Artikel in der Hamburger Morgenpost

Diskutiere Artikel in der Hamburger Morgenpost im Forum Stadttauben im Bereich Tauben - Hallo, hat jemand von Euch den heutigen Artikel in der Hamburger Morgenpost gelesen? Dort steht, daß in Hamburg Stadttauben in Lebendfallen...
und

wie wäre es mit einer erfindung : dem taubenkloo mit computergesteuerter spülung? ;)8)
 
wie wäre es mit einer erfindung : dem taubenkloo mit computergesteuerter spülung? ;)8)

Bonjour tristesse! :p ...ähm john! Eine verrückte Erfindung, die du dir da ausgedacht hast!
In Serienproduktion würde sie aber nicht gehen.
Trotzdem: Lass den Kopf (und deine Täubchen) nicht hängen! :D
 
naja

in gedanken hatte ich da schon skizzen gemacht.

nach vorne bräuchte es da noch n futternapf mit leckerstem von leckerem :~:D
 
Na Südwind, gleich mal wieder die Gelegenheit ergriffen auf Jäger und Schädlingsbekämpfer einzuschlagen?

Ein Schädlingsbekämpfer hat zwar den Sachkundenachweis ein Wirbeltier tierschutzgerecht das Leben zu nehmen aber das kann er nicht frei entscheiden.

Er muß in jedem Fall solch eine Aktion beantragen und begründen. Das kann er meist nur wenn wenn der Verdacht auf Krankheitsübertragung bzw. Verschmutzung von Lebensmitteln auftritt. Das würde jedoch erst einmal eine amtliche Aktion auslösen, da dem Schädlingsbekämpfer diese dazugehörigen Kenntnisse abgehen. Das heißt also das die Tötung der Tauben von Amts wegen genehmigt sein muß. Das irgendein Idiot vom Amt evt. auch mal leichtfertig so eine Genehmigung erteilt ist natürlich nicht ausgeschlossen. In dem Punkt gebe ich Dir vollkommen recht.
Der Mensch von der Taubeninitiative scheint nicht zu wissen das es in Hamburg ein bedeutendes Hygieneinstitut gibt dessen Biologe Dr. Udo Sellenschlo ein sehr zugänglicher Mensch ist. Dieser Biologe haßt nichts mehr als unsachgemäße Schädlingsbekämpfung. Hier könnte ihm geholfen werden.

Weiterhin gibt es holländische Firmen (Deutsche sind mir nicht bekannt, aber nicht ausgeschlossen) die Taubenhäuser einrichten, die Tiere daraus fangen und nach Holland bringen zur Lebendverfütterung an Zoo´s.
Das müßte aber rauszukriegen sein.

Jedenfalls sind auch Ämter angewiesen eine Taubentötung nur in begründeten Not-und Einzelfällen anzuordnen. Alternativen sind in jedem Fall gem TSchG in Betracht zu ziehen:

http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=192401&page=8

Antwort Nr. 78

Wie sage ich immer: Einfach mal an die Gesetze halten. Das gilt für jeden.

MfG
 
von
Escarabajo: "Na Südwind, gleich mal wieder die Gelegenheit ergriffen auf Jäger und Schädlingsbekämpfer einzuschlagen"?
aha nun wirds wieder persönlich. na Escarabajo, gleichmal die gelegenheit ergriffen, auf südwind einzuschlagen?
 
Wenn ich persönlich werde liest sich das anders.
Kein anderes Argument als mit ner Gegenfrage zu antworten?
Mach Dich über die Aufgaben eines Schädlingsbekämpfers erstmal kundig bevor Du mit so abfälligen Bemerkungen wie "wer gibt sich für sowas her" kommt.

