Papageiengeschirre und das Tierschutzgesetz

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Freakle

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Hallo,

da dieses Thema immer wieder in verschiedenen Forenteilen auftaucht, möchte ich nun hier einmal Posten und zum Nachdenken anregen.
Zum Einen weil dieses Thema wohl noch immer viel Zündstoff birgt und zum Anderen, weil noch viel Meinungen, richtig und flasch durcheinander gemischt werden.
Momentan wird ja die Debatte auch an anderer Stelle geführt, will aber diesen Beitrag eröffnen, um eine Diskusion anzuregen, ohne daß Beiträge die nicht gefällig sind gelöscht werden weil angebliche "Tierschützer" anderer Meinung sind.
Mir geht es nicht um Pro und Contra von den Teilen sondern um die Ausleuchtung der juristischen Seite. Also die Einstufung der Tierschutzwiedrigkeit.

Ausgangspunkt ist § 2 Tierschutzgerecht.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgerechter Bewegnung nicht so einschränken, daß dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden.

Das Tragen und Anlegen von Geschirren kam tierschutzrechtlich in Veruf weil,-

1) Die Atmung des Tieres eingeschränkt wird. Fliegen ist eine enorme Anstrengung wobei sich der Brustkorb des Vogels kräftig weitet. Ein Harness schränkt die Möglichkeit zum Weiten des Brustkorbes ein und behindert die Atmung des Vogels, so daß er nicht genügend Luft bekommt.
2) Druck auf den Kropf empfindet ein Papagei als unangenehm. Geschirre üben Druck auf den äußeren Bereich des Kropfes aus.
3) Das Gefieder des Vogels wird zefranst und zerstört.
4) Verrenkungen,Knochenbrüche und Strangulationen waren in der Vergangenheit keine Einzelfälle.
5) Wegfliegen durch ausgelösten Fluchtreflex, mit samt Geschirr und Leine durch Unachtsamkeiten des Halters.
6) Stress durch Anlegen der Geschirre.

Möchte hierzu einmal asuzugsweise Veröffentliochungen aus dem WP-Magazin wiedergeben.

....Referentin für Tierschutz, Tierarzneimittel und Tiergeschsundheit im hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz schrieb am 30. März 2005, daß die Verletzungsgefahr durch die Verwendung einens Papageien-Harness, zum Beispiel im zusammenhang mit der Natürlichen Fluchtreaktion der Tiere im Freien, nicht zu unterschätzen sei.
Frau Gehrisch lehnt daher Brustgeschirre, Fußleinen und andere Anleinvorrichtungen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern aus Tierschutzgründen ab.

Jutta Siebers, Geschäftsfürerin des Bundesverbandes Tierschutz e.V. schrieb am 4. November 2004: Papageien gehören in ihre natürliche Umgebung - den Dschungel. Wir können dennoch nicht verhindern, daß Tiere gezüchtet und in Käfigen gehalten werden. Volieren, in denen die Tiere die Möglichkeit hätten zu fliegen, sind akzeptabel. Ergänzt wird das Schreiben durch ein Telefonat mit Frau Lisegang am 7.Dezember 2004: Natürlich sind wir gegen das Ankletten und Anlegen von Brustgeschirren. Sollte uns ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz diesbezüglich auffallen, so zeigen wir dies an.

Herr Dr. Wimmershof, Amtsveterinär des Lankreises Offenbach, teilte auf Anfrage mit, daß sowohl das Anketten, das Tragen von Geschirren, Klammern der Flügel u.Ä. um das Wegfliegen zu verhindern, einen eklatanten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 2 darstellen kann.bekommt ein amtsveterinär Kenntnis über einen Verstoß, der die Bewegungsfähigkeit des Tieres einschränkt, so kann dies als Ordnungwiedrigkeit angesehen und ggf. mit einem nicht unerheblichen Geldbetrag bestraft werden. Sollte sich das Tier erschrecken und versuchen wegzufliegen, es aber aufgrund der Bewegungsunfähigkeit nicht können und sich deshalb verletzen, so kann dies u.U. eine Strafsache sein, die vom Staatanwalt weiter verfolgt wird. (§ 17 TierSchR ).

Klaus Oechsner, der Präsident vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland (ZZF), aüßerte sich in der Zeitschrift ZZA vom 22 Februar 2002: Anleingeschirre sind tierschutzwiedrig. Sie beienträchtigen vor allem die Atmung der Vögel und sollten erst gar nicht in das sortiment des deutschen Zoofachhandels aufgenommen werden. Der ZZF hat das Anleingeschirr für Papageien daher auf seine in Zusammenarbeit mit dem Industrieverband Heimtierbedarf e.V. (IHV) erarbeitete Liste über tierschutzwiedriges Zubehör gesetzt, auf der Heimtierprodukte genannt sind, bei denen Zweifel bestehen, ob sie den anforderungen der § 1 und § 2 Tierschutzgesetz entsprechen ( Negativliste, ergänzt am 15. Februar 2002 ). Die anbindung von Papageien mit Papageienketten und Anleingeschirren birgt erhebliche Verletzungsgefahr.
Bei der in der Regel sehr kurzen Leinen ist die Bewegung mitunter noch weiter eingeschränkt als in vielen Käfigen. Längere Leinen oder Ketten würden sich um den Fresitz, ggfsonstige Einrichtungsgegenstände im jeweiligen Raum wickeln und ebenfalls verkürzen. Angebundene Papageien haben sich in der Vergangenheit häufig mit Leinen oder Ketten verheddert und mussten mitunter aus lebensbedrohlichen Lagen berfreit werden. Anleingeschirre können zudem die Atmung der Vögel erheblich beeinträchtigen, aüßeren Druck im Kropfbereich verursachen und schädigen das Gefieder. Diese Produkte verstoßen eindeutig gegen §2 Ziff. 2 TschG.

