Apotheker schlägt Taube tot

Diskutiere Apotheker schlägt Taube tot im Forum Stadttauben im Bereich Tauben - Vor der xxxxxx wurde ich am 17.6. nachmittags Zeuge eines grausamen Vorfalls. Meine kleine Tochter spielte auf dem nahe gelegenen Kletterturm als...
Liebe Tina, an seiner Signatur erzürnt mich nichts, ich fordere nur ihren Sinn ein, beziehe mich auf den ersten Teil.

An Benus Signatur ist doch wirklich nichts, woran man sich die grauen Zellen kaputt stossen könnte. Sei doch bitte so nett und erkläre mir den Sinn Deines Postings.


Benu-Andreas: Übrigens großartig, dein Mitgefühl für das Täubchen! :zustimm: Deine Empörung über den Apotheker! :zustimm: :zustimm:

Was steht in deiner Signatur?

Du willst solidarisch mit Tauben sein? Wo?
Geht's noch? :k


Bist Du Kravallsüchtig, oder so? Einen Sinn hat der Beitrag nämlich wahrlich nicht 8(
 
Sicherlich gibt es hier ja nun einige, die sich mit der Rechtslage gut auskennen.

Wie ist es eigentlich, wenn man ein eindeutig schwer leidendes oder sterbendes Tier findet und diesem dann weitere Schmerzen erspart, indem man es tötet?

Habe schon desöfteren Tiere auf eigene Faust erlöst, die es eindeutig bis zu einem Tierarzt nicht mehr geschafft hätten oder die Leiden auf dem Weg dorthin einfach zu groß gewesen wären.

In diesem Fall steht Aussage gegen Aussage - da Sadako nicht gesehen hat, ob die Taube vorher vielleicht schon im sterben lag oder an schlimmen Schmerzen gelitten hat, kann sie zum Wahrheitsgehalt dieses Aussage nichts sagen.
Die Taube ist auch (wie ich es verstanden habe) nicht sichergestellt worden und es kann somit auch keine Autopsie an ihr vorgenommen werden.
Sollten keine Zeugen auftauchen, die gesehen haben, dass der Apotheker eine agile und lebensfähige Jungtaube tötet, sehe ich so oder so schwarz.

Hat der Mann eine sterbende oder stark leidende Taube getötet, dann muss man wohl sagen: Soviel Interesse am Leid von Tauben zeigt kaum ein Mensch.

Ich habe schon angefahrene Tauben töten müssen, die scheinbar über eine längere Zeit hinweg mitten in der Fußgängerzone verzweifelt auf dem Boden herumkrochen und von Passanten höhstens zur Seite getreten wurden. Tiere, die sichtbar keine Überlebenschance hatten und wo es allein das Mitleid hätte zwingend vorschreiben müssen, etwas zu tun.
 
Sicherlich gibt es hier ja nun einige, die sich mit der Rechtslage gut auskennen.

Wie ist es eigentlich, wenn man ein eindeutig schwer leidendes oder sterbendes Tier findet und diesem dann weitere Schmerzen erspart, indem man es tötet?

Habe schon desöfteren Tiere auf eigene Faust erlöst, die es eindeutig bis zu einem Tierarzt nicht mehr geschafft hätten oder die Leiden auf dem Weg dorthin einfach zu groß gewesen wären.

In diesem Fall steht Aussage gegen Aussage - da Sadako nicht gesehen hat, ob die Taube vorher vielleicht schon im sterben lag oder an schlimmen Schmerzen gelitten hat, kann sie zum Wahrheitsgehalt dieses Aussage nichts sagen.

Danke! Ich wundere mich auch über die automatische Annahme das der Apotheker das Tier kaltblütig (und warscheinlich aus vollem Taubenhass :~ ) getötet haben soll. Da sich der Mann ja geäussert hat, er sagte das Täubchen sei krank gewesen, gehe ich davon aus das ein Gespräch zwischen der Beobachterin und dem Apotheker stattgefunden hat. Hätte man da nicht gleich nachfragen können was genau vorgefallen ist. Ohne seine Schilderung und ohne mit eigenen AUgen gesehen zu haben was eigentlich vorgefallen ist, hätte ich nicht die Polizei gerufen. Was will man denen sagen? "Ich glaube hier hat jemand eine Taube getötet. Er selber sagt sie sei krank gewesen"?


