Hallo Wandterz,
Ja, jetzt kommt die Masche: Ich kann Karate.
Ich kann Schach, in 10 sec biste matt.
Scherz beiseite.
Klar habe ich reingehauen, es war ja auch zunächst nur ein Zwiegespräch zwischen Paloma und mir. Du warst für mich einer unter vielen. Außerdem hielt ich mich an die Berichterstattung, und, mir schmeckte ein gewisser Punkt an deiner HP nicht:
Vergrämungsmaßnahmen bringen nichts (so bzw. sinngemäß).
Solche Behauptungen lassen mich vermuten das Du zu den "ewig Gestrigen" gehörst die eine Tötung als einzige Alternative ansehen, oder einfach nur keine Ahnung hast.
Die Schädlingsbekämpfungsbranche ist die einzige Branche die sich intensiv mit Taubenabwehr unter teirschutzrechtlichen Aspekten befasst. (Daher mein Vergleich mit dem Dachdecker). Dahinter steht ein wissenschaftlicher Apparat der weltumspannend ist und auch mit Tierschützern zusammenarbeitet bzw. deren Argumente annimmt. Und nicht nur durch Wissenschaftler der gewinnorientierten Industrie. Wenn Vergrämungsmaßnahmen nicht greifen, liegt das nicht in ihnen selbst, sondern an der Unkenntnis der Anbringungsweisen sowie die richtige Auswahl der Materialien an den richtigen Stellen. Beispiel: Spannseile an Orten mit hohem Besiedlungsdruck wie bei Opel, wären der reine Unsinn und würden...wie von UliB. geschildert.... ganz schnell mal 12000€ in den Sand setzen. Wer Spannseile verwendet (bitte nur als Beispiel ansehen) hat sowiso die zeichen der Zeit verpennt. Es gibt Alternativen die genauso gut wirken aber das Verletzungrisko nicht gleich null setzt, sondern null ist. Sowas findet man aber nicht im Baumarkt oder Dachdeckerbedarf. Es reicht also nicht aus eine Unwirksamkeit daraus herzuleiten weil man Tauben sieht die auf Spikes nisten oder sich in zerrissenen Netzen verfangen haben. Dann wurde schlicht und einfach etwas falsch gemacht und in den vielen Fällen aus Kostengründen kein Wartungsvertrag abgeschlossen.
Du hast Dich hier gestellt, was ich bewunderungswürdig fand, und die Diskussion blieb sachlich. Ich fand sie sogar toll. Ich hätte Dir sogar helfen können dazu wäre aber ein gewisses Maß an Einsichtigkeit erforderlich gewesen. Die Zusammenarbeit mit einem Schädlingsbekämpfer wäre angebracht gewesen. Denn das alleinige Entfernen von Tauben
kann gegebenenfalls auch eine Gefahr für die Mitarbeiter von Opel darstellen.
Klimaanlagen können mit Filtern ausgestattet werden. Aber was ist mit den Gesundheitsschädlingen die sich durch Ansiedlung von Tauben in deren unmittelbarem Umfeld ansiedeln? Taubenwanzen, Bettwanzen, rote Vogelmilbe, Speckkäfer, Mehlkäfer uva. mehr. DAS sind die eigntlichen Gesundheitsschädlinge, nicht die Taube. Nimmt man ihnen den Wirt gehen sie auf den Menschen über. Solche Dinge zu beurteilen bist Du garnicht in der Lage, das kann nämlich nur ein Schädlingsbekämpfer in Zusammenarbeit mit Veterinären. Wenn Du sehen willst wie so ein Befall aussieht gehe hier in das Unterforum: Motten, Milben und Co., Thread: neue Bilderserie.
Allerdings wurde dieser Befall nicht durch Tauben verursacht. Leider scheint in vielen Köpfen noch die Meinung zu herrschen (überspitzt): Fasse ich eine Taube an, falle ich tot um.
Gerade mehr Infos von Dir, als durch die reißerischen Zeitungsartikel, wären wichtig gewesen. Es ist möglich das eine einmalige Tötung nicht zu umgehen ist,auch ein Tierschützer würde dann...wenn auch zähneknirschend...die Notwendigkeit einsehen. Die haben nämlich auch umgedacht., aber streng unter dem Gesichtspunkt des "vernünftigen Grundes". Ist das falsch? Sie suchen sogar selbst nach humanen Möglichkeiten eine Überpopulation zu verhindern. Sogar so erfolgreich das wiederum die Wissenschaft sich deren Argumente angenommen hat. Zugegeben, ich kenne die Verhältnisse bei Opel nicht habe aber nicht den Eindruck gewinnen können das alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und noch mit alten Vorurteilen gekämpft wird. Und ich sehe nicht ein das jemand aus Unkenntnis eine Sondererlaubnis zur Tötung bekommt, wofür andere Ausbildung und Fachkenntnis benötigen.
