Mit so einer Unterbringung....

Diskutiere Mit so einer Unterbringung.... im Forum Aras im Bereich Papageien - ...könnte ich mich nie anfreunden. :nene: :nene: :nene: Artgerechte Unterbringung?
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Sagt mal irre ich mich oder handelt es sich hierbei nicht im Grunde um eine Empfehlung und nicht um ein Gesetz?

Ich unterschreite auch die empfohlene Größe bei meinem Hund für Zwingeranlagen. Dies ist aber korrekt, da der Hund dort nicht lebt sondern lediglich ab und zu einmal Stundenweise untergebracht ist.

Entspricht es nicht eher den Tatsachen, dass weit über 90% der Vogelhalter sich nicht an den Maßen halten kann, weil diese nicht zu verwirklichen sind Aufgrund der Wohnungsgröße oder der räumlichen Gegebenheiten?

Gruß
Tam
 
Hi Tam!

Du hast Recht es ist kein Gesetzt. Aber in verschiedenen Unterhaltungen mit ATAs, der unteren Naturschutzbehörde in Bonn und dem für mich zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt, wurde mir bestätigt, dass anhand dieses Gutachtens überprüft wird, ob das Tier dem Tierschutz entsprechend gehalten wird oder nicht.

Dies wiederum ist Gesetz.

Dazu wäre noch hinzuzufügen, dass das Gutachten von Experten im Bereich Papageien erstellt wurde. Und deshalb für den unkundigen Laien, der Papageien halten möchte, durchaus als Leitfaden benutzt werden könnte.

Ferner ist wohl allgemein bekannt, dass es die Kapazitäten der ATAs völlig übersteigen würde die Privathaltung von Papageien regelmässig zu überprüfen. Aber ich würde doch sehr hoffen, dass Menschen, denen etwas an ihren Tieren liegt, nicht nur anstreben diese angemessen zu halten, wenn sie mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

M.E. sind die Mindestanforderungen in Bezug auf die Käfiggröße ohnehin sehr klein. Wenn ein Privathalter noch nicht einmal diese hinbekommt, dann wäre in meinen Augen wahre Tierliebe auf die Haltung dieser Tiere zu verzichten.

LG,

Ann.
 
Lena85 schrieb:
Warum unpraktisch???
Das glas kann man putzen und wenn ich es 5mal am tag machen muss, habe ich kein problem damit. :p

Hallo Lena - danke für deinen Hinweis - für mich wäre 5x am Tag Glas putzen unpraktisch.
 
araliebhaber schrieb:
Hallo vonni

Folgendes ist nun schon wieder falsch
Zitat
Wenigstens konnte noch die letzte Frage geklärt werden: es gibt keine Mindestgröße für Innenvolieren in Niedersachsen.

Das habe ich nicht gesagt.

Nein? Hast Du nicht? Und was ist das:

araliebhaber schrieb:
Es gibt für die Wohnungen in Niedersachsen keine Mindestgrößen für Volieren.
.... ???


araliebhaber schrieb:
Erkundige dich doch bitte bei deiner Zustänigen Behörde und frag da dierekt nach den Größen in der Wohnung, Im Keller und nach der Außenvoliere. Dann wirst du unterschiedliche Antworten auf jeder Frage bekommen und merkst das man Anns Aussage nicht einfach so stehen lassen kann.

Hier will sicher auch niemand etwas als allgemeingültig oder unverrückbar festgeschrieben darstellen aber es handelt sich um einen guten Leitfaden und dient der Orientierung. Ob sich jemand weitergehend erkundigt über die Haltung der Tiere, die er wünscht, bleibt dann jedem selbst überlassen und ist IMMER wünschenswert! Dafür muss es aber nicht permanent erwähnt werden.
 
Hallo vonni

dann lies mal beide zitate die du von mir wiedergegeben hast

Ich habe in der Wohnung geschrieben, und nicht das was du daraus lesen willst. Denn zB. im Keller gereifen diese Mindestanvorderungen schon. Denn er zählt nicht zum Wohnraum. Also nichts von dem was du wieder hier schreibst.

Aber warum mach ich mir eigendlich die Mühe etwas von Wissen weiterzugeben. Einige wissen hier ja doch alles besser.
 
Ann Castro schrieb:
Hi Robby,

Papageien sind fürs Fliegen konstruiert. Nimmst Du ihnen diese Möglichkeit werden sie krank.

