Genemigung einer Gartenvoliere

Diskutiere Genemigung einer Gartenvoliere im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo alle Ich hab mal eine Frage. wir haben eine Gartenvoliere im Juli 2oo2 gebaut 16qm. Seit Aug. ärgern wir uns mit dem Lamdkreis rum...
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Papag-Moni

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Hallo alle
Ich hab mal eine Frage. wir haben eine Gartenvoliere im Juli 2oo2 gebaut 16qm. Seit Aug. ärgern wir uns mit dem Lamdkreis rum. Von unserer Gemeinde hieß es bei der Größe brauchen wir keine Genehmigung. Der Landkreis will es ganz genau. Sie muß beim Notar eingetragen werden, die Nachbarin muß ihre Genehmigung geben usw.
Wie ist es bei Euch so gelaufen und was hat es gekostet?
Gruß Monika
 
Genehmigung ...

Hallo,

nur mal kurz – schade dass Volker heute nicht online ist – könnte dir bestimmt noch mehr dazu sagen.

Innerhalb der Ortslage gilt für gewöhnlich folgendes:

Der Abstand zur Grundstücksgrenze muss bei Holzbauweise wegen Brandschutzverordnung etc. 4 m sein,
bei anderen Materialien 3 m. Ist dieser Abstand nicht vorhanden, ist ein Befreiungsantrag zu stellen,
der vom Nachbarn unterschrieben werden muss.

In den meisten Bundesländern ist so ein Bau bis max. 50 cbm umbauter Raum baugenehmigungsfrei.
Die max. cbm umbauter Raum ist in der jeweiligen LBO (Landesbauordnung) geregelt.

Unterschiedlich je nach Bundesland wird eine Genehmigung bzgl. Immissionsschutz gehandhabt.
Dies geht aus vom Landesamt für Arbeits-, Immissionsschutz und Gesundheit.

Sollte eine Genehmigung erforderlich sein, liegen die Kosten dafür so etwa um 80,00 €.
Hinzu kommen noch evtl. Befreiungsgebühren, die je nach Fall ggfs. sogar höher ausfallen können.

So, das mal auf die Schnelle von einer Nichtexpertin :-)

BG
Susanne

P.S.: Dass das beim Notar eingetragen werden muss, kann ich mir nicht vorstellen.
 
Hallo Monika,

lies dir mal den Bebauungsplan für dein Gebiet durch, ob es für Nebengebäude bestimmte Regelungen gibt.
Da es für jedes Baugebiet extra-Regelungen geben kann, ist eine allgemeingültige Aussage schwierig:(

Bei uns ist z.B. PRO Grundstücksgrenze ein NEBENgebäude von max. 9m Länge (Eckbebauung 15m) Genehmigungsfrei und diese müssen entweder auf der Grenze stehen oder 1m entfernt (nicht höher als 3m).

Interressant wäre auch die Prüfung, ob eine Voliere überhaupt als Gebäude zu sehen ist für die das Baurecht angewand werden kann:?
 
Hallo

Original geschrieben von fisch
Hallo Monika,

lies dir mal den Bebauungsplan für dein Gebiet durch, ob es für Nebengebäude bestimmte Regelungen gibt.
Da es für jedes Baugebiet extra-Regelungen geben kann, ist eine allgemeingültige Aussage schwierig:(

Deshalb gebe ich immer den Rat: Soweit noch möglich, bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Hinterher hast Du meist solange Ärger, bis Du die Auflagen erfüllt hast.
Und (Aber): Es gibt auch Gesetze die unterschiedlich ausgelegt werden können.

Interressant wäre auch die Prüfung, ob eine Voliere überhaupt als Gebäude zu sehen ist für die das Baurecht angewand werden kann:?

Volieren fallen unter das Baurecht. Ich kenne zumindest im Moment kein Bundesland in dem dies nicht so ist.


Viele Grüße
 
Ich kann mich hier nur anschließen. Es ist durch den für das Gebiet relevanten Bauplan und der Bauordnung für das Bundeslang geregelt, wie das Gebäude zu errichten ist.

Bei uns z.B. ist eine Grenzbebauung (mindestens 1 m Abstand oder direkt auf Grenze) möglich, nicht höher wie 3 m. Ob Holzbauweise oder sonstwie ist dabei egal.
Eine Genehmigung braucht man bei uns ab 15 cbm umbauten Raumes, also braucht man die fast immer, denn das ist allenfalls für Finken ausreichend.

Ab 50 qm braucht man bei uns noch zusätzlich eine Genehmigung, denn dann läuft das Ganze unter Tiergehege.

liebe Grüße

Bell
 
Hallo
Vielen Dank für Eure Antworten. Habe Mittw. einen Termin beim Landkreis., Mal sehen was wird.
Danke Monika
 
Antje

Hallo Antje
Danke. Wolfenbüttel ist ja nicht weit weg. Gruß Monika
 
Hallo alle zusammen.
Wir müssen die Voliere verrücken. Sie muß 3 Meter von der Grenze stehen oder bei der Nachbarin wird eine Baulast eingetragen, Diese Arbeit...........
Meine Frage ist nur noch was kann ich zur Begrünung der Voliere nehmen daß nicht giftig ist?
Wer kann mir da raten?
Gruß Monika:0-
 
Ach herje,

Du arme. Es lebe die Bürokratie... :(

Zur Begrünung: wie wäre es mit wildem Wein oder Hopfen?
 
Thema: Genemigung einer Gartenvoliere

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