dem tierschutz melden?

Diskutiere dem tierschutz melden? im Forum sonstige Vogelarten im Bereich Wildvögel - hallo hallo mir ist bekannt geworden das in unserer nähe jemand eine rabenkrähe hat. in einem nicht für diese größe passenden käfig. da der vogel...
Zum Glück ist nicht jeder, der über das Glück eines Adlers glaubt befinden zu können, befugt, selbigen in eine "Voliere" zu stecken. Und auch ein Vogel, der sich schonen soll, ist in einem kleinen Gitter-Käfig nicht gut untergebracht.
Leider gibt es auch Auffangstationen, die von "ich handel nach bestem Wissen und Gewissen-Leuten" betreut werden. Leider ist es mit dem Wissen nicht immer weit her. Und die Mentaliät "möglichst viel Platz" und "möglichst frei" hat schon so manchen Vogel das Leben gekostet.

Sagen läßt man sich leider oftmals nichts, denn man weiß es schließlich besser ...

VG
Pere ;)
 
@Sven "Das größte Problem, die breite Masse ist dumm und deswegen ändert sich auch kaum etwas"

Weil nicht deine Überzeugung von jedem vertreten wird, kannst du nicht, nicht einmal nur annährend dir erlauben jemand als "dumm" darzustellen. Leute wie du, die anscheind mehr über die Zäune der Nachbarn schauen als mit den Augen auf dem eigenen Grundstück zu bleiben, haben anscheind kein eignes Leben. Sie verschaffen sich nur Befriedigung wenn sie bei anderen was finden was sie 1. entweder erst gar nicht verstehen
2. einen Grund suchen um in der Nachbarschaft bisl "Bambule" zu veranstalten um das eintönige Leben aufzupeppen.

Und alles unter dem Deckmantel " man-ist-ja-im-Recht"
Nur auch dir sei gesagt nicht alles was deinem zusammen-gepuzzeltem Weltbild entspricht ist falsch oder anzeigepflichtig. Auch du wirst deinen Meister finden der warscheinlich deinen Stil nicht anerkennt und dir bisl Ärger verschaffen wird.

@Vogelklappe Stimmt ich habe ja ganz vergessen das Adler in Zoos nicht in Volieren leben sondern im Freiflug über diesen sich befinden, achja und das diese, die in der Freiheit umherfliegen das tun, weil sie die schöne Aussicht der Berge genießen wollen.
Das wohl oder Übel sind die, die Tieren menschliche Züge verpassen wollen um diese dann auch so zu behandeln....hat mit menschli. Ethik und Verständniss für Tiere nur nicht viel am Hut.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Pere und MarcAurelius
Im Großen und Ganzen gebe ich euch völlig recht. Die Behauptung, die größte Voliere sei immer die beste Haltung, zeugt natürlich von mangelnder Fachkenntnis des Autors. Insbesondere bei sehr kranken und verletzten Vögeln kann es auch mal notwendig werden, diese in relativ kleinen und absolut dunklen Boxen unterzubringen. Das hat mit Tierquälerei absolut nichts zu tun, sondern nur mit medizinischer Notwendigkeit.
Auf der anderen Seite muss man aber auch betonen, dass es inzwischen viele Auffangstationen gibt, in denen fachkundige Leute arbeiten, die unter Anderem auch zur vernünftigen Greifvogelhaltung in der Lage sind. Negative Beispiele kenne ich aber auch nach wie vor.
Im Falle des gefangenen Rabenvogels, um den es in diesem Thread ja eigentlich geht, bin ich allerdings der Meinung, dass ein Eigreifen und notfalls eine Anzeige bein Vet.-Amt oder der Natutrschutzbehörde absolut erforderlich ist. Ich persönlich kann mir keinen einzigen natur- oder tierschutzkonformen Zweck für das Aufstellen von Lebenfallen vorstellen. Nennt mir einen und ich bin bereit, meine Meinung zu ändern.
Ravenna
 
Auf der anderen Seite muss man aber auch betonen, dass es inzwischen viele Auffangstationen gibt, in denen fachkundige Leute arbeiten, die unter Anderem auch zur vernünftigen Greifvogelhaltung in der Lage sind.
Keine Frage! Die meisten sind seriös und Ausnahmen bestätigen nur die Regel.