Oder möchtest Du mit Deinem Partner im Gästeklo leben?


Ann.

Hallo Ann,

es gibt ja durchaus Papageien die nicht rumfliegen und die gesund sind. Ausserdem vergißt du den Aspekt, daß sie ja sehrwohl ausserhalbder Voliere fliegen können. Aber vielleicht reden wir auch aneinander vorbei. Die Papageien, die ich meine - und die auch Lena hat - leben mit dem Menschen in der Wohnung.

Deinem etwas drastischen Vergleich mit dem Gästeklo möchte ich doch gleich zweifach widersprechen. Zum einen ist es recht einseitig, ausgesuchte Eigenschaften des Menschen auf den Papagei zu projezieren und man findet sicher beliebig viele Gegenbeispiele,die dann genauso beliebig unsachlich wären. Zum anderen ist mein Schlafzimmer gar nicht viel größer als ein Gästeklo - ich lebe tagsüber in anderen Teilen der Wohnung (hat Lena auch beschrieben) und fühle mich ganz wohl dabei.

Ob Glasvoliere oder nicht - den Papageien kann es bestimmt gut gehen - und anderen Papageien trotz EU-Voliere ziemlich dreckig.

Mich würde nur das ständige Glas putzen echt ziemlich nerven ...
 
Hi Robby.
Da bin ich genau deiner Meinung. Die zwei sind genügend draußen und man merkt dass es Ihnen gut geht. LG
 
Entspricht es nicht eher den Tatsachen, dass weit über 90% der Vogelhalter sich nicht an den Maßen halten kann, weil diese nicht zu verwirklichen sind Aufgrund der Wohnungsgröße oder der räumlichen Gegebenheiten?
Es fehlt noch: Erst gar kein Interesse haben, die zu erfüllen oder nicht wissen, wie viel Platz wirklich benötigt wird.
 
Fakten

Fakten :
Das "Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien" vom 10.01.1995 (Hrsg.: Bundesmin. f. Verbraucherschutz, Ernährung u. Landwirtschaft, erstellt von: Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln) ist - wie bereits der Übertitelung zu entnehmen - kein Bundesgsetz, kein Landesgesetz, keine Verordnung zu einem Bundes- oder Landesgesetz, sondern eine "gutachterliche Stellungnahme", der eine gewisse (jedoch nicht rechtliche) Bedeutung zur Beurteilung von Haltungsbedingungen zukommt. Es gibt keine landesspezifische Verordnung zu diesem "Gutachten". Schon aus formalrechtlichen Gründen kann es keine "Verordnung (oder modifizierende Verordnung) zu einem "Nichtgesetz" geben. Das betreffende Gutachten hat einen (lediglich) empfehlenden Charakter. Gleichwohl kommt dem "Gutachten" bei der (aus welchen Gründen auch immer vorzunehmenden) Beurteilung der Haltungsbedingungen von Papageien eine gewisse Bedeutung zu (vgl. Schwabenbauer).

Wie der Betitelung des Gutachtens ebenfalls zu entnehmen, werden MIDESTANFODERUNGEN definiert, die (so löblich der Ansatz auch sein mag) siich an der unteren Schwelle tolerabler Haltungsbedingungen für die jeweilig gelisteten Arten bewegen.
Eben: MINDESTANFORDERUNGEN.

Wer sich die Mühe macht, auch die letzten Seiten des Gutachtens zu lesen, wird feststellen, dass zwei der Mitautoren im sog. "Differenzierungsprotokoll" ausdrücklich folgende Passagen eingefügt haben:

"(...) Die Volierenlänge für Großaras (über 60 cm Gesamtlänge) muß mindestens 6 m betragen (...)"
- Helmut Brücher

"(...) Die empfohlenen Käfigmindestgrößen sind nicht ausreichend. (...)"
- Dr. Jörg Styrie / für "Deutscher Tierschutzbund"

Schöne Grüße
Volker
 
VolkerM schrieb:
"(...) Die Volierenlänge für Großaras (über 60 cm Gesamtlänge) muß mindestens 6 m betragen (...)"
- Helmut Brücher
Was ja dann wohl meine These untermauert, dass mindestens 90% der Halter diese Vorgaben nicht einhält.
Der Grund dürfte in die vom Handel befindlichen Käfige begründet sein.
Sicherlich würde ein Halter sich 3 x überlegen einen Vogel zu kaufen, wenn der dazugehörige Käfig ein vielfaches des Einstandpreises vom Vogel kostet.