Als bei uns in der Toreinfahrt eine Fledermaus eingequetscht wurde (in der Tür. SIe hing ungünstig und niemand hatte sie bemerkt), lag sie schwerstverletzt auf dem Boden und hätte es sicher nicht geschafft. Also wurde dem Leid ein Ende gesetzt. Da brauch man nicht mehr zum TA fahren und das Leid verlängern. Wer hier weiß denn wirklich was mit der Taube war? Vielleicht hatten Jugendliche sie zuvor durch die Gegend gekickt und der Apotheker nahm an sie sei schwer verletzt. Auf ein solches résumé würde es zumindest für die Polizei hinauslaufen.
 
Zum Thema Scheinen und Sein: Ich bin mal in eine absurde Situation geraten.
An einer Brücke fütterte jemand die dort lebenden Tauben und fing sich ein raus. Ich sah das zufällig, wandte mich an diesen Herrn, der seinen Lieferwagen in der Nähe geparkt hatte, und fragte, was er mit der Taube wolle. Er sagte, diese Taube sei noch ganz jung und krank, er wolle ihr helfen. Diese Taube war aber weder ganz jung noch sah sie irgendwie angeschlagen aus, sondern war im Gegenteil gut genährt und proppemunter. Es war mir nicht geheuer, also stellte ich mich mit meinem Fahrrad vor den Lieferwagen und sagte, er solle die Taube loslassen, sonst müsse er mich jetzt überfahren. Er wurde immer wütender, fuhr an, und wußte nicht so recht, was er machen sollte, er wollte offensichtlich diese Taube haben. Da kam aus einem Haus nebenan eine junge Frau herausgesprungen, fotografierte diesen Mann, und rief, der kommt schon seit Tagen, füttert die Tauben und fängt sich eine raus, sie vermutete, für die Pfanne! Er bekam fast einen Tobsuchtanfall, spuckte uns an, liess die Taube fliegen und fuhr davon.
Die Frau wollte übrigens nicht der Taube helfen, sondern ihn anzeigen, weil er dort Brot hinstreute, sprich, die Tauben fütterte.
Was er aber nicht tat, um den Tauben Futter zu geben, sondern um sich eine raus zu fangen. Absurde Welt! Diese Taube landete jedenfalls nicht im Pott!
 
Fakt ist, der Herr hatte der Schilderung nach offensichtlich nicht die Fähigkeiten und Kenntnisse, um eine Taube zu töten und durfte es demnach nicht. Bei einem Genickbruch wäre sie in der Tat sofort tot gewesen. Ein Tier tötet man auch nicht ohne Not - sofern das wirklich angebracht war - auf öffentlichem Strassenland, wo Kinder zusehen und sich ein schlechtes Beispiel nehmen könnten, ein krankes schon gar nicht.
 
Wäre es ein kleiner Hund gewesen. wäre der Aufschrei groß.

Ein Mensch mit Vorbildfunktion an einem Spielplatz tötet ein Tier ohne Sachkenntnis, denn er behauptet, das Tier sei tot, ist es aber offensichtlich nicht - er hat sie so besonders gequält. Er behauptet, sie war krank - woher will er das wissen? Vielleicht war sie nur verhungert und hat bei ihm vor der Apotheke gehockt?
(Bei der Volksverhetzung kann man sich vorstellen, wie er vielleicht dachte: Oh, da bleiben mir meine Kunden weg! Das sind ja gefährliche Krankheitsüberträger!) Das Vorbild geht ja auch noch weiter: Wenn ein APOTHEKER das kann, kann jeder Hansel das ! Und dann heisst es: Oooch, die war doch krank!

Bei der Polizei geht es weiter. Laut Tina sagten sie, darf ein erwachsener Mensch eine - vorgeblich - kranke Taube töten. Die brauchen anscheinend Nachhilfeunterricht in Sachen Recht! Wie will ein Laie das beurteilen können? Laut Tierschutzgesetz darf nur jemand mit Sachkundenachweis ein Wirbeltier töten. Da das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein sachkundiger Mensch war, darf er sie natürlich NICHT töten! Ich würde dort Zettel aushängen, vielleicht kennst du, Tina, auch einige Eltern am Spielplatz, die Zeugen gewesen sein könnten?
 
