frage zum besitzanspruch

Diskutiere frage zum besitzanspruch im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - wenn ich mich von meinen mann trenne,kann er meinen graupi einklagen?würde er machen,um mir zu schaden.kaufvertrag lief über ihn,aber gemeldet ist...
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Nick_80

Guest
wenn ich mich von meinen mann trenne,kann er meinen graupi einklagen?würde er machen,um mir zu schaden.kaufvertrag lief über ihn,aber gemeldet ist coco über mich.brauche dringend rat,da ich coco nicht verlieren will,und mein mann sowieso in ihn eine geldanlage sehen würde!8o
 
Huhu,

ich kann Dir da beim besten Willen keine Auskunft geben.

Aber ich verschiebe mal das ganze Thema ins Rechtsforum. Dort wirst Du sicherlich kompetente Auskunft bekommen.

Grüssle
Corinna
 
Hallo,
traurig das Dein Grauer als Druckmittel benutzt werden soll,habe zwar keine Erfahrung damit aber ich würde mich schnellstens bei einem Anwalt erkundigen,wie sich die Sache verhält der kann Dir sicher Auskunft geben.Ansonsten wüßte ich was ich machen würde.:trost: Alles gute und viel Glück für euch.:traurig:

LG Kirsten
 
Da der Kaufvertrag über ohn läuft, gehört der Vogel rechtlich gesehen ihm.
Komisch, dass die Anmeldung über Dich zu machen ging, denn Dir gehört er ja (rechtlich) gar nicht. Musstet Ihr den Vertrag nicht vorlegen?
 
nun, da gibt es sicherlich bestimmte möglichkeiten, die vielleicht nicht so wirklich korrekt sind, aber ER wäre ja auch nicht korrekt, korrekt im sinne von ethik, gefühlen. trotzdem, eine beratung wäre nicht schlecht über einen RA
 
ethik und gefühle spielen im ehestreit immer eine untergeordnete rolle!

also geh dringend zum RA und lass das klären, dass der tier auf dich gemeldet ist könnte, muss aber nicht, von belang sein. er hat das tier erworben, ist dieser vertrag noch auffindbar, bzw. wäre es nachweisbar? weil würde dieser vertrag gänzlich verschwinden, so wäre die sache ja eindeutig ... auf den das tier gemeldet ist, dem wird der anspruch zugesprochen ... denke mal denn wink mit'm zaunpfahl hast du bei mir nicht überlesen :zwinker: :zwinker:
 
Rechtlich gehört der Papagei Deinem Mann. Die Anmeldung auf Dich ist unterrangig. Das ist leider wie bei Fahrzeugen – der Wagen gehört der Bank ist aber auf den Besitzer (nicht Eigentümer) angemeldet.

Selbst wenn der Vertrag verschwände könnten Zeugenaussagen doch bestätigen, daß der Vogel Deinem Mann gehört.

Also lieber versuchen ihm den Vogel abzukaufen, zu tauschen mit irgendetwas, was er gerne hätte und Euch zusammen gehört.
 
Meine Zahnärztin hat was Ähnliches hinter sich. Sie besaß mit ihrem Mann 2 Kakadus. Bezahlt hatte sie, was sie aber nicht beweisen konnte. Während des Ehekrieges verschwanden die Kakadus. Die Ärtin bekam heraus, daß der Ex die Vögel an den Züchter zurückverkauft hatte. Dieser wußte, daß sie die Vögel gekauft hatte, stellte sich aber dumm und wollte 5.000 Euro für das Zuchtpaar haben. Sie einigten sich schließlich auf 3.000, Was blieb ihr anders übrig?
 
Ist deine Frage wegen einer aktuellen Situation, oder fragst du schon mal vorab, falls es mal zu einer Trennung kommt?

Ich meine, der Graue ist vor 8 Tagen erst bei dir/euch eingezogen und schon zum Streitobjekt, das wäre ja echt traurig.
 
bis einschliesslich Post 8 komm ich aus dem Staunen nicht mehr raus....:nene:
 
Also, wenn ich solche Gedanken in einer laufenden Beziehung hätte, würde ich vor allem die Beziehung in Frage stellen und selber aktiv werden, bevor ich ein "Trennungsopfer" würde...

Wer bezahlt hat, ist doch nicht immer Eigentümer. Schenkung ist doch auch rechtskräftig - und welche Schenkung wird schon schriftlich dokumentiert.

Es kann keiner verkaufen, was ihm nicht gehört, das ist ein nichtiges Geschäft - soviel zu den Kakadus, das hätte gerichtlicher Klärung bedarft und der Mann hätte dumm geguckt und nicht die Frau 3000 Euro für IHRE Vögel nochmal bezahlt.

Schnell zum Anwalt, Rechtsauskunft einholen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist! Denke aber, wer als Besitzer bei der Behörde registriert ist, gilt auch als solcher und dann ist die Rechtslage im Ernstfall ziemlich klar.
 
