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Jörg1
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Hallo,
muss ich mich eigentlich nur noch aufregen.......?
wollte eigentlich am heutigen Vormittag nur zum Vogelbeobachten ins nahe Grün,als kaum angekommen schon die ersten Flintenschüsse zu hören waren.
Die Jägerschaft hat Wochenende und ballert die Ringeltauben vom Himmel.
Heisst, tote aber schlimmer,krankgeschossene Tauben fallen ins hoch stehende Getreidefeld.
Keine Anstalten die Tauben zu bergen oder mit Hunden nachzusuchen,weil keine Hunde dabei.
Also hin zum Bauern,der auch die Jagdaufsicht für diesen Bezirk hat und Ihn auf die Tierschutzbedenkliche Art von Jagd angesprochen.
Naja, das übliche Trallala von wegen Frassschäden und Verunreinigung der Saat etc.
Hatte nur noch so etwas von vorgeschriebenen Hundeinsatz bei der Schnepfen bzw. Wasservogeljagd im Kopf und dachte es würde sich auf anderes Flugwild beziehen....
Ist aber nicht so,
nach kurzem Check im Netz steht fest:
seit Anfang des Jahres,keine Schonzeit mehr für die Ringeltaube und von Nachsuchepflicht keine Rede ,da Schädling.
Also,es werden während der Brutzeit die Elterntiere weggeschossen,die Jungen verhungern im Nest.
Angeschossene Vögel sterben qualvoll irgendwo im hochstehenden Getreide.
Tierschutzgesetz man könnte kotzen.
Bundesjagdgesetz noch schlimmer.
Und da soll man schön ruhig bleiben...
Wenns denn gelingt.
Gruss,Jörg
muss ich mich eigentlich nur noch aufregen.......?
wollte eigentlich am heutigen Vormittag nur zum Vogelbeobachten ins nahe Grün,als kaum angekommen schon die ersten Flintenschüsse zu hören waren.
Die Jägerschaft hat Wochenende und ballert die Ringeltauben vom Himmel.
Heisst, tote aber schlimmer,krankgeschossene Tauben fallen ins hoch stehende Getreidefeld.
Keine Anstalten die Tauben zu bergen oder mit Hunden nachzusuchen,weil keine Hunde dabei.
Also hin zum Bauern,der auch die Jagdaufsicht für diesen Bezirk hat und Ihn auf die Tierschutzbedenkliche Art von Jagd angesprochen.
Naja, das übliche Trallala von wegen Frassschäden und Verunreinigung der Saat etc.
Hatte nur noch so etwas von vorgeschriebenen Hundeinsatz bei der Schnepfen bzw. Wasservogeljagd im Kopf und dachte es würde sich auf anderes Flugwild beziehen....
Ist aber nicht so,
nach kurzem Check im Netz steht fest:
seit Anfang des Jahres,keine Schonzeit mehr für die Ringeltaube und von Nachsuchepflicht keine Rede ,da Schädling.
Also,es werden während der Brutzeit die Elterntiere weggeschossen,die Jungen verhungern im Nest.
Angeschossene Vögel sterben qualvoll irgendwo im hochstehenden Getreide.
Tierschutzgesetz man könnte kotzen.
Bundesjagdgesetz noch schlimmer.
Und da soll man schön ruhig bleiben...
Wenns denn gelingt.
Gruss,Jörg