Gruß
Tam
 
Hallo Tam,
tamborie schrieb:
Was ja dann wohl meine These untermauert, dass mindestens 90% der Halter diese Vorgaben nicht einhält.
Zuvor schriebst du Entspricht es nicht eher den Tatsachen, dass weit über 90% der Vogelhalter sich nicht an den Maßen halten kann, weil diese nicht zu verwirklichen sind Aufgrund der Wohnungsgröße oder der räumlichen Gegebenheiten?

Wenn die räumlichen Gegebenheiten nicht vorhanden sind, muß man sich eben keine Großaras anschaffen!
Der Grund dürfte in die vom Handel befindlichen Käfige begründet sein.
Sicherlich würde ein Halter sich 3 x überlegen einen Vogel zu kaufen, wenn der dazugehörige Käfig ein vielfaches des Einstandpreises vom Vogel kostet.
Vom Handel angebotene Käfige sind für alle Arten zu klein, sogar für Wellensittiche. Es bleibt im Grunde genommen für eine akzeptable Unterbringung immer nur der Bau einer Voliere. Wenn wirklich gewährleistet ist, dass die Vögel den größten Teil des Tages Freiflug haben und Käfig/Voliere lediglich als Fress- und Rückzugsplatz zum Schlafen dienen, dann mag auch die Unterbringung in an sich zu kleinen Käfigen/Volieren m.E. akzeptabel sein. Dies allerdings in einem Vogelforum zu empfehlen kann nur allzu leicht missverstanden werden.
 
es gibt ja durchaus Papageien die nicht rumfliegen und die gesund sind

Und wie beurteilst Du das? Die meisten Halter machen noch nicht einmal eine Ankaufsuntersuchung geschweige denn eine jährliche gründliche Untersuchung. Aspergillose kann man durch die allseits beliebte Kotprobe nicht ermitteln. Dafür bedarf es schon eines guten Röntgenbildes.

Das Durchschnittsalter eines Papageis in Gefangenschaft beträgt ca 15 Jahre. Dies bei Arten die bei guter Haltung und Pflege locker 40-60 JAhre alt werden könnten. Wie erklärst Du Dir das?

Dass ein Papagei "gesund" aussieht hat nichts zu sagen. Als Beutetiere verstecken sie ihre Krankheiten bis sie "von der Stange fallen".

Wenn ein Tier immer frei in der Wohnugn lebt, dann könntest Du die Wohnungsgröße von mir aus als Volieremaasse nehmen. Nur bei den meisten Papageien ist es nicht so, da die Besitzer arbeiten, sich um den Haushalt kümmern müssen, nicht ständig aufpassen können oder sonstwas. Werden sie dann endlich aus dem Käfig gelassen wollen sie oft beim "Sozialpartner" Mensch sein, fliegen also auch dann nicht. Mal abgesehen davon, dass 1-2 Stunden am Abend bevor das Tier schlafen geht ohnehin nicht ausreichend sind.

Diese Art von Tierliebe ist keine Tierliebe sondern Egoismus.

LG,

Ann.
 
araliebhaber schrieb:
Ich habe in der Wohnung geschrieben, und nicht das was du daraus lesen willst. Denn zB. im Keller gereifen diese Mindestanvorderungen schon. Denn er zählt nicht zum Wohnraum. Also nichts von dem was du wieder hier schreibst.

Aber warum mach ich mir eigendlich die Mühe etwas von Wissen weiterzugeben. Einige wissen hier ja doch alles besser.

