Stimmt es, dass man für Dohlen...

Diskutiere Stimmt es, dass man für Dohlen... im Forum sonstige Vogelarten im Bereich Wildvögel - Stimmt es, dass man für Dohlen keine Haltungsgenehmigung braucht? Normalerweise braucht man ja für Rabenvögel eine Genehmigung der Unteren...
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Radulfa

Guest
Stimmt es, dass man für Dohlen keine Haltungsgenehmigung braucht?

Normalerweise braucht man ja für Rabenvögel eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde um die Haltung zu legalisieren.
Mir ist jedoch zu Ohren gekommen, dass dies bei der Dohle, welche die einzige Ausnahme bildet, nicht der Fall ist.

Nun kann ich mir das gar nicht vorstellen, weil Dohlen viel seltener sind als beispielsweise Elstern oder Rabenkrähen, die beide eine Genehmigung erfordern. Stimmt das WIRKLICH?
 
Weißt du es oder kannst du dir es nur so wie ich nicht vorstellen? Ich habe nämlich ein Bisschen durchs Internet gesurft und anders als bei anderen Rabenvögeln gibt es bei Dohlen sehr viel Zucht und Verkauf.
 
ich habe mir vor geraumer zeit dieses gesetzestexte durchgelesen und von einer ausnahme für dohlen stand da nix
 
Hallo Sagany,

jetzt sag mir bitte in welchem Gesetz und wo es dort steht, dass ich für legale Nachzuchten von europäischen Dohlen, Krähen, Eichelhäher, Elstern, Tannenhäher eine Haltegenehmigung benötige?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

habe auf wildvogelhilfe.de mal was davon gelesen... ;o)

mfg tobi
 
Hallo,

habe mal irgendwo was gelesen ?

Bei Wildvogel.de geht es ausschließlich um aufgezogene oder gesundgepflegte Tiere aus der Natur. Selbstverständlich kann man ohne Genehmigung weder einen Rabenvogel fangen noch aus dem Horst bzw. Nest nehmen oder einen aufgezogenen oder gesundgepflegten Rabenvogel behalten. Das ist auch gut so.

Für legale Nachzuchten - Ausnahme Kolkrabe - benötige ich weder eine Zucht noch Haltegenehmigung.

Im übrigen bin ich keiner der Rabenvögel hält, weil ich hier vom Platz her zu beengt bin. Man muss auch nicht alles haben.

Es geht aber darum, wenn ich etwas behaupte, muss man es auch belegen können, ansonsten wirkt man nicht glaubwürdig.
 
Ich denke ihr streitet hier um des Kaisers Bart

Warum denkt ihr Leute denn gibt es eine untere Naturschutzbehörde?
Einfach anrufen und fragen. Fragen kostet nichts. Ist doch ganz einfach.
Wenn die bie der Behörde nichts wissen, bei der Bundesregierung in Berlin bekommt man sicher kompetente Antwort.
 
Hallo Lothar,


Ich denke das Problem ist u.a. die Def. von Haltegenehmigung!
Es gibt einmal eine Volierengenehmigung die für alle europ. Singvögel gilt. Sowie eine Haltegenehmigung bei Jagdbarem Wild (Kolkraben!)... Klick In diesem fall ist die Begriffswahl oft recht undifferenziert!

Zum Thema Nachzuchten von Singvögeln:

Legale Nachzuchten europ. Singvögel sind gekennzeichnet (geschlossener Ring=Zuchtnachweis!) und dürfen nur in explizit für die spezielle Vogelart genehmigten Volieren gehalten werden. Die erteilte Genehmigung der Voliere( somit auch der Vogelhaltung) enthält u.a. Auflagen für Höchstanzahl der Vögel. Der Bestand muss regelmäßig gemeldet werden. Frei nach T. Wendt "Einheimische Singvögel halten"

....hab ich gefunden und erklärt (untermauert) auch auf mein anderes Posting(peffy...) Klick!

