Diskussion zum Thema "Massentötung von Rabenvögeln"

Diskutiere Diskussion zum Thema "Massentötung von Rabenvögeln" im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Wieder einmal wird seit Wochen ein wichtiges Anliegen regelrecht zerstückelt durch Profilierungsbestreben, Angriffe, Rechtfertigungen UND...
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Quelle: newsklick


Minister: Möglicherweise mehr Krähen getötet als bisher gemeldet

Hannover (lni) - Für ein Forschungsprojekt im Landkreis Leer sind möglicherweise weit mehr Krähen getötet worden, als bisher bekannt gegeben wurde. Das hat Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) am Freitag im Landtag eingeräumt. Die Abgeordnete Meta Janssen-Kucz (Grüne) hatte von bis zu 10 000 getöteten Vögeln gesprochen. „Die Zahlen könnten richtig sein, das sind aber Spekulationen“, sagte Ehlen. Bislang seien 5600 Tötungen dokumentiert, der erste Teil der Studie sei aber noch nicht abschließend ausgewertet.

Mit dem auf drei Jahre angelegten Forschungsprojekt soll untersucht werden, ob sich die Bestände von Wiesenvögeln und Feldbrütern erholen, wenn massenhaft Krähen getötet werden. Die Vögel werden in Fallen lebend gefangen und dann erschlagen. Im März endete die erste Phase der Studie, die das Landwirtschaftsministerium mit 64 000 Euro unterstützt.

Naturschützer hatten das Projekt als unwissenschaftlich kritisiert und die Krähentötungen als „sinnlos“ bezeichnet. Das Landwirtschaftsministerium hatte den Kritikern Gespräche über das Projekt angeboten. Sie sollen am 30. Mai stattfinden.

Freitag, 22.04.2005


(Hervorhebungen von Vogel-Mami)


Wo sollen diese Gespräche stattfinden und mit wem im Einzelnen? :~
Weiß das einer...?
 
Worum geht es hier? Um die Studie oder um Nadelstiche?

VolkerM schrieb:
Auszug aus dem Schrieb an Roland Adam:

"Die Betäubung und Tötung der Rabenvögel und Elstern erfolgt nach einer tierschutzgerechten Methode. Sie wird in der Dämmerung durchgeführt, weil die Tiere sich dann ruhig verhalten. Dieses Verfahren wurde vom Tierschutzbeirat akzeptiert."

Aday: "Hallo Volker, du bist noch unglaublicher!!!!Wo wiederspricht die Betäubung / Tötung durch Kopfschlag dem Tierschutzgesetz??????"

Bitte richtig lesen: Die Betäubung UND Tötung.... Diese "Zusammenstellung" suggeriert, dass VOR der Tötung eine Betäubung erfolge. Noch mal ganz langsam: ERST betäuben - DANN töten. Nicht TÖTEN durch BETÄUBUNG oder (obwohl es mit schwerfällt / Ironie an): Betäubung und Tötung GLEICHZEITIG (mit einem "Streich").

Hallo Rabenvater,

ich hab den Original-Link zu Rolands Beitrag gepostet. Es ging mir PRIORITÄR um die genannten Köder und die "Betäubung und Tötung".

Hallo zusammen,

Ich empfinde es gelinde gesagt als Zmutung, mich hier für jeden geschriebenen oder ungeschriebenen Satz rechtfertigen zu sollen.

Hier werden von bestimmten User/innen rundweg alle noch so in`s Auge springenden Ungereimtheiten und Merkwürdigkeiten entweder ignoriert oder in`s Gegenteil verkehrt. Ich zweifle mittlerweile sehr an dieser sog. "Objektivität".

Auszug Speziell für Volker und natürlich auch alle anderen die es Interessiert:
TierSchG § 4

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
...
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschg/__4.html
Wo liegt jetzt das Problem? Der Knickschlag ist zur Betäubung anerkannt. Wenn das Tier hier gleich in einem noch getötet wird sollte es für das Tier doch am besten sein, oder?
Gehe davon aus, das mit zwei Schlägen gearbeitet wird. Der erste beim "lebhaften Tier" zur Betäubung und der zweite Schlag zum Genick- oder Schädelbruch, der spätestens zum Tod führt.
Anlagen wie bei Wiesenhof, wo die Hühner Kopfüber hängend durch das "Strombad" gezogen werden und dann der Entblutungsschnitt angesetzt wird ist sicherlich nicht gut neben jeder Falle Aufzustellen.

