Keine Zuchtgenehmigung in der Schweiz?

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Ruth

Guest
Hallo zusammen,

ich hab`s schon im GU-Buch gelesen und kürzlich auch einen Zoohändler gefragt:

In der Schweiz braucht man demnach keine Zuchtgenehmigung für Agas, Wellis und auch andere Vögel. Die müssten nicht mal beringt sein :? . Darauf sagte ich: Man muss doch ihre Herkunft zurückverfolgen können! Da sagte er mir, das sei hier nicht so streng. In Deutschland wäre das wegen der EU so streng.

Weiss jemand etwas genaueres? Ich habe im Moment zwar nicht vor, zu züchten, aber das macht mich schon stutzig...

Liebe Grüsse
von Ruth
 
Hallo!

Also was die Zuchtgenehmigung und die Beringung angeht, kann ich dir für die Schweiz nicht weiterhelfen.

Vielleicht wendest du dich mal an Karin (mit den Edelpapageien) die wohnt auch in der Schweiz, vielleicht weiß die hier mehr dazu.

Einen Herkunftsnachweis bzw. Cites wirst du aber für WAA-Tiere benötigen, da die Schweiz auch dem Washingtoner Artenschutzabkommen beigetreten ist.

Hier der Link, auf dem du das findest:

http://www.cites.org/
 
Hallo Erich,

danke für Deine prompte Antwort!

Ich werde mich also mal schlau machen auf dem Link, den Du mir gegeben hast ;) .

Ich finde das einfach seltsam...

Liebe Grüsse
von Ruth
 
weiss ich auch nicht genau

Habe eine Weile vergeblich bei Google nach "Zuchtgenehmigung" gesucht. Dann fand ich nur das hier: http://www.tsvh.ch/infos/vogel.htm#3
aber da war auch nichts zu entdecken. :?
Ich habe jetzt per Mail den Tierschutzverein angeschrieben und um Auskunft gebeten. Mal sehen, ob die sich melden.
In unserem Zoogeschäft sind die meisten Wellis nicht beringt.

Karin
 
Hallo liebe Karin,

danke für Deine Bemühungen!!! Das Nachfragen hätte ich auch selbst tun können ;) aber viiiielen Dank!

Dann bleibt wohl nur noch das Warten auf das Antwortschreiben vom TS.

Liebe Grüsse
von Ruth
 
Schweiz

Hallo Ruth und Karin, liebe Schweizer Nachbarn, :)

das habe ich "gefunden", es geht zwar nicht direkt um Zuchtgenehmigung, hat ja aber auch sehr viel damit bzw. unseren Papageien zu tun, ggf. könnt ihr da auch rückfragen.

Ein Link zur Schweizer Tierschutzverordnung (28.06.2001)

http://ticker-grosstiere.animal-health-online.de/20010628-00000/

Auszug: Neu ist auch, dass für Privatpersonen die Haltung von grossen Aras und Kakadus sowie von grossen Leguanen bewilligungspflichtig ist.
Die Halter solcher Tiere haben bis August 2002 Zeit, ihre Tiere bei
der zuständigen kantonalen Stelle anzumelden.
 
Tierschutzverein hat geantwortet

diesen Bericht habe ich heute erhalten:
Die Schweizerische Tierschutzverordnung (TSchV) schreibt vor, dass es für die Haltung von grossen Papageien und Kakadus eine Bewilligung braucht. Diese muss beim zuständigen kantonalen Amt (in der Regel Veterinäramt) angefordert werden. Die TSchV schreibt zudem vor, welche Mindestanforderungen eine Haltungsanlage erfüllen muss. Diese im Anhang 2 genannten Masse und Bedingungen sind aber aus unserer Sicht für eine artgemässe Haltung völlig ungenügend.
Wer im Besitz einer solchen Bewilligung ist, darf auch Papageien züchten. Hierzu gibt es meines Wissens keine speziellen Vorschriften. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, wie die gesetzliche Situation ist, setzen Sie sich bitte mit dem Bundesamt für Veterinärwesen in Verbindung. Zuständige Person: Frau Michele Howald; 031/323 85 63; **********.
Dies ist die gesetzliche Situation. Der Schweizer Tierschutz STS ist hingegen der Meinung, dass diese Bestimmungen unzureichend sind und dass grosse Papageien grundsätzlich als Heimtiere ungeeignet sind. Alleine die Tatsache, dass ein Papagei mindestens 6 Meter Flugstrecke zur Verfügung haben muss, damit er einigermassen fliegen kann, lässt eine artgemässe Haltung in Wohnungen als unwahrscheinlich erscheinen.
Ich werde jetzt mich noch bei Frau Howald genauer erkundigen.
Karin
 
Hoi zäme!

Ich wohn ja auch in der Schweiz und hab mich erkundigt bei der Stadt. Weil in diesen GU-Büchern steht ja immer, dass man diese Zuchtgenemigung bei der Stadt beantragen muss. Die ham mich ganz schön schief angeguckt:~ Vielleicht auch weil ich erst 14 bin.