Weiterhin versteifst du Dich zu sehr auf Aussagen von einigen Leuten, sagst aber nicht welche Berechtigungen Du selbst hast. Ein Fallenschein berechtigt noch lange nicht, im großen Stil Tauben wegzufangen..auch dazu benötigt man die Erlaubnis der Behörden. Beförderst Du die gefangenen Tauben auch tierschutzgerecht? Kontrollierst Du die Fallen mindestens 2mal am Tag? (Das muß man sogar bei Tötungsfallen) ect.pp. Kannst Du das sicherstellen? sonst müssen die Fallen mit Futter und Getränke ausgestattet werden. Sind die Fallen mit Holzböden ausgestattet 0der hast Du Drahtfallen so ausgestattet das ...gerade jetzt bei der Kälte.... die Füße der Tiere am Draht nicht festfrieren? Ich muß auf sowas achten, sonst kostet es mich meine Lizenz. Vielleicht siehst Du jetzt ein weshalb ich eine Abneigung habe, Dir eine Sondergenehmigung auszustellen. Ob sogar das Jagdrecht greift, dessen bin ich mir nicht sicher.
Das sind Dinge die ich ebenfalls gerne gewußt hätte von Dir. Das Gespräch hätte durchaus in eine andere Richtung laufen können. Leider gibt es ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen
Und hier nochmal etwas von den Behörden:
Zur Gesundheitsgefahr durch Stadttauben
Das IfSG (Infektionsschutzgesetz) hat am 1. Januar 2001 das Bundesseuchengesetz (BSeuchG) abgelöst. Während das BSeuchG in § 13 Abs. 4 als „tierische Schädlinge“ alle Tiere bezeichnete, „durch die nach Art, Lebensweise oder Verbreitung Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können, soweit die Tiere nicht vom Tierseuchenrecht erfasst sind“, verwendet das IfSG in § 2 Nr. 12 den
Begriff „Gesundheitsschädling“ und definiert ihn als „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“, ohne Angabe näherer Kriterien. Da theoretisch jedes mit Krankheitserregern infizierte oder kontaminierte Tier diese Erreger auch auf den Menschen übertragen kann, sofern ein entsprechender Kontakt besteht, und ein diesbezügliches Nullrisiko
daher gar nicht zu erzielen ist, können Maßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge vernünftigerweise nur dann erlassen werden, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen.
Im Kommentar zum IfSG werden diese besonderen Voraussetzungen erläutert. So wird festgestellt, dass fast alle Tiere Krankheitserreger auf irgendeine Weise aufnehmen und wieder so abgeben können, dass Menschen infiziert werden können. Daher fallen nicht nur Tiere, die im
Kommentar als typisches Siedlungsungeziefer „wie z. B. Ratten, Mäuse, verwilderte Tauben, Kleiderläuse oder Zecken“ bezeichnet werden, sondern auch Nutz- und Liebhabertiere wie Katzen, Hunde und Ziervögel unter den Anwendungsbereich des IfSG.
Allein aufgrund der theoretischen Einstufung eines Tieres als „Gesundheitsschädling“ können allerdings noch keine Maß-
nahmen ergriffen werden. Hierfür ist vielmehr zusätzlich das Vorhandensein einer konkreten Gefahrenlage für den Menschen erforderlich, wie sie insbesondere in § 17 Abs. 2 IfSG dargelegt ist.
§ 17 Abs. 2 IfSG entspricht gemäß der amtlichen Begründung inhaltlich den Absätzen 1 und 3 des § 13 BSeuchG. An der dort festgelegten und bereits im Gutachten vom 26. Februar 1998 geschilderten Rechtslage hat sich demnach nichts geändert. Im Kommentar zum genannten Absatz des IfSG wird festgestellt, dass die zuständige Behörde dann Maßnahmen gegenüber Ge-
sundheitsschädlingen anzuordnen hat, wenn zum einen festgestellt wird, dass Gesundheitsschädlinge vorhanden sind, und zum anderen im konkreten Fall die begründete Gefahr besteht, dass eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern auf den Menschen zu befürchten ist.
Nicht
nur müssen beide Voraussetzungen vorliegen, sondern die Gefahr muss auch spezifisch angegeben werden können..
Eine Aussage....Tauben sind sowiso Schädlinge (nur ein Beispiel, keine Unterstellung)....ist nicht ausreichend. Es muß also sorgfältigst geprüft werden und das scheint das Veterinäramt zu tun.
MfG Georg