Vogelklappe schrieb:
Wenn Du meine Frage beantwortet hättest, aday,
Zitat:
Aday, was ist die Rechtsgrundlage dafür, daß der Kopfschlag waidgerecht sein soll (TierSchlV schließt das im Wortlaut aus) ? Kannst Du als Jäger wenigstens diese Frage beantworten, wenn Du schon alle anderen Antworten, auch die zu verfälschenden Zitaten, schuldig bleibst ?

bräuchtest Du diese nicht zu stellen:
Zitat:
Wo wiederspricht die Betäubung / Tötung durch Kopfschlag dem Tierschutzgesetz??????

Hallo Vogelklappe,

wo um alles in der Welt kommt denn eigentlich euere Genehmigung nach Tierschlachtverordnung her?????
Lediglich eine Paralelle von Herrn Grauer kann ich finden das der Kopfschlag bei Hühnern als Beteubung anerkannt ist. Alles andere Regelt nun mal das Tierschutzgesetz.

http://www.vogelforen.de/showpost.php?p=837637&postcount=40
Der Tötungsvorgang – ein gezielter Kopfschlag mit einem starken Rundholz, der dem Tier durch sofortigen Tod kein Leiden bringt – ist des Weiteren auch nicht im Widerspruch mit dem Deutschen Tierschutzgesetz (§§ 4, 8, 9) zu sehen. Der Fang und das Töten der Vögel werden ausschließlich von Fallenbeauftragten mit dem erforderlichen Sachkundenachweis vorgenommen. Darüber hinaus ist der Kopfschlag ein in der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV 1997, BGBI. I S. 405; § 13 und Anlage 3) zulässiges Verfahren für Hausgeflügel in Betrieben, in denen nicht mehr als 100 Tiere pro Tag getötet werden.

Macht bitte erst einmal eure Hausaufgaben und besorgt euch doch mal die Original-Genehmigungen und vorallem zitiert die mal richtig und Versucht bitte nicht mit Vorgeschobenen angeblichen Mängeln, die beim genaueen Hinsehen wie eine Seifenblase zerplatzen nicht andere Gegen eine zumindest bis jetzt noch Legalle und Genehmigte Studie Fehlferhalten zu suchen, die Eure Götter Helb und Mäck aber machen durften, sicherlich aber Legall oder?

Vogelklappe schrieb:
Zitat:
Schwarze Schafe auf der anderen Seite Mal!

Mir geht es - offenbar im Gegensatz zu Dir - nicht um schwarze Schafe, sondern um die Studie (die, nebenbei bemerkt, per se keine Regulationsmaßnahme sein kann, sondern als wissenschaftliche Untersuchung ergebnisoffen sein muß, wie Du sehr wohl weißt).

Ich bin gespannt auf das Ergebnis dieser Studie vor allem weil es weiter Studien gibt, die Belegen das es zumindest Regional möglich ist, das eine "Überpopulation von Krähen" sich negativ auf andere Tierarten auswirken kann.

Und: vorallem Nachdem eine offizielle Studie des BMU ja immer noch nicht veröffentlicht wurde und hier doch sicherlich zumindest der Verdacht besteht, das die Ergebnisse nicht dem der Erwartungshaltung von Trittin und Co. erfüllt und somit die Veröffentlichung (wenn es überhaupt jemals eine gibt) immer weider nach hinten angekündigt wird. Vielleicht fragt ja bald keiner mehr.


Gruß

aday
 
Aday, kannst Du Krähen nicht von Hausgeflügel unterscheiden ?
Ich habe leider immer wieder die Problem den Geistigen Faden einiger zu folgen, die scheinbar die einzelnen Tiere nur aus Büchern und dem Fernsehen kennen, ...
Da Du Projektion kennst, weiß Du auch, wer hier gemeint ist ? Oder soll ich jetzt endgültig an Deinem Verstand zweifeln ?
Anlagen wie bei Wiesenhof, wo die Hühner Kopfüber hängend durch das "Strombad" gezogen werden und dann der Entblutungsschnitt angesetzt wird ist sicherlich nicht gut neben jeder Falle Aufzustellen.
Genau, aday. Und genau deshalb (u.a.) verbietet sich die Anwendung der TierSchlV.
wo um alles in der Welt kommt denn eigentlich euere Genehmigung nach Tierschlachtverordnung her?????
Das wüßte ich auch gern. Vor allem, wie man dazu kommt, sich aus so einer VO etwas herauszupicken, was gerade genehm (und machbar) ist. Was ist das für ein Rechtsverständnis, aday ? Ich sage nur noch eines dazu, Projektion. Gesetze so auslegen, wie es einem paßt. Das, was Du anderen unterstellst.

Ich kann Dir nur sagen, welche Auskünfte ich dazu bekommen habe:

Zitat Grauer (per E:Mail am 15.02.05), im übrigen aber auch in diversen Presseberichten nachzulesen:
"Erlauben Sie mir abschließend eine Anmerkung zur Tötungsmethode: Die Tötung der Vögel erfolgt im Anhalt an die Tierschutzschlachtungsverordnung und ist somit analog der Methode, die Kleingeflügelhalter aus tierschutzrechtlichen Gründen anwenden müssen."

