Herkunftsnachweis bei Anhang-B Arten

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Christian

Christian

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Hi zusammen,

da die Verfahrensweise bei der Anmeldung von Anhang-B Arten ja nicht so ganz eindeutig und einheitlich geregelt ist, würden mich da Eure Erfahrungen mal interessieren.

Es ist zwar klar geregelt, daß man je nach Art anmelden muß und dann auch die Herkunft nachzuweisen hat, aber eben hinsichtlich dieses Herkunftsnachweises gibt es keine klare Regelung.

Daher gibt es hier ...
http://www.papageien.org/THOKI/MARCO/meldepflicht.html
... z.B. einen Vordruck für so ein Herkunftsnachweis-Formular zum Download.
Schaue ich aber hingegen hier ...
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tlvwa2/Artenschutz.pdf
... nach, wie die Thüringer Behörden dies gerne hätten, fällt auf, daß hier auch die Nachweisbuch-Nummer und vor allem auch die Elterntiere genannt werden sollen.

Na, das ist doch mal wieder echt begeisternd ... war ja klar, sobald etwas nicht bundeseinheitlich genau geregelt ist, machen die Landesbehörden was sie wollen :D

Spaß beiseite ... wie sehen denn Eure Erfahrungen hinsichtlich solcher Herkunftsnachweise aus? Welche Angaben wollten die Behörden wirklich haben? Reichte die Bezeichnung, Alter, Geschlecht, Ringnummer und Herkunft (z.B. eigene Nachzucht des Züchters) oder wollten sie auch solche Angaben wie Gewicht, Größe und Elternvögel.

Das Ganze interessiert mich nämlich brennend, da ich eine Anmeldung vor mir habe und ich bevor es zu spät ist, die nötigen Daten dokumentiert haben möchte. Es kann ja mal sein, daß man später umzieht und die andere Behörde dann auf einmal viel mehr Daten haben will.

Man, ist das alles ein Wahnsinn ... ich sag's ja immer wieder ... wir werden von inkompetenten Idioten regiert 8(
 
Hi!

Die Anmeldung war sehr unkompliziert. Bestätigung des Vorbesitzers bzw Züchters mit Ringnr und Gebutsdatum, wo vorhanden, dass der Vogel jetzt mir gehört.

Von mir ein Briefchen mit der selben Info und dass ich sie anmelden möchte dazugelegt.

Das wars.

LG,

Ann.
 
Hallo Chris

Das ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern auch innerhalb eines Bundeslandes von Stadt zu Stadt. In Duisburg handhabt man es etwas anders wie z.B. in Viersen,obwohl beide Städte in NRW liegen und die gleiche Gesetzesvorlage haben.

Hier benötigt man für die Meldund eines Grauen den Herkunftsnachweis. Also wann von wem gekauft mit genauer Adresse, Ringnummer.

Für deine Meldung solltest du dich aber trotzdem vorher bei deiner zuständigen Behörde erkundigen. Die Erfahrungen der User hier sind sehr unterschiedlich, somit nicht übertragbar.
 
Hi again!

Original geschrieben von NicoleJ
Für deine Meldung solltest du dich aber trotzdem vorher bei deiner zuständigen Behörde erkundigen.

Ja, das habe ich schon gemacht. Ich werde da auch die nötigen Daten vorlegen können.

Mir ging es nur darum, daß falls man mal umziehen sollte, dann bei der nächsten Anmeldung auf einmal irgendwelche Daten fehlen könnten.

So wie mir scheint, interessieren viele Behörden z.B. die Elternvögel gar nicht, andere hingegen, wie z.B. in obigem Thüringer Beispiel, wollen auch dies wissen.

Tja, so wie es aussieht, sollte so ein Herkunftsnachweis möglichst detailliert alle Daten enthalten, damit man später mal bei einem Umzug, vor allem bei einem Bundeslandwechsel, nicht dumm dasteht.
 
Thema: Herkunftsnachweis bei Anhang-B Arten

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