bis 15.Mai Aufstallen doch nicht rechtswirksam?

Diskutiere bis 15.Mai Aufstallen doch nicht rechtswirksam? im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, habe gerade noch mal im Bundesanzeiger nachgesehen und da finde ich bis jetzt immer noch keine Veröffentlichung der neuen Verordnung über...
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aday

Guest
Hallo,
habe gerade noch mal im Bundesanzeiger nachgesehen und da finde ich bis jetzt immer noch keine Veröffentlichung der neuen Verordnung über die weitere Aufstallungspflicht bis "15.Mai".
Da die angebliche Verordnung erst am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft tritt, bedeutet dies faktisch, das dies bis spätestens am 30.04.2006 veröffentlicht sein muß im Bundesanzeiger. Da ich im Moment nicht davon ausgehe, das dies, was unnormal wäre, am Wochenende noch passiert, dürfte die Veröffentlichung frühestens am 2. Mai rauskommen und somit eine Aufstallung per Verordnung erst wieder ab Mittwoch den 3.Mai verbindlich sein, wenn sie den kommt.
http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php?teil=I&jahr=2006

Allerdings, auf den Seiten des BMELV habe sie zumindest seit heute Mittag schon die Änderung stehen.
http://www.bmelv.de/cln_044/nn_7534...texte/A/Aufstallungsverordnung1Aenderung.html

Beim hiessigen VetAmt hatten die noch nicht einmal heute Mittag um 12.30Uhr einen Entwurf oder ähnliches vorliegen und wussten noch gar nichts. Man versteht dies hier auch nicht so ganz aber wir sind uns einig geworden, wenn keine Verordnung veröffentlicht wird im Bundesanzeiger vor dem 1.Mai, das die Tiere dann rechtmäßig erst einmal wieder raus dürfen. Von einer Einschränkung an Ausnahnegenehmigungen für Hobbyhalter wußten die bei uns auch nichts, da überhaupt noch nichts vorliegt, was vielleicht auch am verlängerten Wochenende liegen dürfte.
Ich brauch auch wahrscheinlich am 3.Mai nicht in den Stall zu stecken, da ich so wie es aussieht eine Genehmigung zu "humanen Konditionen" bekommen werde.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
aday...was sind humane konditionen? und was für tiere hast du? ...
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Ist denn nun die neue Aufstallpflicht bis zum 15ten schon "verkündet", obwohl sie noch nicht im Bundesgesetzblatt drin steht ????
Blicke bei dem ganzen politischen Kauderwelsch nicht mehr durch 0l
 
hallo

ist sie..leider..selbst wenn es nur der e-bundesanzeiger ist

grüsse
Tina
 
Ooops,

mit der einfachen Suche im E-Bundesanzeiger lässt sie sich ad hoc nicht finden ...
... aber zugegebenermassen kenne ich mich damit nicht sonderlich aus undvielleicht muss man nur noch ein bisschen besser kramen ...
... oder sie liegt dort nicht vor (?) ...
 
Linny0710 schrieb:
Ooops,

mit der einfachen Suche im E-Bundesanzeiger lässt sie sich ad hoc nicht finden ...
... aber zugegebenermassen kenne ich mich damit nicht sonderlich aus undvielleicht muss man nur noch ein bisschen besser kramen ...
... oder sie liegt dort nicht vor (?) ...
Es handelt sich um die „Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln“ (Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung), die wegen der besonderen Brisanz und Aktualität ihres Inhalts auf schnellstem Wege in Kraft gesetzt werden sollte. Hierfür eignet sich in besonderem Maße eine elektronische Verkündung über Internet.
https://www.ebundesanzeiger.de/eban...8915d2966f1af35&page.navid=tonewsletter200603
Also, die erste Verordnung die da veröffentlicht wurde ist die vom 20.02.2006. Die Verordnung zum Aufstallen war schon vom 15.02.2006 und ist weder im E-Bundesanzeiger noch im Bundesanzeiger Print noch Online veröffentlicht worden.
Kenne den Gesetzestext aus dem Grundgesetz nicht so genau, müßte aber etwas drinstehen, das jeder usw. die Gesetzes-/ Verordnungsänderungen öffentlich, sprich im dafür geschaffenen Bundesanzeiger, einsehen kann und darf. Übrigens, das Seehofermimisterium ist eines der wenigen die mit e-Banz veröffentlicht, da es ursprünglich nur für Firmen gedacht war, wegen Insolvenzen und Firmenabschlüssen. Weiterhin müsste der Zusatz in die Verordnung mit der Veröffentlichung in e-Banz, wie es nur wenige der Seehoferschen Verordnungen im Verordnungstext haben.
Wo dies veröffentlicht wurde, konnte mir bis heute noch niemand beantworten, auch nicht auf dem VetAmt. Die arbeiten dort mit Fax oder Mail von ihrer übergeordneten Dienststelle.
Fakt dürfte also sein, das wenn es keine rechtsmäßige Verkündigung der Verordnung gibt, eine Änderung zu einer nicht gültigen Verordnung auch nicht rechtswirksam sein kann.
Meine Tiere sind auf dieser grundlage seit Montag gemeldeterweise beim VetAmt draussen. Dort wird derzeit geprüft und ich erhalte heute meine zunächst mündliche Genehmigung und eine schriftliche wohl auf Grundlage der evtl. bis zum 15.Mai herauskommenden neuen, hoffentlichen rechtswirksamen Verordnung.
Bewege mich zur Zeit daher in einer Grauzone, was mich allerdings nicht weiter stört.
Überlegungen bezüglich der Risikogebiete in der neuen Verordnung sind im Ministerium schon gemacht worden und endlich fliege ich dann raus aus dem "Risikogebiet". Andere Allerdings, auch eine Hochburg der Rassegeflügelzüchter in meiner nähe, kommen jetzt erstmals dann in den Genuß eines Risikogebietes und das wird die sicher nicht freuen und die meisten werden wohl ein paar 100Meter weiter ziehen müssen, um aus dem 1Km Gürtel der Seen und Flüsse rauszukommen.
 
