Bin neu in dieser Welt

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B

Blinder

Guest
hallo ihr großen agaporniden freunde.

ich habe mir vor einen monat 2 paare dieser niedlichen tiere zugelegt.
ein paar russköpfchen und ein paar pfirsichköpfen. meine lieben sind noch sehr scheu was ja auch nicht wirklich schlimm ist. Nun möchte ich aber ab nächstes jahr anfangen sie zu züchten, nur fehlt mir da ein wenig wissen welches ich mir gerne aneignen möchte. deshalb bin ich auf der suche nach einen buch das mich in dieser hinsicht unterstützt. Vielleicht könnt ihr mir ja eins empfehlen? oder tipps zur zucht verraten. welches obst lieben eure kleinen freude so. meine kleinen sind da nihct wirklich scharf drauf und ich weiß nicht warum weil es ist immer frisch und lecker im schälchen, aber nie ist nur einmal dran geknabbert worden.

Mit freundlichen Grüßen
björn
:0-
 
Hallo Björn,

herzlich Willkommen!

Kann dir dieses Buch Agaporniden von Jürgen Brockmann erschienen im Ulmer Verlag ISBN 3-8001-7257-7 empfehlen!

Ein reines "Zuchtbuch für Anfänger" gibt es leider nicht, wenn Du die Möglichkeit hast dich bei einem Züchter zu erkundigen ist es viel besser.


Kannst dich aber auch mal
Hier umsehen und informieren.

Der wichtigste Punkt ist aber, das Du dir eine Zuchterlaubnis beantragst, denn diese benötigst Du zur Zucht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo Walter

ich hatte mich schon länger mit dem züchter unterhalten von dem ich die kleinen süßen habe. das mit der zuchterlaubnis ist mir bekannt und deshalb such ich ja ein nachschlage werk um in diesen gebiet mehr wissen zu erlangen wie ich mich bei bestimmten sachen verhalten muß oder sollte. ich dachte mir mal mach dich erst mal richtig schlau und fnag dann erst an zu züchten. denke mir mit mehr wissen kann man da mehr erreichen. halb herzig sollte man bei tieren nicht ran gehen. aber die kleinen sind echt süß aber sehr ängstlich. die kennen die menschen nähe nicht. die beiden paar haben ja schon ein paar sehr schöne jungen nach gezogen der züchter will sich jetzt mehr auf graukopfchen festlegen... er hatte zwei zucht paare rußköpfchen und eins habe ich ihn abgekauft. das pfirsichköpfchenpaar ist schon älter das weibchen geht bald auf die 4 jahre hin.. und deshalb dachte ich mir ich sollte die paare auch so weiter machen lassen wie sie eskennen mit den jungen aufziehen und nicht so lange pause da zwischen machen... danke noch mal für den tip ich werd mal ausschau auf das buch halten..

mfg björn
 
Hallo Björn,

nun eine Pause muß wohl so lange sein, bis Du die Zuchterlaubnis hast!

Du brauchst noch folgende Dinge für die Zucht!

1.) Die Erlaubnis zum Züchten und Handeln mit Psittaciden nach § 17 g TierSG ist an den Quarantäneraum gebunden ( § 17 g Abs. 2 TierSG ), d.h. bei einem Ortswechsel ist die zuständige Erlaubnisbehörde des Stadtkreises bzw. Landkreises zu informieren, da sonst o.g. Genehmigung erlischt, falls ein neuer Quarantäneraum nicht nachgewiesen werden kann (vgl. Ausführungshinweise zur Psittakoseverordnung I Nr. 1.2 ).

2.) Die Ausstattung des Raumes muss eine Reinigung mit Wasser und Desinfektionsmittel gewährleisten ( vgl. hierzu auch die Ausführungshinweise zu § 7 Psittakoseverordnung ), d.H.:

2.1) Der Boden muss befestigt sein und gegebenenfalls einen Bodenabfluss besitzen. Geeignet sind Beton, Fliesen sowie PVC-Belag.