Soviel mal zur Einführung.

Gruß Frank
 
Hallo Frank,
was du hier aufführst sind keine Gesetze, sondern lediglich nur Meinungen.

Also werde ich auch meine Meinung dazu äußern:

1) Die Atmung des Tieres eingeschränkt wird. Fliegen ist eine enorme Anstrengung wobei sich der Brustkorb des Vogels kräftig weitet. Ein Harness schränkt die Möglichkeit zum Weiten des Brustkorbes ein und behindert die Atmung des Vogels, so daß er nicht genügend Luft bekommt.

Das Harness ist nicht dafür gedacht, dass ein Vogel damit fliegt, also kann sich auch der Brustkorb nicht weiten. Außerdem ist das wieder ein Punkt des sachgemäßen Umganges mit einem Geschirr, denn ein verantwortlicher Vogelhalter lässt den Sitz des Geschirrs tierärztlich überprüfen.

2) Druck auf den Kropf empfindet ein Papagei als unangenehm. Geschirre üben Druck auf den äußeren Bereich des Kropfes aus.

Nee, mein Geschirr reicht gar nicht bis zum Kropf.

3) Das Gefieder des Vogels wird zefranst und zerstört.

Wieder nur eine Sache des sachgemäßen Umganges. Das Gefieder zerfranst auch eher durch das Klettern in den Volis.

4) Verrenkungen,Knochenbrüche und Strangulationen waren in der Vergangenheit keine Einzelfälle.

Bei einem verantworltichen Halter wird es niemals so weit kommen.

5) Wegfliegen durch ausgelösten Fluchtreflex, mit samt Geschirr und Leine durch Unachtsamkeiten des Halters.

Dagegen würde schon der gute Rat von Ann helfen, nämlich das untere Teil des Geschirrs an der Gürtelschlaufe zu befestigen.

Sollte sich das Tier erschrecken und versuchen wegzufliegen, es aber aufgrund der Bewegungsunfähigkeit nicht können und sich deshalb verletzen, so kann dies u.U. eine Strafsache sein, die vom Staatanwalt weiter verfolgt wird. (§ 17 TierSchR ).

Selbst wenn mein zahmer Vogel sich an der Leine erschrecken sollte, könnte er sich einfach nicht verletzen, weil man notfalls durch die Befestigung des Geschirrs an der Gürtelschlaufe beide Hände frei hätte um einzugreifen.

Längere Leinen oder Ketten würden sich um den Fresitz, ggfsonstige Einrichtungsgegenstände im jeweiligen Raum wickeln und ebenfalls verkürzen. Angebundene Papageien haben sich in der Vergangenheit häufig mit Leinen oder Ketten verheddert und mussten mitunter aus lebensbedrohlichen Lagen berfreit werden.

Das ist natürlich eine Sache der ich zustimme, denn das gehört zum unsachgemäßen Umgang mit einem Geschirr. Es dient nicht dazu um Vögel am Freisitz oder im Garten anzuleinen, evtl. sogar noch ohne Beobachtung. Da besteht dann tatsache enorme Verletzungsgefahr.

Alles in allem sind wir wieder beim sachgemäßen Umgang mit einem Geschirr. Wenn das Vertrauen zwischen Vogel und Besitzer stimmt, der Vogel gut trainiert ist, der Sitz des Geschirrs tierärztlich überprüft ist und das Harness auch nur "am Mann" mit beiden Händen frei eingesetzt wird, dann habe ich persönlich dagegen nichts einzuwenden.
Sehr wichtig ist niemals das Vertrauen des Vogels zu verletzen und deswegen kommt man da nicht um ein gutes Training herum.

Liebe Grüße
Elke
 
Hi Elke,

ich kenn die Meinungen und die Tips von Ann Castro auswendig. Die Eigeninterpredationen der Frau sind hinlänglich bekannt und ich will mich dazu auch nicht mehr äußern. Aber nicht alles was Die so erzählt muss auch so richtig sein.
Warum nicht dem Vogel die Möglichkeit bieten zu fliegen? Warum ihn mit Clickertraining und viel Geduld zum Tragen von so unnützen Teilen abrichten?Den Papagei zum Spatzieren tragen, Showeffekt,- kuckt mal her was ich kann?
Da gehen die Meinungen weit auseinander, Meinungsauslegung verkorkst oder auch nicht, will ich nicht unbedingt zum Thema machen.
Als Du dir nen Harness kaufen wolltest, der Zoohändler sagte daß die Dinger verboten seien, hast du Dir doch auch so ein Teil im Internet bestellt.
Weil Du es so toll findest, weil Ann es klasse findet oder weil dein Papagei es so schön findet?
Mal ganz ehrlich,- Hand aufs Herz? Was hat Dich bewogen, trotz Auskunft über das Verbot der Dinger so ein Harness im Internet zu bestellen? Würde mich wirklich interessieren.