Zitat aus einem Antwortschreiben des Niedersächsischen Ministeriums an mich (vom 09.03.05):
"Bei Schlachthühnern ist der Kopfschlag die tierschutzgerechteste Tötung. Deshalb ist diese Maßnahme auf die Krähen übertragen worden, auch wenn diese – wie Sie festgestellt haben – erheblich intelligenter sind. Das hessische Jagdgesetz bezieht sich beim Töten mit Schusswaffen nur auf die grundsätzlich erlaubten Lebendfangfallen."

Von Genehmigung ist keine Rede, wie auch ?

Wie tötet man denn nun mit Schusswaffen in Lebendfallen, aday ? Das hast Du als hessischer Jäger mich gefragt.

Die obigen Zitate sind Primärquellen. Ich fordere Dich hiermit auf, diese Aussagen zu überprüfen; ich habe sie schwarz auf weiß. Vielleicht kriegst Du es ja wenigstens hin, auch eine Bestätigung hier wiederzugeben.
Macht bitte erst einmal eure Hausaufgaben und besorgt euch doch mal die Original-Genehmigungen und vorallem zitiert die mal richtig ...
Habe ich, aday, verlaß' Dich d'rauf. Wie hast Du denn bisher Deine Hausaufgaben gemacht ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Neuer Versuch

Hi,


neuer Versuch, etwas mehr Übersicht zu schaffen! :~

Ich bitte Euch alle um Disziplin!!! :dance:
 
Vogelklappe schrieb:
Dazu trägst Du ja gerade wieder tatkräftig bei, tamborie.
Es sind lokale Jäger, die die Studie durchführen und Ergebnisse erheben. Hast Du ein Problem damit, daß südwinds Kommentar durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt ist ? Wenn Du das Thema dabei verfehlt siehst, mußt Du Dich auch am Themenbezug Deiner Beiträge messen lassen. Die Kommentierung von Kommentaren (ohne weiteren Inhalt zum eigentlichen Thema) kannst Du nicht oft genug wiederholen, zum Thema selbst lehnst Du nicht nur Wiederholungen, sondern auch Klarstellungen ab - warum machst Du das, bis zur Schließung jedes einzelnen Threads ?

Hallo Vogelklappe,

das was du hier aufziehst ist schon fast mehr als .......!!!

1.) Wie kommst du auf die Fadenscheinige Idee das die Lokalen Jäger diese Studie durchführen?
Behaupte doch bitte nicht so ein Müll. Durchführen kann diese Studie nur derjenige der Sie Beantragt hat und ist damit Wissenschaftlich.
Jede andere Behauptung von dir ist eine einteudige Falschbehauptung. Hier kann man im höchsten Fall von einer Unterstützung durch Jagdausübungsberechtigte sprechen, denn die tun das Freiwillig ohne finanzielles Interesse mit einem sicherlich nicht gerade geringen Zeitaufwand.

2.)Wenn ich das richtig gelesen habe und ich denke das habe ich, überliest du einfach die Aussagen nur um mit der Begründung die machen was Verbotenes weil die Studie auf der falschen Grundlage Genehmigt wurde.
Das ist einteudig nicht richtig, egal wie oft du das Wiedergibst und du dich noch so daran hochziehst.
Die Genehmigung der Studie wurde offensichtlich auf Grundlage geltender Gesetze erteilt. Deine Interpretation auf eine Genehmigung nach TierSchlV ist nicht nachvollziehbar. Dem Tierschutzgesetz wurde nach "Vernünftigen" Gesichtspunkten genüge getan (Sagt ja auch der Tierschutzbeirat). Der ledigliche Verweis von Herrn Grauer auf eine Tötung der Krähen und Elstern wie es für Hausgeflügel rechtlich erlaubt ist gem. TierSchlV macht noch keine Genehmigung auf Grundlage dieser Verordnung.
Lies dir lieber noch mal deinen Beitrag durch,
http://www.vogelforen.de/showpost.php?p=887771&postcount=50
und dann vielleicht den von mir, auf den du dich ja beziehst.
http://www.vogelforen.de/showpost.php?p=887771&postcount=48

Und behaupte bitte in Zukunft nicht einteudig Falsche Dinge, aus welchem für dich wichtigen Grund auch immer.

Vielleicht solltest du deine Hausaufgaben wiederholen. Beim genauem durchsehen wirsd du deine Fehler vielleicht doch noch finden, oder lass vielleicht jemanden darüberschauen, der noch nicht so voreingenommen und verblendet ist wie vielleicht du.