Hallo.

Also...Vögel gelten hierzulande leider immer noch als Gegenstand...also ist auch derjenige Eigentümer, der auf dem Kaufvertrag steht. Wie es allerdings möglich ist, sie auf anderen Namen bei der Behörde zu melden, weiß ich nicht.
Nichts desto Trotz sind am Ende die Vögel mal wieder die Leidtragenden...

LG, Olli
 
Wie es allerdings möglich ist, sie auf anderen Namen bei der Behörde zu melden, weiß ich nicht.

Olli, das geht ganz einfach -- einmal hat mein Mann anstatt ich einen Übergabevertrag unterschrieben und mit einer Kopie für die Behörde von diesem Vertrag habe ich dann den Grauen angemeldet, eben weil eh alle Tiere einschließlich der ZG auf meinen Namen laufen.

Da fragt oder guckt keiner, wer denn den Vertrag unterschrieben hat.
Eingetragen wird derjenige, der die Anmeldung unterschreibt.
 
Aja...alles klar, danke.
Nichts desto trotz bleibt der Mann, wenn er den Kaufvertrag unterschrieben hat, der Eigentümer...kann mir nicht vorstellen, dass die Anmeldung bei der Behörde durch eine andere Person daran etwas ändert (rechtlich gesehen).

LG, Olli
 
Ich bin mir nicht sicher, ob nicht der für den der Vogel gemeldet ist der Eigentümer ist... ich meine ich hätte sowas schonmal gelesen... bin mir aber absolut unsicher.
Frag doch mal bei der Behörde nach.
 
Hallo Moni,

das würde doch keinen Sinn machen.
Wenn mein Freund ein Auto kauft und lt Kaufvertrag der Besitzer ist, dann gehört das Auto doch nicht plötzlich mir, nur weil es evtl. auf meinen Namen angemeldet wird.

Besitzer/Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht.
 
Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, ich weiß noch es war so, ein Kakadu, welche Art weiß ich nicht mehr flog jemand zu. Er war nicht gemeldet bis dahin. Derjenige der in bei sich aufgenommen hatte meldete ihn an und als der Besitzer durch einen Zufall ein halbes Jahr später drauf kam wo der Vogel ist, wollte er ihn wieder haben, aber er war gemeldet auf den "Fänger" und hatte damit keine Chance.
Ob er einen Kaufvertrag hatte weiß ich nicht. Das wäre aber doch dann auch so, dass der Vogel dem gehört, der ihn gemeldet hat, oder?
Nur ich weiß wirklich nicht mehr wo ich das gelesen hatte, sorry,...
Unlogisch usw. kommt mir das auch vor.
Wäre wirklich gut zu wissen wie das sich rechtlich wirklich verhält.
 
So:

Die Anmeldung, egal auf welchen Namen, hat keine Eigentumerzeugende Wirkung.

Wenn jemand schon mal mit Verstand sich diese Anmeldung durchgelesen hat, so wird er feststellen, dass dies eine "Meldung über die Bestandsveränderung" ist.

Mein Bestand kann sich aus allerlei Vögeln zusammen setzen, egal ob gekauft, geliehen, zugeflogen, oder sonst was.

Zum Kaufvertrag und Besitzanspruch:

Der Eigentümer einer Sache hat regelmäßig einen Herausgabe- und Besitzanspruch, es sei denn, es steht dem eine anderweitige Vereinbarung entgegen.

Wo dieser schriftliche Kaufvertrag in der Kette erd Eigentumübergänge einzuordnen ist???
Kann ich was kaufen, und es weiter schenken. Kann ich was kaufen, und weiter verkaufen ohne schriftlich abgefassten Vertrag. So ist das.

Also müsste man schon wissen, was der Mann mit dem Vogel gemacht hat, nachdem er ihn gekauft hat. Hat er ihn denn überhaupt "wirklich selbst" gekauft, oder im Auftrag.

@ Spirit:
Warum bis Post 8?
Es besteht latent eine Nachweisproblematik über den tatsächlichen Sachverhalt. Olli Geierhirte schrieb mir auch mal, hier geht es nicht um Rechtsberatung, das vesrsteht sich ja von selbst, sondern es ein Forum über Erfahrungsaustausch. Allerdings, wenn die Posts dahin gehend verfasst sind, das Rechtsbeugung oder Vortäuschung falscher Tatsachen angeraten wird, zaunpfahlmäßig und so, dann gibt es bei mir eben nur noch kopfschütteln.
 
es ist so:noch habe ich mich nicht getrennt,haben uns erstmal ausgesprochen und versuchen es nochmal miteinander.wollte mich nur informieren,falls es nicht gut geht.esist auch kein kaufvertrag,sondern eine betätigung das der züchter den vogel an meinem mann übergeben hat.streitfaktor ist der geier auch nicht.möchte mich nur absichern,weil man ja nicht weiss,was in männerköpfen vorgeht.
 
Thema: frage zum besitzanspruch

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