Hi!

Eigentlich brauchst Du keinen Anwalt solange Du nicht als Nebenkläger auftreten willst, die Staatsanwaltschaft muss dem Fall nachgehen und du bist ja auch Zeuge. Das Tierschutzgesetz ist da auch eindeutig, lediglich ein Tierarzt (oder Leute wie Schlachter mit Genehmigung für bestimmte Tiergruppen etc.) darf ein verletztes Tier (wenn sie denn überhaupt wirklich verletzt war) einschläfern. Das er sie getötet hat hat er dir ja direkt gesagt -eindeutig strafbar -wie meine Vorredner schon sagten!!!
Ob er es viell. wirklich "gut gemeint" hat kann immer sein -Restrisiko bleibt, aber ich würd mich da auf mein Gefühl verlassen, man merkt das ja meist schon daran wie jemand reagiert und wenn die Taube keine offensichtlichen schweren äußeren Verletzungen hatte glaub ich kaum, dass dieser Mann den Zustand mit Sicherheit als lebensbedrohlich und besonders qualvoll hat einschätzen können und man Ihn als "Erlöser"entschuldigen kann.


Gruß Melina
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach ja wie es weitergeht würd mich interessieren, bitte dann beizeiten um Info!
 
Hallo Maurin..

leider sind wir die kommenden 3 Wochen in Mutter-Kind-Kur, kommen am 10.07. erst zurück. Weiß nicht, ob ich vor Ort ins Netz komme. Falls nicht, nicht böse sein wenn erst dann eine Nachricht erfolgt.

Lieben Gruß - die Tina
 
Ich weiß, dass sich Tina sich so gut mit Tauben auskennt, dass sie eine kranke Taube von einer gesunden unterscheiden kann - auch, wenn sie sie sterbend mit Genickbruch in die Hände bekommen hat. Und ich halte sie für so objektiv, dass sie den Fall anders geschildert hätte, wenn sie erkannt hätte, dass die Taube abgemagert oder sonst wie an einer Infektion gelitten hätte.

Und es bleibt mal dahin gestellt, ob man einem Tier schlimmes Leiden erspart. Wenn man es dann töten will, dann soll man sich auch vergewissern, dass man mit seinem Handeln auch Erfolg hatte. Ein halb totes Tier dann wieder ins Gebüsch zu legen ist untragbar - egal, ob sie krank oder gesund war.
 
Sadako, dir eine gute Zeit in deiner Kur! Blöd, dass dir das ausgerechnet kurz davor widerfahren ist mit der Taubengeschchte.
 
Laut Tierschutzgesetz darf nur jemand mit Sachkundenachweis ein Wirbeltier töten.
Wer hier wohl Nachhilfe in Sachen Tierschutzgesetz braucht. Dort steht lediglich "Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat." - Nichts von Sachkundenachweis (außer bei berufs- oder gewerbsmäßiger Tötung).

Ich weiß, dass sich Tina sich so gut mit Tauben auskennt, dass sie eine kranke Taube von einer gesunden unterscheiden kann - auch, wenn sie sie sterbend mit Genickbruch in die Hände bekommen hat.
Ja sicher doch, deshalb wurde ja auch bei einer noch atmenden Taube Genickbruch angenommen.

Ein halb totes Tier dann wieder ins Gebüsch zu legen ist untragbar - egal, ob sie krank oder gesund war.
Wenn die Story hier noch eine Weile weiterläuft, werden bestimmt noch mehr "Fakten" hinzugedichtet.

Und dann, aufgrund der unklaren Beweislage, will man den Justizapparat in Gang setzen? Kein Wunder, dass Polizei und Justiz zu wenig Zeit für wirklich wichtige Dinge haben. Ich könnte die ganze Aufregung ja begreifen, wenn irgendwer die Taube mit Steinen beworfen oder irgendeine andere Tierquälerei mit voller Absicht begangen hätte.
 
Kenntnisse und Fähigkeiten
Genau auf die hatte ich doch vorher schon abgehoben ? Das Tier sollte getötet werden - und war nicht tot, sondern nur fast - wenn das keine Tierquälerei ist, was dann ?
 