Ich persönlich kann mir keinen einzigen natur- oder tierschutzkonformen Zweck für das Aufstellen von Lebenfallen vorstellen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wurden lediglich Falle gesehen, die man theoretisch zum Lebendfang verwenden könnte (keine fängisch gestellten). Und der Besitz einer solche Falle ist nicht strafbar.

VG
Pere ;)
 
Auch ich kann Haare (in diesem Fall wohl eher Federn )spalten, wenn es nötig ist, obwohl es nicht in meiner Natur liegt, und weiß selbstverständlich auch, dass allein der Besitz von Lebendfallen nicht strafbar ist. Es ist mir allerdings neu, dass in irgend einem Bundesland die Fangjagd von Vögeln erlaubt sein soll. Ich lasse mich dahingehend aber gerne belehren.
Die Frage ist doch aber wohl eher, welche Absicht besagter Krähenhalter mit der Haltung des Vogels und mit der Anschaffung bzw. dem Besitz der Fallen verfolgt.
Möglichkeit A: Es hanelt sich um einen reizenden Naturfreund, der aufopferungswürdig einen Rabenvogel gesundpflegt und außerdem ein Lebendfallemuseum einrichten möchte, da er nicht nur natur- sondern auch heimatkundlich interessiert ist. In diesem Fall wäre es wirklich eine kleingeistige und unzumutbare Denunzination, ihn bei den Behörden anzuzeigen.
Möglich B: Es ist ein mieses A....loch, das sich illegal eine Krähe gefangen hat und diese unter tierquälerischen Bedingungen hält, um damit seine Lebendfallen als Lockvogel zu beschicken, damit er dann wieder andere Vögel illegal fangen kann. Es kann doch nicht schaden die Behörden auf eine solche Person aufmerksam zu machen, damit diese dann aktiv werden, sowie er seine Fallen scharf stellt.
Ich denke, dass selbst eine neukaledonische Krähe, die ja bekanntlich die Intelligenz eines dreijährigen Menschenkindes besitzt, ohne Probleme herausfinden könnte, ob Möglichkeit A oder B zutrifft. Man müsste die Geschichte nur auf rabisch übersetzen können.
Rabenmutter
 
Im Bundesland Hessen: § 2 ist um folgenden Abs. 4 zu ergänzen:
"Krähenfänge müssen für den Lebendfang von Rabenkrähen und Elstern
300 cm Länge, 200 cm Breite und 180 cm Höhe, sowie ein Einflugloch von 15x15 aufweisen und mit Maschendraht mit einer maximalen Maschenweite von 2 cm bespannt sein."
Begründung:
Entsprechend der vom LJV zum Entwurf der Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen und über die Änderung der Jagdzeiten zu § 1 Abs. 3 geforderten Zulassung des Fangs von Rabenvögeln sind entsprechende Fanggeräte zuzulassen.


Daher dürfen sie auch gefangen werden (ist eben eine Methode dies zu bejagen, gibt ja auch Fallen für Fuchs und Co.)
 
Es kann doch nicht schaden die Behörden auf eine solche Person aufmerksam zu machen, damit diese dann aktiv werden, sowie er seine Fallen scharf stellt.
Ich würde als Behörde keinen Finger krumm machen, wenn mir gemeldet wird, daß jemand eine Falle hat. Das allein ist nämlich wie gesagt nicht strafbar und somit hätte ich auch gar keine Handhabe, aktiv zu werden.