Es geht hier nicht ums Besserwissen. Es geht darum, dass Du hier etwaig fremde Leser verwirrst und anderen eben dies vorwirfst. Das kann doch nicht Dein Ernst sein. Du wirst nach Volieren in der Wohnung gefragt, nach zigmal Hin und Her kommt die letzthin von mir zitierte Antwort, die Du dann aber natürlich nicht auf Wohnung sondern auf "komplett im Haus, z.B. Keller" gemünzt haben willst. Ok, nehm ich so hin. Damit bist Du dann ja die auch von Dagmar "ersehnte" Antwort immer noch schuldig geblieben in bezug auf Mindestgröße, Vorschriften, Niedersachsen. Vom ganzen Heckmeck um innen, außen, unten und oben mal abgesehen kommt hier nichts Produktives von Dir, immer nur wieder "frag bei den Behörden". Dein angeblich weitergegebenes Wissen bleibt uns also weiter vorenthalten. Aber warum mache ich mir hier eigentlich die Mühe noch was sinnvolles aus Dir herauszulocken?

btw: Sollte der Thread vielleicht nicht mal irgendwie gesplittet werden? Zwar geht es hier immer noch um Art der Unterbringung, doch nicht mehr um den Ursprung des Threads und um Lena und ihre Aras. Und das derzeit von Tam, Dagmar, Ann etc. diskutierte Thema dürfte doch auch für andere interessant sein, die sich vielleicht nicht die Mühe machen wollen, erstmal 17/18 Seiten zu lesen? :)
 
Hallo ihr,

zu einer der Antworten möchte ich mich auch mal kurz in die Diskussion einschalten:


es gibt ja durchaus Papageien die nicht rumfliegen und die gesund sind.

Das mag stimmen (wobei ich meine, dass eine der Hauptursachen für Aspergillose ist, dass unsere Vögel ihre Lungenkapazität aufgrund der zu geringen Flugmöglichkeiten nicht genug ausschöpfen). Es gibt auch Menschen, die im Knast sind und gesund sind- sind sie deshalb glücklich?? Darf man es wirklich darauf reduzieren- wenn ein Tier nicht krank ist, wird die Haltungsform schon i.O. sein?? Ich finde nicht! Wir rauben ALLE unseren Tieren das höchste Gut: Die Freiheit! Und deshalb sollten wir doch alles daran setzen, ihnen wenigstens einige natürliche Verhaltensweisen zu lassen.
Bitte nicht falsch verstehen: Es geht nicht um Lena, wenn ihre Vögel viel Freiflug in der Wohnung haben, ist es ja okay.
Aber es geht mir um viele Leute (muss auch keinen Forenuser betreffen) die ihre Vögel als "Zierde" in irgend nem kleinen Käfig halten und einmal die Woche ne STunde rauslassen. (ich hatte mir mal Ara Maracanas angesehen, die sassen in einem Käfig, der so gross war wie ein Nypmhenkäfig o.ä., sie durften jeden 2. Tag mal ne Stunde fliegen....:( Sie sassen da, mit abgespreizten Flügeln- es war ein Bild des Jammers....:(

ich lebe tagsüber in anderen Teilen der Wohnung (hat Lena auch beschrieben) und fühle mich ganz wohl dabei

Bitte bedenke dabei immer, das WIR durchaus die Wahl haben: Fällt uns die "DEcke" auf den Kopf dann gehen wir eben mal um die Häuser oder treffen uns mit Freunden. Diese Wahl haben unsere kleinen Freunde leider nicht.

Wegen mir könnten die Mindestanforderungen für Papageienhaltung ruhig gesetztlich verankert werden. Ja, dann könnten eben ein paar Leute weniger Papageien halten- aber diesen ginge es dann eben deutlich besser.
Und darum geht es doch, oder??

LG

Andrea
 
mindestanforderungen

Ich habe meine Meinung zu dieser Voilliere ja bereits geauessert und meiner Meinung kommen die beiden Halter den Mindestanforderungen nicht nur nach sondern uebertreffen Sie sogar!!!
Die im thread aufgefuehrten Mindestanforderungen gelten fuer ein Paerchen Aras welche die ganze Zeit in Ihrem Kaefig gehalten werden, dafuer waere diese Voilliere vermutlich zu klein. Doch die beiden Aras um die es hier geht uebernachten doch nur in der Voilliere und da kann ich absolut nichts verwerfliches dran finden ... uebrigens mal abgesehen vom Putzen, das Ding sieht im Wohnzimmer bei weitem besser aus als ein Gitterkasten, das ist allerdings nur ein subjektives Argument, das einzig objektive Argument dagegen waere die Luftzirkulation, doch ob die gewaehrleistet ist wissen wohl nur die Halter ...