Oh Dagmar, mit Verlaub, ich kann dich/deine Ansicht gerade nicht nachvollziehen.... :nene: Ich hätte nicht gedacht, dass DU so etwas gut heißt (zumindest interpretiere ich so deine Äußerungen hier) .... Ich bin gerade mächtig enttäuscht ...
 
Sybille, bitte lese noch mal all diese Beiträge hier:trost:

Ich glaube Vogelklappe versucht hier den Sinn zu verdrehen:bier:

Fernsehen können wir abschaffen......hier haben wir alles...:freude:
 
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
vom 9. Februar 2000
BAnz 22.2.00 Nr. 36a

Auf Grund des Artikels 84 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 16b Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105,
1818) wird nach Anhörung der Tierschutzkommission folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:

3 Zu § 4
(Töten von Tieren)
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Für das berufs- oder gewerbsmäßige regelmäßige Betäuben oder Töten von Wirbeltieren regelt § 4 Abs. 1a die Anforderungen an den Nachweis der Sachkunde. Betroffen von der Regelung des § 4 Abs. 1a ist auch die Erwerbsfischerei, also die See- wie die Binnenfischerei, Teichwirtschaft
und Fischzucht. Die Regelung erstreckt sich ferner auch auf das Betäuben und Töten von Pelztieren sowie die Schädlingsbekämpfung.

3.1Berufs- oder Gewerbsmäßigkeit

3.1.1Das berufsmäßige Betäuben oder Töten von Tieren schließt die regelmäßige nebenberufliche Ausübung dieser Tätigkeiten ein.

3.1.2Ein gewerbsmäßiges Betäuben oder Töten von Tieren liegt dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

3.1.3Regelmäßigkeit ist nicht gegeben, wenn Wirbeltiere nur im Einzelfall betäubt oder getötet werden.
Für das Töten lebensschwacher, nicht lebensfähiger oder schwerverletzter Wirbeltiere im Einzelfall im eigenen Tierbestand ist wegen fehlender Regelmäßigkeit grundsätzlich kein Nachweis der Sachkunde erforderlich.
Regelmäßigkeit ist des Weiteren nicht gegeben, wenn Wirbeltiere nur im Einzelfall bei Bedarf im Rahmen von Pflanzenschutz- oder von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch die Anwendung hierfür zugelassener Mittel getötet werden.


3.2Nachweis der Sachkunde
Der Nachweis der Sachkunde bezieht sich jeweils nur auf diejenige Kategorie von Tieren und auf diejenigen Betäubungs- und Tötungsmethoden, für die die entsprechende Sachkunde erworben wurde.

3.2.1Der Nachweis der Sachkunde für die Schlachtung von Einhufern, Wiederkäuern, Schweinen, Kaninchen und Geflügel ist in § 4 Abs. 2 der Tierschutz-Schlachtverordnung vom 3.
März 1997 (BGBl. I S. 405) abschließend geregelt. Eine Sachkundebescheinigung nach § 4 Abs.
2 der Tierschutz-Schlachtverordnung gilt daher unmittelbar als Sachkundenachweis im Sinne des
§ 4 Abs. 1a.
3.2.2Folgende abgeschlossene Berufsausbildungen oder Weiterbildungsabschlüsse gelten als
Sachkundenachweis für das Betäuben oder Töten von Tieren derjenigen Kategorie, auf die sich die jeweilige Ausbildung bezieht:
–Fleischer/Fleischerin,
–Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, Fachbereich Lebensmittel, Warengruppe Fische,
–Verkäufer/Verkäuferin im Einzelhandel, Fachbereich Lebensmittel, Warengruppe Fische,
–Fischwirt/Fischwirtin,
–Biologielaborant/Biologielaborantin,
–Tierwirt/Tierwirtin,
–Landwirt/Landwirtin,
–Tierpfleger/Tierpflegerin,
–Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin,
–Biologisch-technischer Assistent/Biologisch-technische Assistentin,
–Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin,


MfG
 
Ergänzung:

