polizeiliche Überprüfung von Verkaufsanzeigen für Papageien ?!?

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Brigitta

Guest
Hallo Ihr,

habe kürzlich etwas gehört, was für jeden interessant sein dürfte, der einen Papagei verkaufen muss oder möchte und deswegen eine Kleinanzeige im Internet in den dafür vorgesehenen Anzeigenmärkten aufgibt.

Nach dieser Information soll die Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei die in den Anzeigen angegebenen Telefonnummern zwecks Anschrift verifizieren und dann überprüfen, ob unter dieser Anschrift der zum Verkauf angemeldete Papagei auch ordnungsgemäß gemeldet und beringt ist.

Ein Freund von mir arbeitet bei der Polizei. Ich habe ihn gebeten, diese Aussage mal zu überprüfen. In seinem Bundesland wird diese Praxis weder von der Polizei noch von der Naturschutzbehörde so betrieben.

Auch habe ich mal hier mit unserer Naturschutzbehörde darüber gesprochen - auch dort ist diese Praxis unbekannt. Beide Stellen (Polizei und Naturschutzbehörde) gaben an, dass sie ausschließlich BEGRÜNDETEN bzw. ANGEZEIGTEN Verdachstmomenten nachgehen. Eine wie zuvor beschriebene "Präventivmethode" zur Verhinderung des Handels mit nicht gemeldeten bzw. beringten Papageien kennt man in diesen beiden Bundesländern (SH +B) absolut nicht. O-Ton: "Wir haben schon genug mit den tatsächlichen Verdachtsmomenten zu tun, da brauchen wir nicht noch welche suchen".

Hat jemand von Euch schon mal von so einer Praxis gehört bzw. so etwas selber erlebt? Falls jemand nicht öffentlich anworten will: PN und/oder Email sind auch willkommen.

Nicht, dass ich Vögel zum Verkauf inseriere oder aber dies möchte. Aber interessant für den, den es betreffen könnte, dürfte DAS wohl sein, oder? Ich frage mich, ob eine solche Praxis - wenn sie denn tatsächlich existiert - mit unseren Gesetzen in Einklang steht. Das passt doch gar nicht zum Datenschutz - zumal, wenn KEIN Anfangsverdacht vorliegt, oder?

Gruß
Brigitta
 
Halte ich für unwahscheinlcih, die MAnpower das durchzuführen haben die gar nciht. Die kommen ja kaum noch bei den Anzeigen (also nicht Zeitungsanzeigen sondern wenn jmd wg Tierschutz anzeigt) hinterher.

LG,

Ann.
 
Hallo Ihr,

ich halte das ja irgendwie auch für total unwahrscheinlich. Aber mir wurde gesagt, dass sich so jemand den Besuch bzw. die Überprüfung seitens der Naturschutzbehörde eingefangen hat. Vorstellen kann ich mir das aber auch nicht wirklich. Hat man da versucht, mir einen Bären aufzubinden?!?

Ich denke, wenn man schon Besuch von der Naturschutzbehörde bekommt bzw. von dieser überprüft wird, dann muss da doch wohl eine konkrete Anzeige oder bzw. zumindest ein fundierter Anfangsverdacht durch eine Anzeige da sein, oder? Denn so auf blauen Dunst, das kann ich mir auch nicht vorstellen! Und wie gesagt, wie soll das mit dem Datenschutz konform gehen?

Da wird ja auch nicht bei Autoanzeigen sporadisch überprüft, ob das gestohlene Auto bzw. ob die auch ordnunggemäß gemeldet und vesichert sind.

Gruß
Brigitta
 
Vielleicht ist er angezeigt worden. Das wird ja von den Zuständigen vertraulich behandelt.

Und? Aus Neugier: war die Kontrolle berechtigt?

LG,

Ann.
 
Hallo Ann,

die Kontrolle war NICHT berechtigt! Die Volieren dort sind lt. Naturschutzbehörde mehr als ausreichend groß. Größer als in den Empfehlungen vom Landwirtschaftsministerium vorgeschrieben. Sauberkeit, Futter, Voliereneinrichtung etc. sind auch o.k.

Aber trotzdem hat diese anonyme Anzeige jetzt dazu beigetragen ,dass ein ein Papagei sein neues Heim verliert. Es gibt da ein paar (wohl lösbare) Papierschwierigkeiten - aber der neue Besitzer hat jetzt wegen der vorher gelaufenen Anzeige Angst bekommen. Das kann ich verstehen, solchen Stress hatte ich ja auch mal - allerdings erfolgreich abgewehrt. Und das alles zum Wohle des Vogels?!?

