. Als Beispiel kann ich eine Hundezüchterin anbringen, deren drei Westhighland Terrier-Damen regelmäßig Nachwuchs bekamen und sie diesen auch veräußerte. Da ihre Einkünfte daraus einen bestimmten Anteil an ihren Gesamteinkünften betrug, musste sie die Zucht als Gewerbe anmelden (die Anzeige dazu kam von ihrem unterhaltspflichtigen Ex-Mann ;) ). Wie hoch die Einkünfte sein müssen, würde ich an Deiner Stelle mal beim Finanzamt erfragen...

MfG,
Steffi
 
Anzahl der Tiere

Die Anzahl der Zuchtpaare spielt hierbei auch eine Rolle.

Folgenden Text habe ich bei der Stadt Nürnberg gefunden.


___

Neben der beantragten Erlaubnis nach § 17g Tierseuchengesetz ist eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz erforderlich, wenn - regelmäßig Jungvögel verkauft werden und mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße oder mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche oder mehr als 5 züchtende Paare Kakadu und Ara gehalten werden oder - Handel (Ankauf und Verkauf) betrieben wird. Diese Erlaubnis ist ggf. beim Umweltamt der Stadt Nürnberg, Lina-Ammon-Str. 28, 90471 Nürnberg, Tel. 231-5858, zu beantragen.
 
stbi schrieb:
Die Anzahl der Zuchtpaare spielt hierbei auch eine Rolle.

Folgenden Text habe ich bei der Stadt Nürnberg gefunden.


___

Neben der beantragten Erlaubnis nach § 17g Tierseuchengesetz ist eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz erforderlich, wenn - regelmäßig Jungvögel verkauft werden und mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße oder mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche oder mehr als 5 züchtende Paare Kakadu und Ara gehalten werden oder - Handel (Ankauf und Verkauf) betrieben wird. Diese Erlaubnis ist ggf. beim Umweltamt der Stadt Nürnberg, Lina-Ammon-Str. 28, 90471 Nürnberg, Tel. 231-5858, zu beantragen.



hallo,

falsch.

nicht bei der steuerlichen behandlung.
hier geht es nur um die höhe der einkünfte. wieviel zuchtpaare ist egal.

vorherige steuerliche beratung wird dringend empfohlen.
 
Thema: Muss ich Tiere versteuern?

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