Über konstruktive Beiträge würde ich mich freuen, auf denen man im vernünftigen Rahmen Diskutieren kann auf ordentlichen Grundlagen. Dafür sind Gesetze ja doch auch eigentlich für da und nicht die Persönlichen vorstellungen vielleicht einer Ortsgruppe aus Pussemuckel, die die Meinung vertritt, nur was Sie denken kann und muß somit richtig sein.

Ich muß leider zum Wiederholten mal betonen!
Rechtlich ist die Studie wohl abgesichert. Wenn ihr der Meinung seit das ist nicht so, strengt doch verdammt noch mal eine Rechtliche Überprüfung an. Die Studie läuft ja schon lange genung, warum habt ihr mit der Rechtsprüfung bis heute noch keine für euch Positiven Ergebnisse erreicht?????


Und noch mal Vogelklappe!
Schau doch in den alten Beiträgen mal nach, da siehst du die Frage von mir in Bezug auf erschiessen in Lebendfallen (Massenlebedfallen) beantwortet. Vielleicht erleuchtet es dich ja, wenn du auch mal etwas intensiver ander Beiträge liest und nicht einfach überliest weil nicht deine persönliche Meinung.

Gruß

aday
 
http://www.vogelforen.de/showpost.php?p=880540&postcount=600

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

Bonn, 27. April 2005

Herrn
Volker Munkes
x
x

Geschäftszeichen N II 1 - 07023/0 II M

Projekt zur Reduzierung von Corvidenbeständen im LK Leer (Ostfriesland)

Ihr Schreiben vom 15. April 2005

Sehr geehrter Herr Munkes,

Herr Bundesminister Trittin hat sich zweimal mit Schreiben an den niedersächsischen Landwirtschaftsminister Ehlen gewandt, um diesen zu bewegen, eine Einstellung des Projektes zur Reduzierung von Corvidenbeständen zu veranlassen. Damit sind die Möglichkeiten des BMU erschöpft, auf eine Einstellung des Projektes hinzuwirken.

Das BMU hält an seiner Haltung fest, dass dieses Projekt nicht notwendig und darüber hinaus wissenschaftlich zweifelhaft ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. von Gadow

Soweit zum Thema Recht.

Selbst den "Grünen Göttern" ist es nicht möglich etwas dagegen zu tun. War auch nicht anderts zu erwarten. Wie kann man es auch sonst rechtfertigen, das ein Berater des BMU / Trittin, mit genau der selben Falle fangen durfte, aber andere sollen es verboten bekommen?

Nochmal die Frage:

Was ist wirklich mit der "geplanten" Entlastungsstudie des BMU????
Warum wird aufgrund der geltenden Rechtslage den nichts vom BMU unternommen, obwohl diese ja die wissenschaftlich anzweifeln? Liegen dem BMU den nicht schon zumindest Auszüge aus der eigenen Studie vor? Ist zumindes normal bei Studien das Zwischeninformationen gegeben werden. Untermauern diese eigenen Ergebnisse vielleicht sogar die Studie in Leer und man verhält sich daher ruhig bis Gras über die ganze Sache gewachsen ist?

Südwinds Einstellung und der einiger anderen zu Recht usw. sind ja auch bekannt:
http://www.vogelforen.de/showpost.php?p=880671&postcount=603

http://www.vogelforen.de/showpost.php?p=880689&postcount=606

Bedarf das noch einen Kommentar?

Gruß

aday
 
Hallo aday,

1.) Wie kommst du auf die Fadenscheinige Idee das die Lokalen Jäger diese Studie durchführen?
Ich glaube, wir müssen 'mal Begrifflichkeiten klären. Was verstehst Du unter Durchführung ? Lokale (im Landkreis Leer angesiedelte) Jäger (= Jagdausübungsberechtigte) kontrollieren die Falllen und erschlagen die Krähen (oder was sonst ist Durchührung ?). Jäger haben die Studie beantragt (Jägerschaft des Landkreises Leer e.V.). Der Projektantrag liegt mir vor. Die Genehmigung wurde ebenfalls lokal ohne das Ministerium erteilt (das die Genehmigung als höhergestellte Behörde zwar zurückziehen könnte, dies aber nicht will). Die Studie wird wissenschaftlich von einem Hochschulinstitut begleitet.

Also meine Frage (auch aus beruflicher Sicht): Wen verstehst Du unter Durchführenden, wenn nicht Antragsteller und praktisch durchführendes Organ ? Ein Institut, das begleitet und "statistisch" (nach welcher Methode auch immer) auswertet ?

Ad 2.) Die Genehmigung der Studie wurde offensichtlich auf Grundlage geltender Gesetze erteilt.
Das wird bereits rechtlich in Form mehrerer noch laufender Klagen überprüft.

