So:
Die Anmeldung, egal auf welchen Namen, hat keine Eigentumerzeugende Wirkung.
Wenn jemand schon mal mit Verstand sich diese Anmeldung durchgelesen hat, so wird er feststellen, dass dies eine "Meldung über die Bestandsveränderung" ist.
Mein Bestand kann sich aus allerlei Vögeln zusammen setzen, egal ob gekauft, geliehen, zugeflogen, oder sonst was.
Zum Kaufvertrag und Besitzanspruch:
Der Eigentümer einer Sache hat regelmäßig einen Herausgabe- und Besitzanspruch, es sei denn, es steht dem eine anderweitige Vereinbarung entgegen.
Wo dieser schriftliche Kaufvertrag in der Kette erd Eigentumübergänge einzuordnen ist???
Kann ich was kaufen, und es weiter schenken. Kann ich was kaufen, und weiter verkaufen ohne schriftlich abgefassten Vertrag. So ist das.
Also müsste man schon wissen, was der Mann mit dem Vogel gemacht hat, nachdem er ihn gekauft hat. Hat er ihn denn überhaupt "wirklich selbst" gekauft, oder im Auftrag.
@ Spirit:
Warum bis Post 8?
Es besteht latent eine Nachweisproblematik über den tatsächlichen Sachverhalt. Olli Geierhirte schrieb mir auch mal, hier geht es nicht um Rechtsberatung, das vesrsteht sich ja von selbst, sondern es ein Forum über Erfahrungsaustausch. Allerdings, wenn die Posts dahin gehend verfasst sind, das Rechtsbeugung oder Vortäuschung falscher Tatsachen angeraten wird, zaunpfahlmäßig und so, dann gibt es bei mir eben nur noch kopfschütteln.