2.2) Die Wände müssen glatt und abwaschbar sein ( geeignet ist eine Kachelung, der Anstrich mit Dispersionsfarbe sowie PVC-Belag ).

2.3 ) Der Raum muss ausreichend beleuchtet sein und ein Fenster besitzen.

2.4 ) Ein Wasseranschuss sowie gegebenenfalls ein Spülbecken sind erforderlich.

2.5) Der Raum muss abschließbar sein,um ein unbefugtes Betreten zu verhindern.

2.6) Das Vorhandensein einer Wanne für Desinfektionsmittel zur Schuhreinigung im Eingangsbereich ist erforderlich ( Krankheitsverdacht, Behandlungsdauer ).

2.7) Bei Psittakoseverdacht sowie während der Therapiedauer ist im Bedarfsfall folgende Schutzkleidung notwendig

- Berufskittel und Hose, waschbar bis 90°C

- Kopfbedeckung ( beispielsweise Papierkappe )

- Atemschutz

- Gummistiefel

2.8) Die Käfige der für die zur Behandlung vorgesehenen Vögel müssen aus Metall sein. Holzkäfige sind ungeeignet. Außerdem ist ein Drahtzwischenboden zur Vermeidung des Kontaktes der Tiere mit dem ausgeschiedenen Kot während der Behandlung erforderlich.

2.9) Als geeignete Desinfektionsmittel zur prophylaktischen Reinigung bzw. im Seuchenfall kommen in Frage:

- Formalin 1%ig

- Lysol 1%ig ( z.B. Venno-Vet ® )


weitere Punkte kannste unter meiner HP finden.
 
Hi Björn
Herzlich willkommen bei uns.
Grünzeug solltest Du nicht im Schälchen anbieten, ist zu langweilig. Häng Löwenzahn, Petersilie, Grünzeug von Möhren einfach dahin, wo die Agas nicht so leicht hinkönnen, dat macht viel mehr Spass. Ausserdem muss dat Grünzeug schaukeln, Agas schaukeln für ihr Leben gern. Nur Rosenkohl, Weintrauben, Himbeeren usw musste in Schalen legen, bleibt Dir nix anderes übrig. Wundere Dich aber nicht, wenn Deine Bude hinterher wie ein Saustall aussieht. Wenn meine Agas halbierte oder kleine Weintrauben, oder Melonenstückchen, oder Kürbisstückchen in den Schnabel bekommen, schütteln sie sich und dabei fliegt eben alles durch Gegend.
Wenn Deine Agas nicht SOFORT an dat Grünzeug rangehen, mach Dir nix draus, immer wieder anbieten. Irgendwann merken sie dat das lecker ist.
Liebe Grüse
Guido :0-
 

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Neuling und Z�chten

Hallo Bjoern,

> welches obst lieben eure kleinen freude so. meine kleinen sind da nicht wirklich scharf drauf und ich wei� nicht warum weil es ist immer frisch und lecker im sch�lchen, aber nie ist nur einmal dran geknabbert worden.

Geduld. Das oberste Prinzip bei der Papageienhaltung :-( Wenn die Biester kein Obst angucken, heisst das nach meiner Erfahrung, dass sie frueher auch keines bekommen haben - und was Haenschen nicht (von seinen Eltern) lernt, lernt Hans um so schwerer. Das spricht nicht fuer den Zuechter, von dem die Tiere kommen. Aber Obst penetrant weiter taeglich anbieten, evtl. auch mal anders anbieten (als ganze Fruechte, geraspelt, auf dem Boden, an die Decke gehaengt, unter's Koernerfutter gemischt usw.). Irgendwann greifen sie garantiert zu. Ich habe allerdings schon Agas gehabt, bei denen es fast ein Jahr gedauert hat, bis sie endlich Obst angeruehrt haben. In der Zeit, in der sie sich natuerlichen Vitaminen standhaft verweigern, wuerde ich regelmaessig ein Zusatzpraeparat (wie Nekton S) geben. Der Knaller fuer die Pieper ist uebrigens immer Vogelmiere (Unkraut, waechst fast ueberall). Ich habe noch keinen Aga erlebt, der dem widerstehen konnte.