Warum suchen manche Leute immer Rechtshändel?

Gruß
Brigitta
 
Hi Brigitta

eine solche praxis wie du sie beschreibst, gibt es nicht.
entweder ist derjenige angezeigt worden oder es sind wieder mal betrüger unterwegs.
das gabs ja schon öfters, dass leute ( betrüger denn anders kann man diese nicht betieteln ) losgezogen sind gehorscht haben wo papageschrei zu höhren ist und sich dann sogar mit gefälschten ausweisen zutritt zu grundstücken verschafft haben. wenn sie dann noch merken das die besitzer sich nicht auskennen einfach die tiere " beschlagnahmen ". so kommt man auch billig zu teuren vögeln, mit der angst der leute spielen. da ist es halt gut wenn man den betreffenden beamten kennt.
ich kenne meine zuständigen leute alle persönlich und wenn mal ein anderer auftaucht, lasse ich den noch lage nicht rein dann rufe ich erst mal dort an. hat es seine richtigkeit bleibt er - sie auch da, wenn nicht gebe ich der behörde und polizei einen hinweis.

ps. es gibt anzeigenblätter, da muss man einen nachweis vorlegen um gewisse tiere zu veräussern. das machen die aber von sich aus zb ist es bei " such und find " so.
 
Hallo Jörg,

das ist ja eine ziemlich erstaunliche Praxis, die Du da beschreibst! Was die Leute sich nicht so alles einfallen lassen um kostenlos an Vögel zu kommen - ich fasse es nicht!

Ja, ich dachte auch gleich, dass es diese "Präventiv-Praxis" nicht gibt, da steckt mit Sicherheit anderes hinter.

Entweder die Gier nach einem Vogel oder aber Rache!

Gier und/oder Rache sind auch die häufigsten Mordmotive. Habe ich so aus berufenem Munde - von der Polzei!

Gruß
Brigitta
 
Hallo,

Brigitta schrieb:
Auch habe ich mal hier mit unserer Naturschutzbehörde darüber gesprochen - auch dort ist diese Praxis unbekannt.
Dass Zeitungsanzeigen per Tel.-Nr. geprüft werden, ist mir auch nicht bekannt. Was allerdings tatsächlich passiert, ist, dass die Behörden (zumindest die hiesige Landesbehörde) ausgiebig bei Ebay Verstöße gegen das Artenschutzrecht recherchieren (wenn da z.B. Vogeleier, Felle oder sonstige Produkte geschützter Tierarten gehandelt werden), mit Ebay kooperieren (Herausgabe der Adresse) und dann natürlich Anzeige erstatten.

Bei großen Kleinanzeigenblättern wie 2. Hand u.ä. ist sowas natürlich auch denkbar. Da aber IMHO eher, wenn ein sehr engagierter Mitarbeiter sich in seiner Freizeit um sowas kümmert. 'Auf Verdacht' wird da aber sicher nicht gehandelt, sondern nur bei Artenschutzverstößen, die eindeutig aus dem Angebot hervorgehen.

Anonyme Anzeigen sind ein anderes, trauriges Thema. Da steckt meist ein übel wollender Nachbar dahinter. Was meinst du, wie das Finanzamt Anlässe findet, bestimmte Fälle genau zu prüfen... Eben: Denunziaton. Sowas gibt es auch beim Artenschutz.

Viele Grüße,
Stefan
 
Hallo Stefan,

dass bei ebay von der Naturschutzbehörde kontrolliert wird, habe ich auch schon gehört. Das finde ich auch sehr gut. Mich entsetzen da immer wieder die Fälle, wo Käfige/Volieren samt innewohnendem Papagei versteigert werden. Und das, obwohl letzteres ja eindeutig auch seitens ebay verboten ist. Trotzdem sieht man es immer mal wieder.

Ja, in dem im ersten posting beschriebenen, ganz speziellen Fall wird es wohl eine anonyme Anzeige gewesen sein. Das passt m.E. auch zu dem ganzen Drumherum. Unverständlich solche Geschichten. Welchem Vogel sollen solche "Racheakte" wohl nutzen?

Gut, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass da etwas nicht in Ordnung ist, halte ich eine Anzeige auch für richtig und wichtig. Die würde ich aber nicht anonym machen sondern dann auch dazu stehen!