Deine Interpretation auf eine Genehmigung nach TierSchlV ist nicht nachvollziehbar.
Das war Deine Interpretation, nicht meine. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen bzw. Dich gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage hier eine Analogie zum Haushuhn hergestellt wird. Aufgrund einer Genehmigung ganz eindeutig nicht.

Dem Tierschutzgesetz wurde nach "Vernünftigen" Gesichtspunkten genüge getan (Sagt ja auch der Tierschutzbeirat).
Aufgrund welchen Kenntnisstandes, aday ? Hast Du Dich da genau erkundigt ?

Der ledigliche Verweis von Herrn Grauer auf eine Tötung der Krähen und Elstern wie es für Hausgeflügel rechtlich erlaubt ist gem. TierSchlV macht noch keine Genehmigung auf Grundlage dieser Verordnung.
Nichts anderes habe ich behauptet. Du willst mich offenbar mißverstehen. Wie kommen den Jäger, die hierbei die Ausführenden (sorry, daß ich Dir mit dem Begriff "Durchführung" unnötig Angriffsfläche geboten habe) sind, dazu, gemäß TierSchlV zu töten, die ich sage es noch 'mal, die "weidgerechte Ausübung der Jagd" (und damit für diese Tierarten tierschutzkonforme Tötung") explizit ausschließt ? Für Herrn Grauer als Studienbetreuer mag das ja o.k. sein, aber für Jäger, die das freiwillig tun, gilt plötzlich die Waidgerechtigkeit nach BJG nicht mehr ? Warum, aday, erklär' mir das, ich versteh es wirklich nicht. Es hat auch nichts mit meiner Meinung zun tun, sondern mit meinem Rechtsverständnis geltender Gesetze (hier: BJG), die nicht durch freiwillige Beteiligung an einer Studie außer Kraft gesetzt werden, außer: es liegt hierfür eine ausdrückliche Genehmigung vor. Genau nach dieser habe ich gefragt.

Etwas grundsätzliches möchte ich noch anmerken. Es erscheint von vorneherein ungewöhnlich, eine Studie als Teil eines "Schutzkonzeptes" darzustellen, die diesen Beweis erst noch erbringen muß. Das wäre so, als würde eine klinische Prüfung als Teil eines Therapiekonzeptes angeboten, ohne daß sich diese Therapie gegenüber einer Vergleichstherapie oder einer unbehandelten Vergleichsgruppe (die in Leer fehlt) überhaupt schon als wirksamer erwiesen hätte. Ist das Usus, aday ? Kennst Du zu so einem Beispiel ein positives Ethikvotum ? Ich bin überzeugt, daß gerade Du einiges besser weißt, als Du es hier schreibst.
 
Vogelklappe und aday,

alles was ihr beide sagt, ist lediglich eure Meinung, die euch zwar zusteht, im Grunde genommen aber ohne Bedeutung und Konsequenz ist.

Meiner Meinung nach wissen die Studienkritiker sehr genau um die Schwierigkeiten, das Projekt rechtlich anzugreifen, deshalb wird versucht, die Öffentlichkeit zu mobilisieren, um einen politischen Druck auszuüben.

Die Studienbetreiber werden sich rechtlich abgesichert haben, dass alle geltenden Bestimmungen eingehalten wurden. Wer hier Rechtsverstöße zu erkennen meint oder tatsächlich erkennt, dem steht das Mittel der Klage offen.
Die Frage, ob das Projekt rechtlich in Ordnung ist oder nicht, kann man zwar in einem Forum endlos diskutieren, aber genauso gut kann man Wind um die Ecke schaufeln - es führt zu nichts. Entscheidungen werden woanders getroffen.
 
Gesetze und Definitionen

BJG
§ 1
Inhalt des Jagdrechts
....
(3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.
....
http://www.verbraucherministerium.de/index-5F31052CA899415789618127198545A7.html

Heute bezieht sich der Begriff der Waidgerechtigkeit auf drei Aspekte: Der Tierschutzaspekt betrifft die Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen zu ersparen sind. Der Umweltaspekt fordert vom Jäger die Einbeziehung der Umwelt in ihrer Gesamtheit in sein Denken und Handeln. Der mitmenschliche Aspekt betrifft das anständige Verhalten gegenüber anderen Jägern sowie der nicht die Jagd ausübenden Bevölkerung.
....
Nach § 1 Abs. 3 BJG sind bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten. Der Begriff der Waidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als Waidmännische Pflichten zu beachten sind.
http://www.jagdnetz.de/aktuelles/ja...d=&show=DJV_Positionen\\waidgerechtigkeit.htm

Vogelklappe schrieb:
Nichts anderes habe ich behauptet. Du willst mich offenbar mißverstehen. Wie kommen den Jäger, die hierbei die Ausführenden (sorry, daß ich Dir mit dem Begriff "Durchführung" unnötig Angriffsfläche geboten habe) sind, dazu, gemäß TierSchlV zu töten, die ich sage es noch 'mal, die "weidgerechte Ausübung der Jagd" (und damit für diese Tierarten tierschutzkonforme Tötung") explizit ausschließt ?