Zum posting von Walter:

> 1.) Die Erlaubnis zum Z�chten und Handeln mit Psittaciden nach � 17 g TierSG ist an den Quarant�neraum gebunden ( � 17 g Abs. 2

Das - und alles weitere, was Walter bis zum Thema Desinfektionsmittel schreibt - ist zum Glueck sachlich falsch. Weder aus TierSG noch aus Psittakose-Verordnung ist das herauszulesen. Ich habe eine Zuchtgenehmigung, obwohl ich meine zwei Dutzend Geier nur im Wohnzimmer einer Mietwohnung halte.

An geeigneter Literatur wuerde ich die entsprechenden Rechtsgrundlagen (i.w. Tierschutzgesetz, Tierseuchengesetz, Psittakose-Verordnung) sowie ein gutes Buch ueber Ziervogelkrankheiten empfehlen. Das meiste, was in diesen 08/15-Ratgeberbuechern ueber Agas steht, kannst du dir aus dem Netz schneller, billiger und v.a. kompetenter aneignen.

Generell wuerde ich mir vor'm Zuechten und der entsprechenden Genehmigung ueberlegen, was dich dazu treibt. Nachwuchs ist immer schoen, aber auch arbeitsintensiv. Wenn du z.B. ein Kueken, das von den Eltern nicht mehr gefuettert wird, von Hand aufziehen musst, weisst du, was ich meine - das bedeutet 6 Wochen lang alle 2 Stunden saeubern, fuettern und kuscheln; also kein Schlaf mehr, und schon gar keine Berufstaetigkeit...) Und wenn die Viecher erwachsen sind, weiss man nicht, wohin damit - die wenigsten Zoolaeden oder Zuechter nehmen Tiere aus unbekannter Quelle.

Viele Gruesse,
Stefan
 
Re: Neuling und Z�chten

Hallo Stefan.S,

Original geschrieben von Stefan.S
Hallo Bjoern,

Zum posting von Walter:

> 1.) Die Erlaubnis zum Z�chten und Handeln mit Psittaciden nach � 17 g TierSG ist an den Quarant�neraum gebunden ( � 17 g Abs. 2

Das - und alles weitere, was Walter bis zum Thema Desinfektionsmittel schreibt - ist zum Glueck sachlich falsch. Weder aus TierSG noch aus Psittakose-Verordnung ist das herauszulesen. Ich habe eine Zuchtgenehmigung, obwohl ich meine zwei Dutzend Geier nur im Wohnzimmer einer Mietwohnung halte.

An geeigneter Literatur wuerde ich die entsprechenden Rechtsgrundlagen (i.w. Tierschutzgesetz, Tierseuchengesetz, Psittakose-Verordnung) sowie ein gutes Buch ueber Ziervogelkrankheiten empfehlen. Das meiste, was in diesen 08/15-Ratgeberbuechern ueber Agas steht, kannst du dir aus dem Netz schneller, billiger und v.a. kompetenter aneignen.


Viele Gruesse,
Stefan

wie kommst Du darauf das was ich in meinem Thread geschrieben habe, das dieses sachlich Falsch wäre!?

Dieser Text von mir, wurde vom Merkblatt für die erforderliche Ausstattung von Quarantäneräumen zur Psittakosebekämpfung! Vom unserem Veterinärsamt übernommen. All diese Punkte mußte ich erfüllen um meine Zuchterlaubnis zu erhalten.

Es kann durchaus möglich sein, das es von Bundesland zu Bundeeslan unterschiede gibt, ja sogar auf Kreisebene kann es zu Unterschieden kommen.