Schädlingsbekämpfung ist Teil eines Systems zur Gesunderhaltung von Mensch und Tier. Während die Schädlingsbekämpfung immer mehr zur Vorsorge und Einsatz ungiftiger Methoden (leider nicht immer möglich) übergeht, setzen Laien nach wie vor unkontrolliert Pestizide ein, ja besorgen sich sogar noch illegale Räucherstäbchen aus Holland, empfehlen Selbstvernebler, sogar Brandmethoden um Vogelmilben aus ihren Taubenställen zu vernichten. Trotz meiner wiederholten Hinweise auf die Gefährlichkeit eines gewissen Sprays mit der Werbung "Tiere können im Raum verbleiben" wird es immer wieder genommen und was noch viel schlimmer ist: Man sprüht sogar noch die Tauben damit ein obwohl solche Maßnahmen nur Tierarzneimitteln vorbehalten ist.
Kannst Du alles hier nachlesen, leider konnte ich da aber von Dir noch keine Kommentare drüber lesen.
Die Zeiten des wildblickenden und mit Pestiziden um sich sprühenden Schädlingsbekämpfers sind seit mehr als 20 Jahren vorbei. Ist nur beim Volk noch nicht angekommen. Scheinbar werden wir immer noch als letztes Mittel mit irgendwelchen radikalen "Geheimwaffen" angesehen, wenn laienhafte Bekämpfungsversuche erfolglos waren; und sie sind es meistens, wenn es auch keiner zugibt.

Persönlich habe ich garnichts gegen Dich...im Gegenteil...ich ziehe vor jedem Menschen den Hut der sich engagiert für Tiere einsetzt, auch mal in andere Richtungen denkt, neue Logiken entwickelt. Wir können nur miteinander lernen. Wir Schädlingsbekämpfer haben es getan. Und der Gesetzgeber auch wie Du hoffentlich im Link lesen konntest. Aber ich wünschte mir mehr differenzierteres Denken und Einsichten auch Berufen gegenüber die nicht gleich sofort in das Wunschbild eines Tierliebhabers fallen.

Es kann und muß noch vieles getan und verbessert werden, das steht außer Zweifel........laßt es uns gemeinsam angehen.

In diesem Sinne

MfG
 
Wenn ich persönlich werde liest sich das anders.
Kein anderes Argument als mit ner Gegenfrage zu antworten?
Mach Dich über die Aufgaben eines Schädlingsbekämpfers erstmal kundig bevor Du mit so abfälligen Bemerkungen wie "wer gibt sich für sowas her" kommt.
@ERASCA, hättest du richtig gelesen, hättest du nicht überlesen, dass ich nur versucht habe, auf den kommentar einer userin zu antworten,
Es ist unbegreiflich, dass sich Menschen für so etwas hergeben.
(das dich da noch nicht störte). ich antwortete eigentlich nur darauf, was als zitat gelten sollte, meinerseits.

die aufgaben eines schädlingsbekämpfers im allgemeinen, habe ich (wenn ich mich recht erinnere), noch nie in frage gestellt.wenn, dann in bezug auf stadttauben. auch dich habe ich schätzen gelernt, anhand deiner berichte. nur, tut mir leid, aber im prinzip kann man es als stadttaubenfreundin nicht mit den worten abtun: "WER IST FÜR DAS TAUBENTÖTEN ZUSTÄNDIG?", 8o wenn es doch nicht nötig ist!
da muss man schonmal hinterfragen können, "wer sich für sowas hergibt". und es sind dann eben u.a. die schädlingsbekämpfer.

stadttauben haben es bis heute nicht geschafft, krankheiten auf menschen zu übertragen. da brauchts dann auch keine argumente wie: "TÖTEN IN NOTFÄLLEN". im prinzip gibt´s diese notfälle nicht. oder kannst du registrierte fälle von erkrankungen auf den menschen, aufzeigen?
weder die salmonellen noch die taubenzecke schaden dem menschen. der kot ist nicht ätzend und er riecht nichtmal, im gegensatz zu anderen kot-arten.:k

ich fahre jede woche zu mälzereien. da werden m.w. auch keine tauben eingefangen und getötet. die getreidelager sind für tauben unzugänglich. aus fertig. das sind alles keine unmöglichen massnahmen, die nicht machbar wären.
 
Wenn ich Dein Zitat falsch gedeutet habe, tut es mir leid.

Den Bezug auf Stadttauben meinte ich.