Naja jetzt weiss ich ja, dass sie mich nicht abschleppen werden wenn meine mal brüten:D

Liebe Grüsse Jan:)
 
die Antwort vom Bundesamt für Veterinärwesen ist da!

ich gebe es Euch so weiter:

"Nach Tierschutzverordnung und -gesetz ist die Zucht nicht geregelt. Eine
Haltebewilligung ist seit 1.9.01 erforderlich fuer grosse Papageien und
Kakadus (Blauara (Anodorhynchus glaucus), Hyazinthara (Anodorhynchus
hyacinthinus), Lears Ara (Anodorhynchus leari), Grosser Soltaneara (Ara
ambigua), Gelbbrustara (Ara ararauna), Blaulatzara (Ara caninde),
Grünflügelara (Ara chloroptera), Hellroter Ara (Ara macao), Soldatenara (Ara
militaris), Rotohrara (Ara rubrogenys), Spixara (Cyanopsitta spixii). Grosse
Kakadus: Weisshaubenkakadu (Cacatua alba), Grosser Gelbhaubenkakadu (Cacatua
galerita), Molukkenkakadu (Cacatua moluccensis), Brillenkakadu (Cacatua
ophthalmica), Weissohr-Rabenkakadu (Calyptorhynchus funereus),
Braunkopf-Kakadu (Calyptorhynchus lathami), Rabenkakadu (Calyptorhynchus
magnificus), Palmkakadu (Probosciger aterrimus).

Fuer die gewerbsmaessige Zucht von Heimtieren (also auch Papageien und
andere im Haushalt gehaltene Voegel besteht Meldepflicht).
http://www.bvet.admin.ch/tierschutz/d/weisung-richtl-kreisschreib/meldung_ti
erheime/htrl-t-d.pdf
<http://www.bvet.admin.ch/tierschutz/d/weisung-richtl-kreisschreib/meldung_t
ierheime/htrl-t-d.pdf> Der Handel mit Wirbeltieren ist
bewilligungspflichtig.

Aufgrund tierseuchenpolizeilicher Vorschriften sind Papageien und Sittiche
bei der Einfuhr zu beringen und es ist eine Bestandeskontrolle zu fuehren.
(Artikel 11 Tierseuchenverordnung).
Ausserdem gilt laut Einfuhrbedingungen, dass:
Sämtliche Papageien und Sittiche sind beim schweizerischen Eingangszollamt
mit einem amtlichen Fussring des BVET zu versehen, sofern sie nicht schon
beringt sind. Die Fussringe sind beim Grenztierarzt zu beziehen. Die
Beringung hat durch den Warenführer oder eine andere vom Importeur
beauftragte Person und unter Kontrolle des Grenztierarztes zu erfolgen. Die
Ringe dürfen in Händlerbeständen nur entfernt werden, wenn sich dies aus
medizinischen Gründen (Beinschäden) als notwendig erweist. In solchen Fällen
ist der Ring gemeinsam mit dem Vogel dem Kunden abzugeben.

Alles ist auf unserer Homepage abrufbar.
URL: http://www.bvet.admin.ch/ <http://www.bvet.admin.ch/> "

Vielen Dank an das Amt. Jetzt wissen wir alle Bescheid.
Karin
 
Hallo zusammen, hallo liebe Karin,

Du bist ein richtiger Schatz, Karin.

Nur: Hab ich jetzt das richtig verstanden? Wenn ich jetzt die Vögel weder ein- noch ausführen möchte (aus dem Land) müssten sie gar nicht beringt und nicht gemeldet sein (die auf der Liste nicht-aufgeführten)?

Und wenn ich _nicht_ gewerbsmässig züchten will also auch nicht?

Hätte ich echt nicht gedacht!

Liebe Grüsse
von Ruth
 
bin auch überrascht

Hi Ruth
aber so eine Auskunft habe ich bereits in unserem Zoogeschäft erhalten. Wollte es jetzt mal ganz genau wissen. Also muss man hier nicht gleich in Panik ausbrechen, wenn ein Wellensittich einen Brutversuch startet.

Karin
 
Du bist aber schnell, Karin!

Hallo nochmal,

ich habe das ja auch schon mehr als einmal gehört, aber nie richtig geglaubt.

Ich finde es jedoch ziemlich beunruhigend: Ich fände es schon schön, einfach Vögelchens zu züchten, ohne das grosse Trara davor und darum mit den Aemtern. ABER: Da bin ich bestimmt nicht die einzige. Wer weiss, wo alles Tiere gezüchtet werden und unter welchen Bedingungen... -ganz legal!

Also ich weiss nicht, ob das wirklich gut ist?

Liebe Grüsse und nochmals herzlichen Dank: Jetzt wissen wir endlich Bescheid!!!
von Ruth
 
Thema: Keine Zuchtgenehmigung in der Schweiz?

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