Nachbar schießt Elstern ab!

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GFi

Guest
Hallo,

ich bin mir ziemlich sicher, das er es nicht darf und suche gerade nach entsprechenden Infos um dagegen vorzugehen. Kommt hier §17 TierSchG ggf. zum tragen?

Da es der Nachbar ist, möchte ich ihm entsprechende Gesetzestexte in den Briefkasten werfen und ihn damit über die Konsequenzen aufmerksam machen.

Gruß, GFi
 
Grüß Dich, GFi.

:? Dein Nachbar schießt Elstern ab? 8(

Was denkst du, warum er das macht?
Ich meine, welchen angeblichen Schaden fügen ihm diese Vögel zu?

Wo wird geschossen?
Etwa in einen Wohngebiet?

Das wäre ja dann auch was für die Polizei.:zwinker:
Aber du bist dir im klaren darüber, was auch immer du unternehmen wirst (mußt !),
daß du (richtig) beweisen mußt, daß es genau der Nachbar war, der geschossen hat!

Dann könnte sowohl §17 des TierSchG, sowie noch nen paar §§ wg unerlaubten Besitzes und Gebrauches einer nicht? registrierten Schußwaffe, gefährlichen Eingriff in... usw., nach dem StGB in Betracht kommen.

Und da lächeln die Behörden dann nicht mehr so milde lustlos, wie vielleicht, als wenn es "nur" um die noch-nicht bewiesene Eliminierung von Vögeln geht.

LG,
Liesl
 
Hallo Lies,

ja, in einem Wohngebiet. Grund? Er mag die Tiere nicht, weil sie Krach machen und weil es so viele sind. So habe ich ihn zumindest mal reden hören, als er sich mit den Nachbarn im Garten unterhalten hat.

Beweisen - das ist schwer. Ich hab vorhin nur einen Schuss gehört und ein Tier "quäcken" gehört. Er hat also etwas erwischt, gestreift. Sehen konnte ich allerdings nichts. Nur den ollen Rentner der durch seinen Garten lief und seinen ach so schönen Garten pflegt.

Natürlich würde ich am liebsten sofort die Polizei rufen oder ihn zur Rede stellen. Aber er wohnt direkt nebenan und wir haben eine Katze der ich gerne noch ein paar unbeschwerte Jahre gönnen möchte.
Ich kenne solche Leute, die lassen ihren Frust dann an anderen Lebewesen aus.

Ich denke, ein anonymer Brief mit den entsprechenden gesetzlichen Hinweisen kann vielleicht helfen. Ich hab sonst gerade keine Idee was ich tun könnte.

Gruß, GFi
 
Hi

Elstern unterliegen den Jagdrecht.
In einigen Bundesländern sind sie gazjährig geschützt (Schonzeit) andere Bundesländer wiederum haben keine ganzjährige Schonzeit.
Im Moment bis Ende August dürfen sie aber nicht bejagt werden.

Schau auch mal hier:http://www.schonzeiten.de/index1.php
 
Im Wohngebiet darf überhaupt nicht geschossen werden. Auch nicht mit einem Luftgewehr, das hier sicher zum Einsatz kommt. In so einem Fall kann sofort die Polizei gerufen werden, auch mit der Bitte, gegenüber dem Nachbarn anonym zu bleiben, bevor so ein Geschoss ins Auge geht. Das ist nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern schon vorgekommen. Gesetzestexte haben bei solchen Leuten keine Wirkung, weil sie genau wissen, daß sie dagegen verstoßen. Außerdem sollte die Naturschutzbehörde informiert werden, daß möglicherweise einem Nest mit Jungvögeln die Eltern weggeschossen wurden.
 
GFi schrieb:
Hallo ...aber er wohnt direkt nebenan und wir haben eine Katze der ich gerne noch ein paar unbeschwerte Jahre gönnen möchte.
Ich kenne solche Leute, die lassen ihren Frust dann an anderen Lebewesen aus...
:trost: Verstehe ich sehr gut.