Gruß Frank
 
Was mich dazu bewogen hat ein Harness im Internet zu bestellen?

Ganz einfach. Meine ständige Suche den Vögeln größtmögliche Abwechslung in ihrem langweiligen Gefangenschaftsleben zu bieten. Sie kennen nur das Haus und haben eine kleine AV - da reicht ihr Blickfeld aber auch nur ein paar -zig Meter in 3 Richtungen. Spielzeug/Äste/Korkröhren usw. als Beschäftigungsmaterial sind zwar schön und gut, aber ich finde für so ein langes Vogelleben auch irgendwie langweilig. Ich gehe hier nicht von einem Schwarm Wellis aus - die können durchaus auch in Gefangenschaft ihren Spaß haben. Vielmehr von meinen 2 Graupapageien. Hätte ich einen Schwarm hätten sie sicher auch mehr Action, aber leider habe ich die Möglichkeit dafür noch nicht.

Natürlich ist es das Beste dem Vogel Flugmöglichkeiten zu bieten, da sind sich wohl alle einig. Nur ist das in Gefangenschaftshaltung leider nur sehr beschränkt möglich, zumindest für die allermeisten. Mein größter Wunsch wäre die Vögel auf Freiflug zu trainieren. Aber das wird wohl nur ein Traum bleiben, denn da sind die Gefahren ja noch viel größer.

Diesem Wunsch ein winziges Stück näher zu kommen bietet nun mal so ein Harness. Ich habe es leider aufgegeben, weil ich leider nicht so viel Geduld hatte. Aber ich habe auch nichts dagegen, wenn jemand ein Harness sachgemäß benutzt, wie gesagt, ich finde es sogar schön wenn es klappt.
Ich persönlich empfinde das Training und auch das Harnesstragen durchaus als eine Bereicherung für einen Großpapa (wie gesagt, nur sach- und fachgerecht!).
Großpapas wollen lernen, wollen geistig gefördert werden. Das ist nur meine Meinung, die ich aus der Beobachtung meiner beiden Grauen haben.

Stell dir mal vor was sie für eine Abwechslung in freier Natur haben. Das fängt mit der Nahrungssuche an, geht über die Jungenaufzucht, der Vorsicht vor Feinden bis hin zu ausdauerndem Flugvergnügen.
Nur kann ich das nicht annähernd in Gefangenschaft bieten. Was ist schon ein 30 qm großes Zimmer für einen Vogel - nichts! Was sind Knabbermöglichkeiten? Zwar gut, aber geistig helfen sie dem Vogel auch nur nicht weiter. Wie gesagt, ich spreche hier von einem Pärchen oder einem Einzelvogel (der wär evtl. sogar überglücklich durch ein Harness öfter mit seinem Besitzer zusammen sein zu dürfen).

Ich hätte mal nie gedacht, dass ich mich mal so in Vögel "verlieben" könnte, dass ich sie mal so als Persönlichkeiten mit Charakter sehen werde. Das führt dann dazu, dass man sich in sie versucht hineinzuversetzen. Ich sehe wie sie am liebsten überall mit hinkommen würde, obwohl sie wirklich ein gut harmonisierendes Pärchen sind. Und dann kommt eben irgendwann der Wunsch ihnen "mehr" bieten zu können und die Bedenken, dass sie unterfordert sein könnten.

Liebe Grüße
Elke
 
Jetzt muss ich auch mal langsam sagen das es reicht Frank.

Es gibt hier genug sachliche Aussagen darüber das es kein Gesetz gibt das diese Dinger verboten sind.

Und Deine Aussage das es in den Mindestanforderung für Haltung von Papageien stehen soll stimmt auch nicht.

In den Auszug aus der Zeitschrift " Freiflug" steht doch eindeutig drin das es in jedem Fall zu einer Einzelfallentscheidung kommen kann. Und somit ist es kein Gesetz.

Wäre es ein Gesetz so wäre die Sachlage klar, ist Sie aber nun mal leider nicht.

Und auch wenn es ein Gesetz gäbe, gibt es immer wieder Leute die sich nicht daran halten werden. Es gibt auch ein Gesetz das Hunde in der Stadt an der Leine geführt werden müssen, alle Hunde. Schau doch mal wie viele sich daran halten und wie das von staatlicher Seite durchgesetzt wird.

Ich bleibe bei meiner Meinung das ein Gesetz immer nur dann stärker beobachtet wird, oder überwacht wird, wenn der finanzielle Aspekt für die Behörden da ist. Und in diesem Fall wäre es für die Behörden mehr Arbeit als was an Bußgeld rausspringen würde.

Gruß Jörg
 
Guten morgen ihr alle.

Als erstes möchte ich euch bitten hier ruhig und sachlich zu diskutieren. Das klappt ja bisher ganz gut und soll auch so bleiben.
Und jetzt zum Thema:

Ich finde das Harness auch mehr als bedenklich und kann nicht verstehen, wie man seinem Vogel ein solches Teil anlegen kann. Egal wie zahm das Tier ist, egal wie gut man Clickertraining beherrscht, egal wie schnell man reagieren kann !!! Es ist aber NICHT gesetzlich verboten !!!