Was in Berlin erlaubt ist, ist hier in Baden-Württemberg eben nicht immer erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Walter, wenn man die Vorschriften für Züchter liest, kann man sich nicht vorstellen, das dies eine Aga-Behausung werden könnte. Hört sich eher an wie "Einrichtung für eine Schlachterei" aber in diesem Land hat "alles" seine Ordnung, wenn sogar Bienen eine Ausschwarmerlaubnis benötigen. Hoffentlich wissen das die Bienen, wenn nicht, wäre heftig, wenn wir denen einzeln eine Belehrung oder eine Rechtsbehelfsbelehrung zustellen müssten0l Bist Du mit dem BA klargekommen? Das da oben hörte sich verda.....nach dem an, was ich auch so als mein "täglich Brot" bezeichne. Unsere Agas habens gut, meine bauen und zerstören immer ohne Bau- oder Abbruchgenehmigung:D Gruss Andra:0-
 
:D ein einfaches Bad tut es im Notfall auch ...

solange man als "Liebhaber" in kleinem Rahmen und nicht als "Profitgeier" Massen züchtet...

da sind die Auflagen natürlich strenger!

PS: "Weiss der Geier" von Schallenberg habe ich zur Vorbereitung genutzt, da waren alle Gesetze etc. drin.
 
Ausführungshinweise zur Psittakoseverordnung?

Hallo Walter,

> wie kommst Du darauf das was ich in meinem Thread geschrieben habe, das dieses sachlich Falsch wäre!?

Weil nach §17(2) TierSG Zuverlässigkeit, Sachkunde und die 'zur Bekämpfung der Psittakose erforderlichen Räumlichkeiten' Voraussetzung für die Zuchtgenehmigung sind. Und §§ 5-9 Psittakose-Verordnung bei Verdacht/Feststellung der Psittakose zwar Absonderung der Tiere, Behandlung, Schutzkleidung, Desinfektion, Beseitigung von Tierkörpern, Futtermitteln usw. regelt. Aber sonst nichts, v.a. keine Ausführungshinweise oder Merkblätter.

> Dieser Text von mir, wurde vom Merkblatt für die erforderliche Ausstattung von Quarantäneräumen zur Psittakosebekämpfung! Vom unserem Veterinärsamt übernommen. All diese Punkte mußte ich erfüllen um meine Zuchterlaubnis zu erhalten.

Dann scheint es an diesen Merkblättern zu hängen. Wenn du die noch vorliegen hast, würde mich interessieren, wer die wann herausgegeben hat und auf welcher Rechtsgrundlage sie basieren. Die Psittakose-Verordnung wurde ja IIRC 1991 zuletzt geändert.

> Es kann durchaus möglich sein, das es von Bundesland zu Bundeeslan unterschiede gibt, ja sogar auf Kreisebene kann es zu Unterschieden kommen. Was in Berlin erlaubt ist, ist hier in Baden-Württemberg eben nicht immer erlaubt.

Jein. Wenn ich mich nicht schwer irre, sind TierSG und Psittakose-Verordnung Bundesrecht. Was da noch zu regeln bleibt, obliegt dem Ermessenspielraum des zuständigen Amtstierarztes. Was aber nicht heissst, dass da jedes Veterinäramt unter Missachtung der Verhätlnismäßigkeit per ordere mufti machen kann, was es will.

Es gibt ja durchaus die Möglichkeit zur Differenzierung. Z.B. dadurch, dass die Zuchtgenehmigung auf bestimmte Arten und Anzahl der Zuchtpaare beschränkt wird. Nach Kriterien des gesunden Menschenverstandes (den gibt's ja auch in Behörden manchmal ;-) wäre es völlig absurd, bei einer Zuchtgenehmigung eines Privaten für Agaporniden mit max. 5 Zuchtpaaren die gleichen Kriterien anzulegen wie für einen gewerblichen Händler, der einen Durchsatz von tausenden von Tieren pro Jahr hat.