Jetzt mal ehrlich habt Ihr Euch die Seite der beiden Halter angesehen? Nicht einer von den Voegeln macht auch nur annaehernd einen kranken Eindruck, die Halter kommen eigentlich sehr vertrauenswuerdig rueber.
Wenn es in diesem Thread nur darum gehen sollte ob eine solche Voilliere auch fuer Anfaenger geeignet, so ist meine Antwort vermutlich NEIN.
Denn jemand der keine oder wenig Ahnung von Voegeln hat, weiss vermutlich auch nicht ob mit der Zirkulation alles hinhaut wie es sollte ... jede/r andere braucht nur kurz seinen Kopf darein stecken und muesste fuehlen ob das fuer seine Geier geeignet ist oder nicht?

Bevor ich hier wieder von allen Gegnern dieser Voilliere in der Luft zerrissen werde, ich kenne die beiden Halter nicht persoenlich und moechte fuer diese auch nicht Partei ergreifen, ich habe hier nur meinen subjektiven Eindruck geschildert ... :zustimm: die Hauptsache bei uns allen ist doch das es den Geiern gut geht, hat jemand wirklich den Eindruck es waere bei den beiden Haltern hier nicht der Fall?
 
Hallo vonni

Um deiner Mühe mit dem herrauslocken etwas an Antworten zu geben werde ich meine Aussagen für dich mal etwas zusammenfassen. :D

Die Mindestmaße die Ann angegeben hat und deren verweiß dazu ist 4*2*2 Meter gewesen. Richtig?

Daraufhin habe ich dann geschrieben das man sich bei seiner zuständigen Behörde erkundigen sollte da es Abweichungen der Beörden gibt und das es dadurch Schwierigkeiten geben kann.

Dazu habe ich für mich aus Niedersachsen dann geschrieben , dass diese angegebenen Mindestanforderungen nicht gelten,
Bei uns ist das für die großen Aras 6*3*2,5 Meter.

Für die Wohnungen gibt es hier keine Mindestanforderungen.
Weiter habe ich dann zB. den Keller beschrieben, wo die Mindestanforderung wieder greift wie auch für Außenvolieren . Oder nicht?

Also habe ich alle 3 Unterschiede die ich angesprochen habe auch beantwortet. Oder?

Wolltest du das nicht auch so lesen und hast nur noch mal nachgehackt? :D

Daher ich nicht weiß, wie es woanders gehandhabt wird, hatte ich ja darum gebeten das sich einige erkundigen und das hier mal einstellen. Leider habe ich bislang noch nichts gelesen.
Aber vielleicht kommt das ja noch wer weiß?
 
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Vorab:
Auszug aus "Papageien-News" (Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz Wien, Heft 3/2004, S.12):

"Günther (Anmerkung zur Person: Dr. Ernst Günther, Zuchtverband VZE, Leipzig) meint, man könne den Markt mit "neuen Käfigen, die nicht den Gefängnischarakter besitzen" ankurbeln. "Die geruchssicher sind, die aber auch das Zwitschern durchlassen". Nun, in all den Jahren unserer Arbeit war wohl der Geruch das geringste Problem in der Vogelhaltung, während das "Zwitschern", sofern wir es mit Papageien zu tun haben, sehr wohl zum Problem führen kann. Generell birgt diese Aussage die Gefahr in sich, unsere Heimtiere noch weiter "zurchtzustutzen", damit sie unseren Ansprüchen gerecht werden."

Konkret:
Dr. Karin Schwabenbauer, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
zum Thema "Mindestanforderungen...." (ZZA - Zoologischer Zentralanzeiger, Ausgabe 4/2000):

