Haltung von Wildvögeln

Diskutiere Haltung von Wildvögeln im Forum sonstige Vogelarten im Bereich Wildvögel - Hey Leute, ich hab mal so eine Frage. Was ist wenn man einen verletzten/jungen Vogel findet und gesundpflegt, ist das rechtlich okay? Oder...
U

Unregistered

Guest
Hey Leute,

ich hab mal so eine Frage.

Was ist wenn man einen verletzten/jungen Vogel findet und gesundpflegt, ist das rechtlich okay? Oder dürfend das nur Pflegestationen oder Tierärzte?

Weiter: Wenn der Vogel nicht 100% "gesund" wurde, d.h. sich später nicht in der Natur zurechtfinden wird.
Z. B. Schiefangewachsener Flügel, Fehlprägung oder dergleichen.
Was dann? Darf er bleiben? Oder MUSS er weg???

Soviel ich weiss ist doch das Halten von europäischen Wildvögeln verboten.

Wie sieht es mit den europäschen Weichfressern ( Drosseln, Stelzen, Rotkehlchen etc) aus???

Es gibt doch "Waldvogelhalter" die europäische Finkenvögel halten und züchten!? Was braucht man dazu an " Bürokratie" B.z. welche Erlaubnisse sind nötig???


Währe nett wenn ihr euch mal dazu auslasst!

vlg tobi
 
Hallo Tobi,

wenn Du einen in Not geratenen Wildvogel findest, darfst Du ihn mitnehmen und pflegen, mußt ihn aber dann unbedingt wieder freilassen bzw. auswildern.
Eine Meldung an die Untere Naturschutzbehörde ist jedoch erforderlich. Vögel der streng geschützten Arten und Greifvögel müssen an spezielle Auffangstationen abgegeben werden.

Ist der Vogel freiheitsuntauglich, weil er z.B. behindert ist, muß er entweder an eine Auffangstation abgegeben werden, oder Du beantragst eine Haltegenehmigung. Die Voraussetzungen, eine solche zu erhalten, sind in jedem Bundesland und Landkreis verschieden. Wichtig ist, Sachkunde nachzuweisen (auf Verlangen) und eine artgerechte Unterbringung vorzuweisen. Dies überprüft das Veterinäramt.

Bei mir ist es so, daß meine behinderten Wildvögel zunächst von der Behörde beschlagnahmt werden und ihr Eigentum sind. Formell zumindest. Ich erhalte dafür eine Besitzerlaubnis, bin aber nicht Eigentümerin, d.h. ich darf sie nicht verkaufen, aber pflegen.

Die Vögel müssen gekennzeichnet werden. Mit der Besitzerlaubnis oder Haltegenehmigung (ist so ziemlich das gleiche) beantragt man z.B. beim BNA Ringe und beringt die Vögel. Die Ringnummern werden der Behörde gemeldet.

Kontrollbesuche seitens der Behörde und des Veterinäramtes müssen jederzeit geduldet werden.

Es gibt außerdem Züchter von Waldvögeln, die ihre Vögel ebenfalls entsprechend beringen müssen.

Hope that helps :)

Merline
 
Thema: Haltung von Wildvögeln

Ähnliche Themen

C
Antworten
1
Aufrufe
2.949
Kenneth
Kenneth
C
Antworten
22
Aufrufe
788
Ronja2107
Ronja2107
G
Antworten
16
Aufrufe
357
Karin G.
Karin G.
Zurück
Oben