Kannst Du morgen, im hellen, mal nachschauen, ob du vielleicht was- oder sogar das Tier findest?
Eben schrieb ja auch ein User, daß die Elstern dem Jagdrecht unterliegen.

Das mit dem anonymen Brief mit den entsprechenden gesetzlichen Hinweisen finde ich persönlich nicht schlecht, und würde ich als Sofortmaßnahme einleiten.

8( Unabhängig davon kann es nicht sein, daß der Typ da rumballert! (Evtl. Alkohol im Spiel).

Auch, wenn es vielleicht penetrant klingt, aber ich würde (trotzdem) heute noch (von einer Telefonzelle aus?) die Polizei anrufen, und sie über einen Schuß in der...Gegend, um ....Uhrzeit (möglichst genau) informieren.

Aber wie gesagt, daß würde ICH machen.:)

Informierst du uns morgen, ob du was gefunden hast?

LG,
Liesl
 
In solchen Fällen gibt es nur eine Möglichkeit, die heisst 110. Erstens dürfen Elstern nicht abgeschossen und in Wohngebieten darf schon mal gar geschossen werden. Auch Rentner haben sich an Gesetze zu halten.
Sollteste Du noch mal Schüsse hören, wähle umgehend die 110 oder siehst Du ihn mit dem Gewehr rumrennen, sprich ihn an.
 
Ist euch bekannt, das wo Elstern sind keine andern Vögel mehr Brüten geschweige Junge aufziehen können. Vielleicht schießt der Nachbar ja mit Schreckschuß um die Elstern zu vertreiben, ich würde einfach mal fragen, und nicht gleich mit Polizei kommen oder drohen.
Alles in allem muß ich schon sagen, habt ihr keine anderen Sorgen.

Gruß Arthur
 
Vielleicht schießt der Nachbar ja mit Schreckschuß um die Elstern zu vertreiben
Oder vielleicht hat er ein Kleinkalibergewehr und erschießt "rein versehentlich" mal einen Menschen?
Egal ob Jagdrecht oder nicht, in Wohngebieten darf nicht geschossen werden.
Auch Schreckschußpistolen unterliegen inzwischen dem Waffengesetz!!
 
Egal ob Jagdrecht oder nicht...
...darf auch in der Brutzeit nicht gejagt werden.
Ist euch bekannt, das wo Elstern sind keine andern Vögel mehr Brüten geschweige Junge aufziehen können. Vielleicht schießt der Nachbar ja mit Schreckschuß um die Elstern zu vertreiben...
Wie kommst Du denn darauf, arthur18 ? Ist Dir nicht bekannt, daß durch Elstern keine anderen Vogelarten in ihrem Bestand bedroht sind, oder was willst Du hier rechtfertigen ? Und ein "Schreckschuss" war es wohl eher nicht:
Ich hab vorhin nur einen Schuss gehört und ein Tier "quäcken" gehört. Er hat also etwas erwischt, gestreift.
Im übrigen sind Elstern, auch wenn sie regional nach Landesjagdrecht zu bestimmten Zeiten geschossen werden dürfen, besonders geschützt und dürfen während der Brutzeit auch nicht beunruhigt werden.
...habt ihr keine anderen Sorgen...
... als krankgeschossene Vögel ? Letztes Jahr bekam ich eine Krähe, der beide Unterschenkel fehlten, von einem Schulhof. Es gibt immer noch Steigerungen, eben deshalb: wehret den Anfängen.
 
Das ist ja echt zum kotzen, ich wette der Kunde hat nicht mal den Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte, denn sonst würde er ja wohl wissen dass man nicht eben in der Garten gehen und mal eben fröhlich rumballern kann.
Melde es der Polizei, die werden sich dann denke ich schon irgentwie Zutritt zu seiner wohnung verschaffen, sollten sie dort Waffen vorfinden ist er die auf jeden Fall erstmal los und nicht nur das...
Dann brauchst du auch keine Angst haben dass er später auf deine Katzen schiessen könnte.
 
