Fernsehbericht/Beschlagnahmung eines Graupapageifundtiers

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Kirsten08

Kirsten08

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Hallo zusammen,

meine Freundin rief gerade an und teilte mir folgendes mit:

Im Fernsehen Kanal " eins extra " (mir unbekannt) kam folgender Bericht:

Eine Familie fand einen Graupapagei wohl schon halb verhungert nam ihn bei sich auf.Da der Graue keinen Ring anhatte konnte er keinem zugeordnet werden.Es wurde alles angeschafft sprich Käfig u.s.w. nun soll der Graue aber (wahrscheinlich vom Ordnungsamt) beschlagnamt werden weil er alleine gehalten wird und keinen Partner hat.Der jetzige Halter soll ihn bis Donnerstag dort abgeben ansonsten würde er bestraft werden.
Hoffe ich habe alles richtig wiedergegeben.
Der Sender scheint in NRW zu sein.Aber kann das alles so stimmen, das man eventuell per Gesetz dazu gezwungen werden kann, Papageien nur als Paar halten zu dürfen?
Hat vielleicht jemand den Bericht gesehen?
Wie schon erwähnt,habe es selbst nur erzählt bekommen.

LG Kirsten8o
 
Nöö..

Nöö...wegen Einzelhaltung eine Beschlagnahmung?!Es gibt kein Gesetz nachdem Papageien paarweise gehalten werden müssen.Vielleicht war es ein Wildfang,illegal importiert,und wurde deshalb beschlagnahmt.:)
 
Da sieht man mal wieder, wie es in unserem Land abläuft! Menschen die was gutes tun werden auch noch bestraft! Habe den Bericht zwar nicht gesehen, aber wenn das stimmt kommt mir gleich die Galle hoch! Kein Amt fragt bei der Anmeldung ob man noch einen Partnervogel für den Papagei hat oder nicht! Jedenfalls hat die Untere Landschaftsschutzbehörde bei mir nicht gefragt - auch als unser Max kam kein Problem ebenso bei Biene!
 
Hallo,

soweit ich das verstanden habe ,haben die Leute den Grauen irgendwo draußen gefunden und halt mitgenommen und behalten.

Gruß Kirsten
 
Da kann man doch von Glück reden, für den kleinen Grauen! Aber es gibt halt Behörden die das nicht begreifen. Ich denke mal den Kleinen hat jemand ausgesetzt! Denjenigen sollte man kriegen - der Vorbesitzer kann ja den Ring auch entfernt haben - damit man nicht nachvollziehen kann wo der Graue herkommt!
 
Kapiere ich nicht. Was hätten die Leute denn tun sollen? Ihn da sitzen und verhungern lassen:?
Die sollen sich mal lieber die ganzen Tierquäler vornehmen, die sich dauernd Tiere anschaffen und diese misshandeln nur damit sie sich "stark" fühlen!!!!!!!!
 
Habe den Bericht leider nur zur hälfte gesehen....den Schluß natürlich.
Der "Finder" sollte sogar irgendwie in Haft genommen werden....keine Ahnung warum. Es ist in NRW und es wurde bei uns in der Lokalzeit gesendet, sie wollen aber an dem Fall dran bleiben. Bin echt mal gespannt wie das da weitergeht.
 
Lief gestern im WDR -- Lokalzeit Düsseldorf.

Der Graupapagei wurde gefunden, konnte aber trotz der Ringnummer niemandem zugeordnet werden.
Die Behörde die jetzt eingegriffen hat ist die ULB des Kreises Mettmann.

Der Graue wird, da nicht legalisiert, beschlagnahmt.
Hintergrund der Beschlagnahme ist neben dem Gesetz, weil er nicht so einfach legaliesiert werden kann, (auch) dass er bei der Familie die ihn gefunden hat nicht artgerecht, sprich in Einzelhaltung lebt.
Die Behörde besteht auf artgerechte Haltung wenigstens zu zweit, mit der Begründung, dass Papageien nun mal Schwarmtiere sind.

Am Donnerstag wird er abgeholt und in eine Pflegestelle gegeben, wo er vergesellschaftet/verpartnert werden soll.
Hat er/sie (DNA steht noch bevor) einen Partner gefunden, darf er zusammen mit ihm wieder in die Familie zurück.

Eine evtl. Haftstrafe droht nur, wenn sich der Familienvater gegen die Beschlagnahme widersetzt.............was er aber nicht tuen wird, da der Familie ein Besuchsrecht im neuen Pflegeplatz eingeräumt wurde.

Die Aktuelle Stunde wird auch weiter über Hugo berichten.

Diese Beispiel zeigt doch, dass einige Behörden mitdenken und gegen Einzelhaltung aktiv werden, auch wenn das jetzt im Moment für den Grauen und der Familie nicht ganz so toll ist.
Ich finde es gut, dass unsere Behörde in Mettman da nicht groß fackelt.