Als Sachkundenachweis gilt ferner der erfolgreiche Abschluss eines Studiums der Veterinär-oder Humanmedizin, der Biologie mit dem Schwerpunkt Zoologie oder Fischereibiologie.
Der Abschluss einer anderen Berufsausbildung, ein anderer Studienabschluss oder ein Weiterbildungsabschluss, die nachweislich ebenfalls für bestimmte Tierarten entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen, sind ebenfalls als Sachkundenachweis anzuerkennen. Gleiches gilt
für die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden tierexperimentellen Kursen. Auch kann die zuständige Behörde im Einzelfall die entsprechende Sachkunde bei Personen annehmen, die ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung über einen angemessenen Zeitraum regelmäßig Tiere ordnungsgemäß betäubt oder getötet haben; in diesem Fall ist eine entsprechende Bescheinigung
durch die zuständige Behörde, eine beauftragte Stelle oder den Tierschutzbeauftragten auszustellen.
3.2.3Die erforderliche Sachkunde für das Betäuben oder Töten entsprechender Tiere ist des Weiteren nachgewiesen, wenn die betreffende Person im Besitz eines gültigen Jagd- oder Fischereischeins ist oder die Jäger- oder Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
3.2.4Darüber hinaus kann der Sachkundenachweis durch ein Fachgespräch bei der zuständigen Behörde erbracht werden. Die Behörde kann sich ggf. des Sachverstandes eines von ihr beauftragten Stelle bedienen.
Das Fachgespräch kann sich auf folgende Bereiche erstrecken:
–Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie,
–Grundkenntnisse des Verhaltens der Tiere,
–tierschutzrechtliche Vorschriften,
–Grundkenntnisse der Physik oder Chemie, soweit diese für die betreffenden Betäubungsverfahren notwendig sind,
–Eignung und Kapazität der jeweiligen Betäubungsverfahren,
–Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung und Tötung von Tieren,
–ordnungsgemäße Durchführung des Ruhigstellens, Betäubens und Tötens der Tiere und
–Wartung der für das Betäuben und Töten notwendigen Geräte und Einrichtungen.
Die Länder können weitere Sachkundenachweise, insbesondere solche von Berufsfachverbänden, anerkennen.
 
Sybille,
Oh Dagmar, mit Verlaub, ich kann dich/deine Ansicht gerade nicht nachvollziehen.... :nene: Ich hätte nicht gedacht, dass DU so etwas gut heißt (zumindest interpretiere ich so deine Äußerungen hier) .... Ich bin gerade mächtig enttäuscht ...
du solltest lesen und Fakten aufnehmen, anstatt zu interpretieren, dann würdest du mir nichts unterstellen (können).

Wir wissen nur, dass ein Mann eine Taube töten wollte, weil sie nach seinen Aussagen krank war, und diese Tötung nicht so ablief, wie es hätte sein sollen.
Wir wissen nicht, ob die Taube krank war, denn weder wurde gefragt, woraus dieser Schluss gezogen wurde, noch wurde sie obduziert.

Daraus zu folgern, der Mann wäre ein Tierquäler, der mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden müsse, entbehrt jeder Grundlage - wie es die Polizei schon gesagt hat.

Entweder wird in diesem Forum das Niveau gefördert, jedweden Mutmaßungen und den Scharfmachern (Zitat Paloma negra: Bei der Volksverhetzung kann man sich vorstellen, wie er vielleicht dachte: Oh, da bleiben mir meine Kunden weg! Das sind ja gefährliche Krankheitsüberträger!) zu glauben, oder man achtet darauf, dass sich an Tatsachen gehalten wird.

Unabhängig davon ist die Betroffenheit über einen solchen Vorfall durchaus nachvollziehbar.
 
So erlöst man doch kein Tier, indem man es irgendwo gegen schlägt:k
Dazu noch in aller Öffentlichkeit wo auch Kinder zusehen können, was soll denn das. Wenn das die Vorbilder unserer Kinder seien sollen, na dann gute Nacht. Das ist doch an Brutalität kaum noch zu überbieten.

Ich habe erst gestern eine Tierärztin aus der Mittagspause geholt um
eine Ringeltaube zu erlösen. Ich selbst könnte das nicht, das überlasse ich Leute die wissen was sie tun.

LG
Karin
 
Thema: Apotheker schlägt Taube tot

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