VG
Pere ;)
 
Nun stell ich mir grad vor, das die bei uns umherliegende Axt (die sonst am Holzhaufen liegt) neben meiner Eichhörnchenvoliere sich befindet, ich hoffe nicht das gleich irgend ein Nachbar auf die Idee kommt mich anzuzeigen weil ich wohl angeblich vorhabe meine Eichkater zu köpfen?!?!!
 
Pere: Sagen läßt man sich leider oftmals nichts, denn man weiß es schließlich besser ...
Pere, hast Du 'mal ein (befiedertes) Beispiel ? Finde ich sonst sehr abstrakt. Man könnte besser aus einem konkreten Fall lernen.
MarcusAurelius: Das wohl oder Übel sind die, die Tieren menschliche Züge verpassen wollen um diese dann auch so zu behandeln....
Da gebe ich Dir völlig recht. Mit der Kategorie "glücklicher" für ein Wildtier im Vergleich zu Volierenhaltung kann ich genau aus diesem Grund nichts anfangen.
MarcusAurelius: Im Bundesland Hessen: § 2 ist um folgenden Abs. 4 zu ergänzen: "Krähenfänge müssen für den Lebendfang von Rabenkrähen und Elstern..."
...Daher dürfen sie auch gefangen werden...
Nur gibt es in der entsprechenden Verordnung über die Fangjagd diesen Abs. 4 in § 2 noch nicht, oder hast Du eine neuere Quelle (habe extra die des LJV selbst genommen) ? klick hier
Eine Forderung des LJV im Rahmen einer älteren Stellungnahme als die geltende VO, die sich daher bislang anscheinend nicht durchgesetzt hat, begründet für Dich eine Erlaubnis zum Lebendfang von Krähen ? (klick hier)
MarcusAurelius, hoffentlich hast Du eine gültige Quelle für § 2 Abs. 4 dieser VO, sonst gilt wohl:
MarcusAurelius: Und alles unter dem Deckmantel " man-ist-ja-im-Recht"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Pere, hast Du 'mal ein (befiedertes) Beispiel ? Finde ich sonst sehr abstrakt. Man könnte besser aus einem konkreten Fall lernen.
Ist schon einige Jahre her, von daher längst verjährt:

Man kommt in der Auffangstation an die dem Trubel am nächsten gelegene große Voliere. Kaum kommt man auf 10 m heran, knallt es von innen ständig gegen die Holzwand. Es befindet sich ein einäugiger Althabicht drin, irgendwo aufgegriffen. Auswildern nicht mehr möglich, der Vogel sieht aus wie ein Besen und tobt. Die Anregung, den Vogel zur Beruhigung in eine kleine dunkle Kammer zu stellen, wird als Unsinn abgetan. "Vögel brauchen Platz!"

Der geschwächt aufgegriffene Gänsegeier wird aufgepäppelt, aber erst nach 6 Wochen Gefangenhaltung wieder frei gelassen, weil der Sender noch nicht da ist. Der Hinweis, daß es der Flugmuskulatur nicht gerade zuträglich ist, den Vogel sechs Wochen stehen zu lassen (und dann ohne Flugtraining) wieder raus zu schmeißen wird mit der Begründung: "Braucht der doch net, ist ja ein reiner Segelflieger" abgetan.

VG
Pere ;)
 
Pere, das sind schlimme Beispiele wie es nicht sein sollte und lässt wirklich die Frage offen, warum ausgerechnet so unsensible, unwissende und beratungsresistente Leute in Auffangstationen arbeiten.8(

Aber es gibt neben diesen schwarzen Schafen viele mit ausgezeichnetem Know How und Sensibilität. Nur von denen hört man halt nix;)

Auch päppeln um jeden Preis hält der gute Tierschützer nicht für sinnvoll.