Wo wird hier was ausgeschlossen?
Setze mal den §1 des BJG und die Aussage über die Waidgerechtigkeit zusammen.

Der Tierschutzaspekt betrifft die Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen zu ersparen sind.
Wird das nicht gemacht?

Der Umweltaspekt fordert vom Jäger die Einbeziehung der Umwelt in ihrer Gesamtheit in sein Denken und Handeln.
Wird hier nicht versucht Wiesenbrüter vor der zumindest regionalen Ausrottung zu bewahren?


Vogelklappe schrieb:
Jäger haben die Studie beantragt (Jägerschaft des Landkreises Leer e.V.). Der Projektantrag liegt mir vor. Die Genehmigung wurde ebenfalls lokal ohne das Ministerium erteilt (das die Genehmigung als höhergestellte Behörde zwar zurückziehen könnte, dies aber nicht will). Die Studie wird wissenschaftlich von einem Hochschulinstitut begleitet.
Wer hat den Antrag gestellt auf die Genehmigung dieser Studie?
Vielleicht kannst du uns ja mal den Antrag für die Studie zur Verfügung stellen wo der Jäger XY als Jäger den Antrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt hat für die genehmigung der Studie. Vor allem der Absender ist wäre Interessant! Bin ja mal gespannt was dabei rauskommt.


Vogelklappe schrieb:
Das wird bereits rechtlich in Form mehrerer noch laufender Klagen überprüft.
Wieviele sind schon erfolglos entschieden? Warum ist nach so einer langen Zeit den noch keine Klage gegen die Studie entschieden worden?

Warum soll etwas was Rechtskonform (nach TSchG und TSchlV) für z.B. ein Huhn gilt, nicht auch auf eine Krähe angewendet werden können (hier natürlich nach TSchG)?
Macht es einen Unterschied das ein Huhn meistens braun oder weiß ist und die Krähe schwarz?


Krähen einzeln aus der Falle zu schießen und damit die anderen so zu beunruhigen das diese durch ihr wildes panisches herumfliegen sich verletzen usw. ist sicher nicht Tierschutzkonform, oder?

Wenn ihr die einzige Möglichkeit darin seht, die Studie dadurch zu Fall zu bringen, das ihr versucht die Tötung so zu erschweren oder unmöglich zu machen, das kein Jäger diese Studie wegen den Aufwand an seiner Freizeit mehr unterstützen möchte oder es zeitlich auch nicht mehr kann, dann macht weiter so. Zum Glück gibt es gültige Gesetze die das aber schon regeln, auch wenn diese nicht den Inhalt haben die sich der ein oder andere Wünschen würde. Gestze werden aber durch unsere von uns gewählten Vertreter gemacht für die gesamte Bevölkerung nach der derzeitigen vorherrschenden Meinung. Wenn jetzt in den Gesetzen drin steht, das es erlaubt ist Krähen zu jagen und zu töten und andere Tierarten vor der vernichtung zu schützen, dann ist es sicherlich die vorherrschende Meinung in der Gesamtbevölkerung oder verstehe ich Demokratie falsch?

Gruß

aday
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Aday: " Warum soll etwas was Rechtskonform (nach TSchG und TSchlV) für z.B. ein Huhn gilt, nicht auch auf eine Krähe angewendet werden können (hier natürlich nach TSchG)? Macht es einen Unterschied das ein Huhn meistens braun oder weiß ist und die Krähe schwarz?"

a)
Die Tierschutzschlachtverordnung ist ausdrücklich NICHT auf Wildtiere anwendbar (siehe §§ 1 und 2 - wurde schon mehrfach gepostet). Die (nicht zulässige) analoge Anwendung der TSchlV im Falle der "Studie Leer" ist keine Erfindung von Studienkritikern, sondern wurde von den Studienbetreibern in`s Spiel gebracht.

b)
Das Huhn = schon mal was von Domestikationsmerkmalen (ich meine nicht die physischen, sondern die Verhaltensmerkmale) gehört? Der entescheidende Unterschied zwischen "Wildtier" und "Haustier" ist nicht in der Farbe, sondern im Verhalten zu sehen. Diese "Erkenntnis" ist zwar banal, aber anscheinend nicht banal genug.

