meldepflicht - verordnung vom 6.2.2004

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lilli

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Künast erlässt Eilverordnung für Geflügelbestände

Berlin (dpa) - Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat zum Schutz gegen die Vogelgrippe eine Meldepflicht für alle Geflügelbestände in Deutschland erlassen. Es gibt eine Eilverordnung, teilte das Ministerium mit.

Die Eilverordnung verpflichtet zur Anzeige von Enten-, Gänse-, Fasanen-, Rebhühner-, Wachtel-, und Taubenhaltungen. Für Hühner gilt bereits eine Anzeigepflicht nach der Viehverkehrsordnung.
Wenn bei einem Bestand innerhalb von 24 Stunden eine große Anzahl Tiere sterbe, sei der Tierhalter zur Anzeige verpflichtet. Dies gilt bei Beständen bis zu 100 Stück Geflügel bereits bei drei Tieren, bei größeren Beständen, wenn mehr als 2 Prozent betroffen sind. In diesen Fällen ist Seuchenverdacht anzuzeigen und eine Untersuchung auf Influenza-A- Viren der Subtypen H5 und H7 zu veranlassen.

Zudem haben Geflügelhalter künftig ein Register zu führen, in dem Zu- und Abgänge mit Namen und Anschrift des Transportunternehmers, des bisherigen Besitzers sowie des Erwerbers einzutragen sind.

Bereits am Vortag hatte Künast Geflügelhalter und Verbraucher zu besonderer Sorgfalt aufgerufen, um ein Einschleppen der Geflügelpest nach Deutschland zu verhindern. EU-weit gilt ein Importverbot für kommerzielle wie private Einfuhren von Geflügel aus zehn asiatischen Ländern.

Im Falle eines Falles müssten alle notwendigen Daten vorliegen, hieß es.

dpa/online vom 06.02.2004 13:23
 
Zuletzt bearbeitet:
0l
ich hoffe es werden auch meldungen über krankheitsfälle im forum gemacht.
gruß,a.dau
 
Jetzt muss ich sogar meine Tauben anmelden....
...wenn ich denn endlich rausbekommen habe wie man seine Tiere überhaupt anmeldet!? :? Viel zu kompliziert :D
 
Also, wenn ich meine bescheidene Meinung auch kundgeben darf ;) :D

Ich finde es okay, wenn die Vögel gemeldet werden müssen. Natürlich ist das aufwand für die Besitzer - aber wie soll man sonst kontrollieren, ob hier in Deutschland was auftritt/aufgetreten ist?
 
Thema: meldepflicht - verordnung vom 6.2.2004

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