Dass es in vielen Augen als Tierschutzwiedrig angesehen, kann ich vollkommen verstehen. Aber solange diese Dinger erlaubt sind, kann man nur versuchen Aufklärungsarbeit zu leisten.
Frank, ich finde es gut, dass du hinter deiner Meinung stehst, aber versuche doch bitte nicht, diese jemandem aufzuzwingen. So erreicht man leider nichts. Ich finde es besser wenn man durch gute Argumentation und Fakten seinen Gegenüber überzeugen kann.
Ich akzeptiere auch die Meinungen von Leuten, die solche Harness´e benutzen, verstehen kann ich sie allerdings nicht. Denn es kann immer etwas passieren, egal wie sehr man auch aufpasst.

Also, jeder soll hier seine Meinung vertreten dürfen, ob nun pro oder contra !!! Solange es in einem vernünftigen Rahmen bleibt und nicht persönlich oder beleidigend wird !!!
 
Ich hatte selber mal einen Harneß. Hatte das mal ausprobiert, da der Vogel jedoch im Freien zuviel Streß wegen der fremden Umgebung hatte habe ich es gelassen
Freakle schrieb:
1) Die Atmung des Tieres eingeschränkt wird. Fliegen ist eine enorme Anstrengung wobei sich der Brustkorb des Vogels kräftig weitet. Ein Harness schränkt die Möglichkeit zum Weiten des Brustkorbes ein und behindert die Atmung des Vogels, so daß er nicht genügend Luft bekommt.
Also das ist absoluter Blödsinn, der Harneß schränkt bei sachgemäßer Verwendung die Atmung in keiner Weise ein.
Freakle schrieb:
2) Druck auf den Kropf empfindet ein Papagei als unangenehm. Geschirre üben Druck auf den äußeren Bereich des Kropfes aus.
Ebenso Unsinn, das Geschirr kommt gar nicht in die Nähe des Kropfes.
Freakle schrieb:
3) Das Gefieder des Vogels wird zefranst und zerstört.
Jedoch nur bei ständiger Benutzung des Harneß. Daß man nicht täglich stundenlang damit arbeitet ergibt sich vernünftigerweise von selbst.
Freakle schrieb:
4) Verrenkungen,Knochenbrüche und Strangulationen waren in der Vergangenheit keine Einzelfälle.
Ist bei sachgemäßer Verwendung absolut ausgeschlossen. Vor allem die Knochenbrüche sind bestenfalls ein übles Gerücht.
Freakle schrieb:
5) Wegfliegen durch ausgelösten Fluchtreflex, mit samt Geschirr und Leine durch Unachtsamkeiten des Halters.
Man kann sich natürlich auch dumm anstellen und die Leine loslassen. :D
Freakle schrieb:
6) Stress durch Anlegen der Geschirre.
Hatte mein Vogel überhaupt nicht. Das hat ihn nicht im geringsten etwas ausgemacht.
Freakle schrieb:
Frau Gehrisch lehnt daher Brustgeschirre, Fußleinen und andere Anleinvorrichtungen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern aus Tierschutzgründen ab.
Fußleinen sind ganz klar abzulehnen. Jedoch frage ich mich ob ein Halsband beim Hund welches nun auch nicht gerade angenehm ist, vor allem wenn der Hund zieht, aus den gleichen Gründen nicht ebenfalls abzulehnen wäre. Seltsamerweise habe ich darüber noch nie was gehört.
Freakle schrieb:
Ergänzt wird das Schreiben durch ein Telefonat mit Frau Lisegang am 7.Dezember 2004: Natürlich sind wir gegen das Ankletten und Anlegen von Brustgeschirren. Sollte uns ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz diesbezüglich auffallen, so zeigen wir dies an.
Wie oben erwähnt - zeigen die auch Hundehalter an?

Freakle schrieb:
bekommt ein amtsveterinär Kenntnis über einen Verstoß, der die Bewegungsfähigkeit des Tieres einschränkt, so kann dies als Ordnungwiedrigkeit angesehen und ggf. mit einem nicht unerheblichen Geldbetrag bestraft werden. Sollte sich das Tier erschrecken und versuchen wegzufliegen, es aber aufgrund der Bewegungsunfähigkeit nicht können und sich deshalb verletzen, so kann dies u.U. eine Strafsache sein, die vom Staatanwalt weiter verfolgt wird. (§ 17 TierSchR ).
Und wieder das Gleiche. Jedes angeschirrte Tier, egal ob Hund, Katze, Pferd oder Vogel ist in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Warum also soll das ausschließlich beim Vogel u.U. eine strafbare Handlung sein?