Anmerkung: Die anatomischen Unterschiede zwischen Rabenvogel und Huhn (bzw. deren Bedeutung im Hinblick auf die gewählte Tötungsart) wurden von Vogelklappe ebenfalls bereits ausführlich dargelegt.

Es ist mir nicht mehr der Mühe wert, die entsprechenden Beiträge zu zitieren.
 
Fakten Fakten Fakten, oder sind wir hier bei der Bildzeitung?

VolkerM schrieb:
Aday: " Warum soll etwas was Rechtskonform (nach TSchG und TSchlV) für z.B. ein Huhn gilt, nicht auch auf eine Krähe angewendet werden können (hier natürlich nach TSchG)? Macht es einen Unterschied das ein Huhn meistens braun oder weiß ist und die Krähe schwarz?"

a)Die Tierschutzschlachtverordnung ist ausdrücklich NICHT auf Wildtiere anwendbar (siehe §§ 1 und 2 - wurde schon mehrfach gepostet). Die (nicht zulässige) analoge Anwendung der TSchlV im Falle der "Studie Leer" ist keine Erfindung von Studienkritikern, sondern wurde von den Studienbetreibern in`s Spiel gebracht.

Im Spiel:
Als vergleich bei der Tötungsart die bei der TSchlV für Hühner vorgesehen ist und sicherlich als anschaubares Beispiel zu werten ist.
Ihr behauptet aber:
Die Art der Tötung der Tiere wäre Genehmigt nach der TSchlV und weil diese nicht für Krähen gilt, ist die Genehmigung und somit die Studie "Illegal".

Das wird durch mich Bemängelt!!!!

Es wird Versucht einen angeblich Illegalen Sachverhalt, den es aber offensichtlich nicht gibt vorzukaugeln.

Es wird Versucht die Studie aufgrund "von offensichtlich falschen Fakten" durch die damit zu erwartente regere öffentliche Beteiligung zu torpetieren.
Termin zur Studie ist doch am 30.Mai oder? Mal sehen was dabei rauskommt.


Könntet ihr nicht vielleicht mal bei Tatsachen bleiben und nicht etwas erfinden bzw. mehr oder weniger "großzübiger auslegen?

VolkerM schrieb:
b)Das Huhn = schon mal was von Domestikationsmerkmalen (ich meine nicht die physischen, sondern die Verhaltensmerkmale) gehört? Der entescheidende Unterschied zwischen "Wildtier" und "Haustier" ist nicht in der Farbe, sondern im Verhalten zu sehen. Diese "Erkenntnis" ist zwar banal, aber anscheinend nicht banal genug.

Anmerkung: Die anatomischen Unterschiede zwischen Rabenvogel und Huhn (bzw. deren Bedeutung im Hinblick auf die gewählte Tötungsart) wurden von Vogelklappe ebenfalls bereits ausführlich dargelegt.

Aber Hals und Kopf haben beide,oder?

VolkerM schrieb:
Es ist mir nicht mehr der Mühe wert, die entsprechenden Beiträge zu zitieren.

Ich glaube das brauchst du nicht. Das mit dem Hals und den Kopf dürfte eigentlich für jeden klar sein, oder vielleicht auch nicht?

Warte immer noch auf die besagte Genehmigung der "Jägerstudie", oder ist die Aussage dazu auch etwas "großzügiger" Ausgelegt gewesen?

Gruß

aday
 
Würden die Tiere nach den für Wildtiere geltenden Regelungen getötet werden, könnte man weitaus weniger zimperlich sein.

Das Töten nach der TSchlV ist eine selbst auferlegte Restriktion.

Merke: nur weil ein Tier domestiziert ist, setzt es sich nicht freiwilig in die Bratpfanne.

LG,

Ann.
 
Ann Castro schrieb:
Würden die Tiere nach den für Wildtiere geltenden Regelungen getötet werden, könnte man weitaus weniger zimperlich sein.

Wie würden die denn dann getötet werden ?

Ann Castro schrieb:
Das Töten nach der TSchlV ist eine selbst auferlegte Restriktion.

Ich bin gespannt auf die Antwort der vorhergehenden Frage, wenn ich mir diese Aussage anschaue.

Ann Castro schrieb:
Merke: nur weil ein Tier domestiziert ist, setzt es sich nicht freiwilig in die Bratpfanne.

Davon redet auch keiner !

Ich habe schon gesehen, wie Hühner, Enten u.ä. domestiziertes Geflügel getötet wird und kann nur sagen : Es hält still, wenn es per Stockschlag getötet bzw. betäubt wird. Nicht mal meine zahmen Nymphensittiche würden sich nur im Entferntesten so verhalten. Wilde Krähen und Elstern wohl noch viel weniger.

aday schrieb:
Aber Hals und Kopf haben beide,oder?