Somit sind alle Volieren für Rabenvögel der Behörde zu melden...
Besteht schließlich eine Volierengenehmigung(inkl. der Auflagen seitens der Behörde) sind die erworbenen/gehaltenen Vögel bei der Behörde anzumelden, sowie jeder Bestandswechsel auch! Die Behörde darf Kontrollen durchführen.

Sonst stimme ich A. Klein zu, dass die jeweilige Behörde genau festlegt unterwelchen Gesichtspunkten eine Haltung genehmigt wird!

Zitat zum Thema entnommene Wildvögel...!(http://www.wildvogelhilfe.org/sonderbeitraege/rabenvoegel/rabenhandikapinhalt.html) :Sollten sie sich dazu entschließen, das Tier zu behalten, so müssen Sie die Gesetzeslage beachten. Man benötigt eine Haltegenehmigung, die bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen ist. Sie wird dann erteilt, wenn der Halter die nötige Sachkunde nachweisen und eine artgerechte Unterbringung des Tiers gewährleisten kann. Viel Platz sollte hierbei selbstverständlich sein.

http://www.wildvogelhilfe.org/sonderbeitraege/gesetze/fragen.html
Letzter Absatz faßt nochmal das mit den Ringen zusammen! Denn wenn ein Wildvogel gehandikapt ist wird er mit BNA-Ring legaler Volierenbewohner.



mfg tobi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

der Begriff "Haltegenehmigung" ist wohl Definitionssache.
In meinem Fall (ich habe eine Wildvogelauffangstation) sieht es so aus, daß ich nicht mehr auswilderbare Wildvögel, die alle der Natur entnommen wurden, zwar halten darf, aber ich bin nicht Eigentümer der Tiere. Das ist der Landkreis. Wenn ich von hier weg ziehe, bestimmt meine Naturschutzbehörde, was mit den Vögeln zu geschehen hat. Natürlich darf ich auch keine Vögel aus diesem Grund weggeben, geschweige denn verkaufen.

Alles, was ich darf, ist sie zu halten. Das ist in meinem Fall also die Haltegenehmigung.


Ich habe außerdem festgestellt, daß es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt, z.B. sind im Saarland behinderte Wildvögel grundsätzlich an vier autorisierte Stationen abzugeben und nicht privat zu halten.
http://www.umwelt.saarland.de/1837_11322.htm

Weil ich das nicht glauben wollte, habe ich dort angerufen und es wurde mir bestätigt, daß sogar die Pflege und Aufzucht durch diese vier Stationen zu erfolgen hat.


Wie das alles mit nachgezüchteten Wildvogelarten geregelt wird, weiß ich nicht.

Gruß,
Anke
 
Hallo,

was ist bitte in Bezug auf Haltegenehmigung eine Deffinitionsfrage.
Haltegenehmigung heißt, dass ich, wenn ich eine Vogelart halten will, eine Genehmigung brauche. Und die brauche ich für nachgezüchtete Vögel eben nicht (Ausnahme auch hier :Kolkrabe).

In Bezug auf die Haltung von europäischen Singvögeln ist deine Ansicht wieder falsch.

Wildgehegegenehmigungen benötige ich nur für den Aussenbereich. Innerhalb eines Gebäudes gilt dies nicht. Hier werden die Käfiggrössen nach den entsprechenden Gutachten "bestimmt".

Ich kann also in meinem Haus einen Raum entsprechend mit Käfigen oder Zimmervolieren ausstatten. Ich kann mir beringte Vögel aus legalen Zuchten kaufen. Wobei auch Ringe aus legalen Zuchten innerhalb der EU anerkannt werden müssen. Ich muss diese Vögel melden. Gegebenenfalls habe ich ein Bestandsbuch zu führen. Ich habe meine Jungvögel mit Artenschutzringen zu beringen und ebenfalls zu melden. Das wärs.

Das ich hier natürlich keine Rabenvögel halten kann, darum muss man sich sicher nicht streiten.