Freakle schrieb:
Klaus Oechsner, der Präsident vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland (ZZF), aüßerte sich in der Zeitschrift ZZA vom 22 Februar 2002:
Die haben es gerade nötig.
Geh doch mal in einen solchen "Fachbetrieb". Da werden Schwarmvögel wie Wellis einzeln verkauft, da gibts Knastkäfige, winzig und teilweise rund.
Die verkaufen für Hunde Würgehalsbänder ebenso wie Stachelhalsbänder. Bis zum gesetzlichen Verbot der Elektrohalsbänder gabs die dort auch.
Da werden für die Tiere teilweise lebensgefährliche "Mittelchen" z.B. gegen Vogelmilben angeboten, da gibts ebenso unsinnige wie wirkungslose "Singperlen", "Antitrieb"-Perlen, "Vogeldoktor" und was dergleichen mehr ist.
Da wird absichtlich falsch deklarierte Tiernahrung verkauft.
Es gibt "Zwergkaninchenställe" in denen sich ein erwachsenes Zwergkaninchen gerade mal umdrehen kann. Hamsterbehausungen die lachhaft winzig sind und viele solche tierschutzwidrigen Artikel mehr.
Außerdem ist bestätigt daß der Zentralverband zoologischer Fachbetriebe sein Urteil über den Harneß ausschließlich auf Fotomaterial begründet hat. In Natura haben die so ein Teil gar nicht gesehen.
Also nach meiner persönlichen Meinung sind gerade die es die es am Nötigsten hätten den Mund zu halten. Erst mal an die eigene Nase fassen wäre hier dringend angeraten.
 
Veto

Hallo Alfred,

Alfred Klein schrieb:
Also das ist absoluter Blödsinn, der Harneß schränkt bei sachgemäßer Verwendung die Atmung in keiner Weise ein.
Ich halte das nicht für Blödsinn. Warum muß man überhaupt immer "bei sachgemäßer Verwendung" betonen? Jemand der so ein "Ding" sachgemäß anwenden könnte, benutzt das seinem Papagei zuliebe sowieso nicht. Diejenigen aber, die jeden Blödsinn mitmachen um sich u. seinen Papagei damit produzieren zu können, die wissen doch gar nicht was sachgemäß ist. Wüßten sie es, würden sie das Harneß nicht verwenden.

Alfred Klein schrieb:
Ebenso Unsinn, das Geschirr kommt gar nicht in die Nähe des Kropfes.
Jedoch nur bei ständiger Benutzung des Harneß. Daß man nicht täglich stundenlang damit arbeitet ergibt sich vernünftigerweise von selbst.
Siehe oben, ein vernünftiger Mensche läßt seinen Papagei mit so einem Ding in Ruhe.
Alfred Klein schrieb:
Ist bei sachgemäßer Verwendung absolut ausgeschlossen. Vor allem die Knochenbrüche sind bestenfalls ein übles Gerücht.

Siehe oben!
Alfred Klein schrieb:
Jedoch frage ich mich ob ein Halsband beim Hund welches nun auch nicht gerade angenehm ist, vor allem wenn der Hund zieht, aus den gleichen Gründen nicht ebenfalls abzulehnen wäre. Seltsamerweise habe ich darüber noch nie was gehört.
Wie oben erwähnt - zeigen die auch Hundehalter an?

Kann man gar nicht vergleichen, ein Hund z.B. ist domestiziert. Und selbst hier könnten gute Hundehalter ohne Leine auskommen.
 
domino schrieb:
Kann man gar nicht vergleichen, ein Hund z.B. ist domestiziert. Und selbst hier könnten gute Hundehalter ohne Leine auskommen.
Auch der beste Hundehalter kommt nicht ein ganzes Hundeleben lang ohne Leine aus, es sei denn, er wohnt in Sibirien. Das nur mal am Rande.

Ich kenn mich mit Papageien wirklich nicht aus, hab auch selbst keine, find das Thema aber interessant, weil ich letztem Sommer auf nem großen Stadtfest ein Ehepaar gesehen hab, er mit einer sehr zahmen Gans, sie mit einem Graupapagei, der ihr wahlweise auf Kopf und Schultern herumturnte und mit einem Fußkettchen (ungefähr einen halben Meter lang), an ihr Handgelenk gebunden war.
Ich nehme an es waren beides Handaufzuchten, von dem Papagei weiß ich es, weil ich gefragt hab. Das ist nicht schön, ich mag auch bei anderen Vögeln keine Handaufzuchten. Aber darum gehts hier ja nicht.


Nuja, was wollte ich jetzt eigentlich sagen?
Das "bei sachgemäßer Benutzung" sollte man schon immer betonen, weil Fehler und Unfälle auch bei Ausrüstungsgegenständen, die eigentlich ungefährlich sind, passieren können. In jedem Lebensbereich. Erst Recht da, wo Tiere beteiligt sind. Ich kenne z.B. einen Hund, der fast gestorben wäre, weil er ein Schafsfell in einem Stück gefressen hat.
Idioten machen aus den harmlosesten Sachen noch Katastrophen und wahrscheinlich erst recht aus solchen Dingen wie dem hier Diskutiertem, das ja einiges an Können und Sorgfalt vorrauszusetzen scheint.
Das dazu.

Was ich mich frage: Welchen Zweck soll das ganze denn dienen?
Soll der Vogel nur bei seinem Besitzer auf dem Arm, der Schulter, dem Kopf usw. sitzenbleiben und wohin auch immer mitgenommen werden, soll er damit irgendwo angebunden werden oder soll er gar kurze Strecken damit flattern?