Du auch, oder ?
 
Du schlägst nicht mit dem Stock auf das Tier, sondern schlägst das Tier mit dem Kopf gegen den Stock: Schädelbasisbruch. Das geht glücklicherweise sehr schnell.

Anschliessend wird allen zusätzlich noch das Genick gebrochen, um sicherzugehen, dass die "0,01%", die den Stockschlag evtl. überlebt hätten, wirklich tot sind.

Wie würden die denn dann getötet werden ?

Deiner Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Traurig aber wahr. Hoffen kann man nur, dass die Jäger sich an das Ziel der Waidgerechtigkeit ihrer Handlungen halten (was nicht immer der Fall ist - man schaue sich nur die Jagdhundeausbildung an).

LG,

Ann.
 
Mal was von wegen "Überpobulation"
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=457858&search=kr%E4hen

Fehlen den Krähen jetzt hier z.B. schon die Wiesenbrüter?
http://www.spiegel.de/wissenschaft/erde/0,1518,353749,00.html

Vogelklappe warum fragst du eigentlich bei mir immer nach dem Schußwaffengebrauch bei Lebendfallen? Du hast doch bereits eine Stellungsnahme vom Niedersächsischen Ministerium erhalten und das sogar mit Beantwortung deiner Frage bezüglich auf Hessen.
Wenn du dir jetzt noch die zugehörenden Verordnungen hollst (schau mal hier nach: http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/start.htm), wirst du mit Sicherheit auch feststellen, das wir in Hessen kein Federwild mit der Falle fangen dürfen (Ausnahmegenehmigungen ausgenommen), somit erübrigt sich hier bei uns auch das "Rausschießen" von einzelnen Krähen aus den Massenfallen (Habe ich dir übrigens schon mehr als einmal versucht zu erklären).
Ist damit diese Frage für dich endlich mal abschließend Beantwortet, oder stellst du die Frage in den nächsten Tagen / Wochen vielleicht noch ein- zwei- und Xmal?
http://www.vogelforen.de/showpost.php?p=887910&postcount=11

Wie sieht es aus mit der Genehmigung für die Studie und dem Antragsteller?
Wollte nur noch einmal daran erinnern. Wie du sagst, hast du diese ja, Vogelklappe.

Gruß

aday
 
http://www.taz.de/pt/2005/04/16/a0337.nf/text

Vor zwei Wochen waren Spaziergänger an dem Rückhaltebecken auf massenhaft verendete Erdkröten aufmerksam geworden. "Wir haben die Tiere, als sie an Land krabbelten, in der Hand gehalten, wo sie sich aufblähten, bis sie platzten", berichtete Werner Smolnik vom Nabu. Spekulationen aus dem Bezirksamt, die Kröten könnten auf ihrer Wanderung von Vögeln angepickt worden sein, hält er wie das Hygiene-Institut für abwegig.
gruss südwind
 
http://www.nabu.de/nh/archiv/rabenvoegel395.htm


Archiv Naturschutz heute

Rabenvögel: Von Killern keine Spur

von Klaus Ruge

Jahr für Jahr, meist zur Pfingstzeit, wenn bei vielen Weidetieren der Nachwuchs gekommen ist, geistern lämmer- und kälberreißende "Killerraben" durch die Medien. Eine NABU-Untersuchung von der Schwäbischen Alb zeigt, dass von solchen Berichten bei näherer Betrachtung wenig zu halten ist.
 
-

Aday: "Wie sieht es aus mit der Genehmigung für die Studie und dem Antragsteller?"

Eine hier schon mehrfach ausführlich beantwortete und diskutierte Frage.

Antragsteller: Jägerschaft des Landkreises Leer

Genehmigung (Gestattung): 06.02.2004

Erteilt durch: Kreisjägermeister (im Auftrag von: Landkreis Leer)

Kurz zu der "Krötenstory"

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/26/0,3672,2293882,00.html

02.05.05

"Krähen oder Möwen hätten die Kröten wahrscheinlich gezielt angepickt und deren Leber verspeist." (Hervorhebungen von mir)

Krähen oder Möwen und das auch noch "wahrscheinlich". Klingt ja sehr "abgesichert".
 
aday schrieb:
Es wird Versucht einen angeblich Illegalen Sachverhalt, den es aber offensichtlich nicht gibt vorzukaugeln.

Es wird Versucht die Studie aufgrund "von offensichtlich falschen Fakten" durch die damit zu erwartente regere öffentliche Beteiligung zu torpetieren.
Termin zur Studie ist doch am 30.Mai oder? Mal sehen was dabei rauskommt.
Genau dies sehe ich auch so!!

Gruß
Tam
 
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Thema: Diskussion zum Thema "Massentötung von Rabenvögeln"
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