Es wird immer wieder außer acht gelassen, das die Regelungen
nicht bundeseinheitlich sind!!
Jeder der Entsprechendes vorhat, sollte sich
vorab! sachkundig machen, wie die zuständige Behörde es handhabt.
In meinem Einzugsbereich ist es zwingend notwendig einen Sachkundenachweis abzulegen bevor die Zucht- und auch Handelsgenehmigung erteilt wird.
Egal ob ein Paar gehalten wird oder 10 Paare.
Möglichkeiten seitens der Behörde bestehen, wenn bereits eine Genehmigung vorlag und durch den Umzug (der i.d. Regel mit den Tieren erfolgt) eine neue Genehmigung erteilt werden muß, das dann kein Sachkundenachweis mehr erforderlich ist.
Allerdings schließt das nicht grundsätzlich aus, das bei z.B. Hyazinthen-Aras andere Bestimmungen gelten.
Deshalb....bei der zuständigen Behörde nachfragen, erspart unendlich lange Diskussionen, die letztendlich den/die Betroffenen sowieso nicht weiterbringen.