Gruß
Brigitta
 
Hallo,

ich kenn mich mit dem Thema nicht so aus, meine Schwester, die Tierärztin in einer Geflügelklinik ist, hat mir vor Kurzem folgendes erzählt: es gab wohl schon ein paar Fälle, in denen unberingte Tiere dort behandelt wurden. Es wird dann auf das Gesetz usw. hingewiesen, dies aber von dieser Seite nicht an irgendwelche Behörden weitergegeben. Dann kam aber zeitnah wohl bei den Besitzern Anfragen von der Naturschutzbehörde ein, so dass die Besitzer dachten, dass die Klinik „dahinter steckt“.

Habe dann auch mit meiner Schwester überlegt, wie das sein kann. Sie konnte sich nur vorstellen, dass die Züchter angefragt werden, an wen Tiere verkauft wurden, und dass man dann nachkontrolliert??

Ich habe aber wirklich keine Ahnung, ob das so gehandhabt wird...

Schöne Grüße,
Bine
 
Hallo Brigitta

Wie so was gehen kann habe ich selber schon erlebt.
Eines schönen Abends klingelts an der Haustür. Da steht ein mir völlig Unbekannter und will mich gesprächsweise aushorchen welche Vögel und wie viele ich habe.
Habe selbstverständlich keinerlei Auskunft gegeben.
Sehr viel später habe ich herausbekommen daß der Typ jemand ist der mit der unteren Naturschutzbehörde zusammenarbeitet und beschlagnahmte Vögel aufnimmt und dann weiter verkauft.
Der ist also ständig unterwegs in der Hoffnung irgendwo einen nicht gemeldeten teuren Vogel zu finden um Anzeige zu erstatten und danach den beschlagnahmten Vogel zu verkaufen.
Name und Adresse von dem habe ich, das jedoch nützt niemand was.
 
Hallo Alfred,

das ist ja auch eine ganz schreckliche Geschichte!!! Da kann man ja bald Angst bekommen. Gut, dass ich "meine" Leute von der Naturschutzbehörde hier kenne und Fremde lasse ich schon gar nicht ins Haus oder zeige denen irgendwelche Unterlagen etc. von meinen Vögeln. Das fehlte ja auch noch!

Gerade gestern habe ich in einem Telefonat Ähnliches gehört:

Da werden Vögel von der Naturschutzbehörde eines Bundeslandes angeblich beschlagnahmt, um sie dann eine Zeit lang in eine Auffangstation zu verfrachten, von wo aus sie dann teuer weiterverkauft werden. Und der Staat soll daran mitverdienen. Und den Aufenthalt der Vögel müssen die letzten Besitzer des Tieres vor der Beschlagnahmung selber zahlen. Und es wird ihnen NICHT die Möglichkeit eingeräumt, das Tier zu behalten. Auch, wenn alles in Ordnung ist, sprich: Haltungsbedingungen, Futter, möglicher Partnervogel etc. Kann man sich DAS vorstellen?

Ist denn der Typ, von dem Du die Adresse hast, wirklich von der Naturschutzbehörde? Bzw. arbeitet der mit dieser zusammen? Auf diese Art und Weise? Und DAS in dann Papageienschutz? Ich fasse es nicht! Wo sind wir denn hier, in einer Bananenrepublik, wo jeder - selbst die Behörden - nur ans Geld denken ?!?

@ Bine: Das mit der Klinik ist ja auch irgend komisch. Aber ja auch irgendwie richtig, denn beringt sollten die Vögel schon sein. Und Halter UND Züchter sollten das wissen und entsprechend handeln.

Ich habe hier auch mal vorrübergehend einen unberingten Vogel zeitweise aufgenommen. Ich habe aber die Eigentümerin NICHT angezeigt sondern sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie verpflichetet ist, das Tier zu beringen und zu melden und sie gebeten, das sofort nachzuholen. Das - so denke ich - ist der richtige Weg. Wird dieser dann in kurzer Zeit nicht beschritten, dann - aber erst dann - sollte man eine Anzeige erwägen. Jedoch dann nicht anonym. So denke ich zumindest!

Gruß
Brigitta
 
Hallo,

ich weiß aus sicherer Quelle, daß von den Naturschutzbehörden Verkaufsanzeigen überprüft werden. Das geht ganz einfach: Ein Mitarbeiter vom Amt ruft einfach auf die Anzeige an und gibt sich als Käufer aus. So leicht bekommt man raus welche Vögel beringt sind und welche nicht. Das alle Naturschutzbehörden das tun kann ich mir nicht vorstellen. Es kommt sicher darauf an wieviel Interesse die Mitarbeiter an der Sache haben. Bei uns werden die Papageienhalter dann erst einmal ermahnt die Vögel mit den richtigen Papieren anzumelden. Tut sich darauf nichts werden Ordnungsgelder fällig.