Und mal ehrlich, im Grunde ist es doch jetzt nichts anderes, als wenn die Familie aus eigenem Antrieb ihren Papagei in eine Partner-Vermittlungsstation gebracht hätte -- sie bekommen ihn ja wieder.
 
Also ich verstehe so einige User garnicht,wenn mein Vogel weg fliegt- und daß er ausgesetzt wurde sind ja nur wilde Spekulationen-dann möchte ich ihn doch ehrlicherweise wieder bekommen,oder wäre euch das egal?:(
 
Was?

Heißt das jemand der beim Züchter einen Papagei gekauft hat-dem dieser einfach weg genommen werden kann obwohl der für den nächsten Wurf gleich wieder einen Vogel bestellt hat.
Kann doch nicht jeder gleich 2 kaufen wenn es bei den Züchtern zumeist 3 Eier gibt-muss man sich doch dann oftmals erst für eine der nächsten Bruten vormerken lassen,was soll denn so etwas!8(
Und 90 Prozent der Papageien leben doch in Einzelhaltung(Einzelhaltung ist sicherlich nicht richtig!)-werden die Vögel jetzt in einer "Grossratzia"alle beschlagnahmt-so 2-3 Millionen Papageien,vom Welli bis zum Ara?
 
Nöö...wegen Einzelhaltung eine Beschlagnahmung?!Es gibt kein Gesetz nachdem Papageien paarweise gehalten werden müssen.

Ein Gesetz nicht, aber die Mindestanforderungen für die Haltung von Papageien definieren dies ganz klar.

Papageien sind paarweise oder in Gruppen zu halten.
Es gibt Behörden die berufen sich auch darauf, was ich ganz toll finde.:zustimm:
 
Ja ich habe es gestern gesehen. Komme aus NRW
Es kam in Owl Aktuell.
Ich fand es gut das der Vogel beschlagnahmt wurde weil sie ihn alleine halten!!!

Wer den Bericht auch gesehen hat:
Habt ihr euch mal den viel zu kleinen Bauer angeguckt!!!!
 
Hallo liebe Leser,

wir sind die Fam. Eigen aus Velbert, der man von Rechtswegen den Papageien entzogen hat. Richtig ist, dass der Graue zur Vergesellschaftung zur Vogelnotstelle nach Ratigen gebracht worden ist.
Fakt ist, dass es dem Grauen nach seiner Zwangsentfernung aus unserem Haus nicht mehr gut ging, er hat die Futteraufnahme verweigert, begonnen sein Federkleid im Brustbereich zu zupfen etc.
Dieser Zusatnd wurde dem Herrn Dr. Veterinär durch die Vogelnotstelle mitgeteilt, Herr Dr. stattet eine Besuch in Ratingen am Mo. den o5.o3.2oo7 ab.Hier hat der Leiter der Notstelle, Herrn Dr. hingewiesen, dass es sinnvoller wäre den Grauen der Fam. also uns zu übergeben, um das Wohl des Tieres zu wahren. Das Paradoxe ist, Herrn Dr. darf man als mündiger Bürger in keinsterweise widersprechen, was ich wohl bei seinem Ansinnen getan habe.Hierzu erkläre ich später noch etwas. Herr Dr. hielt es für notwendig, den Grauen an eine Person zu übergeben, der sich als angeblicher Eigentümer in Form eines Kassenbon in Mettmann legitimiert hat. Somit erhielt ich zum Mittwoch den o7.o3.2oo7 eine Email aus Mettmann, dass der Graue nicht mehr in Ratingen sei,stutz. Mit sofortigem Anruf beim Amt Mettmann erklärte mir der Leiter der Unteren Landschaftsbehörde, dass Sie,also das Amt es als richtig angesehen hätten, den Grauen an diese Person zu übergeben.Mit sofortigem Schreiben habe ich die Behörde über das nach BGB Fundrecht in Kenntnis gesetzt und die Behörde aufgefordert, den Vogel sofort einzuziehen.Mir als rechtmäßiger Finder der Sache,der seiner Meldepflicht nachgekommen ist,kann eine Person,die sich 8 Monate nicht bemüht hat Ihr Tier als vermisst bei einer Behörde zu melden, dass Tier enteignen.Ferner ist es noch wahnsinniger,was sich das Amt erlaubt hat, mit der Einziehungs-und Beschlagverfügung hat das Amt erst nach 8 Monaten den 1 Brief an uns übermittelt. Hier hat das Amt klar gegen geltendes Recht verstossen, denn das Fundgesetz sagt klar aus, dass die Fundsache,so wird auch ein Tier bezeichnet, nach 6 Monaten in den Besitz des Finders übergeht.Somit hatte das Amt überhaupt keine rechtliche Handhabung das Tier einzuzeihen.Mit Schreiben vom vom 27.o2.2oo7 hatt uns das Amt nach langem hin-und her,die Zusage schriftlich erteilt,dass der Graue nach Vergesellschaftung mit Partner oder auch ohne Partner an uns übergeben wird,mit dem Hinweis, "wenn sich etwaiger Eigentumsansprüche der Eigentümer melden sollte". Dieser Hinweis ist juristisch absolut nicht haltbar,da dieser Zusatz erst 8 Monate nach unserer ordnugsgemäßen Anzeige des Fundes verfasst wurde.
Zur Erklärung warum Herr Dr. ein wenig sauer auf uns ist:
Das Amt wollte uns nicht mitteilen wohin der Vogel gebracht werden sollte und es wurde auch klar geäußert, dass wir den Grauen auch nicht zurück bekommen würden (Telefonanruf der Sachbearbeiterin der Landschaftsbehörde vom 22.o2.2oo7) und im übrigen sei ein Schreiben des Amtes an uns unterwegs. Freitag den 23.o2.2oo7 erhalten wir das amtliche Dokument mit der Verfügung etc. Mit diesem Schreiben hat mir das Amt klar zu erkennen gegeben, dass ich als Einzelperson kein Rechtsbewußtsein habe. Hier wird man dann stinksauer, da wir es waren,die das Fundtier gemeldet haben. Wir haben uns 8 Monate fürsorglich um das Tier gekümmert. Wir haben uns nach 8 Monaten beim Amt gemeldet, weil so behaupte ich die Behörde völlig überlastet ist.
Soll ich bzw. wir uns so ein Vorgehen der Behörde gefallen lassen,NEIN.
Ich habe Horst das Versprechen gegeben für Ihn zu kämpfen!
Nochmals betonen wir ganz klar, dass nicht unser Interesse im Vordergrund steht, sondern das Wohl des Vogels.
Mit mehreren Schreiben sowie dem Widerspruch gegen die Verfügung haben wir nichts vom Amt gehört, im Gegenteil der Amtsleiter hat nach einem Telefongespräch eines ortsansässigen Politiker zugestanden, dass Schreiben mit der Rückgabe des Tieres überhaupt nicht zu kennen. Wie bitte, ist der Amtsschimmel im Schweinsgalopp durch die Behörde gelaufen?
Weiter ist der Amtsleiter der Auffassung, dass Herr Dr. den ganzen Vorfall bzw. die Rechtslage zu klären. Jetzt werde ich aber richtig sauer, denn ein Herr Dr. hat nur die Pflicht und Aufgabe die artgerechte Haltung zu überprüfen, die rechtliche Lage ist Sache der unteren Landschaftsbehörde, die zeigt sich aber nicht einsichtig. Sollten wir bis Mittwoch den 14.o3.2oo7keine Erklärung von Amtswegen erhalten, werden wir uns an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf wenden, natürlich nur mit Hilfestellung von Frau Cloppenburg (WDR Chefredaktion Düsseldorf).
So nun ist der Sachverhalt vielleicht ein klein wenig verständlicher.
Vielleicht habt Ihr ja Lust Euren Frust an die Lanschaftsbehörde nach Mettmann weiter zu leiten, damit die herrschaften dann mal was zu lesen bekommen.
Mit freundlichem Gruß
Fam. Eigen aus Velbert
 