Das wäre aberwitzig. Jeder Depp darf 100 Papageien ohne Genehmigung halten. Aber wenn 2 Wellis legal ein Ei ausbrüten wollen, sollen allen Ernstes die genannten Voraussetzungen gelten?! Zur Behandlung der Psittakose (darum geht's ja in den Merkblättern) ist das auch nicht erforderlich. Wenn dem so wäre, müßte ich mich fragen, wie man denn die Psittakose bei jemandem behandeln will, der nicht Züchter, sondern 'nur' Halter ist - Wohnung evakuieren?

Ich überlege gerade... wenn mir als Privatmenschen die Zuchtgenehmigung für 2 Paare Agaporniden mit Hinweis auf besagte Merkblätter verweigert würde - dann würde ich das einfach gerichtlich abklären lassen und bis dahin eben illegal züchten.

Viele Grüße,
Stefan
 
hej,

ja , ja, die zuchtgenehmigung...
das ist scheinbar ein unerschöpfliches thema.
gib es mal als suchwort hier im forum ein und du wirst stundenlang dich ergötzen können!!! (es gibt aber auch wirklich hilfreiche tipps!)

Was da noch zu regeln bleibt, obliegt dem Ermessenspielraum des zuständigen Amtstierarztes.

leider ist das genau der springende punkt.
es geht keinesfalss darum, ob du ein paar oder 50 hast, die vorschriften sind die gleichen - aber wie dein amtsarzt das auslegt kann sich schon von person zu person selbst in einer behörde unterscheiden!
 
Re: Ausführungshinweise zur Psittakoseverordnung?

Hallo Stefan. S,

Original geschrieben von Stefan.S
Hallo Walter,


Dann scheint es an diesen Merkblättern zu hängen. Wenn du die noch vorliegen hast, würde mich interessieren, wer die wann herausgegeben hat und auf welcher Rechtsgrundlage sie basieren. Die Psittakose-Verordnung wurde ja IIRC 1991 zuletzt geändert.


Viele Grüße,
Stefan

das Merkblatt habe ich noch in meinen Unterlagen!

Es Stammt vom Landkreis und wurde mir zusammen mit meinem Antrag auf Zuchterlaubnis im Oktober 2000 ausgehändigt.

Also ist somit das Merkblatt auf dem neusen Stand und es scheint mir nicht nur auf Kreis, Landesebene große Unterschiede zugeben.

Denn eine Züchterkollegin hat im Januar 2001 ihre Zuchterlaubnis erhalten und bekam ihren Quarantäneraum in Form eines Gäste WC´s genehmigt.

Dieser Raum hatte nichtmal ein Fenster, dieses wurde nun erst nachträglich eingebaut. Diese Züchterin wohnt nur 10 km von mir entfernt.

Also gehe auch ich davon aus, das dies alles im Entscheidungsbereich des Amtstierarztes liegt.
 
Moin moin!

Ich kann auch nur noch einmal darauf hinweisen, dass Aus- und Durchführungsbestimmungen der Psittacoseverordnung (und das schließt die Erteilung einer Zuchtgenehmigung ein) weitgehend den zuständigen Stellen des Kreises oder der Gemeinde überlassen ist. Unterschiede in der Durchführung innerhalb eines Kreises / einer Gemeinde liegen ofz daran, das auch der zuständige Amtveterinär einen Ermessenspielsraum haben kann.

Mit anderen Worten: in einigen Gebieten wird die Erteilung der Zuchtgenehmigung recht streng mit hohen Auflagen reglementiert (s. das zitierte Merkblatt aus Walters Posting) und in anderen Gebieten nicht (teilweise wird dort bei Agas, Wellis und anderen häufig gehaltenen Arten in Wohnzimmerzucht kein Quarantäneraum verlangt oder das Badezimmer reicht).
Und der eine Amtsvet besteht sehr rigide auf der Einhaltung von bestimmten Richtlinien, hingegen ein anderer sie weiter auslegt.