Nee, aday, das ist zwar eine nette Idee, hatte mich auch schon gefreut - aber ich glaube, zu früh. In der elektronischen Ausgabe des Bundesanzeigers steht zwar tatsächlich nix drin, aber hier

http://www.bundesanzeiger.de/old/banz/banzinha/BAnz_58_033.htm

kann man sehen, dass es die Fundstelle tatsächlich gibt. Also m.E. irrst Du Dich da, und Dein Veterinäramt auch. Dass die Verordnung vom 16. statt vom 15. ist, dürfte nicht schädlich sein, da die Seitenangabe ja in der fortlaufenden Numerierung der Seiten eines Jahrgangs eindeutig ist.
 
Fast vergessen: Wie definieren die denn Risikozone? Der nächste Fluss ist 1,2 km weg (gut), der Mühlengraben und ein privater Park mit Teichen (wo auch Geflügel gehalten wird) etwa 0,5 km.
 
HorstS schrieb:
Fast vergessen: Wie definieren die denn Risikozone? Der nächste Fluss ist 1,2 km weg (gut), der Mühlengraben und ein privater Park mit Teichen (wo auch Geflügel gehalten wird) etwa 0,5 km.
Hallo Horst, im Gespräch ist 1Km um Flüsse / "Flüsschen" und Seen / Gewässer. Genaueres wird es aber erst geben, wenn sich Herr Seehofer bequemt sich mit den anderen Ministern zu einigen und nicht weiter zu schmollen, weil seine Verordnung nicht einfach übernommen wurde.
Der Klärungsbedarf der jetzt gesehen wird von zwei Wochen hätte auch schon lange vorher abgeklärt werden können. Das Seehofer nicht die zwei Wochenfrist (das Treffen war immerhin am 26.04.06), sondern vielmehr gleich bis zum 15.Mai die Stallpflicht verlängert hat und nicht bis max. zum 12.Mai wie von den Landesvertretern "gewünscht", spricht Bände.
Bei einigen Veterinäramtern geht das gerücht um, das er selber so eine Art "kleiner Hühnerbaron" wäre mit Käfighaltung, da seine Frau angeblich so einen Betrieb geerbt haben soll. Bestätigte Meldungen diesbezüglich habe ich aber auch noch nirgens finden können.

Übrigens, die "Grauzone" bei mir ist seit gestern Mittag ganz offiziel vorbei. Die Genehmigung habe ich und die meisten Tiere sind im Freilauf, wobei der Rest heute noch raus kommt. Waren stressige drei Tage, wo ich beim VetAmt Mittags immer aufgeschlagen bin und die "genervt" habe. Hat sich aber denke ich mal gelohnt, da ich darüber hinaus die jetzige Genehmigung bei einer neuen Verordnung auf die aktuellen Forderungen umgeschrieben bekomme. Auch wird die wohl nicht so teuer wie im Herbst wie man mir versprochen hat.
 
aday, Glückwunsch. Da hat die Behörde zwar m.E. nicht richtig gelesen, aber das soll Dir und Deinen Tieren ja auch egal sein.

Nun, was meine Viecher angeht, bleibt nur Hoffen, bis die VO raus ist.

Horst
 
Thema: bis 15.Mai Aufstallen doch nicht rechtswirksam?

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