Wenn Züchter beschlagnahmte Papageien vom Amt zugesprochen bekommen wird ein Überlassungsvertrag geschlossen. Darin ist nicht vorgesehen das die beschlagnahmten Vögel weiterverkauft werden können. Wenn der Papagei nicht mehr gehalten werden kann muß die Naturschutzbehörde einen neuen Platz für die Unterbringung suchen. Bei Anhang A-Vögeln kann sogar die Zucht damit verboten sein.

Das beschlagnahmte Vögel eingezogen werden und nicht beim ursprünglichen Besitzer verbleiben finde ich richtig. Gesetze sind dazu da, daß man sich daran hält und eine Strafe muß sein um sie durchzusetzen.

@ Alfred
2003 gab es im Saarland viele Fälle wo sich irgendwelche Kerle als Mitarbeiter der Naturschutzbehörde ausgegeben haben und einige Papageien "beschlagnahmten". Die Betonung liegt auf: "Als Mitarbeiter ausgegeben". Diesen Typen ist aber mittlerweile das Handwerk gelegt.

Viele Grüße
Maja
 
Hallo Maya,

ich stimme Dir zu - Kennzeichnungs- und Meldepflicht sollten auf jeden Fall beachtet werden. Ist das nicht gegeben, sollte auch ein Bußgeld erhoben werden. Nur, wenn die Haltungsbedingungen bei dem momentanen Halter nach erfolgter Kontrolle für gut befunden werden und sogar ein Partnervogel da ist, sollte dann nicht der bisherige Halter die Möglichkeit bekommen, den Vogel ordnungsgemäß zu melden und zu beringen, die Strafe zahlen und ihn dann behalten können? Wohl gemerkt, nur dann, wenn die Bedingungen dort gut sind!

Was meint Ihr?

Gruß
Brigitta
 
....... bin ein Betroffener

..... kann aus eigener Erfahrung mitteilen, es wird schon überprüft.
gruß birkenholz
 
Hallo Birkenholz,

kannst Du bitte möglicher Weise mehr darüber berichten? Natürlich ohne Dich selbst dabei ggf. zu kompromitieren.

Bist auf auf Grund einer von Dir geschalteten Anzeige überprüft worden?
Oder hat man Dich (anonym) angezeigt?

Wie gesagt, Antwort nur dann, wenn sie Dir selbst nicht schadet und/oder gegen Dich verwendet werden kann. Manchmal geschehen merkwüridige Sachen, wenn man offen in einem Forum postet. Es gibt - zum Glück selten - merkwürdige User, die so etwas zu eigenen Zwecken nutzen. Leider!

Gruß
Brigitta
 
Hallo Brigitta,

leid tut mir das Einzelschicksal, sowohl Halter als auch Vogel. Aber wie willst du den illegalen Handel sonst unterbinden? Auch wenn ein Vogel im guten Glauben mit besten Absichten gekauft wurde bleibt er ohne Ring und ohne Papiere trotzdem illegal. Was ich nicht nachvollziehen kann ist die Beschlagnahmung von geschlossen beringten Vögeln wo nur der Herkunftsnachweis fehlt. Ein Papier kann immer verloren gehen.

Liebe Grüße
Maja
 
Hi Maya

geschlossen beringte tiere sind immer nachzuchten und für anhang b tiere wird keine cites mehr benötigt ( für nachzuchten ) da reicht als nachweis zb ein kassenbon vom " supermarkt " wo drausteht vogel xy
 
Hallo Ihr,

mit den Wildfängen bin ich auch nicht einverstanden - insbesondere nicht mit den illegalen. Da sollte wirklich alles getan werden, um so etwas zu unterbinden und niemandem die Möglichkeit zu geben, so ein Tier im Nachhinein ganz einfach zu legalisieren.

Und was die geschlossenen Ringe betrifft, so ich habe hier einen Grauen sitzen, der seinen Ring (den ich noch "zerbrochen" habe) durchgebissen hat. Wie er DAS geschafft hat, weiß ich nicht! Der Vogel war geschlossen beringt - so etwas kann also auch passieren. Und wenn man das als Halter nicht gleich merkt, ist der kaputte Ring weg!

Ja, rirgendwie steht sich der Tierschutz manchmal selber im Weg!

Gruß
Brigitta
 
Thema: polizeiliche Überprüfung von Verkaufsanzeigen für Papageien ?!?

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