FRAGE zum Thema Zuchtgenehmigung

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Kuschelcorsa

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Chaos-Miez'
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938
Hi, hier im Forum stösst man immer wieder auf Beiträge, in denen drauf hingewiesen wird, dass das Züchten von Wellensittichen ohne Zuchtgenehmungung in Deutschland verboten ist..
das verstehe ich auch, aber jetzt würde mich interessieren, ob ich, wenn eines meiner Mädels Eier legen würde, und ich die Küken auch selbst behalten würde, auch einen Zuchtgenehmigung haben muss, oder ob ich die Eier aufstechen oder austauschen muss, wenn ich keine ZG habe..
Das würde ich nämlich nicht übers Herz bringen!!!

ICh lege es natülich nicht drauf an, dass es zum Nachwuchs kommt, aber falls es als "Unfall" (ich weiß, sind selten...) kommen würde, würd ich gern wissen, was ich machen soll..


Könnt Ihr mir da bitte weiterhelfen???


LG
Claudia
+ Bobby, Bacardi, Tequila, Calvados, Batida und Malibu
und Romeo & Flocke,
Rocky und Gizmo
 
Egal, ob nur für Dich oder zum Weiterverkauf, ZG ist Pflicht.
Es geht dabei auch nicht um irgendwelche Diskriminierung oder ähnliches, sondern um auf den Menschen übertragbare Krankheiten.
Deswegen die ZG!
Nachzucht ohne ZG kann im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro als Strafe bringen.
 
hmm, okay, danke!
Wie gesagt, ich hab auch nicht vor zu züchten, ist ja nur für den Fall der Fälle gedacht, wenn halt was passiert..

Wo bekomme ich eine zuchtgenehmigung, und welche Kosten kämen da auf mich zu???
Hab nur was gelesen, dass man Fragen zu Haltung, Zucht und Krankheiten beantworten muss, gibt es sonst noch Voraussetzungen, die ich mitbringen muss, um die ZG zu erhalten?
 
Das ist von Land zu Land unterschiedlich,
erkundigt Euch am besten bei dem für Euch zuständigen Amtstierarzt.

Neben dem Wissen um eine artgerechte Haltung, Krankheiten, Brut, Zucht und Pflege und den geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten wird noch ein gesonderter Raum, der Quarantäne-Raum (ein Gäste-WC reicht) gefordert!
 
In Deutschland ist die ZG,

bei der Sittichzucht pflicht. So gesehen soll sie die Bevölkerung vor der auf den Menschen übertragbaren Psitakose schützen, deshalb die Gesetzliche Psitakose Verordnung. Krankheit = Meldepflichtig - Eine Art Lungenentzündung. In den meisten Bundesländern muß man für die ZG 18 Jahre alt sein.
Also Zucht zur persölichen Erbauung = Verboten, Strafe droht.

Diese Krankheit gibt es auch bei anderen Vögel, da heißt sie anders. Für diese Vögel ( Enten etc. ...) braucht man keine ZG.

Folgedessen dürfen Kanarien, Finken etc. ohne Zuchtgenehmigung gezüchtet werden. Auch schon im jugendlichen Alter. Bis auf einige Ausnahmen, besteht hier keine Ringpflicht!

Jedoch seit der Geflügelpest, sind alle Zuchten dem Ordnungsamt zu Melden und aúch bei Weitergabe und Kauf und Verkauf ist eine Liste zu führen. Das ist das neueste.

Gruß
Hans-Jürgen :0-
 
Okay, danke.
Ich werde mich morgen mal bei unserem Ordnungsamt erkndigen...
Meine Wellensittiche leben bei mir in meinem Zimmer, haben zu sechst einen Käfig mit den Mmaßen 100x75x110cm, und rund um die Uhr Freiflug...
Der Käfig steht in meinem Wohnzimmer, (ca 18m^2)..

Wie gesagt, möchte nicht unbedingt züchten, sondern nur für den Notfall gerüstet sein... :)


Wenn Ihr noch Tipps oder Ratschläge habt, immer her damit...
:D :D :D
LG
Claudia
 
Haste mal hier nachgesehen? Ist gleich das erste Thema ganz oben im Welliforum. Komischerweise werden die oben festgemachten Themen von sehr vielen Usern völlig ignoriert, ebenso wie die sehr hilfreiche Suchfunktion. ;)
 
Ausserdem brüten Wellis nicht einfach so, die brauchen dafür auch bestimmte Voraussetzungen, also gibt es den von Dir erwähnten Notfall nicht.............
 
Na ja, wie man ab und zu in diesem Forum lesen kann, kommt es schon dann und wann zur ungewollten Eiablage! :s
Richtige Brutpflege sollte zwar dann nicht vorkommen, aber der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen.
Und wenn dann irgendwo was lebendiges piepsen würde, könnte ich da auch nicht einfach nen Schlußstrich drunter ziehen! :~
 
Baumbart schrieb:
Und wenn dann irgendwo was lebendiges piepsen würde, könnte ich da auch nicht einfach nen Schlußstrich drunter ziehen! :~

DAS verlangt auch niemand, aber bis das geschieht vergehen mind. 18 Tage udn in denen kann man etwas unternehmen, entweder das Ei legalisieren oder rechtzeitig wegnehmen............. 8)
 
Thema: FRAGE zum Thema Zuchtgenehmigung

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