Im ersten Fall, wenn es wirklich nur darum geht dem Tier Abwechselung ohne zusätzliche Bewegung zu verschaffen, müsste man die Leine doch gar nicht so lang wählen, dass der Vogel sich durch Fluchtversuche bei Erschrecken verletzen könnte.
So kenn ich es zumindest aus eigener Erfahrung von der Falknerei und mit Tauben funktioniert das auch gut (eine Freundin von mir hat ihre darauf trainiert und kann ihnen so in Zeiten der Vogelgrippe zusätzliche Frischluft verschaffen).
Das Tier trägt nur kurze Riemen um die Beine, die gerade so lang sind, dass der Besitzer sie in der Hand halten kann, während der Vogel auf Handgelenk oder Unterarm sitzt.
Könnte mit höchstens vorstellen, dass Papageien mit ihren kräftigen Schnäbeln die Riemen durchzwicken würden, das wär ein Materialproblem.
Ansonsten - warum ein Geschirr und keine Fußriemen für denselben Zweck?

Fall zwei und drei seh ich eher kritsch, denn ich weiß, wiederum von den Greifvögeln, dass ein Vogel der mit viel Power startet (wenn er z.B. erschrickt und die Leine so lang ist, dass er schon ein bisschen Schwung holen konnte) sich durchaus Verletztungen an der Beinen oder anderswo (z.B. durch Anschlagen der Flügel an Gegenständen) holen kann, selbst wenn er noch am Besitzer gesichert ist.
Einem Greifvogel der sich vor etwas fürchtet kann man eine Haube aufsetzen, so er denn darauf trainiert ist. Der Vogel siehts nicht mehr und die Welt ist wieder in Ordnung. Bei einem Papageien müsste man mit diesen Risiko wohl leben.

So. Ich hoffe es fühlt sich niemand angegriffen, wen ich hier als Papageien Laie was zu Sachen schreibe, von denen ich eigentlich keine Ahnung habe. :)
Vielleicht kanns ja auch was zur Debatte beitragen. Ansonsten überlest es einfach, ja? :)
 
Hallo,
Das "bei sachgemäßer Benutzung" sollte man schon immer betonen
Das seh ich auch so. Ein NICHT-Benutzen ist nämlich auch keine sachgemäße Benutzung. Ein irgendwo anbinden oder ihn mit sonem Ding fliegen lassen, da trete ich auch für ein Verbot ein. Das ist höchst gefährlich und kann auch nicht als sachgemäße Benutzung angesehen werden. Das Gleiche gilt, wenn der Vogel längere Zeit so gehalten wird.
Wenn es aber darum geht, einen Vogel, bei dem man sich relativ sicher ist, dass er nicht wegfliegen wird, dann eine Sicherung für den äußersten Notfall, da seh ich kein Problem drin. Würde ich auch machen, wenn es tatsächlich verboten wäre. Vorausgesetzt das Tier macht mit. Meine Coco macht nicht mit, also lass ichs. Wenn er ohne Sicherung wegfliegt, hat er schlechte Karten, zu überleben. Und natürlich nicht zum Einkaufen oder für den Sonntagsspaziergang, sondern auf der Schulter mal ne Stunde auf die Terrasse oder in den Garten. Ich hab bei meinen noch nie erlebt, dass es zu einer gefährlichen Situation mit Verletzungsgefahr gekommen wäre. Im Gegenteil, ich erleb es bei meinen ständig: der Aufenthalt im Käfig ist zumindest für meine Aras viel gefährlicher. Da wird der Ast abgenagt oder der Ring ausgehängt, auf oder in dem der Vogel sitzt und der Ara fällt mal wieder wild flatternd runter. Da besteht dann wirklich die Gefahr, dass er sich einen Flügel bricht. Halt! Jetzt nicht gleich protestieren. Ich hab mich damit nicht abgefunden, ich arbeite daran. Aber bisher hatten die Geier eben mehr Phantasie als ich. Ein Baumwollstrick war gestern vormittag noch in Ordnung. Als ich am Nachmittag zurück kam war der Strick zerschlissen und ein paar Fäden hatten sich um den Fuß des Aras gewickelt und verhäddert. Ich weiß nicht, wie lange der arme Rudi da schon gezerrt und gezappelt hatte. Wir mussten zu zweit mit der Schere ran, anders ging nichts mehr. Hätte ich ihn an der Leine mitgenommen, egal ob Fuß oder Harness, wär überhaupt nichts passiert. Kleiner Nebeneffekt: der Rudi ist über seine Befreiung so dankbar, der möchte nur noch schmusen und am Hals gekrault werden
Idioten machen aus den harmlosesten Sachen noch Katastrophen
So krass hätte ich mich jetzt nicht ausgedrückt. Aber vom Prinzip her geb ich Dir recht.
Könnte mit höchstens vorstellen, dass Papageien mit ihren kräftigen Schnäbeln die Riemen durchzwicken
Wenn sie überhaupt rangehen. Ich hatte die dünnste und leichteste Hundeleine, die ich fand, einige Monate am Kakadu und am Ara im Einsatz. Heute brauch ich sie nichtmehr, weil meine Lieblinge nicht wegfliegen. Deren schönster Platz ist der Kletterbaum auf der Terrasse, der zweitschönste ist meine Schulter. Die Leine könnte ich als neu wieder zurückbringen.
Fall zwei und drei seh ich eher kritsch, denn ich weiß, wiederum von den Greifvögeln, dass ein Vogel der mit viel Power startet (wenn er z.B. erschrickt und die Leine so lang ist, dass er schon ein bisschen Schwung holen konnte) sich durchaus Verletztungen an der Beinen oder anderswo (z.B. durch Anschlagen der Flügel an Gegenständen) holen kann, selbst wenn er noch am Besitzer gesichert ist.
Eigentlich auch nicht, weil ein Stubenvogel dazu eher nicht in der Lage ist. Was das Fliegen angeht, hat der eher wenig Power. Da ist dann die Gefahr größer, dass er sich in der Leine verhäddert oder sich Nachbars Katze über ein wehrloses Vögelchen freut.
So. Ich hoffe es fühlt sich niemand angegriffen, wen ich hier als Papageien Laie was zu Sachen schreibe
Doch, mit Sicherheit. Ich jedenfalls danke Dir für Deinen Beitrag. Du scheinst die Sache besser beurteilen zu können, als mach Vogelkundiger. Vielleicht liegt das einfach daran, dass Du doch einen relativ großen Abstand zu dem Thema hast, wie dem auch sei.
So, Leute, mir geht es heute gesundheitlich ausnahmsweise mal gut. Dafür dürft Ihr mich jetzt auch kräftig anfeinden.
Gruß Kurt
 
