Nein,nicht wirklich,es darf mit ungekennzeichneten Papageien eigentlich gar nicht gehandelt werden.Entweder durch einen Ring,oder durch einen Chip müssen sie gekennzeichnet sein.Allerdings besteht keine Meldepflicht,somit ist es für die Behörde auch nicht wirklich kontollierbar.Gruß Ira



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Natürlich ist eine Kontrolle bei Privatpersonen eher unwarscheinlich,allerdings schützt Unwissenheit nicht vor Strafe und wahrscheinlich meinte deine AT deshalb auch lieber die Finger weg,vor unberingten Papageien.Denn wie sie ja wohl auch erwähnte,brauch nur jemand eine Beschwerde einreichen und dem müssen sie nachgehen,allerdings.....unwahrscheinlich.Gruß Ira

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