Wenn einer Rabenvogelnachzuchten sich anschaffen will um sie zu züchten, hat er natürlich Sorge zu tragen, dass diese entsprechend gehalten werden.
Das wird er auch tun.

Wenn aber diese Regeln eingehalten werden, kann mir keiner die Anschaffung
von gezüchteten Rabenvögeln verbieten. Und nur um das geht es bei der Frage Haltegenehmigung ja oder nein.

Um es klar zu stellen. Ich halte auch nichts davon, einen Vogel zu halten, nur um ihn zu besitzen.
 
Hallo Lothar,

ich kann mir also eine zimmervoliere bauen...und mir ein nachgezüchtetes Rotkehlchen kaufen dort reinsperren...solange ich die Mindestkäfiggröße einhalte, und Bestandsbuch führe?

Ohne weitere Kontrollen und das in jedem Bundesland???

Um es klar zu stellen. Ich halte auch nichts davon, einen Vogel zu halten, nur um ihn zu besitzen.
Das war mir Klar ...mir geht es auch so!

mfg Tobi
 
Hallo wagtail,

niemand kauft sich ein Rotkehlchen und sperrt es in irgendeinen Käfig.

Die, die sich solche Vögel kaufen, werden diesen Käfig entsprechend einrichten und dann versuchen, den Vogel weiterhin nachzuzüchten. Er wird
sich auch nicht nur einen Vogel kaufen, sondern ein Paar, außer er hat schon einen Partnervogel.

Und ein verantwortungsvoller Züchter wird dies auch nur so unterstützen.

Zu deiner Frage:
Wobei nicht einmal ein Bestandsbuch geführt werden muss. Dies kann sogar so geschehen, dass entsprechende Meldungen an die Behörde direkt erfolgen.

So ist die Rechtslage und nicht anders.

Selbstverständlich kann ein Behördenvertreter die Anlage begutachten. Seriöse Züchter laden ihre zuständigen Sachbearbeiter sogar dazu ein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Lothar,

also mein letztes posting war wohl etwas provakant geschrieben...sorry. Für mein Verständnis: Also muss ich nen einheimischen Singvogel (oder zwei) der Behörde melden, wenn ich sie im Zimmerhalten(unter Berücksichtigung der Gutachten...) will, jedoch brauche ich keine Genehmigung ...?...

mfg Tobi
 
Ein Züchter der mir Nachzuchten von Kolkraben angeboten hat, hat zu meinen rechtlichen Bedenken folgendes geäußert:

"Hallo Radulfa,Raben sind nicht mehr genehmigungs-und kennzeichnungspflichtig.Meine Vögel bekommen aber grundsätzlich Ringe mit meiner Züchternummer,wenn mal einer verlorengeht und eingefangen wird,kann anhand dieser Nummer der Züchter ausfindig gemacht und der Vogel seinem Besitzer zurückgegeben werden.
Gruß Ralph"

Scheinbar wurde die Rechtslage also geändert, vorausgesetzt es handelt sich um einen seriösen Züchter.
 
Moin nochmal,

bevor irgendwer was falsches denkt: Ich habe keine Vögel, bis auf eine Stadttaube die nächsten Mittwoch in nen Taubenschlag kommt, und ich will keine Vögel in der Wohnung oder sonstwie halten!

mfg tobi
 
Hallo Radulfa,

Deine Mail an die Wildvogelhilfe ist leider versehentlich gelöscht worden. Kannst Du Dich bitte noch einmal melden?

Und laß Dich bitte nicht entmutigen. Man kann noch so viele Fachbücher und sonstiges wälzen, was auch sicher nicht verkehrt ist. Aber letztendlich ist es am sinnvollsten, sich aktuellen, praktischen Rat bei Leuten zu holen, die bereits Erfahrung auf den Gebiet der Rabenvogelhaltung haben, z.B. Auffangstationen.

Viele Grüße,

Anke
 
Thema: Stimmt es, dass man für Dohlen...

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