Hallo Fam. Eigen,

ich kann mir gut vorstellen, wie traurig Ihr über die ganze Geschichte und deren Verlauf seid :trost: !

Man schließt so ein Tier schließlich auch in sein Herz ein, wenn man sich so lange darum bekümmert.

Anderseits ist es natürlich auch für den ehemaligen Vorbesitzer schön, den vermissten Vogel wieder zu bekommen.
Man weiß ja auch nicht genau, welche Anstrenungen er genau unternommen hat, um den Vogel wieder zu finden :o .

Schon alles blöd :( .

Leider kenn ich mich rechtlich nicht so gut aus, was in diesem Fall möglich ist oder nicht, daher verschieb ich mal ins entsprechende Forum ;) .

Ich drück Euch die Daumen, dass sich irgendwie eine Lösung finden läßt, mit der alle Beteiligten gut leben können und die vor allem im Interesse des Grauen ist :zwinker: .
 
Hallo!

Ich habe mir die ganzen Beiträge hier zu diesem Thema durchgelesen und bin einfach nur schockiert!!

Da tut diese Familie etwas gutes dem Grauen und rettet ihm so sein leben und dann werden sie im grunde auch noch Bestraft dafür.... :nene:

Dem Vogel ging es anscheinend prima bei euch und ihr wart ja auch einer Vergesellschafung nicht abgelehnt... und jetzt ist der kleine Kerl wohl total unglücklich weil er seine neu lieb gewonnene Familie verloren hat!!!

In meinen Augen hat diese Familie alles richtig gemacht!!!!!!!!!!!! :prima:



Ich drücke euch ganz fest die Daumen!!!

Bleibt stark und bei eurer Überzeugung!!!

*( Macht alles öfentlich per TV ect. um die Behörden so etwas unter Druck zu setzten und das falsche Verhalten ganz Deutschland zu zeigen!!!!!!!)



:trost: :trost: :trost: :trost: :trost: :trost: :trost:



LG
Bille
 
Thema: Fernsehbericht/Beschlagnahmung eines Graupapageifundtiers

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