V
Vogelklappe
Foren-Guru
- Beiträge
- 4.442
Da mir immer noch berichtet wird, daß für die Einschläferung von Tauben T61 als alleiniges Mittel verwendet wird, möchte ich an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, daß das für alle Wirbeltiere verboten ist und nicht mehr vorkommen darf.
Wer sieht, daß ein Tierarzt dies bei einem Tier verwenden will, das noch bei Bewußtsein ist, kann sich auf den Text in diesem Link berufen:
Wer sieht, daß ein Tierarzt dies bei einem Tier verwenden will, das noch bei Bewußtsein ist, kann sich auf den Text in diesem Link berufen:
Wesentlichste Änderung ist, dass das Arzneimittel nur noch zur Verabreichung an bewusstlose Tiere zugelassen ist. Das bedeutet, dass in jedem Fall eine Narkose wie bei einer Operation erfolgt, bevor das Mittel zum Einschläfern verabreicht wird. Zudem ist eine Anwendung von T61® bei tragenden Tieren nicht mehr zugelassen. T61® darf nur von Tierärzten angewendet werden. Die geänderten Zulassungsbedingungen sind sowohl in der Packungsbeilage als auch in der Fachinformation kenntlich gemacht.
http://www.bvl.bund.de/DE/08_Presse...mittel/2010/2010_11_03_pi_t61.html?nn=1622560