Da Escarabajo schwer zu schreiben ist (s. Erasca), sag einfach Georg zu mir.:)

Im Grunde sprechen wir die gleiche Sprache. Was ein Notfall ist entscheiden andere, in der Veterinärmedizin tätige. Erfolgt eine behördliche Anordnung müssen wir tätig werden.
Für meine Kollegen kann ich nicht sprechen. Aber es gibt eine Menge die sich vom Dachverband abgenabelt haben und voll die ökologische Schiene fahren. Man darf eine mögliche Krankheitsübertragung nicht immer von dem Gesichtspunkt sehen: "Wenn ich eine Stadttaube anfasse falle ich gleich tot um." Das ist natürlich hirnrissig, aber eine weitverbreitete Ansicht.
Krankheitserreger durch Vögel können auch in anderen Formen übertragen werden als nur durch direkte Berührung. Aus diesem Grunde spricht man nicht von Krankheitsübertragung durch Tauben, sondern von Vögeln weil eben auch durch deren, beispielsweise, Kot Parasiten entwickeln die dem Menschen und auch Tieren gefährlich werden können. So entwickelt sich in Taubenkot (und anderen) auch mal gerne der Speckkäfer der sich auch bevorzugt in Vogelnestern aufhält. Dieser Käfer gilt als Überträger des Rattenbandwurmes auf den Menschen. Außerdem bohrt er sich auch schonmal gerne in lebende Jungtiere.
Hygieneinstitute geben Jahresberichte heraus wo von übertragenen Krankheiten durch Vögel die Rede ist aber nicht speziell durch Tauben. Daher glauben viele es gibt keine Nachweise.
Es wird immer vom "Risiko einer Gefahr" gesprochen, nicht davon das prinzipiell eine Gefahr besteht wo Tauben/Vögel auftreten.
"Risiko einer Gefahr" bedeute soviel wie: Je höher und unkontollierter die Population (z.B durch Abwehrmaßnahmen), desto höher die Gefahr einer Infektion. Ein Teil der Gesundheitsvorsorge.
Offen gestanden kann ich mir auch keine "Notsituation" die zur Tötung berechtigen vorstellen, dazu fehlen mir entsprechende Kenntnisse. Deshalb bin ich zwar ein Verfechter von Vergrämungsmaßnahmen aber nicht zwangsläufig von Tötungen da ja auch unsere Wissenschaft erkannt hat das Tötungen so gut wie nie einen dauerhaften Erfolg nach sich ziehen. Aber selbst dann hätte ich meine Zweifel.

Zum Schluß noch ein paar Zitate:

Erzeuger von Krankheiten
Krankheiten werden verursacht durch
– Abgabe von haut-, schleimhaut- und anderen gewebstoxischen Se- und/oder Exkreten bzw.Hämolymphe (z.B. bei Ameisen, Wespen, bestimmten Käferarten und Zecken,
– mechanische Reizung durch Teile der äußeren Körperhülle (so bei Käferlarven- und Raupenhäuten) bzw. durch Stiche oder Bisse (Vorratsmilben, Zecken, Thripse u.a.),
– Produktion von Allergenen im Verdauungskanal, in Drüsensekreten oder in der Kutikula (Beispiele: Hausstaub- und Herbstmilben, Schaben, Taubenzecken, Krätze- und Räudemilben)
sowie infolge
– Transport von Allergenen oder Allergenproduzenten durch Gliedertiere (etwa durch Myiasisfliegen),
– Ekto- oder Endoparasitimus (etwa durch Gewebefraß bei Krätze- und bestimmten Räudemilben sowie bestimmten Myiasisfliegen und Zungenwürmern (Gliedertiere des Stammes der Pen-
tastomida)),
– Erzeugung von Befallspsychosen z.B. durch aggressive Stech- oder Kriebelmücken oder Flohschwärme und
– Phoresie (u.a. Übertragung von Milben durch Läuse, Fliegen oder von Milben durch Läuse und Fliegen oder von Myiasisfliegeneiern mit blutsaugenden Fliegen).
.......wenn aufgrund einer Massierung von Tauben verwahrloste Nistplätze und Kotansammlungen in unmittelbarer Nähe des Menschen entstehen, beispielsweise bei unkontrolliertem Nisten auf Dachböden. Dies begünstigt die Ausbreitung von Krankheitserregern und Parasiten (Cryptococcen, Taubenzecken), was in der Folge zu einer konkreten Gefährdung der Gesundheit von Hausbewohnern führen kann. Einer Gefährdung der
menschlichen Gesundheit durch solche Überpopulationen verwilderter Haustauben ist daher durch staatliche Maßnahmen zu begegnen. Hierbei sind jedoch die konkrete Gefahr für den Menschen und die zur Abwehr dieser Gefahr zur Verfügung stehenden möglichen Alternativen stets sorgfältig zu prüfen.
Als Gegenmaßnahmen kommen in erster Linie mechanische Abwehrmethoden zur Einschränkung von Rast- und Nistplätzen mittels Netzen, Drähten und Spikes, aber auch Bestandslenkung durch Gebäudesanierung, Aufstellen von Taubenschlägen oder –türmen (Gelegekontrolle, gezielte Fütterung) und Verhindern zusätzlichen und unvernünftigen Fütterns (Bürgeraufklärung)
in Frage............