Krankgeschossenen Vögel: Tierheime und Auffangstationen sind voll davon! Dort findet sich alles - von der Taube über Amseln bis hin zu Rabenvögeln und besonders geschützte Greifvögel! Wer das mal miterlebt hat, wie sehr sich die Tiere quälen......
Der Hinweis bei der Polizei ist eigentlich zwingend! Selbst sogenannte Luftgewehre können einiges anrichten, das gibt nicht nur blaue Flecken.
Vor allen Dingen muß solch ein eigenmächtiges und gefährliches Handeln sofort unterbunden werden, bevor es ein Unglück gibt- nicht nur für Elstern!
Mache Deine Anzeige unter Bitte der Anonymität; ich weiß nur nicht, in wieweit die Polizei hier den Waffenschrank dann inspizieren kann - ohne Hausdurchsuchungsbefehl läuft da auch nichts.
Aber vielleicht ist es abschreckend genug, wenn die Grünberockten vor der Haustüre stehen.
Viele Grüße
Angie
 
unbedingt - anonym wegen der Katze- die polizei anrufen, schon wegen der jungvögel im nest.

andere Vögel und Elstern brüten bei uns zusammen, auf dem gleichen grundstück. die elstern werden halt von den anderen verjagt wenn sie auf ihrem baum sitzen. da tun sie mir schon oft leid. aber die amseln tun mir auch leid wenn die sich so aufregen. auch rotkelchen, spatzen, grünlinge und ein specht. auch: meine katze jagt keine vögel, sie darf unterm amselbusch sitzen. der papa fliegt sogar rein und raus. die mama wartet bis der pascha weg ist. die nachbarskatze ist ein vogelkiller, die wird sofort "angekündigt" von den amseln.
 
gritters schrieb:
Elstern unterliegen den Jagdrecht.
Da lege ich erstmal ein VETO ein und nehme Antwort B:
Elstern unterliegen eben nicht dem Jagdrecht!!!
Es gibt jedoch in einigen Bundesländern sog. Rabenvogelverordnungen (nach Naturschutzrecht, nicht Jagdrecht!), nach denen eine Bejagung zu bestimmten Zeiten zulässig ist, und zwar i. d. R. vom 16. Juli bis zum 14. März. Dies betrifft nur Raben- und Nebelkrähe sowie Elster.

Die jagdrechtlichen Vorschriften bzgl. Jagdruhe in befriedeten Bezirken bleiben dabei unberührt.

LG
Pere ;)
 
Vogelklappe schrieb:
Im Wohngebiet darf überhaupt nicht geschossen werden. Auch nicht mit einem Luftgewehr, das hier sicher zum Einsatz kommt. In so einem Fall kann sofort die Polizei gerufen werden
Kann schon, aber bitte nicht wundern, wenn die den Antrag nur mit einem müden Lächeln quittieren. Solange sichergestellt ist, daß das Geschoß das Grundstück nicht verläßt, kann er waffenrechtlich in seinem Garten rumballern, so lange er will.

LG
Pere ;)
 
Peregrinus schrieb:
... Solange sichergestellt ist, daß das Geschoß das Grundstück nicht verläßt, kann er waffenrechtlich in seinem Garten rumballern, so lange er will...
Pere, das ist, glaube ich, auch nicht so ganz richtig!!

