Papageienhaltung ein Kündigungs grund? Bitte Schnell ist wichtig

Diskutiere Papageienhaltung ein Kündigungs grund? Bitte Schnell ist wichtig im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - Hallo Meine Vermieterin machte grad ärger angeblich bräuchte sie Graue nicht dulden und das würde sie auch nicht... stimmt das?
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Selina von Drac

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Hallo

Meine Vermieterin machte grad ärger angeblich bräuchte sie Graue nicht dulden und das würde sie auch nicht... stimmt das?
 
Hallo Selina,
ich fürchte das stimmt! Lt. Aussage des Mieterbunds bei dem wir vor Anschaffung Erkundigungen eingeholt haben, muss die Papageienhaltung vom Vermieter genehmigt werden!
Hat Sie denn gesagt was sie genau stört? Vielleicht findet man ja noch eine Lösung.
Liebe Grüße
Kati
 
Ja, die will uns raus haben das stört sie angeblich kreischt das Kind und die Vögel und sowieso und überhaupt.
 
Hallo,

wenn sie Euch sowieso raushaben will und schon einen Grund sucht,würde ich mir überlegen,mir eine neue Wohnung zusuchen!

Lg Klonni
 
Ich will aber nicht ausziehen... schon allein weil ich mit den idioten noch ne Rechnung offen habe...
 
Ich denke nicht, dass sie euch deswegen kündigen kann, allerdings dürfte sie darauf drängen, dass ihr die Tiere abgebt... ganz schnell zum Mieterverein und beraten lassen! Viel Erfolg!
 
Okay,aber wenn jemand einen Grund sucht,dann wird er auch fündig!Du mußt ja ständig auf der Hut sein,was Du sagst oder machst!
Ich habe diesen Terror auch schon durch!
Irgendwann spielten meine Nerven nicht mehr mit...

Sorry,das sollte nicht so hart klingen :trost:

Klonni
 
Oki anders Irgend eine Chance das ganze zu gewinnen und die Vögel behalten zu dürfen?
 
Vielleicht mit den Nachbarn reden?Wenn die kein Problem damit haben...!Auch ein Vermieter muß eine Begründung bringen.

Ilka
 
Zunächst ein mal einen genauen Blick in den abgeschlossenen Vertrag werfen. Gibt es keinen speziell Fixierten, gilt das BGB.
Ist einer schriftlich vorhanden, unterscheiden, ob er dem AGBG unterliegt, oder nicht. Wegen der Wirksamkeit eventueller Klauseln.
Und dann solltest DU auch schon wissen, wohin die Reise geht...
 
Zu laut ... angeblich... im Mietvertrag stehen nur Hunde als verboten Katze muss abgesprochen werden...
 
Hallo,

es dürfte schwer werden dich aus der Wohnung rauszuwerfen nur weil du einen Papageien hältst. Selbst wenn du einen Hund unerlaubter Weise hältst kann der Vermieter dich nicht raus werfen. Anders ist es wenn der Papagei die ganze Zeit Krach macht und die Nachbarn sich bescheren und dies auch beweisen können. Arbeite selbst beim Makler und kenn mich ein wenig damit aus. Klar sitzt der Vermieter am längeren Hebel u. wird dir eventl. das Leben zur Hölle machen mit Mieterhöhungen usw.
 
Ätz.. könnte die mal bitte jemand vom Blitz erschlagen lassen?
Naja, die Vögel krakelen hin und wieder mal aber nicht übermäßig denke ich...
Naja, zur Not ziehen wir doch aus...
 
Selbst wenn Vogelhaltung oder auch beispielsweise Hundehaltung nicht verboten sind, heißt das noch lange nicht, dass man einen Freifahrtsschein hat. Sind nämlich die Tiere zu laut, muss man damit rechnen, sie abschaffen zu müssen. Und da würde ich lieber umziehen, egal ob da noch eine Rechnung offen ist.
 
Sobald sich die anderen Mieter durch die Vögel eingeschränkt fühlen, bringt der schönste Vertrag und die besten AGB nichts... Kein Richter der Welt wird die Grauen als "Ziervögel" wie Wellis oder Kanarien einstufen. Selina, hier im Forum wirst du eh keine verbindliche Rechtsauskunft bekommen können. Such den Dialog mit deinem Vermieter und den Nachbarn und erkundige dich beim Mieterverein o. ä.
 
Hallo Selina,

ich würde auch mal beim Mieterbund nachfragen und mit dem Vermieter und Nachbarn sprechen ;) .

Wenn ich aber diesen Satz genau lese,
Ja, die will uns raus haben das stört sie angeblich kreischt das Kind und die Vögel und sowieso und überhaupt.
wage ich zu bezweifeln, ob Ihr auf Dauer dort wieder Frieden bekommt, da ja wohl auch das Kind schon zu stören scheint :traurig: .

Ich persönlich würde mich unter den Umständen wohl lieber auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen, ganz ehrlich :trost: .
 
Drück dir ganz feste die daumen:zustimm: das du die geier und die Wohnung behalten kannst!!!
 
Hi,

In vielen Mitverträgen steht doch dass die Haltung von Hunden und Katzen nicht gestattet ist,aber die Haltung von Kleintieren(z.b Hamster,Vögel)erlaubt ist.Wenn das da so steht dann müsste doch ein Grauer da gehalten werden dürfen?

Ente
 
Hi,

In vielen Mitverträgen steht doch dass die Haltung von Hunden und Katzen nicht gestattet ist,aber die Haltung von Kleintieren(z.b Hamster,Vögel)erlaubt ist.Wenn das da so steht dann müsste doch ein Grauer da gehalten werden dürfen?

Ente


Wie in diesem Thread bereits mehrmals gesagt wurde: ein Grauer fällt mit Sicherheit nicht unter die Kategorie "Ziervögel", die innerhalb dieser Mietverträge gestattet sind.
 
Hi,

ja, Papageien zählen nicht zu den "üblichen" Vögeln, die man in Mietwohnungen hält.

Selbst bei unseren Augis hat der Hausmeister zuerst skeptisch geschaut, weil er sowas noch nie gesehen hatte, aber er war ziemlich lange da, die beiden hatten einen guten Tag und haben viel gekuschelt und nicht laut aufgedreht.

Da war er dann überzeugt, dass sie nicht lauter als Wellis sind, von denen man auch nicht unbegrenzt viele halten darf.

Viele Grüße,
Britta
 
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