...............Durch Taubenzecken geht eine besondere Gefahr für Allergiker und immunologisch Vorgeschädigte aus und für Personen, die nach wiederholten Taubenzeckenstichen sensibilisiert sind..........

...........Eine Besonderheit im Rahmen der Taubenzeckenbekämpfung stellt die Desinfektion der Nistplätze und der Kotablagerungen vor der Säuberung wegen möglicher Krankheitserreger (Ornithose) dar.............

§ 4
Durchführung der Bekämpfung
(1) Die Bekämpfung auf behördliche Anordnung darf nur von Sachkundigen mit entsprechendem Nachweis und nur mit solchen Mitteln und Verfahren durchgeführt werden, die in die Liste nach § 18 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) oder, solange
eine solche Liste noch nicht besteht, in die Liste nach § 10c des Bundesseuchengesetzes aufgenommen sind.
(2) Sachkundige im Sinne des Absatzes 1 sind Schädlingsbekämpfer nach § 5 Abs. 2.
(3) Die Sachkundigen sind verpflichtet, die Bekämpfung nach guter fachlicher Praxis und unter Beachtung neuester wissenschaftlich anerkannter Erkenntnisse und Arbeitsverfahren durchzuführen. Das örtlich zuständige Gesundheitsamt ist über Abschluss und Ergebnis der Bekämpfung sowie über notwendige Vorbeugemaßnahmen zu informieren.
(4) Die chemische Bekämpfung von Ratten, Mäusen, Pharaoameisen, stechenden Mücken im Freiland, Bettwanzen, Taubenzecken und bei hartnäckigem Befall auch der übrigen Gesundheitsschädlinge ist nur Schädlingsbekämpfern gemäß § 5 Abs. 2 gestattet.
(5) Die Bekämpfung von Freilandstechmücken und deren Entwicklungsstadien bedarf der vorherigen Zustimmung des Landeshygieneinstituts und des Landesamtes für Umwelt und Natur.

Ich denke mal das wir uns nun weitestgehend einig sind. Ich bin ehrlich selbst immer wieder erstaunt wie viele Gesetze und Anordnungen, die, zumindest aus meiner Sicht, gut und differenziert sind, selbst von den Behörden mit Füßen getreten werden. Deshalb glaube ich auch das im Falle der Vogelgrippe irgndjemand aufgrund der Vorsorgevorschriften überhastet reagiert hat weil er das als "Notfall" ansah. Selbst mir bekannte (namhafte) Wissenschaftler und Biologen haben damals mit dem Kopf geschüttelt und vieles kam ihnen "spanisch" vor.

MfG Georg
 
john und Taubenkasper singen...

Taubenklo, Taubenklo - ja, das macht die Taube froh,
Taubenklo, Taubenklo macht die Taube froh.
Taubenklo, Taubenklo - ja, das macht die Taube froh,
Taubenklo, Taubenklo macht die Taube froh.
 
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