(Lieber den Publikums-Joker nehmen):D

LG,
Liesl
 
Peregrinus schrieb:
Elstern unterliegen eben nicht dem Jagdrecht!!!
Es gibt jedoch in einigen Bundesländern sog. Rabenvogelverordnungen (nach Naturschutzrecht, nicht Jagdrecht!), nach denen eine Bejagung zu bestimmten Zeiten zulässig ist, und zwar i. d. R. vom 16. Juli bis zum 14. März. Dies betrifft nur Raben- und Nebelkrähe sowie Elster.
Die jagdrechtlichen Vorschriften bzgl. Jagdruhe in befriedeten Bezirken bleiben dabei unberührt.
LG
Pere ;)

Das stimmt so nicht, besonders falsch dass sie auch während der Brutzeit bejagt werden dürfen!
Hier mal als Beispiel die "Rabenvogelverordnung" von Bayern:
http://www.stmugv.bayern.de/de/natur/natrecht/raben.pdf

Anzumerken ist noch das die Umsetzung Jägern und Förstern vorbehalten bleibt. Ist der Nachbar ein solcher? Falls ja, bleibt noch immer zu beanstanden dass er während der Brutzeit die Rabenvögel bejagt.

Und sonst wär es hilfreich wenn der Threadersteller angeben würde woher er kommt.

Zu unsinnigen Aussagen wie " wo Elstern brüten gibt es sonst keine Vögel mehr" und ähnlichem werde ich später noch kommen.

VG, Yellow Warbler
 
Moin Liesl,

natürlich darf er nicht auf Vögel schießen oder auf sonst irgendwelche Tiere, keine Frage. Aber rein vom waffenrechtlichen Standpunkt her ist es meines Wissens absolut zulässig, im Garten eine Schießscheibe aufzustellen und draufzuschießen. Muß wie gesagt nur sichergestellt sein, dass das Geschoß den Garten nicht verlässt und die Waffe muß legal besessen werden. Und so lange nicht nachweisbar ist, dass der Typ tatsächlich auf Vögel schießt oder dass die Projektile die Grundstücksgrenze überschreiten, ist da nichts zu machen.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!

VLG
Pere ;)
 
Yellow Warbler schrieb:
Das stimmt so nicht, besonders falsch dass sie auch während der Brutzeit bejagt werden dürfen!
Hallo Yellow Warbler,

Du hast die bayrische Rabenvogelverordnung selbst verlinkt, nach der hervorgeht, daß die Verordnung nach Bundesnaturschutzgesetz und nicht nach Jagdgesetz erlassen wurde (hatte ich auch so geschrieben). Was dem Jagdrecht unterliegt, regelt das Bundesjagdgesetz. Einziger dem Jagdrecht unterliegender Rabenvogel ist der Kolkrabe.

Daß die Vögel nur außerhalb der Brutzeit bejagt werden dürfen, hatte ich ebenfalls geschrieben: „i. d. R. vom 16. Juli bis zum 14. März“, heißt also Schonzeit vom 15. März bis zum 15. Juli.

LG
Pere ;)
 
Peregrinus schrieb:
Hallo Yellow Warbler,

Du hast die bayrische Rabenvogelverordnung selbst verlinkt, nach der hervorgeht, daß die Verordnung nach Bundesnaturschutzgesetz und nicht nach Jagdgesetz erlassen wurde (hatte ich auch so geschrieben). Was dem Jagdrecht unterliegt, regelt das Bundesjagdgesetz. Einziger dem Jagdrecht unterliegender Rabenvogel ist der Kolkrabe.

Daß die Vögel nur außerhalb der Brutzeit bejagt werden dürfen, hatte ich ebenfalls geschrieben: „i. d. R. vom 16. Juli bis zum 14. März“, heißt also Schonzeit vom 15. März bis zum 15. Juli.

LG
Pere ;)
Okay Pere, das mit der Bejagung während Brutzeit war ein Mißverständnis meinerseits.
Im Übrigen denke ich ergänzen sich unsere Aussagen nur denn auch wenn die "Rabenvogelverordnung" im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist wird sie doch von "Personen, die zur Ausübung des Jagdschutzes
befugt sind," umgesetzt ;)

LG, YW
 
Thema: Nachbar schießt Elstern ab!
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