Christian
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sunny23 schrieb:Allerdings wird das hier wohl nicht ganz so streng gehandhabt, die wollen nur eine formlose Erklärung mit unserer Anschrift und eine Angabe darüber, wie groß der Käfig/ die Voliere ist und welche Ausstattung dieser hat.
Das zeigt ganz deutlich, daß es lediglich die Umsetzung der Gesetze ist, die unterschiedlich gehandhabt wird. Denn eines ist leider auslegungsbedürftig, nämlich was für Dokumente bei Anhang B Arten für die Anmeldung benötigt werden.
Gänzlich neu ist, daß auch die Haltungsbedingungen geprüft werden ... finde ich gut ... ist aber das erste Mal, daß ich davon höre, daß dies gemacht wird.
Übrigens kommt es nicht gerade selten vor, daß Züchter hinsichtlich der Meldepflicht die Käufer falsch informieren.