Hallo,

ich habe mal mit dem Amtsveterinär und dem Regierungspräsidium Stuttgart telefoniert.
Das Tierschutzgesetz wonach ein teir die Möglichkeit zu artgemäßen Fortbewegung, .... weder Leid noch Schmerzen,..... ist sehr allgemein gefaßt und gilt grundsätzlich für alle Tiere.

Für die einstufung als Tierschutzwiedrigkeiten bezüglich Papageien und das Anleinen gelten die Gutachten der Fachverbände und besonders der Tierärtzteverbände.
Somit sind Anleingeschirre grundsätzlich Tierschutzwiedrig. Jedoch kann ein ATA nur dann aktiv werden, wenn Verstöße bekannt oder angezeigt werden. Wird er dann aber in Jedem Fall tun. Dann wird geprüft, ob die Halter aus Unwissenheit, oder Vorsätzlichkeit heruas handelt, sich belehren lässt oder stur bleibt. Danach richten sich dann die Maßnahmen, mit welchen Kalibern geschossen wird.
Das beeinhaltet der Satz,- Die Gerichte prüfen im Einzelfall,.........
Eindeutig falsch ist die Aussage, nicht gesetzlich verboten, somit als erlaubt.
Es ist und bleibt Tierschutzwiedrig, laut Amtstierarzt und Regierungspräsidium. Auch die Anleingeschirre.
Die Möglichkeit zur artgemäßen Fortbewegung ist Freies fliegen, ohne jegliche Wegflughilfe und das muss ein Ppageienhalter seinen Tieren bieten. Ansonsten kommt er mit dem Tierschutzrecht in Konflikt.


Gruß Frank
 
die mindestanforderungen sind (fast) allen vogelhaltern bekannt.

es sind richtlinien (kein gesetz), die von (fast) allen papageienhaltern umgesetzt werden.

der § 2 des tierschutzgesetzes ist keine richtlinie und nicht frei interpretierbar.

es steht deutlich geschrieben, was damit gemeint ist.

leider wird es nur als ordnungswiedrigkeit gesehen, wenn man gegen dieses gesetz verstößt.
 
Hi Annette,

es wird als Ordnungswiedrigkeit mit Bußgeldern belegt, sollte es jadoch zur Verletzung des Vogels kommen, so wird es als Straftat staatsanwaltlich verfolgt, da ja ein Tier rechtlich nicht mehr als Sache behandelt wird.

Gruß Frank
 
Hallo,

hätte da mal ne Frage.
Habe in den FAQs gelesen, da ist zum Thema Harness ein Bericht über von nem Tierarzt und nem selbsternannten Heimtiersachverständigen.
Könnte man den Löschen oder nen Zusatz verfassen der auf die Tierschutzwiedrigkeit hinweist?
Das könnte sonst den Eindruck erwecken, daß die Teile völlig in Ordnung wären, so ohne auf die Kehrseite hinzuweisen. Wäre ein wichtiger Beitrag zur Aufklärungsarbeit des Vogelforums.

Gruß Frank
 
Hallo Frank, ich werde deine Frage weiterleiten, allein kann und will ich das nicht entscheiden.
 
Frank,

tut mir leid, ich sehe in dieser deiner Aktion nicht mehr und nicht weniger als der Versuch, bestimmte Personen, die das Papageiengeschirr erfolgreich anwenden und immer wieder darauf hinweisen, dass es nur bei absolut vertrauten Vögeln möglich ist, zu diskreditieren.

Freakle schrieb:
Die Möglichkeit zur artgemäßen Fortbewegung ist Freies fliegen, ohne jegliche Wegflughilfe und das muss ein Ppageienhalter seinen Tieren bieten. Ansonsten kommt er mit dem Tierschutzrecht in Konflikt.
Demzufolge ist jeder Käfig, egal wie groß, jede Unterbringung in einem geschlossenen Raum tierschutzwidrig, und somit jedwede Vogelhaltung.

