Ring?

Diskutiere Ring? im Forum sonstige Vogelarten im Bereich Wildvögel - Hallo, Ich habe noch eine Frage zu Walpurga. Der Züchter hat mir gesagt, dass er den Kolkraben beringt hätte, die Rabenkrähe aber nicht...
Radulfa schrieb:
Hallo,

Wieso gerate ich immer an die Falschen? *wein*
vieleicht weil es ziemlich viele schwarze schafe gibt ....leider beonders oft wildvogelzüchter...
wenn du gründlich genug nachforschst wirst du bestimmt einen finden bei dem alles mit rechten dingen zugeht also überstürze nix .. kauf erst dann wenn du dir wirklich zu 150% sicher bist das alles seine ordnung hat
na und bei uns in nrw müssen invaliden die noch ein halbwegs anständiges schmerzfreies leben führen können nicht eingeschläfert werden ....aberes ist auch hier recht schwierig die erforderlichen genehmigungen zu bekommen.. heisst sehr viel behördenkram und rennereien...
aber überleg dir die sache wirklich noch mal denn glaub mir diese tiere sind mehr als anspruchsvoll und stellen ziemlich hohe anforderungen .. auch an das nervenkostüm des halters ... unterschätze das nicht
na ja mehr sag ich besser nicht dazu sonst bekomm ich nur wieder schelte die wird hier nur allzugern verteilt

mfg und gina
 
Hallo,

Ich werde alles daran setzten eine Genehmigung zu bekommen. Nachdem die meisten Züchter scheinbar illegal züchten oder aushorsten, glaube ich dass die Aufnahme eines Invaliden wirklich die beste Lösung ist.
 
Hallo lotko,

Das hab ich ja gar nicht gemacht. Hab ja nur die meisten und "scheinbar" gesagt, nicht alle!
 
Vermarktungsverbot für besonders geschützte Tierarten ?

Hallo lotko,

plaziere meine Frage noch 'mal hier, da sie im anderen Thema wohl untergeht:

Eine Frage hätte ich noch: wo sind denn eigentlich Rabenvögel vom Vermarktungsverbot gemäß § 42 (2) 2.a BNatSchG ausgenommen ? In § 43 ist nur von Ausnahmen vom Besitzverbot die Rede ?
 
Hallo,

nach § 42 II 2 a BNatSchG ist es verboten besonders geschützte Arten
u.a. zu verkaufen.

Ausnahmen regelt der § 43 BNatSchG. Im § 43 I 1 BNatSchG ist eine Ausnahme vom Besitzverbot geregelt, für nachgezüchtete Arten.

Nach § 43 II Satz 1 BNatSchG sind besonders geschützte Arten die keinem Besitzverbot unterliegen auch von den Vermarktungsverboten ausgenommen.
 
Hallo Vogelklappe,

aber bitte vorstehendes richtig verstehen. Aufgenommene Arten, die aus bestimmten Gründen nicht mehr in die Natur entlassen werden können, aber keine Nachzuchten sind, fallen nicht darunter. Die Behörden können zwar eine Genehmigung zum Besitz erteilen, eine Vermarktung ist aber in diesem
Fall ausgeschlossen.
Ich spreche ausschließlich von legalen Nachzuchten.
 
Hallo lotko,

vielen Dank für Deine Antworten. Hatte das auch so verstanden, obwohl ich die Ausnahme von der Ausnahme im BNatSchG nicht sehr eindeutig formuliert finde. Das Wort "Nachzuchten" taucht dort gar nicht auf.
 
Thema: Ring?
Zurück
Oben