Insofern ist eine Diskussion um "Recht haben oder nicht" nicht möglich, weil es tatsächlich unterschiedliche Handhabungen gibt.
Walters Postinmg ist daher ebenso wenig sachlich falsch wie die Anmerkungen anderer - es hängt einfach von dem Kreis/der Gemeinde , in der man lebt, und den Amtsvets ab.
 
:0- Hallo Leute, entspannt mal. Ich kenne den ganzen Gesetzes-Krampf, ich hänge schliesslich geldverdienenderweise in der Kreisverwaltung rum. Meine Meinung: Prävention ist wichtig und Handeln im Seuchenfall auch, aber ich denke man sollte die Kirche im Dorf lassen! Wie willste denn, wie schon hier richtig angeführt den ernsten Erkrankungsfall beim privaten Halter überhaupt aufdecken? Und ich hänge mich noch weiter aus dem Fenster; wie haben denn unsere Behörden in den vergangenen Jahren bei all den Tierseuchen verhalten??? Fühltet Ihr euch wirklich vom Minister bis hin zum zuständigen Veterinär gut unterrichtet aufgeklärt und "geschützt"? Kein Gesetz hat all diese Sauereien verhindert und wurden da Verantwortliche wirklich zur Rechenschaft gezogen oder gar bestraft??? Unsere Aussendienst-Kollegen haben schon mehrmals bei anderen Ortsterminen Tierscandale aufgedeckt! Die Tiere wurden sofort befreit oder engeschläfert, aber was ist denn den Verantwortlichen ernsthaft passiert?? Solange eine Tier, ein lebendiges Wesen als sächlich eingestuft wird!!! sind mir diese Gesetze zu einseitig ausgerichtet und im Zweifelsfall -Sorry:D alle für den Arsch -jetzt ist es raus, war gar nicht so schwer zu schreiben- Wir haben Gesetze und Vorschriften in Sachen:Asbest, Legionärskrankheit, Salmonellen, BSE, .......und viele andere, die es ja gar nicht geben dürfte!!!!!
Aber wenn 2 AGAS Nachwuchs machen-ohne vorher nachzufragen-:D Dann haste den gesetzgeber am berühmten Ar.....0l Noch eine Info, ich bin kein Beamter!!! ich komme aus der Medizin ursprünglich. Ich weiss, wo die entsprechenden Gesetzestexte zu finden sind (sind oft sinnvoll) aber ich geh nicht mit dem Schmöcker unter dem Kissen ins Bett und ich erlaube mir im zweifelsfalle, meinen gesunden Menschenverstand einzusetzen. Ist zwar Dienstag, aber das ersetzt nun mein Wort zum Sonntag! Lieben Gruss an alle-auch an die beamteten AGA-FREUNDE :D ich schütze immer Minderheiten:D Andra:0-
 
Hallo Walter,

> das Merkblatt habe ich noch in meinen Unterlagen! Es Stammt vom Landkreis und wurde mir zusammen mit meinem Antrag auf Zuchterlaubnis im Oktober 2000 ausgehändigt.

Dann nehme ich das 'sachlich nicht richtig' natürlich zurück und behaupte das Gegenteil ;-) Mir war das nicht bekannt, und weder 'mein' Amtstierarzt (Potsdam) noch diejenigen, die bei drei Bekannten in Berlin die Zuchtgenehmigung erteilt haben, haben sich auf so etwas berufen bzw. die entsprechenden Forderungen gestellt. Selbst beim googlen stößt man auf diese 'Ausführungshinweise' nur auf deiner und einer weiteren privaten Homepage.

> Denn eine Züchterkollegin hat im Januar 2001 ihre Zuchterlaubnis erhalten und bekam ihren Quarantäneraum in Form eines Gäste WC´s genehmigt.

Na dann ;-) ein Klo habe ich auch, sogar mit Fenster...