Freakle schrieb:
Für die einstufung als Tierschutzwiedrigkeiten bezüglich Papageien und das Anleinen gelten die Gutachten der Fachverbände und besonders der Tierärtzteverbände.
Benenne bitte die Gutachten, die du kennst.
Mir ist lediglich die Einstufung des Harness als tierschutzwidrig durch den ZZF bekannt. ZZF= Zentralverband zoologischer Fachbetriebe, also ein Zusammenschluss von Wirtschaftsunternehmen! (Die sollten mal dafür sorgen, dass die Minikäfige vom Markt verschwinden, da täten sie ein gutes Werk).
 
Hallo Dagmar,

nee, da liegst Du nicht so ganz richtig. Mit bestimmtern Personen hat das nixchts zu tun. denke das Thema ist abgelutscht.
Aber auch wenn Person XXX das Geschirr anpreist, bleibt es trotzdem Tierschutzwiedrig. Ich siche für Dich das Gutachten, das die Richtlinie zur Anwendung Paragraph 2 Tierschutzgesetz für Papageien festlegt mal raus.
Also wenn bestimmte Leute nicht belehrbar sind, dann müssen wir hier im Vogelforum nicht so tun als wenn die Anwendung völlig in Ordnung ist, oder?
Denke viele nicht so Erfahrene Papageienhalter lesen hier und bekommen dann nen falschen Eindruck ermittelt.
Denke das gehört zu Aufklärung dazu und nicht nur Nachgeplapper anderer Leute als Richtlinie zu betrachten. Auch ne Person XXX macht Fehler.
Und mit Person XXX, der als Riner oder Schweinezüchter sich zum Heimtierexperten ernennt, am Verkauf der Teile mit beteiligt ist, dessen Objektivität ist doch mehr als Zweifelhaft. Zumal das Gutachten erstellt wurde um die Einstufung der Teile als Tierschutzwiedrig zu verhindern. Bisher vergebens. Da steht er in der Fachwelt alleine da.
Das ist halt mal so.
Eine Gegendarstellung wäre da nur angebracht und richtig. Oder soll das Forum hier zu nem XXX-Forum werden?
Bei Wiederspruch gibts eines auf den Deckel?
Zweifel an deren Meinung nicht erlaubt?
Dann gebt mir bitte schnell Bescheid.
Bisher gings um die Sache, halten wir auch in Zukunft Namen oder Personen raus. Debattieren lieber um die Sache weiter.

Gruß Frank
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Frank,
Freakle schrieb:
Ich siche für Dich das Gutachten, das die Richtlinie zur Anwendung Paragraph 2 Tierschutzgesetz für Papageien festlegt mal raus.
Bitte sei so gut, darauf warte ich schon lange.

Bisher gibt es hier nichts als deine Meinung (und die Meinung des ZZF), dass das Papageiengeschirr per se gegen $2 Tierschutzgesetz verstößt.

Denke viele nicht so Erfahrene Papageienhalter lesen hier und bekommen dann nen falschen Eindruck ermittelt. Denke das gehört zu Aufklärung dazu und nicht nur Nachgeplapper anderer Leute als Richtlinie zu betrachten.
Ich habe noch nicht gelesen, dass jemand das Papageiengeschirr als ultima ratio und problemlos anzuwenden angepriesen hätte. Im Gegenteil!

Und mit Person XXX, der als Riner oder Schweinezüchter sich zum Heimtierexperten ernennt, am Verkauf der Teile mit beteiligt ist, dessen Objektivität ist doch mehr als Zweifelhaft. Zumal das Gutachten erstellt wurde um die Einstufung der Teile als Tierschutzwiedrig zu verhindern. Bisher vergebens. Da steht er in der Fachwelt alleine da.
Dr. Dreyer Rinder- oder Schweinezüchter? Am Verkauf der Teile beteiligt?
Das sind doch haltlose Unterstellungen von dir.

Oder soll das Forum hier zu nem XXX-Forum werden?
Bei Wiederspruch gibts eines auf den Deckel?
Zweifel an deren Meinung nicht erlaubt?
Eine gegenteilige Meinung zu äußern ist dein Recht, aber deine Meinung als die alleinig Richtige hinzustellen ist nicht in Ordnung. Oder soll es ein Freakle-Forum werden?

Bisher gings um die Sache, halten wir auch in Zukunft Namen oder Personen raus.
Namen und Personen hast bisher nur du gebracht, und das in einer Weise, die man durchaus als Rufschädigung werten kann.

Auch frage ich mich, ob dir der Unterschied zwischen Gutachten und Fachbeiträgen oder Stellungnahmen geläufig ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Frank

Wenn Du statt Polemik zu betreiben mal klare Untersuchungen und Studien vorlegen kannst dann darfst Du ruhig weiter machen.
Aber bisher kam von Deiner Seite nur warme Luft.
Das Tierschutzgesetz verbietet mir dann auch meinen Hund anzuleinen? Schließlich ist er in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt! Oder wie siehst Du das?
Und laß den ZZF weg, geh in einen Zooladen und schau Dich um was da alles an tierschutzwidrigem angeboten wird. Oder soll ich Dir eine Liste machen?
 
Thema: Papageiengeschirre und das Tierschutzgesetz

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