Gerade wegen der Liebe zum (Wild-) Tier bedarf es genug Verantwortung und Einschätzung, ob oder auf welchem Wege die Freiheit wiedererlangt werden kann. Und falls nicht, ob eine artgerechte Volierenhaltung mit Artgenossen eine Alternative darstellen kann, oder ob Ethanasie einem langjährigen Dahinvegetieren vorzuziehen ist. (Ich denke da an eine gewisse blinde Schwalbendiskussion:(:nene:)
 
Pere, das sind schlimme Beispiele wie es nicht sein sollte und lässt wirklich die Frage offen, warum ausgerechnet so unsensible, unwissende und beratungsresistente Leute in Auffangstationen arbeiten.8(

Aber es gibt neben diesen schwarzen Schafen viele mit ausgezeichnetem Know How und Sensibilität. Nur von denen hört man halt nix;)

Auch päppeln um jeden Preis hält der gute Tierschützer nicht für sinnvoll.

Gerade wegen der Liebe zum (Wild-) Tier bedarf es genug Verantwortung und Einschätzung, ob oder auf welchem Wege die Freiheit wiedererlangt werden kann. Und falls nicht, ob eine artgerechte Volierenhaltung mit Artgenossen eine Alternative darstellen kann, oder ob Ethanasie einem langjährigen Dahinvegetieren vorzuziehen ist. (Ich denke da an eine gewisse blinde Schwalbendiskussion:(:nene:)
Jawohl, wir sind uns einig! :zustimm:

Peppeln um jeden Preis ist aber leider "Mode", weil der "moderne Tierfreund" im Tier lediglich einen Menschen in Tiergestalt sieht, von dem er ausgeht, daß es genauso denkt und fühlt wie ein Mensch. Entsprechend wird mit dem Tierchen umgegangen, und das ist nicht immer sinnvoll.

Der "moderne Tierfreund" beschäftigt sich oftmals zu wenig mit der Biologie und Ökologie der Tiere, sondern sieht nur noch "Babyvögelchen" und "arme Bambies". Aber woher sollte es auch kommen? Die meisten wachsen irgendwo in der Stadt auf, haben noch nie gesehen, wie eine Sau geschlachtet wird und kennen den Wald nur als grüne Hintergrundkulisse bei einer der seltenen Überlandfahrten.

VG
Pere ;)
 
Wie wahr =/...
Leider ist mein Herzblatt genau so ein Stadtkind, und meint, es wäre ja nicht nötig, wenn ich Jäger wäre (was ich gern wäre), Tiere zu schießen, weil ich es nicht zum Leben brauche, gibt ja genug Fleisch zu kaufen und es müssen ja nur wegen mir nicht noch mehr Tiere sterben, und wenn ich als einzelne Person lieber nur von Wild leben will (was Fleisch angeht), ob den Viechern in Massentierhaltung auch nur einen Deut geholfen wäre, und wenn jeder so denken würde...
Kann mir das Maul fusslig reden in dem Fall. Kann mit den wohlüberlegtesten Argumenten kommen, sie mit ihrem Widder- Dickschädel sieht es nicht die Spur ein... Da ist guter Rat echt teuer :k...
Mein Schatz ließe lediglich gelten, daß ich mein Wild beim Jäger kaufen könnte, was ja auch ginge.

Will heißen, ich habe einen solchen, leicht verstädterten Eindruck stets selbst vor Augen, und staune manchmal nur.
Vielleicht bin ich aber auch nur zu rustikal erzogen, habe ich doch schon mit 3 Jahren beim Schweineohrenabschneiden geholfen, wenn meine Oma Hausschlachtung hatte, und die selbst gezüchteten Kaninchen meiner Oma gegessen, obwohl ich die Jungtiere auch geherzt habe. Leider vertrete ich diese rustikale Einstellung noch heute, sehe aber auch nicht ein, mich da abbringen zu lassen...

Grüße, Andreas
 
Das Wild im Wald und Feld hat ganz ganz sicher ein "schöneres" Leben als die Viecher im Massentierstall. Das Reh hört den Knall nicht mehr und es ist verdammt lecker!!! Wer das nicht mag muss ja nicht. Muss mich aber bitte nicht belehren.
 
