Zuchtgenehmigung in Hamburg - Erfahrungsbericht

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DeichShaf

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Hallo zusammen,

nun habe ich also die Zuchtgenehmigung bekommen. Und da bislang eine Art Sammlung der Anforderungen aus den verschiedenen Bundesländern fehlt, wollte ich gerne mal so etwas anfangen:

Bundesland:
Hamburg

Zuständig:
Das jeweilige Bezirksamt, dort Amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung, Abteilung Veterinärwesen

Zuchtgenehmigung:
Privat, nicht gewerblich: 22,50 Euro.
Gewerblich nach §19 BSSchG: ~130,- Euro
(Stand: Nov.2007, Angaben ohne Gewähr, da sich die Preise natürlich auch ändern können!)

Auflagen:
Nicht gewerbliche Zucht: Artgerechte Haltung der Tiere, Freiflug, vogelsichere Räume, ein Raum, in dem ein krankes Tier gesondert untergebracht werden kann. Alle von Vögeln bewohnten Räume leicht zu reinigen. Nistgelegenheiten entsprechend der Art. Zuchtgenehmigung wird in der Regel für ein, maximal zwei Paare erteilt.
Gewerbliche Zucht: Artgerechte Haltung der Tiere, Freiflug, vogelsichere Räume, Quarantäneraum (vollflächig gefliest), Einhaltung der Hygiene, alle von Vögeln bewohnten Räume leicht zu reinigen, Nistgelegenheiten entsprechend der Art.

Fragebogen, Fragen zur Zuchtgenehmigung:
Es wird ein Fragebogen zugesandt, für dessen Beantwortung etwa eine Woche Zeit verfügbar ist. Für gewerbliche Züchter wird im Rahmen der Begehung durch den/die ATA eine weitere Sachkundeprüfung durchgeführt. Der Fragebogen enthält Fragen zu den Themen Seuchenschutz, Anantomie, Tierschutz, Arzneimittelgesetz und Aufzucht, der (wenn man sich damit etwas befasst hat) leicht zu beantworten ist.

Sonstige Informationen:
Für private Züchter wird die ZG nur für ein oder maximal zwei brütende Paare erteilt. Es erfolgt noch eine Beratung durch den ATA bei der Begehung, sofern diesem mögliche Kritikpunkte auffallen. Bei uns war es der Fernseher im Wohnzimmer, der tierschutzrechtliche Bedenken hervorgerufen hat. Ich konnte zum Glück und guten Gewissens sagen, dass der nur selten länger als bis zu den Nachrichten in Betrieb ist.

Es wird empfohlen, die Küche nicht als Quarantäneraum zu benutzen. Weniger um das Tier vor möglicherweise gefährlichen Dämpfen zu schützen, sondern wegen der Ansteckungsgefahr beim Zubereiten von Speisen.
 
Thema: Zuchtgenehmigung in Hamburg - Erfahrungsbericht

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