T61

Diskutiere T61 im Forum Stadttauben im Bereich Tauben - Da mir immer noch berichtet wird, daß für die Einschläferung von Tauben T61 als alleiniges Mittel verwendet wird, möchte ich an dieser Stelle...
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Vogelklappe

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Da mir immer noch berichtet wird, daß für die Einschläferung von Tauben T61 als alleiniges Mittel verwendet wird, möchte ich an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, daß das für alle Wirbeltiere verboten ist und nicht mehr vorkommen darf.

Wer sieht, daß ein Tierarzt dies bei einem Tier verwenden will, das noch bei Bewußtsein ist, kann sich auf den Text in diesem Link berufen:
Wesentlichste Änderung ist, dass das Arzneimittel nur noch zur Verabreichung an bewusstlose Tiere zugelassen ist. Das bedeutet, dass in jedem Fall eine Narkose wie bei einer Operation erfolgt, bevor das Mittel zum Einschläfern verabreicht wird. Zudem ist eine Anwendung von T61® bei tragenden Tieren nicht mehr zugelassen. T61® darf nur von Tierärzten angewendet werden. Die geänderten Zulassungsbedingungen sind sowohl in der Packungsbeilage als auch in der Fachinformation kenntlich gemacht.
http://www.bvl.bund.de/DE/08_Presse...mittel/2010/2010_11_03_pi_t61.html?nn=1622560
 
Hallo

und schön, dass Du das hier nochmal veröffentlicht hast!
Darauf achte ich auch immer sehr. Furchtbar...

Liebe Grüße, Nicole
 
Hallo Vogelklappe

und Danke für deinen Link. Dachte ich doch, dass T61 (schon längers ?) verboten ist. Doch wie es scheint, eben nicht ganz verboten. Vielleicht ist genau das überfällig, sprich totales Verbot :?
 
Am narkotisierten Tier (z.B. während einer OP) kann es ja problemlos verwendet werden, daher ist ein Verbot nicht angezeigt. Am wachen Tier sollte man lieber gleich Eutha oder Release verwenden (Pentobarbital, ein Narkotikum das 450- bis 900-fach überdosiert wird - es wird sozusagen ein gewollter Narkosezwischenfall erzeugt). Ich bin mir nicht ganz sicher, aber vielleicht hat es ökonomische Gründe, dass T61 noch eingesetzt wird... Aber wie gesagt, am bewusstlosen Tier ist es auch vollkommen in Ordnung. T61 besteht aus drei Komponenten: einem Allgemeinanästhetikum (Embutramid), einem peripheren Muskelrelaxans (Mebezoniumiodid) und einem Lokalanästhetikum (Tetracainhydrochlorid). Das Lokalanästhetikum soll eventuelle Schmerzen bei pulmonaler Gabe verhindern, das Allgemeinanästhetikum erzeugt eine tiefe Narkose und das Muskelrelaxans sorgt für eine Lähmung aller Muskeln und über die Lähmung der Atemmuskulatur auch zum Tod. Grundsätzlich ist diese Kombination keine schlechte Idee, nur passiert es leider manchmal, dass das Muskelrelaxans schneller anflutet als das Narkotikum und so der gefürchtete Tod bei vollem Bewusstsein eintritt. Das kann eben nur sicher verhindert werden, wenn das Tier vorher schon bewusstlos ist. Dann könnte man rein theoretisch aber auch ein reines Muskelrelaxans benutzen (die Wirkungen der anderen beiden Komponenten übernimmt ja dann das Narkotikum), nur gibt es dafür meines Wissens nach keine Zulassung in dieser Indikation.
 
Thema: T61

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