Rüdiger:
Mir geht's da nicht um das 'Recht haben' - das ist ja nun auch geklärt - sondern mittlerweile um die Frage, ob wir (überspitzt gesagt) doch in einer Bananenrepublik leben :-/

TierSG und Psittakose-Verordnung sind Bundesrecht, also deutschlandweit gleich. Ferner gibt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Recht auf Gleichbehandlug vor dem Gesetz. Das kann IMHO nicht auf Kreisebene wie ein Riesenkaugummi von 'ach, alles scheissegal' bis 'wenn die Kacheln im Qarantäneraum nicht stimmen, darf kein Ei ausgebrütet werden' gedehnt werden.

Insofern würde mich wirklich interessieren, ob schon einmal jemand diese Frage hat gerichtlich klären klassen. Denn dass in irgendwelchen Amtsstuben 'Merkblätter' geschrieben und daraufhin Genehmigungen erteilt oder versagt werden, heisst ja noch lange nicht, dass diese mit geltendem Recht auch vereinbar sind. Dass sich Behörden immer gesetzeskonform verhalten, ist ja leider ein weit verbreiteter Irrtum :-/

In der Praxis finde ich solche praktizierte 'Korinthenkackerei' auch kontraproduktiv. Jeder halbwegs vernünftige Mensch sagt sich in dem Fall doch 'wer viel fragt, bekommt viele Antworten' - und fragt eben nicht, sondern läßt seine paar Agas halt ohne Genehmigung brüten, und wartet ab, was passiert. Und natürlich wird überhaupt nichts passieren, wenn die Sache im privaten Rahmen bleibt. Kein Amtstierarzt wird sich je dafür interessieren...

Und selbst wenn: was will der Amtstierarzt machen, wenn er bei mir ein paar unberingte Agas entdeckt, die mir dann halt zugeflogen oder vor 10 Jahren von entfernten Bekannten in Obhut gegeben wurden :-)))

Viele Grüße,
Stefan
 
Hallo @ all!

Habe letztes Jahr mal folgende Frage im AZ-Forum gestellt.

"Wie sind in den anderen Bundesländern die Bestimmungen für eine Zuchtgenehmigung?"

Die Antworten darauf könnt ihr mal bei interesse im
AZ-Forum nachlesen.

Die einzelnen Antworten haben mich wirklich erstaunt.
 
Hallo Walter,

> Die einzelnen Antworten haben mich wirklich erstaunt.

OK, ich bin überzeugt: D ist eine Bananenrepublik ;-)

Bei diesem Chaos von Willkür behördlicher Rechtsauslegung würde man eigentlich meinen, dass da dringender Regelungsbedarf besteht. Wenn der aber offensichtlich nicht besteht, heisst das IMHO nichts anderes, als dass sich irgendwie kein Schwein so richtig dafür interessiert... Soll mir auch recht sein - meine Geier fragen eh keinen Amtstierarzt, bevor sie sich auf ein Gelege hocken ;-)

Viele Grüße,
Stefan
 
:D Hi Stefan, das ist es doch, was ich meine!Die Kleinen werden totreglementiert und bei den "Grossen" wird zu lange weggeschaut0l Ich habe irgendwann mal geglaubt, was ändern zu können, heute beschäftige ich mich lieber mit den Agas, da gibts weniger Enttäuschungen:? und ich begleite schwerkranke Patienten bis zum Schluss, das macht Sinn. Und die Bananenrepublik ??? Ja, so isses, lässt sich nicht mehr leugnen...
Vogelforum, das ist lebendig, macht Spass und da kannste das alles vergessen und da fühl ich mich sauwohl;) Und weiss der Aga, ob dat alles so richtig ist, wat man uns da so verzählt.....Mein Ricky ist zu beneiden, dem ist das alles Aga-egal.
Gruss Andra :0-
 
Thema: Bin neu in dieser Welt
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