Das Reh hört den Knall nicht mehr...
Wenn, dann nur das eine nicht - das gleich stirbt - wenn es "Glück" hat. Die übrigen wissen sehr wohl, was der Knall bedeutet, und daß danach eines fehlt. Machen wir uns doch bitte nichts vor, das eine wie das andere ist eine Nutzungsform. Die Jagd ist in Höhe des tatsächlichen Fleisch"bedarfs" - sagen wir besser: Billigstnachfrage - auch keine flächendeckende Lösung. Das wäre nur eine konsequente Änderung des Verbraucherverhaltens.

Danke, Pere, unter den Beispielen kann ich mir etwas vorstellen. Soweit kann es aber auch kommen, wenn Artenschutz über (individuellen) Tierschutz gestellt wird. Darf ich 'mal raten, ob die Antwortgeber (bzw. Betreiber) männlich waren ?

@ Ulrike Becker: sorry, bekomme das (noch) nicht hin mit den indirekten Links. Hoffentlich mußtest Du nicht deshalb so früh aufstehen ?

Was ist denn nun mit dem (nicht existenten ?) Absatz 4 des § 2 der Hessischen Fangjagd-VO ? Da sitzt zwar nicht die Krähe im Käfig, aber wenn schon OT - MarcAurelius, plötzlich abgetaucht ? Pere, Du bist doch vom Fach, wenn auch nicht in Hessen ?
 
Hy!

Sorry, mein letztes OT...
Wenn man es richtig macht, muß das Reh kein besonderes Glück haben, und was machen die denn, wenn Wölfe eines der ihren reißen (oder, was weit häufiger vorkommt, eines überfahren wird)? Dann fehlt auch eins...
Der Effekt ist derselbe, obs nun knallt, hupt oder totschüttelt...

Ich würde ausschließlich meinen Lebtag nur noch Wildbret essen, wenn ich die Möglichkeit hätte... Ist denn das so falsch?
Sicher werden die Schweine, Hühner pipapo weiter gemästet und geschlachtet, da mache ich als einzelner echt keinen Unterschied, aber wenn ich das mit mir nicht mehr vereinbaren kann, und lieber den natürlichen Weg gehen will... Ist das zu verurteilen?
Wolte ich nur noch mal so anmerken, bitte fahrt fort!

Grüße, Andreas
 
Darf ich 'mal raten, ob die Antwortgeber (bzw. Betreiber) männlich waren ?
Darfst Du. Aber ich verstehe den Hintergrund nicht ganz ...

Was ist denn nun mit dem (nicht existenten ?) Absatz 4 des § 2 der Hessischen Fangjagd-VO ? Da sitzt zwar nicht die Krähe im Käfig, aber wenn schon OT - MarcAurelius, plötzlich abgetaucht ? Pere, Du bist doch vom Fach, wenn auch nicht in Hessen ?
Öhm ... also wenn ich das richtig verstehe, dann wird hier die aktuell gültige Version der Hessischen Fangjagd-VO gesucht, oder?? :?

Also wenn ich das richtig recherchiert habe, dann ist dieser Absatz 4 nicht existent. Dieser Absatz 4 wird in der Stellungnahme des LJV Hessen zur Novellierung des hessischen Jagdgesetztes dem zuständigen Ministerium vorgeschlagen. Derzeit hat dieser Absatz aber keinerlei rechtliche Relevanz, weil de jure nicht existent.

Rabenkrähe und Elstern unterliegen in Hessen dem Jagdrecht. Der LJV will durch die Ergänzung der hessischen Fangjagd-Verordnung die Effizienz der Krähenbejagung erhöhen.

So vertehe ich das zumindest, ohne jedoch Gewähr für die Richtigkeit meiner Aussagen geben zu können.

VG
Pere ;)
 
Mit Hessen stimmt, es gibt jedoch Ausnhamegenehmigungen wo das fangen und töten von Krähen erlaubt ist, habe mich danach erkundigt(in fast allen Bundesländern)
 
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