"(...) Bisher gibt es in Deutschland keine speziellen tierschutzrechtlichen Vorschriften zur Haltung von Tieren der wildlebenden Arten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat (...) von der Ermächtigung in § 13 Absatz 3 nicht Gebrauch gemacht. Eine vorbereitete Verordnung fand im Bundesrat nicht die notwendige Mehrheit.
(...) Da die Haltung von Tieren der wildlebenden Arten grundsätzlich erlaubt ist, stellt sich die Frage, ob Mindestanforderungen an die Haltung dieser Tiere den Tierschutz verbessern Können. Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Tierschutzgesetz in § 2 den Rahmen für die Haltungsanforderungen steckt. § 2 laut wie folgt:
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“
(...)
In § 2a des Gesetzes wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, die Anforderungen an die Haltung von Tieren zu konkretisieren.
(...) In der Vergangenheit ist das BML einen anderen Weg gegangen: Ausgehend von der Tatsache, dass die Haltung wildlebender Arten in privaten Haushalten zunimmt, die Kritik an dieser Entwicklung immer schärfer wird und die Kenntnisse der Beteiligten - ob Tierhalter oder Behörden - nicht immer ausreichen, um eine artgemäße und verhaltensgerechte Haltung zu gewährleisten, wurden in den letzten Jahren auf Initiative und Veranlassung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages einige Sachverständigengutachten im Auftrag des BML erarbeitet.
(...)
Es wird immer wieder die Frage gestellt, wie es mit der rechtlichen Bindungswirkung dieser Gutachten aussieht. Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei diesen Gutachten weder um Gesetze noch um Rechtsverordnungen, sondern um eine im Auftrag des Bundesministeriums erstellte aktuelle, den neuesten Wissensstand wiedergebende Auslegung des § 2 des Tierschutzgesetzes. Diese Auslegung hat zwar im Vergleich zu Fachbüchern und wissenschaftlichen Einzelgutachten einen besonderen Stellenwert, ist aber nicht rechtsverbindlich.
Das bedeutet, dass, gestützt auf das Tierschutzgesetz oder das Artenschutzrecht, auch ein einzelner Fachbeamter oder ggf. eine Landesregierung, strengere tierschutzrechtliche Anforderungen verlangen können.
(...)
Das von manchen Seiten verfolgte Vorhaben, diese Eckwerte in rechtlich verbindlicher Form im Rahmen von Rechtsverordnungen nach § 2a des Tierschutzgesetzes zu normieren, wie dies z. B. für das Halten von Hunden im Freien sowie für einige landwirtschaftlich genutzte Tierarten geschehen ist, wäre nur mit einem außerordentlich hohen und unverhältnismäßigen Aufwand zu realisieren. Aber auch dann wäre das Ergebnis stets der Kritik der Unvollständigkeit und Ungenauigkeit ausgesetzt; meines Ermessens ist es unmöglich, alle für eine exakte rechtlich vollziehbare Regelung notwendigen Parameter für die Haltung der verschiedenen wildlebenden Tierarten rechtsverbindlich in Verordnungen festzulegen."

Schöne Grüße
Volker
 
Hallo Volker

Genau aus dem Grund den du hier aufgeführt hast,
Zitat
Das bedeutet, dass, gestützt auf das Tierschutzgesetz oder das Artenschutzrecht, auch ein einzelner Fachbeamter oder ggf. eine Landesregierung, strengere tierschutzrechtliche Anforderungen verlangen können.
sollte man nicht einfach immer wieder auf das Gutachten hinweisen sondern den kleinen Satz mit einfügen das es abänderbar ist und das man sich daher bei seiner Behörde erkundigen sollte.

Um neunen Forumlesern einen Umbau der Voliere , der mit Geld und Lauferei verbunden ist, zu ersparren, sollte man auf diesen kleinen Zusatz nicht verzichten.
 
Ich würde mich schämen so was zu veröffendlichen wenn bei mir selber nicht alles im reinen ist.

Versteh ich nicht.

Ich habe mir eben die Bilder angeschaut. Da weder die Maasse der Volieren noch die Anzahl der jeweils darin gehaltenen Vögel bekannt ist, oder von den Bildern her wirklich einzuschätzen sind, ist es gewagt hier ein Urteil zu fällen.

Nur für die AV kann man es grob abschätzen. Geht man davon aus, dass sie ist mit Standard Elementen gebaut ist, müsste sie ca 6*2m sein. Nach Mindestanforderungen wäre das i.O. für zwei Paar große Aras (Über den Sinn oder Unsinn der Mindestanforderungen möchte ich hier nicht wieder erneut diskutieren).

Bei den anderen Räumlichkeiten kann man es schlichtweg nicht abschätzen - habe es mit Kacheln zählen versucht, aber da nur zwei der Raumwände im Bild sind, bringt das nicht viel.

Auch wenn ich kein großer Freund von Kacheln bin, ist es dort zumindest sehr sehr sauber, die Tiere haben Spiel- und Knabbermöglichkeit und Naturäste zum Sitzen.

Die Beleuchtung wirkt ein wenig trist, aber das ist auf Photos oft so und wiederum schwer zu beurteilen.

Lasst uns bitte fair sein.

LG,

Ann.
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Mit so einer Unterbringung....
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